Video-Inn Videofilmvertriebs-GmbHLiquidated

69226 Nußloch, DEU

Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 334322
Registered
4/16/1984
Industry
Motion picture, video and television programme distribution activitiesTelevision programming, broadcasting and video distribution activitiesRetail sale of audio and video equipment
Purpose
der Verleih und der Verkauf von Video-Filmen.

History

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Beneficial Owners

33.33% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Willi Kiesser
33.33%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Willi Kiesser
Heidelberg
17000
100.00%

Financial Report

Video-Inn Videofilmvertriebs-GmbH

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 803,50 3,50
I. Sachanlagen 803,50 3,50
B. Umlaufvermögen 167.261,21 191.920,25
I. Vorräte 12.762,00 13.665,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.091,81 31.289,74
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.429,37 10.726,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 122.407,40 146.965,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 168.064,71 191.923,75

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 161.320,95 176.690,67
I. gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
II. Gewinnvortrag 150.614,78 156.320,51
III. Jahresfehlbetrag 15.369,72 5.705,73
B. Rückstellungen 1.700,00 9.340,00
C. Verbindlichkeiten 5.043,76 5.893,08
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.043,76 5.893,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 168.064,71 191.923,75

Anhang


Anhang
- für Offenlegungszwecke -
für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2010



A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der  Video-Inn GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der Handelsgesetzbücher aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB festgesetzten Größenklassen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a HGB wurden in Anspruch genommen  und Offenlegung des Jahresabschlusses.


B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für immaterielle Vermögensgegenstände die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.




Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:


Anlagevermögen


Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter:

a) Zugänge ab 2010
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,-- € wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.


b) Zugänge bis 2009
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,-- € wurden sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,-- €, aber nicht mehr als 1.000,-- €, wurde ein Sammelposten gebildet und gleichmäßig über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Der Anlagenspiegel wird nicht offengelegt.



Vorräte
Das Bewertungsvereinfachungsverfahren für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wurde in Anspruch genommen (§ 256 HGB).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.


Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Das Guthaben und Kassenbestände wurden zum Nominalbetrag angesetzt.


Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt.


Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.




Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.



Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Rückstellungen umfassen sämtliche Risiken, soweit sie im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbar waren.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Abschlussstichtag nicht.


C. Ergänzende Angaben
(1) Geschäftsführung

Geschäftsführer im abgelaufenen Berichtsjahr war Frau Karin Alexa.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.





  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2011 festgestellt.

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