Field Information Solutions GmbHLiquidated

60486 Frankfurt am Main, DEU

Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 101540
Registered
2/24/2015
Industry
Computer consultancy activitiesBusiness and other management consultancy activitiesOther information service activities
Purpose
Erbringen von Unternehmensberatungsdienstleistungen sowie Erstellung von Software

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Alexis Rawlinson
since 4/22/2022
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
Habib Ullah Bahar
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

€12,500
50.00%
Habib Ullah Bahar
€12,500
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Field Information Solutions GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 477.113,00 366.509,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 474.349,00 363.334,00
II. Sachanlagen 1.514,00 1.925,00
III. Finanzanlagen 1.250,00 1.250,00
B. Umlaufvermögen 59.626,52 147.390,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.170,39 63.042,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 35.456,13 84.348,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.332,52 704,92
Summe Aktiva 540.072,04 514.604,61

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 341.967,50 317.674,13
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 292.674,13 173.205,96
III. Jahresüberschuss 24.293,37 119.468,17
B. Rückstellungen 6.234,74 18.978,75
C. Verbindlichkeiten 37.944,14 56.031,11
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.666,66 6.132,62
E. Passive latente Steuern 151.259,00 115.788,00
Summe Passiva 540.072,04 514.604,61

Anhang

für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Die Field Information Solutions GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (Reg.Nr. HRB 101540).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlageentwicklung). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Nach § 248 HGB, dem Bilanzierungswahlrecht, wurde die selbst geschaffene Software in der Handelsbilanz im Anlagevermögen aktiviert.

Gemäß § 255 HGB sind die Herstellungskosten für den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand mit den angefallenen Aufwendungen für die Entwicklung angesetzt worden.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Anlagevermögen

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten und Aufbewahrung.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Passive latente Steuern

Durch die unterschiedlichen Wertansätze des immateriellen Vermögensgegenstandes der Software "FieldBuzz" gibt es zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz Differenzen. Da sich diese in den späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen werden, wurde gemäß § 274 HGB eine passive latente Steuer in der Handelsbilanz angesetzt.

Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB

Da selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Bilanz ausgewiesen werden, sind Gewinne nur auszuschütten, sofern die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindesten den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen. Der ausschüttungsgesperrte Betrag beläuft sich zum 31.12.2019 auf EUR 322.535,00 (Vorjahr: EUR 246.901,00)

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres waren im Unternehmen durchschnittlich 2 Mitarbeiter beschäftigt.

Frankfurt am Main, den 16.06.2020

A. Rawlinson

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.7.2020.

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