Vogel & Heppner GmbH
Eichenweg 11, 96215 Lichtenfels, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Holger Leicht since 11/11/2009 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Vogel & Heppner GmbHLichtenfelsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Hinweise
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 HGB teilweise in Anspruch genommen. Gem. §277 Abs. 1 HGB wurden die Umsatzerlöse durch BilRUG angepasst. Somit kann es zu fehlender Vergleichbarkeit kommen. Der Jahresabschluss der Vogel & Heppner GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften sowie KapCo (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Es wird vom Going-Concern-Prinzip ausgegangen. Gesetzlich erforderliche Davon-Vermerke wurden im Anhang ausgewiesen, sofern sie in Ausübung eines Wahlrechts nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagenwerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und entsprechend § 253 Abs. 1 HGB, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden Abschreibungen nach § 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG vorgenommen. Dies ist auch handelsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte und halbfertigen Arbeiten wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zu erwartende Zahlungsausfälle wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die übrigen Forderungen entsprechen den Normalwerten. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und beinhalten die Periodenabgrenzung. Ein Disagio ist enthalten in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) Das Stammkapital entspricht der Satzung der Gesellschaft sowie der Eintragung im Handelsregister. Die Stammeinlage wurde vollständig erbracht. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB. Eine Abzinsung war unter Berücksichtigung der aktuellen Teuerungsrate nicht vorzunehmen. Gem. der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer liegen die Voraussetzung zur Bildung einer Rückstellung für latente Steuern nicht vor. Sonderposten mit Rücklageanteil - Sonderabschreibung nach § 3 ZRfG
sonstige Berichtsbestandteile
Lichtenfels, den 23. April 2024 gez. Holger Leicht
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