Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 232168
Previous
FBS Finish Oberflächenvorbereitung GmbH
Registered
1/10/2000
Industry
Finishing of wooden productsProcessing and finishing of plastic productsFinishing of textiles
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Die Oberflächenveredelung von Flugzeugen, Booten, Surfbrettern und anderen technischen oder dekorativen Bauteilen, ferner der Formenbau für Bauteile aus Faserverbund-Kunststoffen mit den diesem vorgelagerten Schritten, wie der Herstellung von Prototypen oder Urpositiven.

History

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Management

NameRole
Andre Jansen
since 6/30/2016
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
Hubert Urban
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Hubert Urban
Walzbachtal
€40,000
50.00%
Schloß Holte-Stukenbrock
€40,000
50.00%

Financial Report

FBS Finish Oberflächenvorbereitung GmbH

Bruchsal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1.854,00 1.793,00
I. Sachanlagen 1.854,00 1.793,00
B. Umlaufvermögen 30.484,85 20.267,78
I. Vorräte 21.551,33 11.341,81
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.717,11 8.806,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 216,41 119,28
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 38.365,89 70.482,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 70.704,74 92.542,88

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 63.365,89 95.482,10
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 38.365,89 70.482,10
B. Rückstellungen 2.500,00 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 68.204,74 90.042,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 70.704,74 92.542,88

sonstige Berichtsbestandteile


1. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten
(§ 264 Abs. 1 S. 5 Nr. 1 i.V.m. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB)

Eine Vermerkpflicht besteht hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen nur, wenn vertraglich gewährte Garantien über eine gewöhnliche Gewährleistung hinausgehen. Bei Gewährleistungs- verpflichtungen aus üblichen Liefer- und Leistungsbedingungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen hat eine Vermerkpflicht zu unterbleiben.

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind somit lediglich die folgenden Haftungs- verhältnisse zu vermerken:
  

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Betrag in EUR
Summe in EUR
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
 
0,00
 
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert
0,00
 
 
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
0,00
 
 
gesichert durch:
 
 
aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
 
0,00
 
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert
0,00
 
 
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
0,00
 
 
gesichert durch:
 
 
aus Gewährleistungsverträgen
 
0,00
 
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert
0,00
 
 
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
0,00
 
 
gesichert durch:
0,00
 
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
 
0,00
 
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert
0,00
 
 
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
0,00
 
 
gesichert durch:
 
 
Summe in EUR
 
0,00



2. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer
(§ 264 Abs. 1 S. 5 Nr. 2 i.V.m. § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB)

Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder, Beiräte oder einer ähn- lichen Einrichtung vergebenen Krediten wird berichtet:
  

Kreditentwicklung
 
Betrag in EUR
Stand bisheriger Kredite
 
0,00
Rückzahlungen im Berichtsjahr
 
0,00
Neuvergaben im Berichtsjahr
 
0,00
= neuer Kreditbestand
 
0,00
Kreditkonditionen neu vergebener Kredite
 
Betrag in EUR
Auszahlungsbetrag
 
0,00
Rückzahlungsbetrag
 
0,00
Zinssatz
 
 
Laufzeit
 
 
Sicherheiten
 
 


3.  Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien
(§ 264 Abs. 1 S. 5 Nr. 3 HGB i.V.m. § 160 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AktG)

Die Vorschrift findet nur bei Aktiengesellschafter oder Kommanditgesellschaften auf Aktien Anwendung.



4. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber  Gesellschaftern
(§ 264c Abs. 1 HGB i.V.m. § 42 Abs. 3 GmbHG)

Um den Anforderungen des GmbHG auch bei der Micro-Bilanz Rechnung zu tragen, erfolgen im Folgenden die Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
 
Betrag in EUR
Ausleihungen
 
0,00
Forderungen
 
0,00
Verbindlichkeiten
 
0,00


Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.



5. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
(§ 264 Abs. 2 S. 2 bis 4 i.V.m. § 275 Abs. 5 HGB)

Die kumulierte Darstellung der GuV nach § 275 Absatz 5 HGB führt nicht dazu, dass ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht mehr vermittelt wird. Auf zusätzliche Angaben nach § 264 Absatz 2 Satz 2 bis 4 HGB unter der Bilanz kann daher verzichtet werden.





  

Bruchsal, den 16.03.2015
gez. Spyros Konstantinidis _______________________________
 
- Geschäftsführer - FBS Finish Oberflächenvorbereitung GmbH


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2015 festgestellt.

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