Tillmann Verwaltungs GmbH
Same addressManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Stefan Tillmann since 12/29/2003 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Tillmann GmbHKirchhundem-Welschen EnnestJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023/2024
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum 1. Juli 2022 aus der Bilanz des Vorjahres übernommen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 netto wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, aktiviert. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. 2. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden grundsätzlich zu Nominalwerten bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden grundsätzlich durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen ausreichend Rechnung getragen. 3. Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags aufgrund anerkannter versicherungsmathematischer Grundsätze bewertet. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe desjenigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten erforderlich sein wird. 4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Pensionsrückstellungen Den ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen liegen versicherungsmathematische Gutachten der Allianz Lebensversicherungs-AG zugrunde. Die Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 941.517,00 wurden mit dem zum Zeitwert bewerteten Deckungsvermögen in Höhe von EUR 525.535,00 verrechnet. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der Unterschiedsbetrag für die Ausschüttungssperre beträgt zum 30. Juni 2024 EUR -1.488,00. 2. Verbindlichkeiten Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner
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