BPC Bau Planung Consulting GmbH
Same addressConsulting architectural activities in building construction
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jonatan Oliwier Anderst since 4/24/2024 | Managing Director |
Daniel Anderst since 4/24/2024 | Procura |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Daniel Anderst | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
ADEST GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12. 2015A. Auftrag und Auftragsdurchführung B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse Größenmerkmale Steuerliche Verhältnisse C. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung Vorjahresabschluss Jahresabschluss Buchführung Bilanzierung Bewertungsgrundsätze A. Auftrag und Auftragsdurchführung Die Steuerberaterin Dipl. Kauffrau Katharina Kochanowska wurde beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Erläuterungen zu erstellen. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit waren, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften maßgebend. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrags. Auskünfte erteilte die Geschäftsführung. B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse Firma: ADEST GmbH Rechtsform: GmbH Sitz: Berlin Anschrift: Südbeckenstr. 13-15, 76189 Karlsruhe Gründung am: 29.10.2014 Eintragung ins Handelsregister: Amtsgericht Mannheim unter HRB 720837 Gegenstand des Unternehmens: Arbeitnehmerüberlassung, Subunternehmer/Arbeitnehmer-Vermittlung, Handel mit Bauprodukten aller Art, Trockenbau, Verlegen von Fliesen, Estrich, Parkett und Böden, Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Abriss, Holz- und Bautenschutz, Bauüberwachung- und Baubetreuung, ohne Tätigkeiten nach § 34c GewO, Generalunternehmer, ohne Tätigkeiten nach § 34c GewO, Schweißarbeiten, genehmigungsfreie Vermittlungsgeschäfte, insbesondere Vermittlung von Verträgen über die Durchführung von Bauvorhaben, Personalberatung und Vermittlung, Lagerung und Logistik, Güterbeförderung im Straßenverkehr mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember Stammkapital: € 25.000,- Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Steuerrechtlic he Verhältnisse Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen. Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Buchführung Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde vom Auftraggeber erstellt. Die Kontierung und Datenerfassung erfolgte ebenfalls durch ihn. Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03. Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU" Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt. C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird entsprechend den steuerlichen Vorschriften über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 410,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen. Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergaben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse: ERLÄUTERUNGSBERICHT Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung einer Gewinnverwendung aufgestellt. In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst: Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Herrn Roman Noll Der Geschäftsführer hat Einzelvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben nach § 42 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag verzinste Verbindlichkeiten. sonstige BerichtsbestandteileNach § 245 HGB Noll Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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