Kongsberg
Maritime GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
159.037,65 |
206.090,77 |
| I.
Sachanlagen |
159.037,65 |
206.090,77 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.081.849,47 |
17.955.955,76 |
| I.
Vorräte |
22.814.207,41 |
10.674.226,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.031.700,10 |
2.075.442,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.235.941,96 |
5.206.287,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
44.668,40 |
54.466,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.285.555,52 |
18.216.512,91 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
924.460,13 |
377.105,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
352.105,59 |
901.880,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
547.354,54 |
-549.774,78 |
| B.
Rückstellungen |
1.138.761,66 |
912.124,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.868.514,50 |
16.863.876,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.868.514,50 |
16.863.876,55 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
353.819,23 |
63.406,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.285.555,52 |
18.216.512,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
der Kongsberg Maritime GmbH, Hamburg, wurde
gemäß §§ 242 ff. und 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft ist unter dem Namen Kongsberg
Maritime GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des
Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 92620
eingetragen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten,
die Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten
und die davon-Vermerke teilweise in diesem Anhang gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden im
Berichtsjahr beibehalten.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten gemäß § 255 HGB und,
soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung
planmäßiger Abschreibungen gemäß
§ 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Die Abschreibungen werden
aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
ermittelt:
| • |
Büroeinrichtung,
Geschäftsausstattung 3-19 Jahre
|
| • |
Werkzeug 5 Jahre
|
| • |
Einbauten 12 Jahre
|
| • |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
5 Jahre
|
(Sammelposten)
Sämtliche Wirtschaftsgüter werden linear
abgeschrieben.
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Bewertung von
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt zum Nennwert
bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Für
erkennbare Risiken wurden Wertberichtigungen gebildet.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz
1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesenen davon-Vermerke Währungsumrechnung
enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte
Währungskursdifferenzen.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
|
Gesamtkosten
|
+ Zugänge
|
Aufgelaufene
|
Netto-Wert
|
Netto-Wert
|
|
Stand am
|
- Abgänge
|
Abschreibungen
|
Stand am
|
Stand am
|
|
1. Januar 2018
|
|
|
31.12.2018
|
31.12.2017
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Geschäftsausstattung
|
31.562,53
|
0,00
|
28.915,13
|
2.647,40
|
6.718,20
|
EDV-Hardware
|
237.375,28
|
2.162,65
|
234.225,49
|
5.312,44
|
12.922,72
|
Büroeinrichtung
|
130.467,85
|
0,00
|
127.275,85
|
3.192,00
|
6.160,00
|
Werkzeuge
|
16.215,28
|
0,00
|
13.101,47
|
3.113,81
|
4.804,85
|
Einbauten in fremde
Grundstücke
|
287.004,73
|
0,00
|
145.895,73
|
141.109,00
|
169.719,00
|
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
|
|
|
|
|
|
Sammelposten 2013
|
1.100,00
|
-1.100,00
|
|
|
|
Sammelposten 2014
|
3.356,37
|
0,00
|
3.356,37
|
0,00
|
672,00
|
Sammelposten 2015
|
911,95
|
0,00
|
729,95
|
182,00
|
364,00
|
Sammelposten 2016
|
1.305,00
|
0,00
|
783,00
|
522,00
|
783,00
|
Sammelposten 2017
|
4.935,33
|
0,00
|
1.976,33
|
2.959,00
|
3.947,00
|
Sofortabschr. 2018
|
0,00
|
7.425,08
|
7.425,08
|
0,00
|
0,00
|
|
714.234,32
|
8.487,73
|
563.684,40
|
159.037,65
|
206.090,77
|
Kumulierte Abschreibungen:
|
Abschreibung
|
Abschreibung
|
Abschreibung
|
Abschreibung
|
|
bisher
|
- Abgänge
|
Geschäftsjahr
|
kumuliert
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Geschäftsausstattung
|
24.844,33
|
|
4.070,80
|
28.915,13
|
EDV-Hardware
|
224.452,56
|
|
9.772,93
|
234.225,49
|
Büroeinrichtung
|
124.307,85
|
|
2.968,00
|
127.275,85
|
Werkzeuge
|
11.410,43
|
|
1.691,04
|
13.101,47
|
Einbauten in fremde
Grundstücke
|
117.285,73
|
|
28.610,00
|
145.895,73
|
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
|
|
|
|
|
Sammelposten 2013
|
1.100,00
|
-1.100,00
|
|
|
Sammelposten 2014
|
2.684,37
|
|
672,00
|
3.356,37
|
Sammelposten 2015
|
547,95
|
|
182,00
|
729,95
|
Sammelposten 2016
|
522,00
|
|
261,00
|
783,00
|
Sammelposten 2017
|
988,33
|
|
988,00
|
1.976,33
|
Sofortabschreibung 2018
|
|
|
7.425,08
|
7.425,08
|
|
508.143,55
|
-1.100,00
|
56.640,85
|
563.684,40
|
Forderungen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus
dem normalen Verrechnungsverkehr und beinhalten Forderungen
gegen die Gesellschafterin von EUR 1.589.670,46
(Vorjahr: EUR 585.606,49).
Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr,
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Vermögensgegenstände und aktive
Rechnungsabgrenzung
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Steuerforderungen in Höhe von EUR
1.183.165,43 (Vorjahr: EUR 275.491,23).
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die zum
Stichtag noch nicht veranlagten Ertragsteuern des
Geschäftsjahres und einzelner Vorjahre.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von EUR
233.984,98 (Vorjahr: EUR 707.399,06), Rückstellungen
für personalbezogene Verbindlichkeiten von EUR
51.594,37 (Vorjahr: EUR 146.925,71) sowie
Gewährleistungsrückstellungen von EUR 53.700,00
(Vorjahr: EUR 57.800,00).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen und
beinhalten mit EUR 11.968.498,72 (Vorjahr: EUR
2.363.858,09) Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht
besichert.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
1.002.935,60 (EUR 353.201,66)
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Mietverträgen bis zum
Ablauf der Grundmietzeit haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr und belaufen sich auf EUR 195.950,00. Davon sind
EUR 195.950,00 in 2019 zu zahlen.
Zum 31. Dezember 2018 hat die Gesellschaft
die folgenden Garantien abgegeben:
EUR 1.193.847,81 (Vorjahr: EUR 2.184.433,56)
Darüber hinaus bestehen keine
Eventualverbindlichkeiten zum Abschlussstichtag.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
Im Geschäftsjahr sind außerordentliche
Aufwendungen aus der Betriebsprüfung für die
Jahre 2011 bis 2016 von TEUR 518 angefallen, die im
Wesentlichen in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(TEUR 501) enthalten sind.
Des Weiteren wurde der Materialaufwand aus
Einkäufen gegenüber dem Mutterunternehmen
aufgrund einer Verrechnungspreiskorrektur für 2017 um
TEUR 765 vermindert.
Konzernverhältnisse
Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der
Kongsberg Gruppen ASA, Kirkegardsveien 45, N-3616
Kongsberg, Norwegen (oberstes Mutterunternehmen)
einbezogen.
Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag ergaben sich große
makroökonomische Unsicherheiten im Zusammenhang mit
dem Ausbruch von COVID-19 (Coronavirus). Das Ausmaß
und die Dauer dieser Entwicklungen bleiben unklar, aber
könnten unsere Erträge, Cash- Flow und
finanzielle Kennzahlen beeinflussen.
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten,
die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt waren 19 (Vorjahr: 24)
Angestellte beschäftigt.
Geschäftsführer der Gesellschaft war bis
zum 31. Dezember 2019 Herr Uwe Frenz,
Seit dem 18. November 2019 ist Frau Juliane Grzeski
Geschäftsführerin der Gesellschaft.
Die Geschäftsführer sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft verzichtet unter Inanspruchnahme der
Regelung des § 288 Abs. 4 HGB auf die Angabe der
Gesamtbezüge der Geschäftsführung.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Hamburg, 15. Juni 2020
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2020
festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die Kongsberg Maritime GmbH
Prüfungsurteil
Ich habe den Jahresabschluss der Kongsberg Maritime
GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2018.
Gemäß
§ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" meines
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für mein Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der mein
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder
Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifiziere und beurteile ich
die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
Jahresabschluss, plane und führe
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für mein Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da
Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können;
|
| • |
gewinne ich ein Verständnis
von dem für die Prüfung des
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft
abzugeben;
|
| • |
beurteile ich die Angemessenheit
der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben;
|
| • |
ziehe ich Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder,
falls diese Angaben unangemessen sind, mein
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich
ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann;
|
| • |
beurteile ich die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
Ich erörtere mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich
während meiner Prüfung feststelle.
Hamburg, 15. Juni 2020
Reiss
Wirtschaftsprüferin
|