RWE Power Aktiengesellschaft

RWE-Platz 2, 45141 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 17420
Eingetragen
24.10.2003
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernElektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Die Aufsuchung, die Gewinnung, der Erwerb, die Verarbeitung, die Veredlung, die Verwertung und der Transport von Bodenschätzen und Rohstoffen sowie die Beschaffung, die Erzeugung und die Bereitstellung von Energie, insbesondere von Elektrizität, im In- und Ausland, der Absatz von und der Handel mit Waren und Erzeugnissen vornehmlich der genannten Art einschließlich Baustoffe und -geräte, die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf den Geschäftsfeldern Transport, Logistik und Gebäudedienstleistungen, die Tätigkeit von Grundstücksgeschäften sowie die Planung, die Finanzierung, der Bau und der Betrieb von Bauten aller Art, insbesondere Energieanlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Dr. Hunfeld
seit 11.2.2026
Prokura
Birgit Hiller
seit 19.11.2025
Prokura
Dieter Klöcker
seit 27.6.2025
Prokura
Prokura
Christiane Schmitten
seit 14.3.2025
Prokura
Piotr Olkowski
seit 6.1.2025
Prokura
Oliver Röggener
seit 11.10.2024
Prokura
Prokura
Steffen Kanitz
seit 14.6.2023
Vorstandsmitglied
Marie-Cecil Aufmkolk
seit 29.3.2023
Prokura
Thomas Bernd Kahler
seit 23.9.2022
Prokura
Fritz Marten Schlöbe
seit 23.9.2022
Prokura
Paulo Sousa Lopes
seit 13.7.2022
Prokura
Dirk Mahr
seit 13.7.2022
Prokura
Heiko Hübl
seit 8.2.2022
Prokura
Carsten Hacheney
seit 20.10.2021
Prokura
Kemal Razanica
seit 18.2.2021
Vorstandsmitglied
Tilmann Bechthold
seit 13.10.2020
Prokura
Evgenij Dr. Hasanov
seit 7.5.2020
Prokura
Thomas Körber
seit 11.4.2019
Prokura
Elmar Dr. Schweers
seit 11.4.2019
Prokura
Harald Dr. Marx
seit 2.10.2018
Prokura
Gert Koschner
seit 26.1.2018
Prokura
Karl-Heinz Stauten
seit 21.12.2017
Prokura
Bart Beljaars
seit 21.12.2017
Prokura
Markus Blasczyk
seit 21.8.2017
Prokura
Andree Mosel
seit 21.8.2017
Prokura
Lars Dr. Kulik
seit 29.8.2016
Vorstandsmitglied
Frank Dr. Weigand
seit 28.1.2013
Vorstandsmitglied
Ulrich Dr. Jobst
seit 11.4.2007
Vorstandsmitglied
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Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RWE Power Aktiengesellschaft

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhalt

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Lagebericht

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres

3. Geschäftsentwicklung

4. Personal

5. Chancen und Risiken

6. Prognosebericht

7. Erklärung zur Unternehmensführung

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Anhang

Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB) zum 31. Dezember 2023

Bestätigungsvermerk

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der RWE Power AG hat im Geschäftsjahr 2023 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage sowie wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand bedeutsame Einzelvorgänge sowie Fragen der Unternehmensstrategie und der Unternehmenspolitik auch außerhalb der Sitzungen mit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats beraten.

Im Berichtsjahr fanden drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. In den Berichten des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat die bedeutenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen sowie bei den Beteiligungen vorgestellt und nach ausführlicher Beratung die erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Im Vordergrund der Beratungen im Geschäftsjahr standen die Entwicklung der Geschäftsfelder der RWE Power AG und die Lage des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurden, wie auch im vorangegangenen Geschäftsjahr, die Entwicklungen der sog. Energiewende und die verschärfte Klimapolitik sowie die politische Verständigung zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier und dessen Auswirkungen und wesentliche Umsetzungsthemen auf Bundes- und Landesebene thematisiert. Der Aufsichtsrat wurde über die Leitentscheidung 2023 der Landesregierung NRW informiert.

Weitere Beratungsschwerpunkte waren der temporäre Weiterbetrieb von Kraftwerksblöcken zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie die Rückkehr von drei Braunkohle-Sicherheitsblöcken zurück ans Netz. Thematisiert wurden zudem die energiepolitischen Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene. Hierzu zählen zum Beispiel die Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS), die Überarbeitung der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED), die Fortdauer des Beihilfeverfahrens der EU-Kommission zum Kohleausstiegsgesetz, die Anpassung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) und des öffentlich-rechtlichen Vertrags, die Luftqualitätsrichtlinie (AAQD) sowie das Strommarktdesign.

Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rheinischen Revier, der Rheinwassertransportleitung sowie der Kraftwerksstrategie im Hinblick auf die Errichtung eines wasserstofffähigen Gas-Kraftwerks am Standort Weisweiler.

Weitere ausführlich erörterte Themen waren neben dem laufenden Geschäft der RWE Power AG und ihrer Beteiligungen die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich der Vorschau für die Geschäftsjahre 2025 und 2026, und der Fortschritt des Rückbaus der Kernenergieanlagen.

Ferner war die Umsetzung des Power!-Programms sowie die Anpassung der APG-Richtlinie erneut Gegenstand der Beratungen.

Der Personalausschuss wurde im Berichtszeitraum zu zwei Sitzungen einberufen und hat die ihm übertragenen Entscheidungen über personelle Angelegenheiten des Vorstands getroffen.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht der RWE Power AG für das Geschäftsjahr 2023 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gesellschaft war von der Hauptversammlung 2023 zum Abschlussprüfer gewählt worden. Danach hatte der Aufsichtsrat sie damit beauftragt, den genannten Abschluss zu prüfen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 22. Februar 2024 zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht umfassend geprüft. Das Gremium hat keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Mit Wirkung zum 1. Februar 2024 wurde Herr Kemal Razanica erneut zum Mitglied des Vorstands der RWE Power AG für die Dauer von fünf Jahren bestellt und zum Personalvorstand und Arbeitsdirektor ernannt.

Als Nachfolger von Herrn Nikolaus Valerius, der zum 31. Mai 2023 aus dem Vorstand der RWE Power AG ausgeschieden ist, ist Herr Steffen Kanitz mit Wirkung zum 1. Juni 2023 erstmalig zum Mitglied des Vorstands der RWE Power AG für die Dauer von drei Jahren bestellt worden.

Mit Wirkung zum 1. August 2024 wurde Herr Dr. Lars Kulik erneut zum Mitglied des Vorstands der RWE Power AG für die Dauer von drei Jahren bestellt.

Im Aufsichtsrat ist auf Seiten der Anteilseignervertreter Frau Zvezdana Seeger mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Zum 1. August 2023 wurde Herr Dr. Michael Müller zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der RWE Power AG gewählt. Im Wege einer außerordentlichen Hauptversammlung wurde Frau Katja van Doren als Nachfolgerin neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsvertretungen für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.

 

22. Februar 2024

Für den Aufsichtsrat

Dr. Michael Müller, Vorsitzender

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

Das Geschäftsfeld der RWE Power AG (RWE Power) ist die Gewinnung von Braunkohle und der wirtschaftliche Betrieb des Kraftwerksparks sowie die Herstellung von Veredlungsprodukten basierend auf Braunkohle. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe.

Zwischen der RWE Power und der RWE AG, die 100 % der Unternehmensanteile hält, besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Neben der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft besteht mit der RWE AG ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis. Über einen Managementvertrag mit der RWE AG war geregelt, dass die RWE Power die Nuklearaktivitäten im RWE Konzern steuert (ab 01. Juli 2023 bezieht sich die Steuerung auf die deutschen Nuklearaktivitäten im RWE Konzern). Zwischen der RWE Power und der RWE Nuclear GmbH (RWE Nuclear) bestand zudem bis zum 30. April 2023 eine Kooperationsvereinbarung, nach der RWE Power für die Vermarktung des im Kernkraftwerk Emsland produzierten Stroms verantwortlich war. Seit 01. Mai 2023 wurde diese Vereinbarung durch einen Vertrag für die Eigenstromversorgung der ehemaligen Kernenergie-Kraftwerksstandorte ersetzt.

1.1. Konjunktur

Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2023 nach ersten Schätzungen um rund 3 % über das Vorjahresniveau. Die Konjunktur im Euro-Raum zeigte sich insgesamt gedämpfter, denn das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes dürfte sich im vergangenen Jahr voraussichtlich lediglich um ca. 0,5 % erhöht haben.

Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich mit einem erwarteten Rückgang um 0,4 % besonders stark abgekühlt. Die größte Volkswirtschaft des Euro-Währungsraumes spürte noch immer die erhöhte Inflation und die Auswirkungen der hohen Energiekosten.

1.2. Energiemarkt

Die Witterung spielt für die Energienachfrage und für die Erzeugung unseres Unternehmens eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland leicht oberhalb der Werte des Vorjahres und deutlich oberhalb des langjährigen Mittelwertes.

1.2.1. Stromnachfrage

Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass sich der Stromverbrauch in Deutschland 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 4 % reduziert hat. Wesentlicher Grund für diesen Rückgang ist die abgeschwächte Konjunktur, die sich unter anderem aus dem immer noch vergleichsweise hohen Niveau der Energiepreise ergibt.

1.2.2. Strompreise

Die deutschen Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt deutlich gesunken und reduzierten sich um 60 % auf rund 95 €/MWh (Base- & Peak-Kontrakt). Trotz des starken Rückgangs der Spotpreise gegenüber dem Jahr 2022 lagen sie immer noch deutlich höher als vor der Energiekrise 2022.

1.2.3. CO 2 -Zertifikate-Preis

Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO 2 -Menge zu erwerben. Eine European Union Allowance (EUA), die zum Ausstoß einer Tonne CO 2 berechtigt, notierte im Jahr 2023 mit durchschnittlich 89 €/t. Der Vergleichswert für 2022 lag bei rund 84 €/t.

