Schuhhaus Krause GmbH
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
11,00 |
15.834,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II. Sachanlagen |
11,00 |
15.423,00 |
| III. Finanzanlagen |
0,00 |
410,00 |
| B. Umlaufvermögen |
776.523,74 |
468.508,26 |
| I. Vorräte |
0,00 |
445.000,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
23.605,90 |
5.439,91 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
752.917,84 |
18.068,35 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
114,05 |
| Aktiva |
776.534,74
|
484.456,31 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
634.324,75 |
380.814,83 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
127.822,97 |
127.822,97 |
| II. Kapitalrücklage |
325.200,00 |
325.200,00 |
| III. Verlustvortrag |
72.208,14 |
-7.522,88 |
| IV. Jahresüberschuss |
253.509,92 |
-79.731,02 |
| B. Rückstellungen |
66.990,62 |
3.000,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
75.219,37 |
100.641,48 |
| Passiva |
776.534,74 |
484.456,31 |
Anhang
Schuhhaus Krause GmbH
Bayreuth
Anhang für das Geschäftsjahr 2024
Offenzulegende Fassung gem. § 326 HGB
I. Allgemeine Angaben
Gewöhnliche Geschäfts- und Auftragsentwicklung.
II. Bilanzierung- und Bewertungsmethoden Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften und unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG).
Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit
entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige
Abschreibungen vermindert wurden. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen
Methode vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten
sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen, Zinsen für Fremdkapital sind nicht
in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu
Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene Durchschnittspreise
zugrundegelegt; das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Leistungen
werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt.
Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten.
Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen – bei
erkennbaren Einzelrisiken – und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen
Kreditrisikos angesetzt. Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der
Rechnungsstellung bzw. mit dem niedrigeren Stichtagskurs angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterung zur Bilanz
Umlaufvermögen Forderungen und sonstige VermögensgegenständeIn den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Verrechnungskonto gegenüber der Eigentümergemeinschaft
Sonnenhaus (EUR 23.555,90 ; VJ EUR 0,00) enthalten.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt Frau Ursula Raithel.
Bayreuth, den 15. Dezember 2025
sonstige Berichtsbestandteile
- Geschäftsführer -
.................................... Ursula Raithel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.10.2025 festgestellt.
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