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1. |
Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden |
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1.1 |
Angabe der auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden |
§ 284 Abs.2 Nr.1 HGB |
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-Anlagevermögen: AK/HK und AfA lin. -Stl.
Bewertungsvereinfachung GWG in Anspruch genommen
-Sammelposten §6 (2a) EStG ausgewiesen. Bestand:
Euro (Vorjahr Euro) |
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-Ford. u. sonst. VermG: Nennwert und EWB
(Zweifelhafte Forderungen) und PWB (Allg.
Kreditausfallrisiko) nach vernünftiger kaufm.
Beurteilung |
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-Zahlungsmittelbestand: Nominalwert |
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-gezeichnetes Kapital: Nennwert |
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-Rückstellungen: nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, langjährige
Rückstellungen wurden abgezinst. |
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-Verbindlichkeiten: Rückzahlungsbetrag |
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1.2 |
Angabe der Grundlagen für die
Währungsumrechnung in Euro |
§ 284 Abs.2 Nr.2 HGB |
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1.3 |
Angabe und Begründung der Abweichungen von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, gesonderte
Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage |
§ 284 Abs.2 Nr.3 HGB |
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1.4 |
Angabe, falls Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten einbezogen wurden |
§ 284 Abs.2 Nr.5 HGB |
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1.5 |
Angabe und Begründung bei Unterbrechung der
Darstellungsstetigkeit |
§ 265 Abs.1 S.2 HGB |
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1.6 |
Angabe und Erläuterung, wenn Beträge
einzelner Abschlussposten nicht mit den
Vorjahresbeträgen vergleichbar sind, bzw. wenn
Vorjahresbeträge angepasst wurden |
§ 265 Abs.2 S.2 u.3 HGB |
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1.7 |
Angabe und Begründung, falls aufgrund
unterschiedlicher Geschäftszweige verschiedene
Gliederungsvorschriften zu beachten sind |
§ 265 Abs.4 S.2 HGB |
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2. |
Zusätzliche Angaben zum Jahresabschluss |
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2.1 |
Zusätzliche Angaben, wenn der Jahresabschluss
trotz Beachtung der GoB ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage nicht
vermittelt |
§ 264 Abs.2 S.2 HGB |
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2.2 |
Angabe der Mitzugehörigkeit zu anderen Posten,
wenn ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld
unter mehrere Posten der Bilanz fällt und dies
zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen
Jahresabschlusses erforderlich ist |
§ 265 Abs. 3 HGB |
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2.3 |
Hinweis auf die freiwillige Anwendung des BilMoG
insgesamt |
Art.
66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB |
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2.4 |
Angabe des Betrags der Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, sofern Angabe
nicht in der Bilanz erfolgt |
§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB |
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3. |
Erläuterungen zur Bilanz |
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3.10 |
Gesonderter Ausweis von Posten, die in der Bilanz zur
größeren Klarheit zusammengefasst
sind |
§ 265 Abs.7 Nr.2 HGB |
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3.11 |
Angabe des Betrags der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr, sofern nicht Angabe
in Bilanz erfolgt |
§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB |
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3.12 |
Angabe und Begründung des Betrages der im
Geschäftsjahr aus steuerlichen Gründen
unterlassenen Zuschreibungen |
§ 280 Abs.3 HGB |
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3.13 |
Erläuterung des Abgrenzungspostens für
aktivierte latente Ertragsteuern |
§ 274 Abs.2 S.2 HGB |
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3.14 |
Angabe der Rückstellung für passive
Ertragsteuern |
§ 274 Abs.1 S.1 HGB |
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3.15 |
Angabe der Vorschriften, nach denen Sonderposten mit
Rücklageanteil gebildet wurden |
§ 273 Satz 2 HGB |
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3.16 |
Angabe der nicht gebildeten
Pensionsrückstellungen - Anspruchserwerb vor dem
1.1.87 - für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
Art.28 Abs.2 EG HGB |
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3.17 |
Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren |
§ 285 Nr.1 a HGB |
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3.18 |
Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind unter Angabe von
Art und Form der Sicherheiten |
§ 285 Nr.1 b HGB |
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3.19 |
Angabe für zu den Finanzanlagen gehörende
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden
Zeitwert ausgewiesen werden, da insoweit eine
außerplanmäßige Abschreibung
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB
unterblieben ist: a) der Buchwert und der
beizulegende Zeitwert der einzelnen
Vermögensgegenstände oder angemessener
Gruppierungen sowie die Gründe für das
Unterlassen einer Abschreibung gemäß
§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB einschließlich der
Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die
Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer
ist |
§ 285 Nr. 18 HGB |
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3.20 |
Angaben zu Bewertungseinheiten gemäß
§ 254 HGB (Hedge-Accounting, alternativ Angabe
im Lagebericht): a) mit welchem Betrag jeweils
Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende
Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit
erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher
Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten
einbezogen sind sowie die Höhe der mit
Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken b) für
die jeweils abgesicherten Risiken, warum, in welchem
Umfang und für welchen Zeitraum sich die
gegenläufigen Wertänderungen oder
Zahlungsströme künftig voraussichtlich
ausgleichen einschließlich der Methode der
Ermittlung eine Erläuterung der mit hoher
Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, die in
Bewertungseinheiten einbezogen wurden |
§ 285 Nr. 23 HGB |
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3.21 |
Angabe von Anteilen oder Anlageaktien an
inländischen Investmentvermögen |
§ 285 Nr. 26 HGB |
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3.22 |
Angabe der gemäß § 29 Abs. 4 GmbHG in
andere Gewinnrücklagen eingestellten
Beträge |
§ 29 Abs. 4 Satz 2 GmbHG |
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3.23 |
Angabe der in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Rückstellungen für laufende Pensionen,
Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen bei Anwendung des Art. 28 Abs. 1
EGHGB ("Altzusagen") |
Art.
