Master Data

Registry
Register court Offenbach am Main HRB 23508
Previous
OHP Software-Technik GmbHOHP Automation Systems GmbH
Registered
1/16/2003
Industry
Wholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareComputer consultancy activitiesManufacture of computers and peripheral equipment
Purpose
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb elektronischer Geräte, Informationssysteme und Kommunikationssysteme aller Art, einschließlich Computer, ferner die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb zugehöriger Software.

History

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Management

NameRole
Sebastian Ott
since 12/18/2025
Managing Director
Steffen Helmut Ott
since 1/16/2003
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
74.73%
25.27%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Mühlheim am Main
€20,700
74.73%
Obertshausen
€7,000
25.27%

Holdings

NameOwnership
100.00%

Financial Report

OHP IT Systems GmbH

Rodgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 132.619,44 147.076,44
I. Sachanlagen 70.119,44 84.576,44
II. Finanzanlagen 62.500,00 62.500,00
B. Umlaufvermögen 656.515,08 601.815,99
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 293.809,73 210.651,47
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 362.705,35 391.164,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.443,38 6.758,02
D. Aktive latente Steuern 102.061,00 85.128,00
Summe Aktiva 901.638,90 840.778,45

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 215.021,76 212.826,34
I. gezeichnetes Kapital 27.700,00 27.700,00
II. Gewinnrücklagen 15.338,76 15.338,76
III. Bilanzgewinn 171.983,00 169.787,58
B. Rückstellungen 592.594,79 487.000,15
C. Verbindlichkeiten 94.022,35 140.951,96
Summe Passiva 901.638,90 840.778,45

Anhang

I.              Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Firma OHP IT Systems GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht unter der Nummer HRB 23508 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Rodgau (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten und die latenten Steuern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).

II.            Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der OHP IT Systems GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III.           Angaben zu Bilanzposten


Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber dem Gesellschafter zum 31.12.2017 Verbindlichkeiten in Höhe von 6.065,92 Euro. Sie sind in den "Sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Altersversorgungsrückstellungen mit dem neuen durchschnittlichen Marktzinssatz von zehn Jahren und der bisherigen Regelung von sieben Jahren beläuft sich auf 130.451 Euro. Für diesen Betrag besteht eine Ausschüttungssperre, wenn die freien Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrag diesem Betrag nicht mindestens entsprechen (§ 253 Abs. 6 HGB).
Die aktiven latenten Steuern resultieren daraus, dass die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz mit einem höheren Wert als in der Steuerbilanz angesetzt werden. Die Berechnung erfolgte mit einem Körperschaftsteuersatz von 15%, darauf entfallendem Solidaritätszuschlag von 5,5% (insgesamt somit 15,825%) und einem Gewerbesteuersatz in Höhe von 12,78%
Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2018 in Höhe von 171.983,00 Euro beinhaltet einen Gewinnvortrag zum 31.12.2017 in Höhe von 169.787,58 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
 
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):


Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition

Gesamt

bis zu
einem Jahr

von einem Jahr bis zu fünf Jahren

über fünf Jahre

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0
(9)

0
(9)

0
(0)

0
(0)

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

9
(6)

9
(6)

0
(0)

0
(0)

3.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

13
(40)

13
(40)

0
(0)

0
(0)

4.

Sonstige Verbindlichkeiten

72
(113)

72
(113)

0
(0)

0
(0)

 

davon aus Steuern

61
(99)

61
(99)

0
(0)

0
(0)

 

Summe

94
(141)

94
(141)

0
(0)

0
(0)
IV.          Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herr Steffen Ott, Diplom-Ingenieur (§285 Nr. 10 HGB). Er ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen und belaufen sich auf 103.321,20 Euro (Vorjahr 103.321,20 Euro).
Im Jahr 2018 war durchschnittlich 1 Arbeitnehmer (Vorjahr: 1) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
 
Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen (§ 285 Nr. 11 HGB):


Name, Sitz

Nomineller Kapitalanteil

Eigenkapital

Ergebnis des letzten Geschäftsjahres

OHP Automation
Systems GmbH,
Rodgau

25.000,00 EUR
(100%)

270.645,80 EUR
(GJ 2018)

19.013,00 EUR
(GJ 2018)

AX Automation GmbH,
Hamm

25.000,00 EUR
(100%)

17.667,53 EUR
(GJ 2018)

3.401,62 EUR
(GJ 2018)


 
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
 
Rodgau, den 16.12.2019
gez. Steffen Ott, Geschäftsführer

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