Master Data

Registry
Register court Osnabrück HRB 21715
Registered
5/23/2005
Industry
Manufacture of wiring devicesManufacture of communication equipmentIntermediation service activities for freight transport
Purpose
Die Vermittlung und Durchführung von Fernmeldekabelmontagen und Kabelmessungen.

History

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Management

NameRole
Jürgen Bergmann
since 6/23/2006
Managing Director

Financial Report

NF Bergmann GmbH

Osnabrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 12.989,00 18.567,00
I. Sachanlagen 12.989,00 18.567,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.989,00 18.567,00
B. Umlaufvermögen 30.794,03 24.031,73
I. Vorräte 2.865,52 7.114,50
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.865,52 7.114,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.808,58 15.745,17
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.118,52 15.349,77
2. sonstige Vermögensgegenstände 2.690,06 395,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.119,93 1.172,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.271,71 1.247,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 45.054,74 43.846,42

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 29.879,97 27.496,25
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.496,25 3.138,65
III. Jahresüberschuss 2.383,72 -642,40
B. Rückstellungen 14.680,33 13.835,15
1. Steuerrückstellungen 72,00 35,00
2. sonstige Rückstellungen 14.608,33 13.800,15
C. Verbindlichkeiten 494,44 2.515,02
1. sonstige Verbindlichkeiten 494,44 2.515,02
davon aus Steuern 284,22 388,31
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 494,44 2.515,02
Bilanzsumme, Summe Passiva 45.054,74 43.846,42

Anhang des Geschäftsjahres 2010

A. Allgemeine Angaben

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB und der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Es sind keine Anpassungen der Vorjahreswerte nach Anwendung des BilMoG vorgenommen worden.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Als Anlagevermögen werden alle im Eigentum des Unternehmens stehenden und ihm wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.

Vorräte werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die Bewertung der Finanzanlagen wurde wie folgt angesetzt:

· Beteiligungen zu Anschaffungskosten

· Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

· Ausleihungen zum Nennwert

· Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

· Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Falls erforderlich, wurde der zum Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 400 € übersteigt.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss wurde innerhalb der gesetzlichen Frist aufgestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

C. Angaben zur Bilanz

Wegen der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.

Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 494,44 € (Vorjahr 2.515,02 €). Davon aus Lieferungen und Leistungen 0,00 €, gegenüber dem Geschäftsführer 0,00 €, den Gesellschaftern 0,00 €, aus Steuern 284,22 € und sonstige Verbindlichkeiten 210,22 €.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear in der handelsrechtlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer.

Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen ausschließlich auf das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

E. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Jürgen Bergmann

Es bestehen gegenüber den Gesellschaftern Verbindlichkeiten/Forderungen in Höhe von 0,0 €

Nachrichtlich:

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.07.2011

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