Hartmann
GmbH
Königsbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.106,60 |
50.106,60 |
| I.
Finanzanlagen |
50.106,60 |
50.106,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.837,56 |
70.651,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.837,56 |
70.651,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
128.944,16 |
120.757,80 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
126.365,44 |
118.772,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.106,60 |
50.106,60 |
| II.
Gewinnvortrag |
68.665,84 |
61.073,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.593,00 |
7.592,32 |
| B.
Rückstellungen |
2.255,72 |
1.662,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
323,00 |
323,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
323,00 |
323,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
128.944,16 |
120.757,80 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in
den Forderungen enthaltenen Risiken wird, soweit
nötig, durch die Bildung angemessen dotierter Einzel-
und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen Steuern
für das laufende und vorangegangene
Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Forderungen mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00
Euro
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 50.106,60 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist
vollständig eingezahlt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
323,00 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren 0,00 Euro
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert
sind 0,00 Euro
E
. Sonstige Angaben
Die berichtende Gesellschaft ist unbeschränkt
haftende Gesellschafterin der Baur & Hopfenzitz GmbH
& Co. KG mit dem Sitz in Königsbrunn.
Die berichtende Gesellschaft ist an der Baur &
Hopfenzitz GmbH & Co. KG mit 2% beteiligt.
Die Geschäftsführung oblag im
Geschäftsjahr dem
Gesellschafter Klaus-Jürgen Hartmann
Dipl.-Ingenieur
Hartmann Verwaltungs GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
gez. Dipl. Ing. Klaus Jürgen Hartmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2012 festgestellt.
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