ProContent gGmbH
Same addressGeneral and political adult education
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jan Biedermann since 2/13/2026 | Managing Director |
Yojiro Kitahara since 7/24/2025 | Managing Director |
Yvonne Fischer since 6/14/2017 | Procura |
Beat Bögli since 12/14/2007 | Managing Director |
Axel Pforr since 8/13/2007 | Procura |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Aglobis AG | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Ruhrtrans GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022der Ruhrtrans GmbH, Essen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltliche erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Liquide Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Die Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert und so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Grundlage der Bewertung bilden die "Richttafeln 2018 G" nach Prof. Dr. Klaus Heubeck. Den Berechnungen liegen die folgenden wesentlichen Parameter zugrunde:
Unter Außerachtlassung des Einzelbewertungsgrundsatzes wurde die sogenannte "Vereinfachungsregel" des § 253 Abs. 2 S. 2 HGB in Anspruch genommen und der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine Restlaufzeit von 15 Jahren angewendet. Der Effekt der Änderung des Abzinsungssatzes ist im Finanzergebnis enthalten. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 26.576 (i.Vj. € 41.660) und unterliegt der gesetzlichen Ausschüttungssperre. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind kurzfristig und werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Auf fremde Währung lautende Geschäftsvorfälle werden im Entstehungszeitpunkt zum historischen Kurs umgerechnet. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen
2. Vorräte Ausgewiesen werden Betriebsstoffe. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch Forderungen gegen Gesellschafter im Rahmen der Verlustübernahme. 4. Verbindlichkeiten
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung 5. Materialaufwand
6. Personalaufwand
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ 61 (i.VJT€81). 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit T€ 13 (i. VJ T€ 36) die Aufzinsung der Pensionsrückstellung und mit T€ 15 (i. VJ T€ 0) Zinsanteile aus Leasingverbindlichkeiten. Sonstige Angaben Konzernzugehörigkeit Am 01. Juni 2017 hat Mitsui & Co., Ltd, Tokyo / Japan, alle Anteile an der Aglobis AG, Zug / Schweiz, der Obergesellschaft der Aglobis-Gruppe, übernommen. Die Gesellschaft ist gemäß § 271 Abs. 2 HGB über die Aglobis AG, Zug / Schweiz, ein verbundenes Unternehmen der Mitsui & Co., Ltd, Tokyo / Japan. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Mitsui & Co., Ltd, Tokyo / Japan, einbezogen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultieren aus Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich am Bilanzstichtag auf T€ 3.050 (i. VJ T€ 1.720). Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Essen, den 24. Juli 2023 Ruhrtrans GmbH Wolfgang Schmidt Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ruhrtrans GmbH, Essen Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Ruhrtrans GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 15. September 2023 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin |
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