MMP UG (haftungsbeschränkt)
Same addressEngineering activities for construction project management of civil engineering constructions and transportation infrastructure
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Mladen Pericevic since 1/10/2014 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
MP Verwaltung GmbHWolfratshausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGAuftrag Die Geschäftsführung der mp - ing. UG (haftungsbeschränkt) im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt, hat mich beauftragt, die Bilanz zum 31.Dezember 2012, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und des Gesellschaftsvertrages, aus den vorgelegten Unterlagen und Bestandsnachweisen, unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte zu erstellen. Die Beurteilung der mir vorgelegten Unterlagen und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte war nicht Gegenstand des Auftrages. Dieser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilungen umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerberater. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses oblag dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, die über die Ausübung aller mit der Aufstellung verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten zu entscheiden hatten. Ich setze im Rahmen der Erstellung meinen Auftraggeber über eventuelle Wahlrechte und Ermessensspielräume in Kenntnis und hole von ihm gegebenenfalls Entscheidungen dazu ein. Der mir erteilte Auftrag umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der von der Gesellschaft gefertigten Buchführung und der vorgelegten Inventur sowie der erteilten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis und Bewertungsfragen und den Vorgaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden den handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang zu erstellen. Die Erstellung erfolgte unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010. Die Erstellung eines Erläuterungsberichtes wurde nicht vereinbart. Von der Gesellschaft wurde mir in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung versichert, dass in der Bilanz alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Wagnisse der Gesellschaft vollständig und richtig enthalten sind. A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 266 und § 275 HGB. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden gegebenenfalls nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind gegebenenfalls nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden - soweit vorhanden - wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffung oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort als Aufwand erfasst. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. 3. Finanzanlagen Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. 4. Vorräte Am Abschlussstichtag waren keine Vorräte vorhanden. 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden gegebenenfalls durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde gegebenenfalls durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 7. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. Pensionsrückstellungen Pensionszusagen wurden nicht erteilt. IV. Währungsumrechnung Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Kurs ihres Entstehens bewertet. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, wurden die Verluste im Jahresabschluss erfasst. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die sonstigen Rückstellungen setzen sich gegebenenfalls wie in dem unter dem Gliederungspunkt F des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen. Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00. D. Sonstige Angaben Am Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. E. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. F. Rückstellungsspiegel
Unterzeichnung des Jahresabschlusses Der verantwortliche Geschäftsführer bestätigt, dass im vorliegenden Jahresabschluss zum 31.Dezember 2012 alle Vermögensposten und Schuldposten vollständig enthalten sind. Auch sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und sämtliche buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle erfasst. Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für das Unternehmen eingetreten, über die zu berichten wäre.
Wolfratshausen, den 19. Mai 2014 gez. Mladen Pericevic Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.05.2014 |
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