Kongsberg Maritime GmbHLiquidiert

22525 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 92620
Eingetragen
17.6.2004
Branche
Reparatur und Instandhaltung von KriegsschiffenGroßhandel mit Schiffen und Booten (ohne Freizeitboote) sowie deren Ersatzteilen und ZubehörGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Gegenstand
der Vertrieb und Service für Marine-, Schiffs- und Industrieelektronik

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Kongsberg Maritime GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 159.037,65 206.090,77
I. Sachanlagen 159.037,65 206.090,77
B. Umlaufvermögen 32.081.849,47 17.955.955,76
I. Vorräte 22.814.207,41 10.674.226,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.031.700,10 2.075.442,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.235.941,96 5.206.287,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 44.668,40 54.466,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.285.555,52 18.216.512,91

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 924.460,13 377.105,59
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 352.105,59 901.880,37
III. Jahresüberschuss 547.354,54 -549.774,78
B. Rückstellungen 1.138.761,66 912.124,77
C. Verbindlichkeiten 29.868.514,50 16.863.876,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 29.868.514,50 16.863.876,55
D. Rechnungsabgrenzungsposten 353.819,23 63.406,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.285.555,52 18.216.512,91

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Kongsberg Maritime GmbH, Hamburg, wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Gesellschaft ist unter dem Namen Kongsberg Maritime GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 92620 eingetragen.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten, die Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten und die davon-Vermerke teilweise in diesem Anhang gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr beibehalten.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 255 HGB und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Die Abschreibungen werden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt:

Büroeinrichtung, Geschäftsausstattung 3-19 Jahre

Werkzeug       5 Jahre

Einbauten     12 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter        5 Jahre

 (Sammelposten)
Sämtliche Wirtschaftsgüter werden linear abgeschrieben.

Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Für erkennbare Risiken wurden Wertberichtigungen gebildet.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungs­kostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

 
Gesamtkosten
+ Zugänge
Aufgelaufene
Netto-Wert
Netto-Wert
 
Stand am
- Abgänge
Abschreibungen
Stand am
Stand am
 
1. Januar 2018
 
 
31.12.2018
31.12.2017
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Geschäftsausstattung
31.562,53
0,00
28.915,13
2.647,40
6.718,20
EDV-Hardware
237.375,28
2.162,65
234.225,49
5.312,44
12.922,72
Büroeinrichtung
130.467,85
0,00
127.275,85
3.192,00
6.160,00
Werkzeuge
16.215,28
0,00
13.101,47
3.113,81
4.804,85
Einbauten in fremde Grundstücke
287.004,73
0,00
145.895,73
141.109,00
169.719,00
Geringwertige Wirtschaftsgüter
 
 
 
 
 
Sammelposten 2013
1.100,00
-1.100,00
 
 
 
Sammelposten 2014
3.356,37
0,00
3.356,37
0,00
672,00
Sammelposten 2015
911,95
0,00
729,95
182,00
364,00
Sammelposten 2016
1.305,00
0,00
783,00
522,00
783,00
Sammelposten 2017
4.935,33
0,00
1.976,33
2.959,00
3.947,00
Sofortabschr. 2018
0,00
7.425,08
7.425,08
0,00
0,00
 
714.234,32
8.487,73
563.684,40
159.037,65
206.090,77


Kumulierte Abschreibungen:

 
Abschreibung
Abschreibung
Abschreibung
Abschreibung
 
bisher
- Abgänge
Geschäftsjahr
kumuliert
 
EUR
EUR
EUR
EUR
Geschäftsausstattung
24.844,33
 
4.070,80
28.915,13
EDV-Hardware
224.452,56
 
9.772,93
234.225,49
Büroeinrichtung
124.307,85
 
2.968,00
127.275,85
Werkzeuge
11.410,43
 
1.691,04
13.101,47
Einbauten in fremde Grundstücke
117.285,73
 
28.610,00
145.895,73
Geringwertige Wirtschaftsgüter
 
 
 