Im ersten Quartal wurden EUAs mit bis zu 105 € gehandelt, ehe diese sich deutlich verbilligten und im Dezember sogar zeitweise unter die Marke von 70 € fielen. Die Rekordpreise zu Jahresbeginn waren darauf zurückzuführen, dass die EU die regulatorischen Weichen für eine weitere Verknappung der am Markt verfügbaren Emissionsrechte gestellt hat, um ihr neues Treibhausgasminderungsziel für 2030 zu erreichen. Im Jahresverlauf gab es dann Faktoren, die den Bedarf an Emissionsrechten minderten und deshalb preisdämpfend wirkten, allen voran die rückläufige Industrieproduktion und eine niedrigere Auslastung von Kohlekraftwerken.

1.3. Energiepolitik

Während sich der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch in 2023 auf die Energiepreise auswirkte, sorgt nun die Situation in Israel und ihre Folgen für zusätzliche Unsicherheit auf den Märkten. Die von der EU und der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise bereits im Jahr 2022 eingeleiteten Maßnahmen wurden teilweise im Jahr 2023 verlängert. Ein wichtiges Thema im Jahr 2023 waren erneut Maßnahmen zur Abmilderung der steigenden Energiepreise.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen am 5. Mai 2023 ein Papier zur Einführung und Förderung von Teilen der Industrie durch einen Industriestrompreis veröffentlicht. Inhaltlich ging es um einen Brückenstrompreis bis 2030 für energieintensive Unternehmen, die in der "Besondere Ausgleichsregelung" enthalten sind. Diese sollen für 80 % ihres Verbrauchs einen garantierten Preis von 6 ct/kWh erhalten. Der zweite Teil des Modells konzentriert sich auf einen Transformationsstrompreis für die Zeit nach 2030 mit "Contracts for Difference" (CfDs). Sowohl in der Politik als auch in der Wissenschaft und Wirtschaft wurden die Vorschläge kontrovers diskutiert. Am 9. November 2023 wurde bekannt gegeben, dass sich die Ampel-Koalition auf ein Strompreispaket geeinigt hat. Das Paket umfasst drei Bausteine: die Stromsteuer soll unmittelbar auf den von der EU erlaubten Mindestwert von 0,50 EUR/MWh für Unternehmen des produzierenden Gewerbes abgesenkt werden. Zudem soll die bestehende Regelung zur Strompreiskompensation für die 350 Unternehmen, die dem internationalen Wettbewerb am stärksten ausgesetzt sind und die darüber hinaus vor CO 2 -preisbedingten Strompreissteigerungen geschützt werden sollen, für die nächsten fünf Jahre verlängert und ausgeweitet werden. Die Regelung wird durch den Entfall des Selbstbehalts erweitert, was die Entlastungswirkung vergrößert. Ferner wird die "Super-Cap"-Regelung, die für rund 90 besonders stromintensive Unternehmen gilt, für die nächsten fünf Jahre fortgeführt und erweitert. Der Super-Cap begrenzt die indirekten CO 2 -Kosten für diese Unternehmen. Dies betrifft vor allem Unternehmen der Aluminium- oder Chemie-Industrie. Der Mechanismus wird durch den Entfall des Sockelbetrags erweitert. Diese Regelungen haben auch nach der Neuverhandlung des Bundeshaushalts im Dezember 2023 als Folge des Urteils des Bundessverfassungsgerichts vom 15. November 2023 Bestand und sollen im Januar vom Bundestag beschlossen werden.

Demgegenüber wird der bisher geltende Spitzenausgleich, mit dem Unternehmen des produzierenden Gewerbes von der Strom- und Energiesteuer entlastet wurden, endgültig nicht fortgeführt. Die gesetzliche Regelung, nach der Unternehmen von bis zu 90 % der Strom- und Energiesteuer befreit werden konnten, lief ursprünglich bereits Ende 2022 aus, wurde aber mangels Anschlussregelung einmalig bis Ende 2023 verlängert. Durch die Stromsteuersenkung wird nunmehr der Steuersatz unmittelbar abgesenkt und es bedarf keines nachträglichen Spitzenausgleichs mehr.

Im Sommer 2023 hat das BMWK eine Kraftwerksstrategie angekündigt, die Klarheit über die Rahmenbedingungen für den Bau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken bringen soll. Mit diesen Kraftwerken soll die aufgrund des Kernenergie- und Kohleausstiegs entstehende Lücke an sicher verfügbarer Kraftwerkskapazität in Deutschland geschlossen werden. Im Juli wurden hierzu nach vorangegangener Abstimmung mit der EU-Kommission erste Leitplanken vorgelegt. Demnach sollen in einem ersten Schritt zwischen 2024 und 2026 10 GW wasserstofffähige Gaskraftwerke (davon bis zu 6 GW als Neuanlagen) und vorbehaltlich einer weiteren Prüfung weitere 5 GW ausgeschrieben werden. Parallel dazu sollen 4,4 GW an Wasserstoff-Peakern und 4,4 GW an H 2 -Hybrid-Anlagen auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausgeschrieben werden. Die EU-Kommission und das BMWK haben auch über Details zur Kraftwerksstrategie beraten. Die schlussendliche Verständigung und europarechtliche Genehmigung kann aber erst erfolgen, wenn ein finales Konzept vorliegt. Die Abstimmung hierzu innerhalb der Bundesregierung läuft noch. Anschließend soll das Konzept noch offiziell konsultiert werden und muss das förmliche Beihilfeverfahren bei der EU-Kommission durchlaufen.

Mitte Juli hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Novellierung der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17. BImSchV) vorgelegt. Damit sollen die Vorgaben der EU für neue technische Vorgaben zu Abfall- und Abfallmitverbrennungsanlagen umgesetzt werden. Die wichtigste Änderung für unsere Anlagen ist die geplante Streichung der Vorschrift zur Nichtanwendung des NOx-Jahresmittelgrenzwertes von 100 mg/Nm 3 bei der Verbrennung von Abfällen ab dem 4. Dezember 2025 (§ 28 (7)). Betroffen sind einige Braunkohlekraftwerke und einige Anlagen der Veredlung mit Mitverbrennung. Durch den verschärften Grenzwert könnten Eingriffe in den Betrieb der Blöcke notwendig werden. Ggf. wäre auch über die Fortführung der Mitverbrennung in den betroffenen Blöcken ab 2026 zu entscheiden. Der Gesetzentwurf wurde am 23. August 2023 vom Bundeskabinett ohne wesentliche Änderungen beschlossen. Während der Bundestag der Verordnung am 12. Oktober 2023 ohne Änderungen zugestimmt hat, hat der Bundesrat der Verordnung am 24. November 2023 nur nach Maßgabe zahlreicher Änderungen zugestimmt und weitere Entschließungen gefasst. Aufgrund der Änderungen wird eine erneute Ressortabstimmung notwendig.

Die für Ende September angekündigte Verordnung zur Änderung der Versorgungsreserveabrufverordnung ist am 11. Oktober 2023 in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird die Versorgungsreserve, die bereits vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2023 aktiv war, als vorsorgliche Absicherung für den Winter 2023/2024 reaktiviert. Bei RWE betrifft dies die Braunkohlenblöcke Neurath C sowie Niederaußem E und F mit einer Leistung von jeweils 300 MW, die nunmehr wieder am Strommarkt teilnehmen können. Die Teilnahme ist an die Geltung der Alarmstufe Gas bzw. der Notfallstufe Gas geknüpft. Der Einsatz ist bis zum 31. März 2024 befristet. Danach werden die Blöcke endgültig stillgelegt. Die Verlängerung des Einsatzes der beiden 600 MW Blöcke Neurath D und E sollte die Bundesregierung ebenfalls bis Ende September 2023 prüfen. Die Blöcke hätten planmäßig im Jahr 2022 stillgelegt werden sollen. Aufgrund der Gasmangellage wurde entschieden, sie bis zum 31. März 2024 am Netz zu lassen. Das Gesetz sieht eine Verlängerungsoption für die Bundesregierung bis zum 31. März 2025 vor. Die Entscheidung hierüber steht noch aus.

Ferner hat die Landesregierung NRW am 21. Juni 2023 die Eckpunkte zur Änderung des Landesentwicklungsplans NRW beschlossen. RWE befürwortet, dass die Weiternutzung von Kraftwerksstandorten durch wasserstofffähige Gaskraftwerke und Elektrolyseure erleichtert werden soll.

Auf europäischer Ebene startete die EU-Kommission eine Revision des EU-Strommarktdesigns mit der Veröffentlichung der "Verordnung zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU" am 14. März 2023. In den Trilog-Gesprächen haben sich die Institutionen am 14. Dezember 2023 vorläufig geeinigt. Die Einigung sieht vor, dass es keine Verlängerung der Erlösobergrenzen - auch nicht auf freiwilliger Basis - geben wird. Zudem sollen zweiseitige "Contracts for Difference" (CfDs) zum Standard für die direkte Förderung von neuen Erneuerbare-Energie- und Kernkraftanlagen und für das Repowering oder die Lebensdauer- bzw. Kapazitätserweiterung bestehender Anlagen werden. "Gleichwertige Regelungen" sollen weiterhin zulässig sein. Zur Förderung und Entwicklung des PPA-Marktes sollen u.a. staatliche Garantien möglich sein, CfDs und PPAs sollen kombiniert werden können und die EU- Kommission wird den Bedarf nach einer PPA-Marktplattform prüfen. Die formale Verabschiedung des EU-Strommarktdesigns wird Anfang 2024 erwartet.

Am 5. Juni 2023 ist die Revision des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) in Kraft getreten. Wesentliche Eckpunkte sind die Anhebung des CO 2 -Minderungsziels für 2030 von 42 % auf 62 % (gegenüber 2005) und das schrittweise Auslaufen der kostenlosen Zuteilung bis 2034. Zudem soll künftig ein separater Emissionshandel für Gebäude und Verkehr eingeführt werden. Hingegen wurden Marktzugangsbeschränkungen zum EU-ETS für Finanzunternehmen ebenso verworfen wie der Vorschlag eines CO 2 -Mindestpreises. Insgesamt stärkt der Kompromiss das EU-ETS als Leitinstrument des europäischen Klimaschutzes in der EU.