28 Abs. 2 EGHGB |
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3.24 |
Angabe der in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Pensionsverpflichtungen aufgrund des Übergangs
auf das BilMoG (so genannter Fehlbetrag) |
Art.
67 Abs. 2 EGHGB |
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3.25 |
Angabe des Betrags der Überdeckung aufgrund
nicht aufgelöster Rückstellungen aufgrund
des Übergangs auf das BilMoG |
Art.
67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB |
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3.26 |
Bei
GmbH: Angabe der Ausleihungen Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
GmbH-Gesellschaftern |
§ 42 Abs. 3 GmbHG nF Konto 1307 in Höhe von
141,00 € Konto 1331 in Höhe von 117.895,60
€. |
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4. |
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung |
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4.1 |
Gesonderter Ausweis von Posten, die in der Gewinn-
und Verlustrechnung zur größeren Klarheit
zusammengefasst sind |
§ 265 Abs.7 Nr.2 HGB |
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4.2 |
Gesonderte Angabe des Betrags der
außerplanmäßigen Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB zum
Anlagevermögen |
§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB |
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4.3 |
Angabe der in den sonstigen betrieblichen
Erträgen ausgewiesenen Beträge aus der
Auflösung des Sonderpostens mit
Rücklageanteil |
§ 281 Abs. 2 Satz 2 HGB a. F. |
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4.4 |
Bei
Anwendung des Umsatzkostenverfahrens: Angabe des
Personalaufwandes gegliedert nach § 275 Abs.2
Nr.6 |
§ 285 Nr.8 b HGB |
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4.5 |
Gründe für eine planmäßige
Abschreibung des Geschäfts- oder
Firmenwerts |
§ 285 Nr.13 HGB |
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5. |
Darstellung der Ergebnisverwendung |
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5.1 |
Gesonderte Angabe eines Gewinn- und Verlustvortrages
bei Ausweis des Postens "Bilanzgewinn/Bilanzverlust"
nach teilweiser Ergebnisverwendung |
§ 268 Abs.1 HGB |
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5.2 |
Der
Ergebnisverwendungsvorschlag ist gesondert beim
Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
einzureichen. Als Alternative kann der Vorschlag auch
in den einzureichenden Jahresabschluss (hier: Anhang)
aufgenommen werden. |
§ 325 Abs. 1 Satz 3 HGB |
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6. |
Sonstige Angaben |
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6.1 |
Gesonderte Angabe von Verbindlichkeiten: aus der
Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, aus Wechsel- und
Scheckbürgschaften, aus
Gewährleistungsverträgen, aus
Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten;
jeweils unter Angabe gewährter Pfandrechte oder
sonstiger Sicherheiten |
§ 268 Abs.7 / § 251 HGB |
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6.2 |
Angabe für nach § 251 HGB unter der Bilanz
oder nach § 268 Abs. 7 Halbsatz 1 HGB im Anhang
ausgewiesene Verbindlichkeiten und
Haftungsverhältnisse der Gründe der
Einschätzung des Risikos der
Inanspruchnahme |
§ 285 Nr. 27 HGB |
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6.3 |
Name
und Sitz des Mutterunternehmens, welches den
Konzernabschluss aufstellt |
§ 285 Nr.14 HGB |
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7. |
Organe, Organkredite usw. |
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7.1 |
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans und eines
Aufsichtsrats, auch wenn sie im Geschäftsjahr
oder später ausgeschieden sind, mit dem
Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen
Vornamen, einschließlich des ausgeübten
Berufs. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine
Stellvertreter und ein etwaiger Vorsitzender des
Geschäftsführungsorgans sind als solche zu
bezeichnen |
§ 285 Nr.10 HGB Geschäftsführer:
Matthias Meckel und Randolf Haß Außer den
Geschäftsführern waren im Berichtsjahr
keine weiteren Organe bestellt. |
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7.2 |
Angabe der Vorschüsse und Kredite an die
Mitglieder der o.g. Organe, der wesentlichen
Bedingungen (u.a. Zinssätze), der ggf. im
Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge
sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen
Haftungsverhältnisse |
§ 285 Nr.9 c HGB |
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8. |
Weitere Angaben |
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8.1 |
Angabe von Name, Sitz, Beteiligungsquote Eigenkapital
und letztem Jahresergebnis von Unternehmen, an denen
die Kapitalgesellschaft oder eine für deren
Rechnung handelnde Person mindestens den fünften
Teil der Anteile besitzt |
§ 285 Nr.11 HGB |
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8.2 |
Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren
unbeschränkt haftender Gesellschafter die
Kapitalgesellschaft ist |
§ 285 Nr. 11a HGB |
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8.3 |
Angabe von Name und Sitz des Mutterunternehmens der
Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss
für den größten Kreis von Unternehmen
aufstellt, und ihres Mutterunternehmens, das den
Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von
Unternehmen aufstellt sowie im Falle der Offenlegung
der von diesen Mutterunternehmen aufgestellten
Konzernabschlüsse der Ort, wo diese
erhältlich sind |
§ 285 Nr. 14 HGB |