PSM
Eventservices GmbH
Pürgen
(vormals: Windach)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
470,00 |
753,00 |
| I.
Sachanlagen |
470,00 |
753,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
719.547,84 |
792.291,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
542.123,80 |
788.907,01 |
| davon
gegen Gesellschafter |
7.339,58 |
7.553,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
177.424,04 |
3.384,16 |
| Aktiva |
720.017,84 |
793.044,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
202.083,06 |
44.451,58 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.951,58 |
-28.965,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
157.631,48 |
60.917,43 |
| B.
Rückstellungen |
49.452,86 |
11.760,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
468.481,92 |
736.832,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
468.481,92 |
736.832,59 |
| Passiva |
720.017,84 |
793.044,17 |
Anhang PSM
Eventservice GmbH, Pürgen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde unter
Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246 - 251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274,
277, 278 HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB.
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -256
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 272 - 283 HGB erstellt.
Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt:
Forderungen / Verbindlichkeiten / Darlehen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
mit dem Nennwert angesetzt, sie betragen
€ 392.508,44. Die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt und betragen
€ 391.761,06.
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr betragen € 138.967,58, von mehr als einem
Jahr betragen insgesamt € 7.643,03, davon sind
€ 7.553,67 Forderungen gegenüber Gesellschafter
Geschäftsführer.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen betragen € 73.716,11.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von € 157.631,48
auf neue Rechnung vorzutragen.
Geschäftsführung
Als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Berichtsjahr bestellt:
Herr Martin Völker.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und
sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285
Nr. 3 HGB
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse. Finanzielle Verpflichtungen
bestanden nicht in wesentlicher Höhe.
Eurasburg, 20. Dezember 2024
David Holzmann
sonstige Berichtsbestandteile
Pürgen, den 20. Dezember 2024
David Holzmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt.
David Holzmann
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