One Music
Productions GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.161,00 |
426,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.161,00 |
426,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
126.718,21 |
58.121,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.994,25 |
10.232,62 |
| II.
Wertpapiere |
68.538,87 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.185,09 |
47.888,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
128.879,21 |
58.547,10 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
91.689,12 |
40.878,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.646,15 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
72.542,97 |
28.378,15 |
| B.
Rückstellungen |
28.791,63 |
13.889,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.398,46 |
3.779,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.398,46 |
3.779,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
128.879,21 |
58.547,10 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.2011
der Firma One Music Productions GmbH
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss und der Anhang wurden nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 des Handelsgesetzbuchs
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften des
Handelsgesetzbuchs wurden gegebenenfalls angewendet.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 (1) S. 4 des Handelsgesetzbuches
Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen
Bestimmungen, soweit den handeslrechtlichen Vorschriften
nicht entgegenstehen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Die Bildung von Einzel- oder
Pauschalwertberichtigungen war nicht erforderlich, es lagen
keine erkennbaren Risiken als Grundlage vor.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen und sind mit Beträgen angesetzt, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
beizulegenden Wert angesetzt.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen
auf fremde Währung lautende Beträge zugrunde
liegen.
III.
Sonstige Angaben
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2011 ergibt sich aus dem
beigefügten Inventarverzeichnis.
Zur alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist der Dipl. Kaufmann Herr Frank
Baumann bestellt.
Die Gesellschaft hat Forderungen in Höhe v.
€ 5.494,25 gegenüber Ihren Gesellschaftern.
Diese wurden mit 5 % p.a. verzinst.
Hamburg, den 8.6.2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2012
festgestellt.
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