Talbona AG
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| Name | Role |
|---|---|
Rolf Birkert since 10/17/2019 | Board Member |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Latonba AGHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023Latonba AGHeidelbergAKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Anhang zum 31.12.2023Latonba AG, HeidelbergAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschiften wurden die Regelungen des AktG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 69120 Heidelberg, Deutschland, Ziegelhäuser Landstraße 3, und wird zum Bilanzstichtag im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 734731 geführt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss der Latonba AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden beibehalten. Ein Wechsel von Bilanzierungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Anlagevermögen Die in den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens sind nach dem Grundsatz der Einzelbewertung mit den Anschaffungskosten bilanziert. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen von Wertpapieren des Anlagevermögens wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wird nur bei einer dauernden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Als das Kriterium für außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der Wertpapiere des Anlagevermögens gilt die bisherige Dauer einer bereits eingetretenen Wertminderung: a) Liegt in den dem Abschlussstichtag vorausgehenden sechs Monaten der Börsenkurs des Wertpapiers permanent über 20% unter dem Buchwert, so wird die Wertminderung als dauernd angesehen; b) Dasselbe gilt, wenn der volumengewichtete Durchschnittswert des täglichen Börsenkurses bzw. der Net-Asset-Value in den letzten zwölf Monaten über 10% unter dem Buchwert liegt. Wenn der Börsenhandel eines Wertpapiers in den letzten sechs Monaten an weniger als 20 Handelstagen und in den letzten zwölf Monaten an weniger als 40 Handelstagen Börsenumsätze aufweist, wird der Börsenmarkt als nicht liquide betrachtet. Weist der Börsenkurs zum Stichtag auf eine Wertminderung hin, wird - ausgehend vom Stichtagskurs - eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen. In diesem Fall erfolgt unmittelbar die Erfassung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Für nicht börsennotierte Anteile können sich Anzeichen für Wertminderungen zum Beispiel aus aktuellen Finanzierungsrunden, aus eigenen Einschätzungen der jeweiligen Investoren oder aus Verkaufsverhandlungen ergeben, die einen unter den Anschaffungskosten liegenden Preis signalisieren. In diesen Fällen wird die jeweilige Beteiligung auf diesen niedrigeren Wert abgeschrieben. Im Geschäftsjahr gab es Wertminderungen EUR 12.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00), die in Folge der oben beschriebenen Regelung zum Stichtag nur als vorübergehend eingestuft werden und daher nicht in den Abschreibungen enthalten sind (Buchwert dieser Wertpapiere EUR 946.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Wertaufholungen (Zuschreibungen auf Finanzanlagen) werden, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips anhand des Börsenkurses zum Bilanzstichtag bilanziert. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. Eigenkapital Eigene Anteile Gem. § 272 Abs. 1a HGB wird der rechnerische Wert der erworbenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der darüber hinaus gehende Teil des Kaufpreises wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Sind keine frei verfügbaren Rücklagen vorhanden, wird der hinausgehende Teil des Kaufpreises mit dem Bilanzgewinn verrechnet. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Finanzanlagen Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Finanzanlagen. Diese belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 7.885.013,17 (Vorjahr: EUR 942.192,42). Forderungen Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen EUR 45.000.000 (Vorjahr: EUR 0) handelt es sich um sonstige Forderungen. Wertpapiere Die bilanzierten Wertpapiere EUR 3.757.870,75 (Vorjahr: EUR 6.675,00) sind nur zum kurzfristigen Verbleib im Gesellschaftsvermögen bestimmt. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Es handelt sich um Kontokorrentguthaben in Höhe von EUR 6.181.649,87 (Vorjahr: EUR 3.596.280,60). Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital betrug zum Bilanzstichtag EUR 4.600.000,00 (Vorjahr: EUR 4.600.000,00) und ist in 4.600.