Die EU-Kommission hat am 5. April 2022 ihren Entwurf zur Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht. Die Überarbeitung der Richtlinie ist erforderlich, um sie nach Maßgabe der Ziele des europäischen "green deals" zu modernisieren. Der Kommissionsentwurf sah deutliche Verschärfungen für das künftige Verfahren zur Festsetzung von Obergrenzen für Schadstoffemissionen aus Industrieanlagen und Kraftwerken vor. Ende November 2023 haben EU-Parlament und Ministerrat eine Einigung über die Änderung der Richtlinie erzielt und die Trilog-Gespräche abgeschlossen. Mit der Richtlinie, die nach der formalen Zustimmung von Ministerrat und Plenum des EU-Parlaments Anfang 2024 in Kraft treten wird, kann es nach Umsetzung in nationales Recht zu erheblichen Erschwernissen für kommende Genehmigungsverfahren für neue Anlagen kommen. Bestehende Anlagen sollen allerdings noch für mehrere Jahre durch entsprechende Übergangsfristen von den großen Teilen der neuen Regelungen nicht berührt sein.

Ende Oktober 2022 hat die EU-Kommission zudem einen Entwurf zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie ("Ambient Air Quality Directive", AAQD) vorgelegt. Darin vorgeschlagen sind deutliche Absenkungen der zulässigen Schadstoffgehalte in der Umgebungsluft (v. a. für Stickoxide), die zu wesentlichen Einschränkungen für Industrie, Verkehr und Energiewirtschaft führen könnten. Das EU-Parlament hat hierzu am 13. September 2023 seine finale Position abgestimmt, die noch über die verschärfenden Kommissionsvorschläge hinausgeht. So schlägt das Parlament nunmehr Luftqualitätsnormen vor, die noch strikter sind als die sehr strengen Werte des Kommissionsvorschlags. Allerdings wurde als Zieljahr nicht 2030, sondern 2035 eingeräumt, was allerdings weiterhin zu ambitioniert ist. Der Ministerrat hat am 9. November 2023 zu einer gemeinsamen Position gefunden. Die Einigung sieht eine gewisse Flexibilität für die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Gebiete vor, in denen die Einhaltung der Richtlinie innerhalb der Frist aufgrund standortspezifischer Ausbreitungsmerkmale, ungünstiger klimatischer Bedingungen oder grenzüberschreitender Beiträge unerreichbar wäre. Die Trilog-Gespräche haben unmittelbar nach der Positionierung des Ministerrats noch im November 2023 begonnen.

2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres

2.1. Rechtliche Verfahren

In dem seitens des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) betreffend den Tagebau Hambach (Hambacher Forst) bereits 2020 ruhend gestellten gerichtlichen Verfahren hat es keinen Fortgang gegeben. Die Berufung des BUND wegen des 3. Rahmenbetriebsplanes sowie des Hauptbetriebsplanes, gültig bis Ende 2020, sowie die Berufung wegen eines Enteignungsbeschlusses gegen den BUND als Eigentümer eines Grundstücks im Vorfeld des Tagebaus Hambach sind auf dessen Antrag hin ruhend gestellt. Es bleibt abzuwarten, ob die Klagen in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen zum Vorziehen des Kohleausstiegs auf das Jahr 2030 nochmals aufgenommen werden.

Die seitens des BUND und einer Privatperson in 2021 erhobenen Klagen wegen des Hauptbetriebsplanes Tagebau Hambach für den Geltungszeitraum 2021 bis Ende 2024 haben ebenfalls keinen Fortgang erfahren. Der Betrieb des Tagebaus ist wegen des angeordneten Sofortvollzuges nicht beeinträchtigt.

Die Anträge beim Oberverwaltungsgericht auf Zulassung der Berufung gegen die klageabweisenden Urteile des Verwaltungsgerichts Aachen gegen einen Grundabtretungsbeschluss und Besitzeinweisungsbeschluss wurden inzwischen vom Oberverwaltungsgericht letztinstanzlich abgelehnt. Das in Lützerath im Tagebau Garzweiler gelegene Grundstück ist zudem bereits vollständig bergbaulich in Anspruch genommen worden. Der aktuell bis Ende 2025 geltende Hauptbetriebsplan Tagebau Garzweiler ist nicht beklagt.

2.2. Braunkohle

Die Braunkohleverstromung lag mit rd. 34 TWh in 2023 unter dem Vorjahresniveau. Die Braunkohlegewinnung in den drei Tagebauen des Rheinischen Reviers lag 2023 bei ca. 48 Mio. t (Vorjahr: ca. 65,3 Mio. t). Der Rohkohleeinsatz in den Veredlungsbetrieben lag mit rund 8 Mio. t leicht unter dem Vorjahresniveau aufgrund der Außerbetriebnahme der Brikettierung Ende 2022. Die Veredlung verzeichnet weiterhin eine hohe Nachfrage nach Braunkohlenstaub (LEP) als wichtigen Einsatzstoff in der Industrie anstelle von Steinkohle und Gas, der Absatz bewegt sich mit rund 2 Mio. t konjunkturbedingt leicht unter Vorjahresniveau.

Die gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVGB) ursprünglich zur Abschaltung vorgesehenen Kraftwerksblöcke Neurath D und E mit einer Gesamtleistung von 1.200 MW wurden, wie mit der Bundesregierung vereinbart, über den 31. Dezember 2022 hinaus weiter betrieben. Der Betrieb der Blöcke ist vorerst bis zum 31. März 2024 vorgesehen, mit einer Verlängerungsoption für die Bundesregierung bis Ende März 2025.

Gemäß der Verordnung zur Versorgungsreserve war der Weiterbetrieb der drei Braunkohleblöcke Neurath C sowie Niederaußem E und F bis zum 30. Juni 2023 befristet. Die Anlagen wurden ab dem 1. Juli 2023 konserviert. Das Bundeskabinett hat am 4. Oktober 2023 die Verlängerung der Versorgungsreserve für den kommenden Winter gebilligt. Am 11. Oktober 2023 kehrten diese drei temporär an den Strommarkt zurück. Ihr Einsatz ist bis zum 31. März 2024 befristet.

Am Kraftwerksstandort Neurath wurde am 31. Mai 2023 mit dem Bau einer der größten Batteriespeicher-Anlagen Deutschlands begonnen. Das Projekt wird gemeinschaftlich von RWE Generation S.E. und RWE Supply and Trading GmbH (RWE Supply and Trading) realisiert. RWE Power stellt hierfür die Fläche und Infrastruktur zur Verfügung. Die Gesamtanlage wird über eine Leistung von 220 MW verfügen (80 MW in Neurath und 140 MW in Hamm) und soll im Jahr 2024 in Betrieb gehen.

Der Bau der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage Linie 1 am Knapsacker Hügel hat mit dem Spatenstich am 30. März 2023 begonnen. Die Fertigstellung soll im Jahr 2026 erfolgen. Die Planungen zur Errichtung der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage Linie 2 laufen ebenso wie das Vorprojekt zur CO 2 -Abscheidung und Verwertung bzw. Speicherung im Zusammenhang mit der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage.

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am 19. September 2023 erneut eine Leitentscheidung "Meilensteine für den Klimaschutz, Stärkung der Versorgungssicherheit und Klarheit für die Menschen in der Region" beschlossen, die den am 4. Oktober 2022 vereinbarten Kohleverstromungsausstieg 2030 betrifft. Sie bestätigt das Ende der Braunkohlengewinnung im Jahr 2030 sowie eine eventuelle Reserve bis in das Jahr 2033 und legt das Ende der Umsiedlungen für die Ortschaften des dritten Umsiedlungsabschnitts im Stadtgebiet Erkelenz auf 2026 fest.

Der Aufstellungsbeschluss zum Braunkohlenplanänderungsverfahren für den Tagebau Hambach wurde durch den Braunkohlenausschuss Köln am 27. Oktober 2023 gefasst. Die Offenlegung des Plans und eine Beteiligung der Öffentlichkeit fand unmittelbar im Anschluss statt.

Als Folgeschritt im laufenden Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II wurde bis zum 15. September 2023 die frühzeitige Unterrichtung und das Scoping seitens der Bezirksregierung Köln durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind nun ausgewertet und fließen in die Festlegung des Umfangs und des Inhalts der umweltfachlichen Prüfungen ein. Aufgrund der im September veröffentlichten Leitentscheidung hat RWE das nochmals leicht verkleinerte Abbauvorhaben Garzweiler II im November dem Braunkohlenausschuss vorgestellt und wird das Verfahren nun auf dieser Grundlage weiterführen.

Für den Abschlussbetriebsplan des Tagebaus Inden (sachlicher Teil 1), der die Änderungen der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung infolge KVBG und Leitentscheidung 2021 berücksichtigt, sind bis Ende März 2023 alle Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange bei der Bergbehörde eingegangen. Diese wurden in einer Synopse zusammengefasst und werden derzeit durch die Bezirksregierung Arnsberg ausgewertet. Die Antragsunterlagen für den Abschlussbetriebsplan des Tagebaus Inden (sachlicher Teil 2), der die Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerischen Maßnahmen beinhaltet, werden derzeit erarbeitet. Die Zielabweichung zum Braunkohlenplan Tagebau Inden wurde zwischenzeitlich durch die Bezirksregierung Köln zugelassen. Die Sanierung und Sicherung der beim Hochwasser im Juli 2021 entstandenen Erosionsrinne im Tagebau Inden wurden in 2023 abgeschlossen.

Das Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung der Trasse für die Rheinwassertransportleitung wurde am 27. Oktober 2023 mit dem Feststellungsbeschluss erfolgreich abgeschlossen. Im Anschluss folgen nun bergrechtliche Verfahren zur Konkretisierung der Bau- und Leitungsverlegungsmaßnahmen.

Die Strukturentwicklungsgesellschaft NEULAND HAMBACH GmbH und die RWE Power haben eine Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Tagebaufolgelandschaft geschlossen. Die Vereinbarung definiert Aufgaben, Ziele und Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, soziale und ökologische Transformation.

Die Bestandsaufnahme der drei Standorte (Kraftwerksgelände in Neurath, Baustellen-Einrichtungsfläche am Kraftwerk Niederaußem und die Tagesanlagen des Tagebaus Hambach) wurde von der gemeinsamen Gesellschaft "Perspektive.Struktur.Wandel" (PSW) des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE Power im Jahr 2022 abgeschlossen. In 2023 erfolgte nunmehr die Erarbeitung von Nutzungszielen und -konzepten in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen. Die Entwicklungen in Frimmersdorf und die Fabrik Frechen werden ebenfalls von der PSW begleitet.

