ODAS
GmbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.686.036,00 |
1.034.192,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.001,00 |
16.001,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.675.535,00 |
1.015.691,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.400.978,07 |
2.145.527,63 |
| I.
Vorräte |
17.989,62 |
161.332,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.724.084,32 |
1.381.938,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.658.904,13 |
602.256,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.079,60 |
16.894,39 |
| Aktiva |
5.106.093,67 |
3.196.614,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
712.019,30 |
631.104,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
106.104,90 |
96.064,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
580.914,40 |
510.040,70 |
| B.
Rückstellungen |
1.217.530,00 |
770.873,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.176.544,37 |
1.794.636,12 |
| Passiva |
5.106.093,67 |
3.196.614,02 |
Anhang
1. ALLGEMEINES
Der Jahresabschluss der Firma ODAS GmbH, Dorsten,
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG aufgestellt.
Es handelt sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs.
1 HGB.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind ingesamt im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Sitz der Gesellschaft ist Dorsten. Die Gesellschaft
wird unter der Nummer HRB12974 beim Amtsgericht
Gelsenkirchen geführt.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die materiellen Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind
gemäß Artikel 66 Absatz 3 Satz 1 EGHGB .F.
zwingend für Geschäftsjahre, die nach dem
31.12.2009 beginnen, anzuwenden und wurden im vorliegenden
Jahresabschluss berücksichtigt. Eine Abgrenzung von
latenten Steuern ist gemäß § 274 a HGB
nicht vorgenommen worden, da es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft handelt.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm
für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
gemäß § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die
allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß
§ 252 Abs. 1 HGB wurden beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt; die Abschreibungen
sind linear vorgenommen worden Geringwertige
Anlagegegenstände mit einem Wert bis Euro 800,00
wurden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Absatz
2 EStG aktiviert und sofort abgeschrieben.
Der aktivierte Firmenwert wurde entsprechend seiner
geschätzten Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Diese Nutzungsdauerschätzung ist durch die Laufzeit
wichtiger Absatzverträge des erworbenen Unternehmens
begründet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bewertet.
Von dem Forderungsbestand aus Lieferungen und
Leistungen sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von
0,00 Euro und eine Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 13.000,00 Euro abgesetzt worden.
Die Rückstellungen berücksichtigen die
erkennbaren Risiken, Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Anlagevermögen
Geringwertige Anlagegegenstände mit einem Wert
bis Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs gemäß
§ 6 Absatz 2 EStG aktiviert und sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen in Höhe von Euro
1.724.084,32 sind Euro 1.724.084,32 innerhalb eines Jahres
fällig. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit über
einem Jahr sind nicht zu verzeichnen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet in
entsprechender Höhe einen Unterschiedsbetrag
gem. § 250 Abs. 1 HGB.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt
Euro 3.176.544,37, davon mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr Euro 2.047.767,37 und länger als einem
Jahr Euro 1.070.679,00 länger als fünf Jahren
Euro 58.098,00.
4. SONSTIGE ANGABEN
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Steffen Schirmacher-Rohleder, Dorsten
Herr Torsten Smit, Borken
Im Geschäftsjahr beschäftigte das
Unternehmen durchschnittlich 65 Mitarbeiter, davon 35 in
Teilzeit.
5. ERGEBNISVERWENDUNG
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in
Höhe von Euro 580.914,40 mit dem bestehenden
Gewinnvortrag in Höhe von 106.104,90 Euro zu
verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.
Angaben der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt Euro 0,00.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
sonstige Berichtsbestandteile
Torsten Smit
- Geschäftsführung -
Steffen Schirrmacher-Rohleder
- Geschäftsführung-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024
festgestellt.
|