Master Data

Registry
Register court Düsseldorf HRB 84709
Registered
2/12/2010
Industry
Development of building projects for residential buildingsDevelopment of building projects for other buildings and constructionsBuying and selling of own non-residential real estate
Purpose
Die Entwicklung von Immobilien sowie die Erbringung aller hiermit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Nicole Höhr
since 10/9/2018
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Other Spaces No. 1 GmbH & Co. KG
Germany
€25,000
100.00%

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Coinel Development GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 145.680,25 169.260,25
B. Umlaufvermögen 1.481.156,68 2.521.549,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 695,00 1.708,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.627.531,93 2.692.517,69

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 1.592.097,61 2.124.801,70
B. Rückstellungen 10.168,01 555.885,31
C. Verbindlichkeiten 25.266,31 11.830,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.627.531,93 2.692.517,69

Anhang


 
Coinel Development GmbH
Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf
HRB 84709

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

A. Allgemeine Angaben

1. Generalnorm

Der Jahresabschluss der Coinel Development GmbH wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamt­kosten­verfahren Anwendung findet.

Nach der in § 267a Abs. 1 HGB angegebenen Größenklasse ist die Gesellschaft als Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Davon-Vermerke in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen werden können, sind aufgrund der Klarheit und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die nachstehend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

2.    Darstellungsstetigkeit

Die Darstellung der Bilanz weicht insofern von der Darstellung im Vorjahr ab, als im Vorjahr die Aufstellung aufgrund der abgeflossenen Vorabausschüttungen unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung erfolgt ist. Im Vorjahr wird daher in der Bilanz statt der Posten "Gewinnvortrag" und "Jahresfehlbetrag" der Posten "Bilanzgewinn" ausgewiesen.

Der Bilanzgewinn weicht insoweit vom Vorjahr ab, dass aus dem verbleibenden Bilanzgewinn noch Ausschüttungen vorgenommen wurden.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Erläuterungen

Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften beachtet.

Insbesondere erfolgte die Bewertung der Vermögensgegenstände unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prämisse) gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

2. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu An­schaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Ab­schreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung als Zugang erfasst und gleichzeitig voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 5 und 6 HGB, bewertet.

3. Umlaufvermögen

Die Vorräte werden zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die direkt zurechenbaren Kosten einbezogen. Material- und Fertigungsgemeinkosten sind nicht angefallen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bilanziert.

Das übrige Umlaufvermögen wird zum Nominalwert bilanziert.

4. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

6. Gewinn- und Verlustrechnung
 
Die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge werden periodengerecht nach dem Realisationsprinzip erfasst.   

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. im Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Zinserträge und -aufwendungen werden entsprechend ihrer Entstehung erfasst.   

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen gegen Gesellschafter

Die sonstigen Vermögensgegenstände i. H. v. EUR 78.851,10 (i. Vj. EUR 82.729,19) entfallen mit EUR 8.603,03 (i. Vj. EUR 15.156,06) auf Forderungen gegen Gesellschafter.

2. Verbindlichkeiten

Die ungesicherten Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, sämtlich eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

3. sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 8.826,53 (i. Vj. EUR 5.242,31) entfallen mit EUR 8.826,53 (i. Vj. EUR 5.024,41) auf Verbindlichkeiten aus Steuern und mit EUR 0,00 (i. Vj. EUR 217,90) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

D. sonstige Angaben

1. Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt sechs (i. Vj. drei) Arbeitnehmer.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen jährliche Zahlungs­verpflichtungen von ca. TEUR 61.

Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.

Düsseldorf, den 19. Dezember 2019
  

Coinel Development GmbH
 
Frau Nicole Höhr
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.01.2020 festgestellt.

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