Zur Umsetzung der Energiewende unterstützt RWE Power im RWE Konzern die RWE Renewables und die RWE Generation bei diversen Projekten im rheinischen Revier. Die Unterstützung erfolgt sowohl im Flächenmanagement als auch bei der Umsetzung von Projekten durch die Bereitstellung von Know-how.

Im Jahr 2023 sind, nach der Inanspruchnahme der ehemaligen Ortslage Lützerath, Aktionen gegen die Braunkohleanlagen und -infrastruktur im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Der Rückbau der Landstraße L12 im Vorfeld des Tagebaus Garzweiler fand ohne nennenswerte lokale Reaktionen und mediale Resonanz statt. Massenaktionen in Form von Blockaden wurden weniger, stattdessen erfolgten einzelne Sabotageaktionen durch Einzeltäter/Kleingruppen mit teilweise erheblichem Schadensausmaß beispielsweise durch Brandanschläge.

Das eingeleitete Verfahren der europäischen Kommission zur Prüfung, inwieweit die von Deutschland im Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit RWE festgeschriebenen Entschädigungszahlungen für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken und damit verbundenen Braunkohletagebauen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, wurde am 11. Dezember 2023 von der EU-Kommission positiv beschieden. Die ausstehenden Raten sind noch in 2023 gezahlt worden.

2.3. Kernenergie

Die eigentlich für Ende 2022 geplante Abschaltung der letzten Kernkraftwerke wurde nach intensiven politischen Diskussionen durch das Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG), welches am 9. Dezember 2022 in Kraft trat, kurzfristig verlängert. Der Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Emsland (KKE) verlief bis zum gesetzlich verlängerten Abschaltzeitpunkt am 15. April 2023 ohne Störungen und im planmäßigen Teillastbetrieb. Zur Optimierung des Reaktorkerns wurden im Rahmen eines geplanten Kurzstillstands zwischen dem 21. Januar und dem 5. Februar 2023 vorhandene Brennelemente im Reaktorkern umgesetzt und ein Prüfprogramm absolviert. Die Anlage wurde am 15. April 2023 letztmalig heruntergefahren und vom Netz getrennt. Zwischen der RWE Power und der RWE Nuclear bestand bis zum 30. April 2023 eine Kooperationsvereinbarung. Seit 1. Mai 2023 wurde diese Vereinbarung durch einen Vertrag für die Eigenstromversorgung der ehemaligen Kernenergie-Kraftwerksstandorte ersetzt.

2.4. Forschung und Entwicklung

Die Aktivitäten der Forschung und Entwicklung dienen dem effizienten Betrieb und der Steigerung der Verfügbarkeit der Kraftwerke sowie Verbesserungen im Klima- und Umweltschutz. Zudem werden Optionen zum Recycling von kohlenstoffhaltigen Roh- und Reststoffen entwickelt.

Unsere Aktivitäten im Bereich der Kraftwerkstechnik zielen darauf ab, unsere Erkenntnisse zum Einfluss der Brennstoffqualität auf den Kraftwerksbetrieb zu nutzen, um die Anpassungen des Kraftwerksparks an die sich ändernden Anforderungen vor dem Hintergrund des beschleunigten Kohleausstiegs weiter voranzutreiben. Zur Vorbereitung auf weitere mögliche Verschärfungen der Emissionsgrenzwerte werden neue Emissionsminderungstechniken erprobt und optimiert.

Der Bereich der Werkstofftechnologie befasst sich schwerpunktmäßig mit der Analyse von Schadensmechanismen an Bauteilen, auch im Bereich der Erneuerbaren, sowie mit Untersuchungen zur Wasserstoffverträglichkeit von Werkstoffen. Die im Wasserstofflabor Niederaußem gefundenen Ergebnisse werden konzernweit genutzt.

Darüber hinaus betreibt die RWE Power im Rahmen von EU-geförderten C02-Nutzungsprojekten Pilotanlagen, in denen alternative emissionsarme Treibstoffe und Basischemikalien hergestellt werden. In einer Studie loten wir die Machbarkeit einer Demonstrationsanlage für die Produktion von erneuerbarem synthetischen Flugzeugtreibstoff aus.

Zur Verringerung des CO 2 -footprints arbeiten wir an Kohlenstoffkreisläufen und der Speicherung von Stromüberschüssen mit Power-to-X Technologien. Daneben forschen wir am Standort Weisweiler im Bereich der Geothermie. Im Oktober 2023 ist in Weisweiler die erste Probebohrung auf eine Tiefe von 100 Metern erfolgt.

3. Geschäftsentwicklung

3.1. Vermögenslage

Bilanzstruktur

Aktiva 31.12.2023 31.12.2022
Mio. € % Mio. € %
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 0
Sachanlagen 524 3 484 3
Finanzanlagen 3.532 23 3.533 25
4.056 26 4.017 28
Umlaufvermögen
Vorräte 473 3 445 3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.074 71 9.836 69
Flüssige Mittel 5 0 3 0
11.552 74 10.284 72
Rechnungsabgrenzungsposten 3 0 3 0
15.611 100 14.304 100
Passiva 31.12.2023 31.12.2022
Mio. € % Mio. € %
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 1.032 7 1.032 7
Kapitalrücklage 976 6 976 7
Gewinnrücklagen 13 0 13 0
2.021 13 2.021 14
Sonderposten 18 0 18 0
Rückstellungen 12.975 83 11.243 79
Verbindlichkeiten 597 4 1.022 7
Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 0
15.611 100 14.304 100

Aktiva

Das Sachanlagevermögen der RWE Power beträgt zum Jahresende 524 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 40 Mio. € erhöht. Investitionen i.H.v. 252 Mio. € standen im abgelaufenen Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf Kraftwerks- und -tagebauanlagen sowie Grund und Boden im Rahmen der Braunkohletätigkeiten i.H.v. 204 Mio. € gegenüber.

Die Finanzanlagen i.H.v. 3.532 Mio. € haben sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verringert.

Die Erhöhung des Umlaufvermögens um 1.268 Mio. € auf 11.552 Mio. € ist größtenteils auf konzerninterne Vorgänge zurückzuführen. Das negative Ergebnis nach Steuern führte zu einer entsprechenden Forderung aus der Verlustübernahme durch die RWE AG i.H.v. 1.984 Mio. € (Vorjahr: 408 Mio. €). Des Weiteren haben sich die kurzfristigen Finanzforderungen gegen die RWE AG um 1.132 Mio. € erhöht. Zudem erhöhten sich die Forderungen aus Gewinnabführungen der Tochtergesellschaften um 142 Mio. €. Die Teilzahlung aus der Entschädigungsforderung aus dem Kohleausstieg i.H.v. 692 Mio. € trug maßgeblich zur Reduktion der sonstigen Vermögenswerte i.H.v. 577 Mio. € bei. Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen hat das Umlaufvermögen um weitere 1.060 Mio. € reduziert, was zu großen Teilen aus der Verringerung der Forderungen gegen die RWE Supply & Trading GmbH aus Stromverkäufen und realisierten Optimierungsgeschäften, insbesondere CO 2 -Geschäften, resultiert.

Passiva

Die Rückstellungen stellen den größten Posten auf der Passivseite dar. Sie haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 1.732 Mio. € auf 12.975 Mio. € erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus Zuführungen zu den Bergbaurückstellungen aufgrund von Aufzinsungen, Vollansammlungseffekten und Kostenaktualisierungen. Weiterhin haben sich Drohverlustrückstellungen aus Lieferbeziehungen mit verbundenen Unternehmen erhöht. Der Anstieg der CO 2 -Preise hat zu einer Erhöhung der Rückstellung für Emissionszertifikate geführt.

Die Reduzierung der Verbindlichkeiten um 425 Mio. € ist im Wesentlichen auf konzerninterne Vorgänge zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen haben sich um 236 Mio. € reduziert. Weiterhin sind Verbindlichkeiten aus der Verlustübernahme entfallen (Vorjahr: 126 Mio. €).

Die Eigenkapitalquote der RWE Power liegt bei rund 13 % (Vorjahr: 14 %).

3.2. Finanzlage

3.2.1. Finanzierung

Die RWE Power ist in das konzernweite Cash-Management der RWE AG integriert. Die RWE Power führt ihre Liquidität im Rahmen des Cash-Poolings an die RWE AG über ein Finanzmittelkonto ab. Etwaige Liquiditätsbedarfe werden von der RWE AG ausgeglichen.

Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen hat sich der Bestand auf dem Finanzmittelkonto mit der RWE AG im Geschäftsjahr 2023 um 1.132 Mio. € auf 1.613 Mio. € erhöht.

Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit nach IFRS beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.370 Mio. € (Vorjahr: 815 Mio. €).

3.2.2. Investitionen

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen der RWE Power beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 insgesamt auf 252 Mio. € (Vorjahr: 234 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich um Investitionen in Tagebauausrüstung und Tagebaugrundstücke sowie Investitionen im Kraftwerksbereich.

3.3. Ertragslage

Das Ergebnis nach Steuern und vor Ergebnisübernahme der RWE Power hat sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 1.504 Mio. € auf -1.984 Mio. € reduziert. Geringere Umsatzerlöse und höhere Aufwendungen, insbesondere aufgrund gestiegener CO 2 -Aufwendungen und Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen aus Lieferbeziehungen mit verbundenen Unternehmen, sowie das verschlechterte Zinsergebnis waren hierfür die Treiber. Der Aufwand für die Zuführung zu den Bergbau- und Restrukturierungsrückstellungen hat sich hingegen reduziert.

3.3.1. Produktion und Absatz

Das Stromaufkommen der RWE Power (ohne Fremdstrombezüge) belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt rd. 36 TWh (davon 34 TWh Braunkohle, 2 TWh Kernkraft) und lag damit ca. 25 TWh unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: rd. 61 TWh).

