Master Data

Registry
Register court Iserlohn HRB 5484
Registered
2/17/1999
Industry
Manufacture of hand toolsManufacture of builders’ ware of plasticManufacture of power-driven hand tools
Purpose
Der Werkzeug- und Vorrichtungsbau.

History

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Management

NameRole
Horst Graf
since 3/15/2012
Liquidator

Financial Report

WeVo GmbH Werkzeug- und Vorrichtungsbau

Werdohl

JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2011

Bilanz 31.12.2011

AKTIVA

31.12.2011 31.12.2010 % v. Vj
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 EUR 1,00 EUR 100,00
II. Sachanlagen 24.007,00 EUR 53.013,00 EUR -54,71
  24.007,00 EUR 53.014,00 EUR -54,72
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 6.005,00 EUR 240,00 EUR 999,99
II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 6.258,10 EUR 21.496,16 EUR -70,89
III. Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks 18.369,96 EUR 11.330,30 EUR 62,13
  30.633,06 EUR 33.066,46 EUR -7,36
SUMME AKTIVA 54.640,06 EUR 86.080,46 EUR -36,52

PASSIVA

     
  31.12.2011 31.12.2010 % v. Vj
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 EUR 26.000,00 EUR 0,00
II. Gewinnvortrag 45.211,56 EUR 47.131,86 EUR -4,07
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -29.693,71 EUR -1.920,30 EUR 999,99
  41.517,85 EUR 71.211,56 EUR -41,70
B. Rückstellungen 2.305,00 EUR 4.300,00 EUR -46,40
C. Verbindlichkeiten 10.817,21 EUR 10.568,90 EUR 2,35
SUMME PASSIVA 54.640,06 EUR 86.080,46 EUR -36,52

Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 238 - 288 HGB in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes -BilMoG) aufgestellt. Steuerrechtliche Abweichungen erfolgen - sofern zwingend erforderlich bzw. in Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts - in einer Überleitung zum steuerrechtlichen Jahresergebnis. Abweichungen ergaben sich im Berichtsjahr nicht.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Für die Erstellung der Bilanz waren die nachfolgenden, wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend (§ 284 Abs. 2 Nr.1 HBG):

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. im Fall abnutzbarer Vermögensgegenstände zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung der Niederstwertvorschrift angesetzt. Die fortgeführten Anschaffungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen wurden ausschließlich nach der linearen Methode ermittelt, im Jahr des Zugangs zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. - im Fall abnutzbarer Vermögensgegenstände - zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung der Niederstwertvorschrift angesetzt. Die fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs-/Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen wurden sowohl nach der linearen als auch nach der degressiven Methode berechnet, im Jahr des Zugangs anteilig ab dem Monat der Anschaffung. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung der Niederstwertvorschrift.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert (Anschaffungskosten) unter Beachtung der Niederstwertvorschrift angesetzt. Der Niederstwertvorschrift wurde bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch einen pauschalen Abschlag für das allgemeine Kreditrisiko Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - wenn vorhanden - mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu Ihrem Erfüllungsbetrag.

Steuerabgrenzungen (§ 274 HBG) wurden gemäß § 274a Nr.5 HGB nicht vorgenommen.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte - wenn vorhanden - bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem höheren Kurs am Bilanzstichtag (§ 284 Abs.2 Nr.2 HGB).

2. Verbindlichkeitenspiegel

Gesamtbetrag 31.12.2011
EUR
--- Beträge mit einer Restlaufzeit von --- gesicherte Beträge
EUR
bis zu einem Jahr
EUR
einem bis fünf Jahren
EUR
mehr als fünf Jahren
EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen 8.981,08 8.981,08 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.836,13 1.836,13 0,00 0,00 0,00
  10.817,21 10.817,21 0,00 0,00 0,00

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