E-Stream Energy Management GmbH

Feldstraße 8, 47198 Duisburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Duisburg HRB 17330
Previous
AHW Management und Verwaltungs GmbH
Registered
12/1/2004
Industry
Management activities of holding companies with predominantly financial shareholdingsManagement activities of other holding companiesActivities of holding companies
Purpose
Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere Gesellschaften, deren Zweck der Aufbau, die Verwaltung und die Nutzung von eigenen Wertpapierportfolios ist. Ausgenommen von dem Gesellschaftszweck sind ausdrücklich das Betreiben von Bankgeschäften, die Finanzportfolioverwaltung sowie sämtliche sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, zu denen eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und/oder der Gewerbeordnung (GewO) und/oder der Makler- und Bauträgerverordnung erforderlich ist.

History

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Management

NameRole
Dirk Heinrich Köster
since 6/22/2015
Managing Director
Thomas Krämer
since 12/1/2004
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

01316 Luxemburg
€25,000
100.00%

Financial Report

AHW Management und Verwaltungs GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.000,00 2.000,00
I. Finanzanlagen 2.000,00 2.000,00
B. Umlaufvermögen 29.181,26 27.888,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.671,02 27.545,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 510,24 343,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 31.181,26 29.888,98

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 28.704,63 27.752,89
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.752,89 1.011,16
III. Jahresüberschuss 951,74 1.741,73
B. Rückstellungen 2.376,63 2.136,09
C. Verbindlichkeiten 100,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 31.181,26 29.888,98

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände waren nicht vorhanden.

Sachanlagen

Sachanlagen waren keine vorhanden

Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine weiteren Haftungsverhältnisse.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Die Geschäftsführung erfolgt durch

Herrn Thomas Krämer

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberichtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Krefeld, den 19. Dezember 2011

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