Müller - Design - GmbHLiquidated

Sonnhöglstraße 7, 94439 Roßbach, DEU

Master Data

Registry
Register court Landshut HRB 3090
Registered
3/5/1992
Industry
Manufacture of plastic packing goodsManufacture of builders’ ware of plasticProcessing and finishing of plastic products
Purpose
Konzeption, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Formteilen aus Kunststoffen aller Art.

History

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Management

NameRole
Karl Müller
since 1/11/2010
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders
Beta

Name
Location
Share
Karl Müller
Sonnhöglstr. 7, 8387 Roßbach
50.00%
Elisabeth Müller
Sonnhöglstr. 7, 8387 Roßbach
50.00%

Financial Report

Müller Design GmbH

Roßbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 30.771,00 40.587,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 874,00 1.140,00
II. Sachanlagen 29.897,00 39.447,00
B. Umlaufvermögen 82.358,67 79.877,31
I. Vorräte 68.930,00 74.090,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.338,87 5.437,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.089,80 350,26
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 59.867,13 59.804,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 172.996,80 180.268,73

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 85.369,01 68.896,40
III. Jahresfehlbetrag 62,71 16.472,61
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 59.867,13 59.804,42
B. Rückstellungen 2.000,00 3.700,00
C. Verbindlichkeiten 170.996,80 176.568,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 172.996,80 180.268,73

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zur dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.


Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Die einzelnen Abschreibungsmethoden sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen die lineare Abschreibung zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf Basis eines Zinsfußes in Höhe von 6% bilanziert.

Währungsumrechnung

Die Bewertung von Forderungen an Kunden in fremder Währung erfolgte zum Geldkurs unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Briefkurs angesetzt unter Beachtung des Höchstwertprinzips.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Ein in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenes Disagio wurde ggf. über die Laufzeit des entsprechenden Darlehensvertrages abgeschrieben.

Verbindlichkeiten sind mit den höheren Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse (gem. § 251 HGB) zu vermerken:

Keine Haftungsverhältnisse

Weitere Erläuterungen sind soweit erforderlich aus der Bilanz ersichtlich.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Sonstige Angaben
Rechtliche Verhältnisse

Die Firma " Müller Design GmbH", wurde am 06.02.1992 mit Sitz in Roßbach gegründet.

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Formteilen aus Kunststoffen aller Art.

Wirtschaftsjahr

Das Kalenderjahr ist zugleich das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Müller Karl Geschäftsführer Einzelvertretungsbe-
rechtigt
Müller Elisabeth Geschäftsführerin Einzelvertretungsbe-
rechtigt




Roßbach, im August 2008 Müller Karl, Müller Elisabeth



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