Kreis Wohnbau GmbHLiquidated
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Basic information of the organization
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Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Stefan Kreis since 1/13/2005 | Liquidator |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Kreis Wohnbau GmbH i.L.HerbsteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2009
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Gesellschaft wurde mit ablehnendem Beschluss vom 23.06.1998 vom Amtsgericht Lauterbach auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst.
Einziger Vermögensgegenstand ist die im Anlagevermögen befindliche Wohnung in der Wohnanlage in Fulda-Pilgerzell. Diese wurde mit dem voraussichtlichen Verkehrswert bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Dem Eigenkapital wurde ein Verlustvortrag in gleicher Höhe gegenübergestellt.
Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse Oberhessen. Da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde und die Gesellschaft vermögenslos ist, erfolgte der Ansatz der Kreditverbindlichkeiten in dem Jahresabschluss mit 5.000 Euro. Die Verbindlichkeiten gegen dem Kreditinstitut sind um ein Vielfaches höher.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse Oberhessen sind fällig gestellt. Sie sind grundbuchrechtlich gesichert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres war ein Liquidator zur Führung der Geschäfte bestellt. Es handelt sich unverändert um
Herrn Stefan Kreis
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Herbstein, im März 2011
Stefan Kreis Liquidator
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