Media-Cafe Design GmbHLiquidated

17121 Görmin, DEU

Master Data

Registry
Register court Stralsund HRB 21814
Previous
Media-Cafe Design UG (haftungsbeschränkt)
Registered
1/7/2010
Industry
Advertising agenciesMedia representationComputer consultancy activities
Purpose
Betrieb einer Werbeagentur, Mediengestaltung und Erstellung und Programmieren von Homepages sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten.

History

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Management

NameRole
Mirco Lehr
since 1/18/2022
Managing Director

Financial Report

Media-Cafe Design GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 65.158,00 85.623,00
B. Umlaufvermögen 324.589,70 213.160,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 385,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 389.747,70 299.168,70

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 73.938,77 33.349,60
B. Rückstellungen 46.125,36 12.031,00
C. Verbindlichkeiten 269.683,57 253.788,10
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 150.085,82 135.970,60
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 119.597,75 117.817,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 389.747,70 299.168,70

sonstige Berichtsbestandteile



A. Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt unter der Nr. HRB 88499 eingetragen. Tag der Eintragung war der 20.06.2014.

Gemäß Gesellschaftsvertrag beträgt das Stammkapital EUR 25.000,--. Hiervon sind EUR 25.000,00 eingezahlt.

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Werbeagentur, Mediengestaltung und Erstellung und Programmieren von Homepages sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten.

Geschäftsführerin ist Frau Sandra Hassibi.


B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Ausübung von Wahlrechten
a) Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte

Im Rahmen meines Auftrags habe ich Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen nach den Vorgaben des Auftraggebers ausgeübt.

Einzelheiten über Art und Umfang der ausgeübten Wahlrechte sind im Anhang dargestellt.

Sofern Angaben wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.

Im Jahresabschluss wurde von Wahlrechten wie folgt Gebrauch gemacht:

Disagiobeträge wurden als aktive Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.

Unfertige und fertige Erzeugnisse wurden mit dem Mindestwert nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB bewertet.

b) Größenabhängige Erleichterungen bei Aufstellung und Offenlegung

Ein Lagebericht wurde in Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht erstellt.

Bei dem hier vorliegenden Jahresabschluss wurden die Erleichterungen im Ausweis für kleine Gesellschaften nur in Bezug auf den Anhang in Anspruch genommen.

Für Zwecke der Offenlegung wird ein Exemplar des Jahresabschlusses erstellt, das die Erleichterungen für kleine Gesellschaften vollumfänglich berücksichtigt.


C. Ergänzende Angaben

1. Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses

Besondere Feststellungen haben sich nicht ergeben. Etwaig von mir erkannte Fehler wurden im Zuge der Erstellung berichtigt.


Münster den 09.04.2019, gez. S. Hassibi


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2019 festgestellt.

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