Master Data

Registry
Register court Krefeld HRB 9477
Registered
11/26/2003
Industry
Maintenance and repair of motor vehicles with a permissible weight not exceeding 3.5 tons (excl. spraying, painting and washing of motor vehicles)Maintenance and repair of motor vehicles with a permissible weight exceeding 3.5 tons (excl. spraying, painting and washing of motor vehicles)Activities of agents involved in the wholesale of motor vehicles
Purpose
der Betrieb einer Autolackiererei, der Karosserie- und Fahrzeugbau sowie die Beseitigung von Unfall-, Glas- und Einbruchschäden, Reparaturen aller Art, der Abschlepp- und Bergungsdienst, Leistungen von Pannenhilfe, Fahrzeugservice sowie der An- und Verkauf von Unfall- und Gebrauchtwagen und der Handel mit Fahrzeugteilen."

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Managing Director

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Burchert GmbH

Kempen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 390.545,00 140.283,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 3,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 3,00
II. Sachanlagen 388.813,00 138.548,00
1. technische Anlagen und Maschinen 113,00 429,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 388.700,00 138.119,00
III. Finanzanlagen 1.732,00 1.732,00
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 520,00 520,00
2. Beteiligungen 512,00 512,00
3. Genossenschaftsanteile 700,00 700,00
B. Umlaufvermögen 614.262,72 595.134,76
I. Vorräte 4.000,00 4.000,00
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.000,00 4.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 507.316,63 470.136,45
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 496.568,55 456.277,02
2. sonstige Vermögensgegenstände 10.748,08 13.859,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 102.946,09 120.998,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 55.544,81 14.947,83
D. sonstige Aktiva 2.353,21 20.823,15
Summe Aktiva 1.062.705,74 771.188,74

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 141.368,95 80.893,07
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. des letzten Stichtags 55.328,48 -22.063,68
III. Jahresüberschuss 60.475,88 77.392,16
B. Rückstellungen 533.729,70 512.691,70
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 416.097,00 415.222,00
2. Steuerrückstellungen 21.537,70 28.900,70
3. sonstige Rückstellungen 96.095,00 68.569,00
C. Verbindlichkeiten 387.607,09 177.603,97
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 270.050,14 41.400,58
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 60.110,26 41.641,19
3. sonstige Verbindlichkeiten 57.446,69 94.562,20
davon aus Steuern 6.530,35 36.117,47
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.461,55 4.553,18
Summe Passiva 1.062.705,74 771.188,74

Anhang

A.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 850,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 1,82  % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

V. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von Frank Burchert.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Frank Burchert als so genannte Besitzgesellschaft.

Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und Herrn Frank Burchert als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Pensionsverpflichtungen wurden nach der PUC-Methode ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Richttafeln 2018 G

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden 830.791 Euro
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte Euro
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 414.694 Euro
verrechnete Aufwendungen 875 Euro
verrechnete Erträge Euro

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.12.2024.

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