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 4.600.000,00 vollständig eingezahlt. Der Nennbetrag der im Geschäftsjahr 2023 erworbenen und gehaltenen eigenen Anteile in Höhe von insgesamt EUR 63.147,00 (Vorjahr: EUR 0,00) wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, sodass sich ein ausgegebenes Kapital in Höhe von EUR 4.536.853,00 (Vorjahr: EUR 0,00) für die im Besitz von außenstehenden Aktionären befindlichen Aktien ergibt. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 29. März 2023 wurde neben diversen Satzungsänderungen ebenso dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Beta Systems Software AG und der Latonba AG zugestimmt. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 2023 wurde folgender Beschluss gefasst: a) Die von der Hauptversammlung am 19. September 2022 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. b) Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c) genannten Zwecke, ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen. Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands über die Börse (die Notierung im Börsensegment Freiverkehr inbegriffen) oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots. 1. Soweit der Erwerb über die Börse (die Notierung im Börsensegment Freiverkehr inbegriffen) erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den volumengewichteten Durchschnittskurs der Stückaktien der Gesellschaft an der Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes, um nicht mehr als 20 Prozent über- oder nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. 2. Soweit der Erwerb bei einer bestehenden Notierung an einer deutschen Börse (die Notierung im Börsensegment Freiverkehr inbegriffen) über ein an alle Aktionäre gerichtetes Kaufangebot erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den volumengewichteten Durchschnittskurs der Stückaktien der Gesellschaft an der Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebotes um nicht mehr als 20 Prozent über- oder nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots eine erhebliche Kursabweichung, so kann das Angebot angepasst werden. Der maßgebliche Referenzzeitraum für die Ermittlung des volumengewichteten Durchschnittskurses sind in diesem Fall die drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung der Anpassung; die 20 bzw. 10 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, erfolgt der Erwerb nach dem Verhältnis der jeweils angedienten Aktien untereinander, also proportional. 3. Soweit der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes Kaufangebot erfolgt und die Aktie der Gesellschaft nicht mindestens in einem Freiverkehr an einer deutschen Börse gehandelt wird, darf der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den vom Vorstand der Gesellschaft ermittelten Substanzwert (Net Asset Value) zum Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots für die Aktien der Gesellschaft um nicht mehr als 10 Prozent über- oder nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots eine erhebliche Abweichung des ermittelten Substanzwerts je Aktie, so kann das Angebot angepasst werden. Der maßgebliche Stichtag für die Ermittlung des Substanzwertes je Aktie ist in diesem Fall der Tag der Veröffentlichung der Anpassung; die 10 bzw. 20 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, erfolgt der Erwerb nach dem Verhältnis der jeweils angedienten Aktien untereinander, also proportional. c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung in lit. b) erworbenen Aktien der Gesellschaft zu folgenden Zwecken zu verwenden: Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, in diesem Fall die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass die Einziehung ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft gem. § 8 Abs. 3 AktG erfolgt. Der Vorstand wird in diesem Fall gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. d) Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. e) Die Ermächtigung wird mit Beschlussfassung zum 9. Juni 2023 wirksam und gilt bis zum 6. Juni 2028. Eigene Anteile Im Berichtszeitraum wurden von der Gesellschaft aufgrund obiger Ermächtigungen der Hauptversammlung 63.147 (Vorjahr: 0) eigene Aktien erworben. Die Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2023 insgesamt 63.147 eigene Aktien. Die eigenen Aktien sind am Grundkapital in Höhe von insgesamt EUR 63.147,00 (Vorjahr: EUR 0,00) offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.09.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab der Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 2.300.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022). Im Geschäftsjahr erfolgte keine Ausnutzung. Kapitalrücklage Die Erhöhung der Kapitalrücklage um EUR 56.939.742,72 resultiert aus der Einbringung der Vermögenswerte in Höhe von EUR 57.500.000,00 aus der Abspaltung der Gesellschaft von der Beta Systems Software AG und der Verrechnung eines höheren Kaufpreises in Höhe von EUR 560.257,28 aus dem Erwerb von eigenen Aktien mit frei verfügbaren Rücklagen. Bilanzgewinn/-verlust