Die Erzeugung der Braunkohlekraftwerke war niedriger als im Vorjahr. Maßgeblich dafür waren die außergewöhnlich günstigen Marktbedingungen im Vorjahr sowie mehr Revisionen und wartungsbedingte Kraftwerksstillstände. Gemäß dem vereinbarten Stilllegungspfad erfolgte am 1. April 2022 die Außerbetriebnahme des Kraftwerksblocks Neurath A. Die Kraftwerksblöcke Neurath C sowie Niederaußem E und F sind als Versorgungsreserve am 1. Oktober 2022 zurück ans Netz gegangen.

Auch die Erzeugung aus Kernenergie ist bedingt durch die Außerbetriebnahme des Kernkraftwerks Emsland am 15. April 2023 niedriger im Vergleich zum Vorjahr.

Die RWE Power hat bis zum 15. April 2023 im Rahmen des Kooperationsvertrages von der RWE Nuclear Strom aus Kernenergie bezogen und dafür einen Anteil an der am Markt erzielten Marge erhalten. Die Vermarktung der Strommengen erfolgte im Wesentlichen über die RWE Supply & Trading GmbH. Im Rahmen des Geschäftsbereichs "Commercial Asset Optimisation (CAO)" vermarktet die RWE Supply & Trading GmbH die Commodity-Positionen der RWE Power.

3.3.2. Umsatz und Ergebnis

Die Umsatzerlöse haben sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 450 Mio. € auf 4.765 Mio. € reduziert, was insbesondere auf das geringere Stromaufkommen im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen ist.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 135 Mio. € auf 129 Mio. € reduziert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.

Der Materialaufwand beläuft sich auf 3.629 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.288 Mio. € erhöht. Dies ist größtenteils auf höhere CO 2 -Aufwendungen zurückzuführen. Der Materialaufwand wurde im Vorjahr durch Ergebnisse aus Realisationen von Optimierungsgeschäften (vor allem aus CO 2 -Geschäften) deutlich entlastet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wirkten sich die Realisationen von Optimierungsgeschäften aufwandserhöhend aus.

Der Personalaufwand liegt mit 909 Mio. € unter Vorjahresniveau (1.200 Mio. €). Der Rückgang ist insbesondere auf geringere Aufwendungen aus Altersversorgung und Unterstützung zurückzuführen. Er beträgt 100 Mio. € (Vorjahr: 421 Mio. €). Das Vorjahr war durch Einmaleffekte aus Anpassungen der Bewertungsparameter der Pensionsrückstellungen belastet.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr betragen die Abschreibungen 210 Mio. €. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr beträgt 127 Mio. €. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in Höhe von 204 Mio. € vorgenommen (Vorjahr: 81 Mio. €). Die planmäßigen Abschreibungen betragen 6 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 1.854 Mio. € um 1.715 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Im Vorjahr erforderten insbesondere der vorgezogene Kohleausstieg und inflationsbedingte Kostensteigerungen Zuführungen zu den Bergbaurückstellungen i.H.v. 2.650 Mio. € und i.H.v. 331 Mio. € zu den Restrukturierungsrückstellungen.

Das Ergebnis aus Finanzanlagen beträgt 345 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 339 Mio. € erhöht. Der Anstieg resultiert aus höheren Erträgen aus der Gewinnabführung der Tochtergesellschaften sowie aus geringeren Verlustübernahmen.

Das negative Zinsergebnis i.H.v. 657 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahreswert um 860 Mio. € verschlechtert. Aus der Diskontierung langfristiger Forderungen aus Optimierungsgeschäften gegen RWE Supply & Trading sind Zinsaufwendungen i.H.v. 696 Mio. € entstanden. Die Fortschreibung der Bergbaurückstellungen führte im Saldo zu Zinsaufwendungen i.H.v. 144 Mio. €, während das Vorjahr durch Erträge i.H.v. 694 Mio. € aus der Auflösung der Bergbaurückstellungen aufgrund gestiegener Diskontierungszinssätze geprägt war. Zu einer Verbesserung des Zinsergebnisses trugen Erträge aus Zinseffekten bei der Bewertung der Entschädigungsforderung aus dem Kohleausstieg i.H.v. 89 Mio. € (Vorjahr: Zinsaufwand i.H.v. 217 Mio. €) bei. Aus der Fortschreibung der Pensionsrückstellungen entstanden Zinserträge i.H.v. 52 Mio. € (Vorjahr: Zinsaufwand i.H.v. 269 Mio. €). Positive Entwicklungen an den Finanzmärkten führten dazu, dass das zweckgebundene Fondsvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen um 66 Mio. € zugeschrieben wurde (Vorjahr: Abschreibung von 208 Mio. €).

Das Ergebnis nach Steuern und vor Ergebnisübernahme beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr -1.984 Mio. € (Vorjahr: -480 Mio. €). Der Verlust wird durch die RWE AG übernommen.

3.3.3. Bereinigtes EBITDA nach IFRS

Die Steuerungskennzahl der RWE Power ist das bereinigte EBITDA nach der Definition der RWE AG für den Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden ist. Dabei wird das Ergebnis vor Steuern, vor Finanzergebnis und vor Abschreibungen bereinigt um neutrale Ergebnisbestandteile, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungewöhnlich sind.

Die RWE Power weist im Jahresabschluss 2023 nach HGB ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von -1.984 Mio. € aus. Das Ergebnis vor Steuern stimmt mit diesem Betrag überein. Steuern werden durch den Organträger RWE AG abgeführt. Eine konzerninterne Steuerumlage wird nicht erhoben. Nach Eliminierung der Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB in Höhe von -600 Mio. € ergibt sich ein negatives Ergebnis vor Steuern nach IFRS in Höhe von 1.384 Mio. €. Der Ergebnisunterschied entsteht unter anderem aus Bewertungsunterschieden bei Optimierungsgeschäften, bei der Ermittlung von CO 2 -Aufwendungen und -Erträgen, bei den Rückstellungen sowie aus unterschiedlichen Abschreibungsregeln.

Das Ergebnis vor Steuern nach IFRS ergibt sich aus dem bereinigten EBITDA von 825 Mio. €, den Abschreibungen von -73 Mio. €, dem bereinigten Finanzergebnis von -161 Mio. € und dem neutralen Ergebnis von -1.974 Mio. €. Im neutralen Ergebnis sind insbesondere außerplanmäßige Abschreibungen von Gegenständen des Anlagevermögens sowie Aufwendungen aus Zuführungen zu Rückstellungen enthalten.

Das bereinigte EBITDA nach IFRS hat sich gegenüber dem Vorjahr um 316 Mio. € erhöht und liegt über der im Vorjahr getroffenen Prognose. Geringere Stromerlöse (-384 Mio. €) wurden durch niedrigere sonstige betriebliche Aufwendungen (375 Mio. €), insbesondere aus Rückstellungsanpassungen, nahezu kompensiert. Positiv wirkte sich das verbesserte Beteiligungsergebnis (291 Mio. €) aus.

3.4. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Ein wesentlicher nicht-finanzieller Leistungsindikator der RWE Power ist die Höhe der CO 2 -Emissionen der eigenen Kraftwerksanlagen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt die Höhe der CO 2 -Emissionen eigener Kraftwerke rund 42 Mio. t CO 2 und hat sich damit um rund 17 Mio. t CO 2 gegenüber dem Vorjahr reduziert. Der Rückgang ist auf die geringere Stromproduktion aus Braunkohlekraftwerken im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.

4. Personal

Die Zahl der Mitarbeitenden hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 167 auf 6.668 am 31. Dezember 2023 verringert. Wesentliche Ursachen sind die betriebliche Umsetzung des gesetzlich geregelten Kohleausstiegs auf Basis der Anpassungsgeldregelung sowie Effizienzmaßnahmen. Gegenläufig wirkten die Übernahmen ehemaliger Auszubildender sowie die Personalmehrbedarfe im System Braunkohle zur Sicherstellung der mit der Bundesregierung vereinbarten Versorgungssicherheit.

Der im Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossene vorgezogene Kohleausstieg im Rheinischen Revier von 2038 auf das Jahr 2030 hat weiteren großen Einfluss auf die personalwirtschaftlichen Aktivitäten der RWE Power genommen. Auf Basis der Ergebnisse des Projekts "Transformation und Perspektive - von Arbeit in Arbeit" wurde daher in Zusammenarbeit mit Vertretern operativer Fachbereiche, dem HR-Ressort und der Mitbestimmung die "HR Landkarte 2030" entwickelt, mit deren Bausteinen die personellen Herausforderungen auf dem Weg des Kohleausstiegs unter Berücksichtigung betrieblicher Belange bewältigt werden. Das Unternehmen wird den Personalanpassungsprozess an den neuen Stilllegungspfad ausrichten und wie bisher sozialverträglich gestalten. Das Ziel, auch Beschäftigten, die nicht vorzeitig in den Ruhestand gehen können, eine Perspektive im Unternehmen, Konzern oder außerhalb des Konzerns zu ermöglichen, bleibt unverändert. Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen sollen hierbei unterstützen.

Im Jahr 2023 schlossen 156 Auszubildende ihre Berufsausbildung bei RWE Power erfolgreich ab, von denen 14 Ausgebildete unbefristet und 139 Ausgebildete befristet übernommen wurden. Darüber hinaus wurden 56 Verträge befristet übernommener Ausgebildeter aus den letzten Jahren in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Im Sommer 2023 haben 170 Auszubildende ihre Ausbildung bei RWE Power gestartet. Im Ausbildungsjahr 2024 werden 170 Ausbildungsplätze in 15 verschiedenen Berufsbildern angeboten. Auch die Initiative "Ich pack' das!", bei der 21 jungen Menschen, die bislang keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine zweite Chance geboten wird, wurde 2023 gut angenommen und soll 2024 weitergeführt werden.

Die LTIF-Unfallquote der RWE Power ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 in dem hier für den HGB-Abschluss relevanten Geschäftsbereich auf 2,0 gesunken (Geschäftsjahr 2022: 2,2). Im Zeitraum von Januar bis Dezember ereigneten sich insgesamt 42 Arbeitsunfälle mit mindestens einer Ausfallschicht bei eigenen Mitarbeitenden und Partnerfirmen.

Die gesundheitsbedingte Ausfallquote ist mit 8,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Geschäftsjahr 2022: 8,6 %) um 0,1 Prozentpunkte niedriger.

