Koloss Bau GmbH
Alte Landstraße 37, 23812 Wahlstedt, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Harry Eteneier since 6/13/2022 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Harry Eteneier | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Koloss Bau GmbHWahlstedtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 266, 276, 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. 2. Vorräte Die Vorräte würden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. 3. Forderungen Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Es wurden Einzelwert- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. A. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz I. Aktivposten Gegenüber den Gesellschaftern bestand gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG eine Forderung in Höhe von 9.500,00 EUR zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung. II. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 219.610,93 EUR ab. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. III. Rückstellungen Die gebildeten Rückstellungen betreffen Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen. IV. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und Verbindlichkeiten aus Vermögensbildung. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung bestand gegenüber den Gesellschaftern gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG eine Verbindlichkeit in Höhe von 38.666,27 EUR. Gegenüber verbundenen Unternehmen bestand keine Verbindlichkeit. V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. B. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Geschäftsführung
Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft A. Sonstige Verpflichtungen Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 31. Januar 2025 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführung wird einstimmig Entlastung erteilt.
Bad Segeberg, den 31. Januar 2025 gez. Harry Eteneier Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. Januar 2025 |
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