Rückstellungen Die zu bilanzierenden Steuerrückstellungen betragen zum Bilanzstichtag EUR 583.348,23 (Vorjahr: EUR 0,00). Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf EUR 15.437,97 (Vorjahr: EUR 9.863,88) und enthalten im Wesentlichen die Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag keine (Vorjahr: EUR 1.428,85). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen sind in Höhe von EUR 182.561,23 (Vorjahr. EUR 0,00) erzielt worden. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge in Höhe von EUR 1.523,20 aus der Auflösung von Rückstellungen (Vorjahr: EUR 1.109,70). Des Weiteren sind in dieser Position Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren aus dem Umlaufvermögen in Höhe von EUR 41.438,43 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 87.356,39 (Vorjahr: EUR 41.122,44) enthält im Wesentlichen Kosten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen in Höhe von EUR 14.070,87 (Vorjahr: EUR 20.191,58), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 14.623,74 (Vorjahr: EUR 8.158,89), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 27.143,53 (Vorjahr: EUR 6.145,27) sowie Kosten für eine Konzernumlage gegenüber einem verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 16.027,50 (Vorjahr: EUR 5.216,25) mit nicht abziehbaren Vorsteuern in Höhe von EUR 3.045,17 (Vorjahr: EUR 991,05). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von EUR 2.316.569,24 (Vorjahr: EUR 1.464,75) sind Zinserträge in Höhe von EUR 2.076.054,80 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten aus den im Rahmen der Abspaltung übernommenen Forderungen gegen die Deutsche Balaton AG. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Abschreibungen auf die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden in Höhe von EUR 985.268,67 (Vorjahr: EUR 2.230,88) vorgenommen. Sie betreffen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftung, Treuhandverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2023 gehörten dem Vorstand folgende Personen an: Rolf Birkert Vorstand Sebastian Bayer (seit dem 23.01.2023) Vorstand Im Geschäftsjahr 2023 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Personen an: Katheder, Eva Unternehmensberaterin Hummel, Jochen Steuerberater Mayer, Gerhard Kaufmann Einem Vorstand wurden im Geschäftsjahr 2023 Bezüge in Höhe von EUR 4.000,00 gewährt. Dem Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge gewährt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden neben dem Vorstand keine Mitarbeiter beschäftigt. Konzernzugehörigkeit Die Latonba AG wurde in den Konzernabschluss zum 30.09.2023 der Beta Systems Software AG einbezogen. Der Konzernabschluss ist nach Veröffentlichung bei der Beta Systems Software AG, Alt-Moabit 90d, 10559 Berlin, erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Latonba AG wird in den Konzernabschluss zum 31.12.2023 der Deutsche Balaton AG einbezogen. Der Konzernabschluss ist nach Veröffentlichung bei der Deutsche Balaton AG, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, erhältlich und wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht Die Latonba AG hat im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 folgende Schlusserklärung: Nach den Umständen, die der Gesellschaft im Zeitpunkt der genannten vorgenommenen Rechtsgeschäfte bekannt waren, erhielt die Gesellschaft für diese Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung. Nach den Umständen, die der Gesellschaft im Zeitpunkt der genannten getroffenen Maßnahmen bekannt waren, wurde die Gesellschaft nicht benachteiligt.
Heidelberg, 10. Juni 2024 Der Vorstand ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2023Latonba AG Erwerb, Verwaltung, Veräußerung von Beteiligungen, 69120 Heidelberg
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Latonba Aktiengesellschaft, Heidelberg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Latonba AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr 1. Januar bis zum vom 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 11. Juni 2024 Nexia
GmbH
M. Jüngling, Wirtschaftsprüfer C. Klug, Wirtschaftsprüferin |
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