5. Chancen und Risiken

Die RWE Power ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der RWE AG integriert. Risiken/Chancen werden hinsichtlich der erwarteten Schadens-/Chancenhöhe bzw. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und klassifiziert. Als Wertmaßstab für die Beurteilung der Höhe dient in erster Linie die erwartete Ergebniswirkung. Zusätzlich erfolgt eine Betrachtung für Nettoschulden, Eigenkapital und Liquidität. Unsere Analyse erstreckt sich auf den Mittelfristplanungszeitraum von drei Jahren und kann bei wesentlichen strategischen Risiken auch darüber hinausreichen.

Die Risiken werden mithilfe einer konzernweit vorgegebenen Matrix analysiert, in der die identifizierten Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadensauswirkung dargestellt werden. So kann abgeleitet werden, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Im Fall von hoch eingestuften Risiken werden diese in der Regel durch mögliche Maßnahmen zur Mitigation begrenzt. Mittlere Risiken werden kontinuierlich beobachtet und, falls notwendig, durch eine entsprechende Maßnahme begrenzt. Geringe Risiken lösen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf aus, werden aber kontinuierlich überwacht.

Für die Ermittlung und Absicherung von Preisänderungs- und von (Kredit-) Ausfallrisiken erfolgt der Einsatz konzerneinheitlicher Methoden. Deren Anwendung ist durch verbindliche Richtlinien und regelmäßiges Monitoring sichergestellt. Der gezielte Einsatz moderner derivativer Finanzinstrumente zur Risikobegrenzung ist im Rahmen von Konzernrichtlinien und unternehmensspezifisch gewährter Limite definiert.

Die Bewertung von Betriebs- und Umfeldrisiken erfolgt weitgehend auf Basis von Szenarien.

Ein Risikoreporting, das in den regulären Planungs- und Controllingprozess integriert ist, gewährleistet eine zentrale Zusammenfassung und Kommunikation aller erkannten wesentlichen Risiken und Chancen an die Entscheidungsträger im Unternehmen. Wir berichten regelmäßig über alle als wesentlich einzustufenden Risiken. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risiko-Situation wird der Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

Im Folgenden werden Chancen und Risiken beschrieben, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können und die in der Kombination von möglicher Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit so eingeschätzt werden, dass sie von erheblicher Tragweite für das Unternehmen sein könnten. Den Fortbestand der RWE Power gefährdende Risiken sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht bekannt.

5.1. Marktrisiken

Die RWE Supply & Trading GmbH steuert - im Auftrag der RWE Power - die Commodity-bezogenen Marktrisiken des Erzeugungsportfolios. Durch den Abschluss mittel- und langfristiger Lieferverträge auf Termin für die Stromproduktion unseres Kraftwerksportfolios sowie die Absicherung des CO 2 -Bedarfs durch Termingeschäfte werden die im liberalisierten Strommarkt auftretenden Preisänderungsrisiken begrenzt und gleichzeitig wird versucht, sich darbietende Chancen zu nutzen. Die für die Vermarktung der Commodity-Positionen zuständige RWE Supply & Trading GmbH leitet daraus Sicherungsgeschäfte für den Kraftwerkspark ab. Es verbleibt ein Preisrisiko in Bezug auf die noch nicht veräußerten bzw. einseitig geschlossenen Positionen.

Unsere wesentlichen Marktrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag (Vorjahr: niedriger dreistelliger Millionenbetrag) belasten. Hierbei handelt es sich um eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Abschätzung des möglichen Ergebniseffekts.

5.2. Umfeldrisiken

Nachdem das Ende der Braunkohleverstromung durch das Ende 2022 beschlossene Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs um acht Jahre auf das Jahr 2030 vorgezogen wurde, bestehen grundsätzlich für die planmäßige Fortführung der Tagebaue weiterhin Risiken für den Fall von Klagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren als auch im Kontext von Grundabtretungen. Daraus drohen uns Ergebnisbelastungen aus zusätzlichen Kosten bzw. zusätzlichen Rückstellungen sowie Margen- Effekte.

Das eingeleitete Verfahren der europäischen Kommission zur Prüfung, inwieweit die von Deutschland im Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit RWE festgeschriebenen Entschädigungszahlungen für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken und damit verbundenen Braunkohletagebauen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, wurde am 11. Dezember 2023 von der EU-Kommission positiv beschieden. Trotz des positiven Beihilfebescheids der EU-Kommission zur Freigabe der Entschädigungen besteht das Risiko, dass dieser beklagt wird und dieser Klage stattgegeben wird. Dies könnte zur Folge haben, dass die Bundesregierung zwar am Ausstiegspfad festhalten kann, nicht aber an den vereinbarten Entschädigungen.

Aufgrund der Covid-Pandemie und der Ukraine-Krise ist es auf den Beschaffungsmärkten in bestimmten Segmenten zu Engpässen bei der Belieferung und zu signifikant steigenden Beschaffungspreisen in 2022/2023 gekommen. Es besteht das Risiko weiterer unerwarteter Preissteigerungen, welche aufgrund der hierdurch ausgelösten Inflation auch im Dienstleistungsbereich (z. B. Tariferhöhungen) zu erwarten sind.

Eine unerwartete Entwicklung bei Beschaffungspreisen und Gehältern kann ebenso zu einer Erhöhung der Bergbaurückstellungen führen, welche aber auch aus Änderungen im Mengen- oder Kostengerüst oder sonstigen Rahmenbedingungen resultieren kann.

Sowohl im Rahmen der Planung und Genehmigung, als auch im Rahmen des Baus und des Betriebs der Rheinwassertransportleitung bestehen verschiedene Risiken. Hierbei stehen insbesondere Risiken aufgrund rechtlicher Verfahren, zu erwartender Forderungen (z. B. nach dem Rückbau der Leitung) und Kostensteigerungen innerhalb der Planung und Errichtung im Fokus. Mögliche Verzögerungen des Baubeginns oder während der Errichtung entstehende Verzögerungen könnten dazu führen, dass die Befüllung der Restseen länger dauern könnte, als planerisch angenommen.

Unsere wesentlichen Umfeldrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag (Vorjahr: niedriger einstelliger Milliardenbetrag) belasten. Hierbei handelt es sich um eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Abschätzung des möglichen Ergebniseffekts.

5.3. Betriebsrisiken

Der Eintritt ungeplanter Betriebsunterbrechungen in unserem Erzeugungsportfolio infolge verschiedener Ursachen, z. B. aufgrund von Materialschäden, technischen Fehlfunktionen, durch Unterbrechung der Kohle-/Wasserversorgung für die Kraftwerke oder auch Sabotageakte, kann erhebliche Produktionsausfälle nach sich ziehen. Vor allem die Kosten für die notwendige Ersatzbeschaffung der von RWE Power in der Regel bereits vorab verkauften Strommengen würden das Ergebnis belasten.

Unsere wesentlichen Betriebsrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag (Vorjahr: niedriger dreistelliger Millionenbetrag) belasten. Hierbei handelt es sich um eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Abschätzung des möglichen Ergebniseffekts.

5.4. Finanzrisiken

Schwankungen des Zinsniveaus und eine Veränderung der erwarteten branchenspezifischen durchschnittlichen Eskalationsrate können in der Folge zu einer Absenkung des durchschnittlichen Netto-Diskontierungszinssatzes zur Bemessung der Bergbaurückstellungen führen. Ein niedrigerer Netto-Diskontierungszins führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen.

Außerdem ist die RWE Power Kreditrisiken aus unterschiedlichen Verträgen ausgesetzt. Kreditrisiken bzw. Lieferantenausfallrisiken bestehen in erster Linie aus vertraglichen Commodity-Transaktionen. Durch verschiedene Maßnahmen, u. a. die Gestaltung von Sicherungskonzepten und Vertragsklauseln, die Vergabe von Kreditlimiten sowie die Erstellung und das Monitoring von Ratings für große Lieferanten wird das Risiko entsprechend minimiert.

Unsere wesentlichen Finanzrisiken könnten wie im Vorjahr das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag (wahrscheinlichkeitsgewichtet) belasten.

5.5. Chancen

Im Falle einer günstigen Marktpreisentwicklung besteht die Chance, dass für noch nicht kontrahierte Erzeugungsmengen höhere Erzeugungsmargen realisiert werden können, als von uns planerisch unterstellt.

Für RWE Power gelten in Deutschland zum Teil reduzierte Steuersätze auf den eigenen Strom-, Gas- und Ölverbrauch. Die Bundesregierung plant, im Rahmen ihres Industriestrompreiskonzeptes den Steuersatz für Stromverbräuche zu reduzieren.

6. Prognosebericht

6.1. Konjunktur

Nach ersten Prognosen wird erwartet, dass die globale Wirtschaftsleistung 2024 voraussichtlich um rund 2 % steigen wird. Das Bruttoinlandsprodukt des Euro-Raums soll sich in diesem Jahr um rund 1 % erhöhen, für Deutschland lediglich um 0,7 %. Diese Prognosen sind laut Sachverständigenrat sogar mit Abwärtsrisiken behaftet: eine Verschärfung der weltpolitischen Lage, ein erneuter Anstieg der Energiepreise oder eine stärkere Dämpfung der Nachfrage durch die Zinspolitik als erwartet könnten das Wachstum weiter bremsen.

6.2. Stromnachfrage

Nachdem die Temperaturen im Jahr 2023 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Falle eines Jahres 2024 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Stromnachfrage steigen. Der konjunkturabhängige Teil der Energienachfrage könnte aufgrund der leichten Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau wahrscheinlich überschreiten. Dem entgegen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes die Stromnachfrage reduzieren.

6.3. Energiepreise

Bei den international gehandelten Rohstoffen Öl und Kohle notieren die Forward-Kontrakte für das Jahr 2024 bei zuletzt (4. Januar 2024) rund 76 $/bbl bzw. 101 $/t und damit etwa 8 % bzw. 18 % unter den Preisniveaus des Jahres 2023. Für CO 2 -Zertifikate werden aktuell ebenfalls niedrigere Preise erwartet: Forwards für 2024 liegen mit rund 76 €/t etwa 15 % unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2023. Im Strommarkt notieren die deutschen Base-Forwardkontrakte 2024 mit durchschnittlich knapp 91 €/MWh ca. 5 % unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2023, während die Peak-Forwardkontrakte mit rund 102 €/MWh ca. 7 % über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegen.

