V.I.P.
Management GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.653,00 |
8.542,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.653,00 |
8.542,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
52.971,81 |
32.093,24 |
| I.
Vorräte |
8.307,82 |
8.196,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.693,00 |
7.041,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.970,99 |
16.855,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
163,00 |
25.000,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.235.865,60 |
1.033.991,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.294.653,41 |
1.099.627,22 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.058.991,98 |
850.081,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
201.873,62 |
208.910,80 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.235.865,60 |
1.033.991,98 |
| B.
Rückstellungen |
20.201,00 |
14.810,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.274.452,41 |
1.084.817,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.294.653,41 |
1.099.627,22 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
Jahresabschluß der V.I.P. Management GmbH, Club
zum 31.12.2019
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß, zu
Bilanzierungs- und Bewertungs
methoden
Der Jahresabschluss ist entsprechend den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB
und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB
aufgestellt worden. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Für die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet. Die
Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BILRUG). Die dem
Vorjahresabschluss zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs-
und Ausweismethoden werden unverändert
fortgeführt, soweit sich nicht Änderungen durch
die Anwendung der HGB-Vorschriften ergeben oder neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erfordern.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
überschuldet. Gemäß § 19 Abs. 2 der
Insolvenzordnung liegt Überschuldung dann vor, wenn
das Vermögen des Schuldners die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen eines Lieferanten liegt eine
Rangrücktrittserklärung in Höhe von
1.254.174,00 € vor. Der Gläubiger tritt mit
seinen genannten Forderungen unwiderruflich hinter
sämtliche Forderungen derzeitiger und künftiger
Gläubiger solange und soweit zurück, als die
Gesellschaft überschuldet ist. Infolgedessen ist die
Fortführung des Unternehmens sichergestellt und eine
Überschuldung im rechtlichen Sinne liegt somit nicht
vor. Der Jahresabschluss wurde infolgedessen unter der
Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
2. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Düsseldorf
(HR Nr. B 60337)
Zum Geschäftsführer war in der Zeit vom
01.01.2019 bis zum 31.12.2019 Herr Hans-Peter Müller
bestellt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Es liegen keine Vorschüsse oder Kredite an den
Geschäftsführer vor.
Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen
gehalten.
Es liegen keine unbeschränkt haftenden
Gesellschaftsverhältnisse vor.
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahres 2019 beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 8,50.
3. Erläuterungen zum Jahresabschluß
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der linearen
Methode ermittelt. Die zugrundeliegenden Nutzungsdauern
sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Bei den
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der
Bewertungsfreiheit des § 6 Absatz 2 EStG Gebrauch
gemacht. Der § 6 Abs. 2 a EStG wurde, sofern
handelsrechtlich erlaubt, berücksichtigt.
Vorräte, Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
bewertet. Wertberichtigungen wurden im erforderlichen
Umfang vorgenommen, das strenge Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen
bilanziert.
Aufwendungen, die eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag betreffen, wurden aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der
Höhe bemessen, die nach kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind zu
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber Gesellschafter betragen zum 31.12.2019 Euro
1.254.175,00.
Die Restlaufzeiten aller Forderungen und
Verbindlichkeiten betragen jeweils nicht mehr als bis zu
einem Jahr.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergeben
sich aus den bestehenden Miet- und Leasingverträge und
betragen zum Bilanzstichtag 369.511,68 € (VJ
368.791,68 €)
Die Angaben hinsichtlich der Fristigkeit im Anhang
haben Vorrang gegenüber den Angaben in der Bilanz
sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf, den 27. Januar 2021
gez. Hans Peter Müller
Geschäftsführer
V.I.P. Management GmbH Club
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.01.2021 festgestellt.
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