Sezer Yavuz GmbH
Jägerstraße 10, 40231 Düsseldorf, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Mehmet Akbulut since 4/27/2015 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (4)
| Name | Ownership |
|---|---|
Hassan El-Chehade | 25.00% |
Charles Wireko-Tawiah | 25.00% |
Mehmet Tekin | 25.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
4 shareholders
GmbH structure
3 of 4 shown
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Sezer Yavuz GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.11.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2011Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss der Sezer Yavuz GmbH ist nach den §§ 242 ff und den §§ 264 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich zum 1. Januar 2010 Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Soweit bis zum 31. Dezember 2009 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem Handelsgesetzbuch a.F. durchgeführt wurden, werden diese gemäß Art. 67 Abs. 1-7 EGHGB fortgeführt. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Spätere Wirtschaftsjahre werden unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Soweit diese Positionen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, wird hierauf besonders hingewiesen. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit ausstehende Einlagen auszuweisen sind, geschieht dies saldiert mit unter dem Posten "gezeichnetes Kapital" auf der Passivseite (Nettoausweis). Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Soweit Rückstellungen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, wird hierauf entsprechend hingewiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern und sowie passive latente Steuern. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist kein Teilbetrag durch Sicherungsübereignungen bzw. Eigentumsvorbehalte gesichert. Sonstige Angaben Geschäftsführung Die Berichtsfirma wurde am 3. November 2011 gegründet, während der Beginn der angemeldeten Tätigkeit erst am 30. Januar 2012 aufgenommen wurde, da die Konzessionsübertragung abhängig von der Genehmigung der Landeshauptstadt Düsseldorf war. Diese Genehmigung erfolgte am 30. Januar 2012. Folglich hat die Berichtsfirma im Jahr 2011 noch keine Umsatzerlöse erzielen können. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Seher Yavuz. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Düsseldorf, den 29. Juni 2012 .......................................................... Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.6.2012. |
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