6.4. Ausblick

Mit Beginn des neuen Geschäftsjahres wird für den Bereich Kohle und Kernenergie und damit für die RWE Power AG die neue Steuerungskennzahl "adjusted Cash-Flow" eingeführt. Diese ermittelt sich aus dem adjusted EBITDA vor Berücksichtigung der Erfolge der strategischen CO 2 -Position und nach Abzug der zahlungswirksamen Netto-Investitionen. Dieser adjusted Cash-Flow liegt für das Geschäftsjahr 2023 bei rund 0,4 Mrd. €. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir für die RWE Power einen adjusted Cash-Flow deutlich über dem Vorjahreswert.

Wir erwarten im kommenden Jahr geringere operative Aufwendungen und insbesondere geringere Netto-Investitionen im Vergleich zum Berichtsjahr. Im Kraftwerksportfolio ergeben sich gegenläufig voraussichtlich Änderungen durch das Auslaufen der Sicherheitsbereitschaft der Braunkohleblöcke Neurath C und Niederaußem E und F sowie gegebenenfalls die Außerbetriebnahme der Braunkohleblöcke Neurath D und E.

7. Erklärung zur Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat der RWE Power hat nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst für den dritten definierten Erfüllungszeitraum (1. Juli 2022 bis 30. Juni 2027) die Zielquote von Frauen im Vorstand von 0 % und im Aufsichtsrat von 9,5 % (zwei Frauen) beschlossen. Die Zielquote von 0 % für den Vorstand wird zum einen mit dem kurz- und mittelfristigen Ausstieg aus der konventionellen Stromerzeugung begründet, welcher mit der Energiewende und dem damit verbundenen beschleunigten Ausbau regenerativer Energieerzeugung in Verbindung steht. Dies führt dazu, dass die RWE Power nicht mehr Teil des Kerngeschäfts von RWE ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich der niedrige Frauenanteil in technischen Berufen und damit bei RWE Power erheblich erschwerend auf weibliche Besetzungen in den Leitungsorganen auswirkt. Erst in den letzten Jahren wählen auch Frauen vermehrt die eher technisch geprägten Berufs- und Studiengänge. Aktuell steht im Konzern damit noch keine ausreichende Zahl an Kandidatinnen zur Verfügung, die kurzfristig eine Organfunktion auf Leitungsebene ausfüllen können. Die oben angegebenen Zielquoten sind für den Vorstand und für den Aufsichtsrat erreicht worden.

Mit Beschlussfassung zum 13. Juni 2022 greift der 3. Erfüllungszeitraum die Anforderung des Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf, den absoluten Anteil weiblich besetzter Führungspositionen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands mindestens stabil zu halten. Für den Erfüllungszeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2027 hat sich der Vorstand für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands auf mindestens eine Frau (Stand zum 31. Dezember 2023: 1 Frau, entspricht 5,6 %) und für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands auf mindestens 8 Frauen (Stand zum 31. Dezember 2023: 11 Frauen, entspricht 16,7 %) als Zielgrößen verständigt. Das Ziel, die absolute Anzahl der weiblich besetzten Führungspositionen der ersten Ebene stabil zu halten, wurde auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands erreicht und konnte auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands um 3 Frauen übertroffen werden. Die Gründe für den insgesamt niedrigen Frauenanteil liegen in der technischen Ausrichtung der RWE Power, was die weibliche Besetzung von Führungspositionen erschwert.

Der Kohleausstieg und die damit verbundenen strukturellen Veränderungen sowie die Bündelung von Aufgaben wirken sich reduzierend auf den absoluten Anteil an Führungspositionen aus. Um die Anzahl weiblich besetzter Positionen künftig halten zu können und einer ungewollten Fluktuation von weiblichen Führungskräften vorzugreifen, wird im Besetzungsprozess verstärkt darauf sensibilisiert.

 

Essen, 26. Januar 2024

RWE Power Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Frank Weigand

Dr. Lars Kulik

Steffen Kanitz

Kemal Razanica

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Mio. € Mio. €
Anlagevermögen III (1)
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0
Sachanlagen 524 484
Finanzanlagen 3.532 3.533
4.056 4.017
Umlaufvermögen
Vorräte III (2) 473 445
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III (3) 11.074 9.836
Flüssige Mittel III (4) 5 3
11.552 10.284
Rechnungsabgrenzungsposten 3 3
15.611 14.304

Passiva

Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Mio. € Mio. €
Eigenkapital III (5)
Gezeichnetes Kapital 1.032 1.032
Kapitalrücklage 976 976
Gewinnrücklagen 13 13
2.021 2.021
Sonderposten III (6) 18 18
Rückstellungen III (7) 12.975 11.243
Verbindlichkeiten III (8) 597 1.022
Rechnungsabgrenzungsposten III (9) 0 0
15.611 14.304

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anhang 2023 2022
Mio. € Mio. €
Umsatzerlöse IV (1) 4.765 5.215
Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer -4 -5
Umsatzerlöse (inklusive Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer) 4.761 5.210
Bestandsveränderungen 16 13
Andere aktivierte Eigenleistungen 24 17
Sonstige betriebliche Erträge IV (2) 129 264
4.930 5.504
Materialaufwand IV (3) -3.629 -1.341
Personalaufwand IV (4) -909 -1.200
Abschreibungen IV (5) -210 -83
Sonstige betriebliche Aufwendungen IV (6) -1.854 -3.569
-6.602 -6.193
Ergebnis Finanzanlagen IV (7) 345 6
Zinsergebnis IV (8) -657 203
Ergebnis nach Steuern IV (9) -1.984 -480
Ertrag aus Verlustübernahme IV (10) 1.984 408
Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag - -72
Gewinnvortrag - 72
Bilanzgewinn - -

Anhang zum 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Grundlagen

Die RWE Power AG (RWE Power) mit Sitz in Essen ist ein Energieversorgungsunternehmen, dessen Geschäftsfeld die Gewinnung von Braunkohle und der wirtschaftliche Betrieb des Kraftwerksparks sowie die Herstellung von Veredlungsprodukten basierend auf Braunkohle ist. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe. Zudem trägt die RWE Power die unternehmerische Verantwortung für die Kernenergieaktivitäten des RWE Konzerns, ab 1. Juli 2023 ausschließlich für die deutschen Nuklearaktivitäten im RWE Konzern.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Essen B des Amtsgerichts Essen unter HRB 17420 eingetragen.

Einzige Aktionärin der RWE Power ist die RWE AG, Essen.

Zwischen der RWE AG und der RWE Power besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Die RWE AG hat der RWE Power gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG am 23. Dezember 2019 erneut mitgeteilt, dass ihr sämtliche Aktien - und damit mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung - an der RWE Power gehören und dass ihr die Beteiligung auch bereits vor dem 1. Oktober 2017 gehörte.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

Aus diesem Grund wird die RWE Power von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.

Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB.

Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Es bestehen ausschließlich andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors gemäß § 6b Abs. 3 EnWG.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 6b EnWG, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, sind in Abschnitt V. näher erläutert.

Der Jahresabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Alle Beträge werden kaufmännisch gerundet. Beträge kleiner 0,5 Mio. € werden mit "0" dargestellt und Beträge mit Nullwerten werden mit angegeben.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

RWE Supply & Trading steuert - im Auftrag der RWE Power - die Commodity-bezogenen Marktrisiken des Erzeugungsportfolios und ist für die Vermarktung des von der RWE Power produzierten und von der RWE Nuclear GmbH (RWE Nuclear) an RWE Power weiterveräußerten Stroms verantwortlich. Die Ergebnisse aus der Stromvermarktung und den damit verbundenen Optimierungs- und Absicherungsgeschäften stehen der RWE Power zu.

Die RWE Power erstellt keinen eigenen, für Unternehmen des Rohstoffsektors vorgeschriebenen Zahlungsbericht nach § 341 q-y HGB, sondern wird in den Zahlungsbericht der RWE AG, Essen, einbezogen. Die Veröffentlichung erfolgt durch die RWE AG im Unternehmensregister.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, in der Regel 3 - 20 Jahre, abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden keine Kosten der allgemeinen Verwaltung, der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, der freiwilligen sozialen Leistungen und der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.

Die Sachanlagen werden regelmäßig linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Auf Neuzugänge des Sachanlagevermögens werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr direkt als Betriebsausgabe erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden einem Sammelposten zugeführt und im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern, längstens bis zu den Enddaten gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetz in der Fassung vom 19.12.2022. Bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren

Gebäude 33 / 50
Thermische Kraftwerke 15 / 25
im Tagebaubereich 4 - 10 und 25
im Veredlungsbereich 15
Sonstige Versorgungsanlagen (einschließlich Fernwärme) 15 - 25

Die Tagebaue, thermischen Kraftwerke und Veredlungsbetriebe werden längstens bis 2030 abgeschrieben.

Auf Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Wenn die Gründe für die voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Niedrigere beizulegende Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird.

Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist.

Vorräte werden beim Zugang mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Am Abschlussstichtag werden sie mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Börsen- oder Marktpreis bilanziert.

Bewertungsvereinfachungen gemäß § 256 HGB wie Verbrauchsfolgeverfahren (insbesondere Bewertung zum gewogenen gleitenden Durchschnitt) oder beispielsweise die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB werden in Anspruch genommen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen.

Die Herstellungskosten für fertige bzw. unfertige Erzeugnisse umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungskosten, Kosten für soziale Einrichtungen des Betriebes, der freiwilligen sozialen Leistungen und der betrieblichen Altersversorgung nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.

CO 2 -Emissionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 1 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO 2 -Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden auf den Barwert abgezinst, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Sonderposten mit Rücklageanteil aufgrund von Übertragungen gemäß § 6b EStG, die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) innerhalb des Sonderpostens ausgewiesen und werden entsprechend den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst. Außerdem werden innerhalb des Sonderpostens steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert.

