Infima
GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1.307,00
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1.691,00
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II. Sachanlagen
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6.827,00
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33.980,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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36.990,00
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36.990,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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26.413,97
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76.995,73
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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3.737,28
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23.135,30
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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870,76
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1.420,10
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Summe Aktiva
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76.146,01
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174.212,13
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Verlustvortrag
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-2.058,60
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-4.797,37
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III. Jahresfehlbetrag
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-5.052,85
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2.738,77
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B. Sonderposten mit
Rücklageanteil
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0,00
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856,00
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C. Rückstellungen
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11.828,00
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8.328,00
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D. Verbindlichkeiten
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46.429,46
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142.086,73
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Summe Passiva
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76.146,01
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|
174.212,13
|
ANHANG
ANHANG
des Jahresabschlusses auf den 31.12.2007
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abc. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung wurden in Anspruch genommen.
Im einzelnen wurden folgende Grundsätze und
Methoden berücksichtigt:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Erfordernissen.
Diverse Posten, bei denen sich Leerposten ergeben
wurden, wurden weggelassen.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital. die Rückstellungen und Schulden sowie
die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben worden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.
von § 251 HGB lagen nicht vor.
3. Bewertungsmethode
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstande und
Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Angaben zur Bewertung einzelner Positionen:
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sowie Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bewertet und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer planmäßig degressiv oder linear
abgeschrieben.
Im Vorratsvermögen sind (sofern gegeben) die in
Ausführung befindlichen Aufträge aktiviert. Der
Ansatz erfolgt aufgrund der Bewertung der
Geschäftsführung.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Hinsichtlich der Aufstellung eines Anlagegitters
wurde die Befreiungsvorschrift nach § 274a HGB in
Anspruch genommen.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern: €
13.384,85
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz ausgewiesen sind und keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB darstellen,
lagen nicht vor.
III. Sonstige Angaben
Als einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2007
bestellt:
Herr Jochen Hiemisch, Geschäftsführer,
Fürth.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt. Es wurde die
Befreiungsvorschrift des § 264 I S. 3 HGB in Anspruch
genommen.
IV. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, das
Ergebnis
Verlustvortrag: € 2.058,60
Jahresfehlbetrag: € 5.052,85
Bilanzverlust (Ergebnis) € 7.111,45
wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnung: - € -7.111,45
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
Fürth, den 11. August 2008
Jochen Hiemisch (Geschäftsführer)
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