Ellert GmbH
Büschweg 36, 54293 Trier, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Reinhard Ellert since 11/21/2005 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Reinhart Ellert | 100.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Ellert GmbHTrierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Ellert GmbH, Büschweg 36, 54293 Trier wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256, 256 a HGB, 264 bis 288 HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 264a HGB i.V. m. § 267 HGB angegebenen Größenklassen erfüllt die Gesellschaft die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft. Die gesetzlichen Vertreter haben die Berichterstattung über die Organbezüge im Anhang unter Bezugnahme auf § 288 HGB zu Recht ausgeblendet. 2. Grundsätzliche Gliederungsanforderungen Für die Gliederung der Bilanz wurde besonders § 266 HGB und für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB beachtet. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände - wenn vorhanden - werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die - in den Vorjahren erworbenen - geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften bilanziert. Die Finanzanlagen sind - wenn vorhanden - mit dem gegenüber den Anschaffungskosten beizulegenden Wert angesetzt. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Fremdwährungsforderungen - soweit vorhanden - werden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Eine Rückstellung für Aufbewahrungspflichten und für Gewährleistung ist gebildet und entsprechend ihrer Restlaufzeit, mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten - soweit vorhanden - werden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs. 4. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um abzugrenzende Versicherungsbeiträge u. ä. Positionen. Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten, Aufbewahrung sowie Gewährleistungen gebildet. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind in den Verbindlichkeiten nicht enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert. Latente Steuern wurden im Hinblick auf § 274 a Nr. 5 HGB nicht angesetzt, weil u.E. auch die Tatbestandsvoraussetzungen für den Ansatz einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nicht vorliegen. Gewinn- und Verlustrechnung 5. Sonstige Angaben a) Ergänzende Angaben Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht. b) Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss i. H. v. 35.947,73 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Trier, den 28. Dezember 2021 sonstige Berichtsbestandteile
Trier, 28.12.2021 gez. Reinhard Ellert Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2021 festgestellt. |
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