Card Collection GmbHLiquidated

92676 Eschenbach in der Oberpfalz, DEU

Master Data

Registry
Register court Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 4150
Registered
2/21/2006
Industry
Mail service activitiesOther postal and courier service activities n.e.c.Parcel and express service activities
Purpose
Postversand von Musterkollektionen.

History

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Management

NameRole
Oliver Würschum-Busch
since 4/11/2023
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Oliver Würschum
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Oliver Würschum
€25,000
100.00%

Financial Report

Card Collection GmbH

Marktredwitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 8.126,00 5.549,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.198,00 3.557,00
II. Sachanlagen 4.928,00 1.992,00
B. Umlaufvermögen 120.149,94 75.440,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 104.200,42 69.899,47
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.949,52 5.541,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.236,17 5.387,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 131.512,11 86.377,16

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 77.194,32 47.079,48
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 52.194,32 22.079,48
davon Gewinnvortrag 22.079,48 42.042,00
B. Rückstellungen 12.224,00 5.502,29
C. Verbindlichkeiten 42.093,79 33.795,39
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 42.093,79 33.795,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 131.512,11 86.377,16

Anhang 2011

 
A. Allgemeine Angaben

1.  Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2.  Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen  Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

4.  Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Aktivseite

1.  Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2.  Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt.


Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3.  Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4.  Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5.  Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

6.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7.  Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1.  Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages  ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 29,43%.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden .

2.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3.  Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1.  Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 1.342,13 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf 5.726,07 Euro.

2.  Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Sonstigen Vermögensgegenstände haben sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

3..  Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 53.414,68 Euro und im Vorjahr in Höhe von 35.923,50 Euro.

Passiva

1.  Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 77.194,32 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 47.079,48 Euro aus.

2.  Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Steuerrückstellungen in Höhe von 2.124,00 Euro ( Vj. 4.002,29 Euro ) sowie Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 8.800,00 Euro ( Vj. 0,00 Euro ) und Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 1.300,00 Euro ( Vj. 1.500,00 Euro ) .

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 42.093,79 Euro und im Vorjahr in Höhe von 33.795,39 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht existent.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

D. Sonstige Angaben

1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3.  Der Geschäftsführung gehören in 2011 folgende Personen an:                                            Herr Oliver Würschum

4.  Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 42.093,79 Euro und im Vorjahr in Höhe von 33.795,39 Euro.

E.Unterzeichnung der Geschäftsführer
 
Marktredwitz, den 22.08.2012

( Oliver Würschum )
Geschäftführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2012 festgestellt.

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