EE Show Production GmbH
Ernst-Rein-Straße 98, 33613 Bielefeld, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Marek Lehmann since 5/9/2025 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (3)
| Name | Ownership |
|---|---|
Friederike Unverzagt von Ravenstein | 33.33% |
| 33.33% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
EE Show Production GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
ANHANG 2011Grundlagen und Methoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze in der Bilanz der EE Show Production GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in Rechnung gestellt. Die EE Event Services GmbH mit Sitz in Berlin ist die 100% Gesellschafterin der EE Show Production GmbH. Die EE Show Production GmbH hat eine Forderung zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 80.784,45 (Vorjahr: EUR 40.635,56) gegenüber der EE Event Services GmbH. Es handelt sich um Darlehen in Höhe von insgesamt 75.000,00 (Vorjahr: EUR 40.000,00) zuzüglich Zinsen. Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und ist komplett eingezahlt. Forderungen mit einer Laufzeit 1 - 5 Jahren gegenüber der Geschäftsführerin betragen EUR 500,00. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear in der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen. Die Bewertung der Finanzanlagen wurde wie folgt angesetzt: · Beteiligungen zu Anschaffungskosten · Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten · Ausleihungen zum Nennwert · Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert · Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben. Die Steuerrückstellungen weisen die für das Geschäftsjahr betreffenden Steuern aus. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 14.319,01 (Vorjahr: EUR 161.614,77). Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. In der Position Verlustvortrag sind die Verlustvorträge der Vorjahre kumuliert enthalten. Sonstige Angaben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder. Im Wirtschaftsjahr 2011 war durchschnittlich keine Person beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Frau Friederike Unverzagt von Ravenstein Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen bzw. wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bezüglich der Form und Darstellung Gebrauch gemacht.
Berlin, den 21. Mai 2012 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.05.2012 |
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