 
Sammelposten 2013
1.100,00
-1.100,00
 
 
Sammelposten 2014
2.684,37
 
672,00
3.356,37
Sammelposten 2015
547,95
 
182,00
729,95
Sammelposten 2016
522,00
 
261,00
783,00
Sammelposten 2017
988,33
 
988,00
1.976,33
Sofortabschreibung 2018
 
 
7.425,08
7.425,08
 
508.143,55
-1.100,00
56.640,85
563.684,40


Forderungen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem normalen Verrechnungsverkehr und beinhalten Forderungen gegen die Gesellschafterin von EUR 1.589.670,46 (Vorjahr: EUR 585.606,49).

Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzung

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Steuerforderungen in Höhe von EUR 1.183.165,43 (Vorjahr: EUR 275.491,23).

Steuerrückstellungen
 
Die Steuerrückstellungen beinhalten die zum Stichtag noch nicht veranlagten Ertragsteuern des Geschäftsjahres und einzelner Vorjahre.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von EUR 233.984,98 (Vorjahr: EUR 707.399,06), Rückstellungen für personalbezogene Verbindlichkeiten von EUR 51.594,37 (Vorjahr: EUR 146.925,71) sowie Gewährleistungsrückstellungen von EUR 53.700,00 (Vorjahr: EUR 57.800,00).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen und beinhalten mit EUR 11.968.498,72 (Vorjahr: EUR 2.363.858,09) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 1.002.935,60 (EUR 353.201,66)

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Verpflichtungen aus Mietverträgen bis zum Ablauf der Grundmietzeit haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und belaufen sich auf EUR 195.950,00. Davon sind EUR 195.950,00 in 2019 zu zahlen.

Zum 31. Dezember 2018 hat die Gesellschaft die folgenden Garantien abgegeben:

EUR 1.193.847,81 (Vorjahr: EUR 2.184.433,56)

Darüber hinaus bestehen keine Eventualverbindlichkeiten zum Abschlussstichtag.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge

Im Geschäftsjahr sind außerordentliche Aufwendungen aus der Betriebsprüfung für die Jahre 2011 bis 2016 von TEUR 518 angefallen, die im Wesentlichen in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (TEUR 501) enthalten sind.

Des Weiteren wurde der Materialaufwand aus Einkäufen gegenüber dem Mutterunternehmen aufgrund einer Verrechnungspreiskorrektur für 2017 um TEUR 765 vermindert.

Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Kongsberg Gruppen ASA, Kirkegardsveien 45, N-3616 Kongsberg, Norwegen (oberstes Mutterunternehmen) einbezogen.

Nachtragsbericht
 
Nach dem Bilanzstichtag ergaben sich große makroökonomische Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 (Coronavirus). Das Ausmaß und die Dauer dieser Entwicklungen bleiben unklar, aber könnten unsere Erträge, Cash- Flow und finanzielle Kennzahlen beeinflussen.
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt waren 19 (Vorjahr: 24) Angestellte beschäftigt.

Geschäftsführer der Gesellschaft war bis zum 31. Dezember 2019 Herr Uwe Frenz,
Seit dem 18. November 2019 ist Frau Juliane Grzeski Geschäftsführerin der Gesellschaft.

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft verzichtet unter Inanspruchnahme der Regelung des § 288 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung.

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

sonstige Berichtsbestandteile


Unterschrift der Geschäftsführung

Hamburg, 15. Juni 2020

Juliane Grzeski


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2020 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Kongsberg Maritime GmbH
Prüfungsurteil
Ich habe den Jahresabschluss der Kongsberg Maritime GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" meines Bestätigungs­vermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Überein­stimmung mit den deutschen handels­rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahres­abschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht­lichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahres­abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver­mögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmens­tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres­abschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungs­vermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtig­keiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger­weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei­dungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen­hängenden Angaben;

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest­stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Hamburg, 15. Juni 2020

Reiss
Wirtschaftsprüferin

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