Die steuerpflichtigen Zuschüsse werden abschreibungskonform, die steuerfreien Zulagen linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände verrechnet. Zuschüsse der öffentlichen Hand für ab 2004 angeschaffte Vermögensgegenstände werden unmittelbar erfolgswirksam vereinnahmt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre zum 31. Dezember restlaufzeitadäquat abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz zum 31. Dezember 2023 beträgt 1,82 % p.a. (Vorjahr: 1,78 % p.a.). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2023 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen zehn Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf 21 Mio. €, der - sofern nicht ausreichend frei verfügbare Rücklagen bestehen - ausschüttungs-, aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist.

Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen.

Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen werden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen und folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt.

In % Lohn- und Gehaltssteigerungen Rentensteigerungen
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Pensionsverpflichtungen 2,75% 2,75% 2,00% 2,00%
Deputatverpflichtungen - - 2,00% 2,00%
Restrukturierungsmaßnahmen - - 1,00% 1,00%
Altersteilzeit 2,50% 2,50% - -
Jubiläumsverpflichtungen 2,75% 2,75% - -

Für die Ermittlung der Entgeltumwandlungen von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche im Rahmen der RWE-Entgeltumwandlungs-Verordnung 2004 werden, abweichend zu Pensionen, keine Gehaltssteigerungen und keine Rentensteigerungen angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrages bzw. der Selbstkosten bewertet werden.

Soweit Zweckvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Zweckvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des Zweckvermögens, d.h. dem Rücknahmepreis per 31. Dezember. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Zweckvermögens und laufende Erträge des Zweckvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogenen Wertpapiere investiert. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt.

Die bergbaubedingten Rückstellungen sind aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen zu bilden, die auf entsprechenden gesetzlichen Regelungen wie dem Bundesberggesetz basieren und in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert sind. Die Kostenschätzungen basieren auf konkretisierenden Verträgen, sowie auf Angaben von internen und externen Experten. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Die erwarteten Ausgaben werden nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht nur durchschnittliche Marktzinssätze mit Laufzeiten für die nächsten fünfzig Jahre. Darüber hinausgehende Zeiträume diskontiert RWE Power mit einem nachhaltigen langfristigen Zinssatz.

Sonstige Rückstellungen beinhalten u. a. Rückstellungen für Rückgabeverpflichtungen von CO 2 -Rechten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten, Jubiläumszuwendungen, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und Restrukturierungsmaßnahmen.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels der Projected-Unit-Credit-Methode durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein Rechnungszinssatz von 1,75 % p. a. (Vorjahr: 1,44 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,75 % p. a. (Vorjahr: 2,75 % p. a.).

Die Rückstellungen für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelter Rechnungszinssatz von 1,07 % p. a. (Vorjahr: 0,58 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,5 % p. a. (Vorjahr: 2,5 % p. a.).

Die Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen resultierend aus dem AmT-Programm (Abfindung in monatlichen Teilbeträgen) wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter Anwendung der Durationsmethode ermittelter Rechnungszinssatz von 1,04 % p. a. (Vorjahr: 0,51 % p. a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,0 % p. a. (Vorjahr: 1,0 % p. a.). Soweit in den Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen Beträge enthalten sind, die im Zusammenhang mit noch nicht weiter konkretisierten Verpflichtungen nach dem Altersteilzeitgesetz stehen, werden abweichend keine Rentensteigerungen, jedoch Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % p. a. (Vorjahr: 2,5 % p. a.) angenommen.

Für die Verpflichtungen zur Einreichung von CO 2 -Emissionsrechten bei der zuständigen Behörde (DEHSt) wird eine Rückstellung gebildet. Diese wird mit dem Buchwert der dafür aktivierten sowie dem Vertragspreis der mit der RWE Supply & Trading GmbH kontrahierten CO 2 -Rechte bewertet. Ist ein Teil der Verpflichtung nicht durch vorhandene Zertifikate gedeckt, wird die Rückstellung hierfür mit dem Marktpreis der Emissionsrechte am Stichtag bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zur Absicherung von Commodity-Risiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Soweit möglich, werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet. Die Bewertungseinheiten werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell abgebildet. Für Derivate außerhalb von Bewertungseinheiten, die zum Bilanzstichtag einen negativen Marktwert aufweisen, werden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet.

Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der RWE AG bilanziert die RWE Power als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern.

Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei Restlaufzeiten größer einem Jahr erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips oder ggf. - bei Sicherungsbeziehungen - zum Sicherungskurs.

In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die (unmittelbar geschuldete) Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a HGB ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Die außerplanmäßigen Abschreibungen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 204 Mio. € (Vorjahr: 81 Mio. €). Sie sind durch dauerhafte Wertminderungen bedingt und betreffen vorwiegend die Anschaffung von Braunkohlenkraftwerks- und -tagebauanlagen sowie im Rahmen der tagebaulichen Tätigkeit genutzten Grund und Boden.

(2) Vorräte

in Mio. € 31.12.2023 31.12.2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 174 130
CO 2 -Emissionsrechte 277 288
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 20 26
Fertige Erzeugnisse und Waren 2 1
473 445

(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in Mio. € 31.12.2023 RLZ * > 1 Jahr 31.12.2022 RLZ * > 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 32 0 30 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.127 4.106 7.314 5.441 **
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 - 0 -
Sonstige Vermögensgegenstände 1.915 1.470 2.492 1.699
11.074 5.576 9.836 7.140

* RLZ = Restlaufzeit
** angepasste Vorjahreszahl

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 5.291 Mio. € (Vorjahr: 6.351 Mio. €), deren Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu großen Teilen aus der Reduktion der Forderungen gegen die RWE Supply & Trading aus Stromverkäufen und realisierten CO 2 -Sicherungsgeschäften stammt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten des Weiteren Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen i.H.v. 2.223 Mio. € (Vorjahr: 482 Mio. €) und das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG i.H.v. 1.613 Mio. € (Vorjahr: 481 Mio. €).

Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfällt wie im Vorjahr ein geringfügiger Betrag auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wird der Barwert der Entschädigungsforderung der RWE Power gegen den Bund gemäß dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (§ 44 Abs. 1 KVBG) i.H.v. 1.780 Mio. € (Vorjahr: 2.383 Mio. €) ausgewiesen. Die Teilzahlung aus der Entschädigungsforderung aus dem Kohleausstieg i.H.v. 692 Mio. € trug maßgeblich zur Reduktion der sonstigen Vermögensgegenstände bei.

(4) Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. 5 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) und analog zum Vorjahr den Kassenbestand in geringfügiger Höhe.

(5) Eigenkapital

in Mio. € 31.12.2023 31.12.2022
Gezeichnetes Kapital 1.032 1.032
Kapitalrücklage 976 976
Gewinnrücklagen 13 13
davon andere Gewinnrücklagen (13) (13)
2.021 2.021

Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 1.032.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die zu 100 % von der RWE AG gehalten werden.

Die Kapitalrücklage ist i.H.v. 976 Mio. € gemäß § 272 Abs. 2 HGB gebildet.

(6) Sonderposten

in Mio. € 31.12.2023 31.12.2022
Sonderposten für Investitionszuwendungen im Anlagevermögen - 0
Sonderposten mit Rücklageanteil 18 18
18 18

Steuerrechtlich bedingte Sonderposten wurden bis zum 31. Dezember 2009 auf der Grundlage von §§ 6b, 7b, 7d, 51 EStG -Konjunkturmaßnahmen-, §§ 79, 82, 82a, 82e EStDV und gemäß § 4 Fördergebietsgesetz gebildet.

Es besteht ein Sonderposten mit Rücklageanteil, der gegenüber den Vorjahr unverändert ist.

(7) Rückstellungen

in Mio. € 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 653 680
Bei zehnjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz (653) (680)
Bei siebenjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz (674) (774)
Unterschiedsbetrag (21) (94)
Bergbaubedingte Rückstellungen 7.943 7.113
Sonstige Rückstellungen 4.379 3.450
12.975 11.243

Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.

in Mio. € Historische Anschaffungskosten Beizulegen der Zeitwert Erfüllungsbetrag
Verrechnete Vermögensgegenstände (Zweckvermögen) 1.037 949 -
Wertpapiere des Anlagevermögens (1.022) (934) -
Sonstige Vermögensgegenstände (15) (15) -
Pensions- und ähnliche Verpflichtungen - - 602
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) 653

Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter IV.8. dargestellt.

Durch die bergbaubedingte Rückstellung werden die Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung sowie die am Bilanzstichtag bestehenden und bei Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen aus verursachten bzw. bereits eingetretenen Bergschäden berücksichtigt. Des Weiteren sind Verpflichtungen für die im Rahmen des Braunkohleabbaus notwendigen Umsiedlungen von Ortschaften sowie die Verlegung von Übertageobjekten berücksichtigt, die aus den Verlegungen von sonstigen Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, Bahnlinien, Flüssen oder Versorgungsleitungen resultieren. Der Anstieg der bergbaubedingten Rückstellung ist im Wesentlichen auf Aufzinsungen, Vollansammlungseffekten und Kostenaktualisierungen zurückzuführen.

Die sonstige Rückstellungen beinhalten u. a. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten, für Rückgabeverpflichtungen von CO 2 -Rechten, Jubiläumszuwendungen, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz, Restrukturierungsmaßnahmen.

Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen um 929 Mio. € ist größtenteils auf den Anstieg der Rückstellung aus der Rückgabeverpflichtung von CO 2 -Rechten sowie aus Zuführungen zu Drohverlustrückstellungen aus Lieferbeziehungen mit verbundenen Unternehmen zurückzuführen.

(8) Verbindlichkeiten

In Mio. € 31.12.2023 RLZ * < = 1 Jahr RLZ * > 1 Jahr Davon RLZ * > 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen 2 2 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 257 256 1 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11 11 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8 5 - 3
Sonstige Verbindlichkeiten 319 232 87 0
davon aus Steuern 1 (20) (20) (-) (-)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (1) (1) (-) (-)
597 506 88 3
In Mio. € 31.12.2022 RLZ * < = 1 Jahr RLZ * > 1 Jahr Davon RLZ * > 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen 2 2 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 241 241 0 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 373 373 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 82 82 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 324 232 92 1
davon aus Steuern 1 (17) (17) (-) (-)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (1) (1) (-) (-)
1.022 930 92 1

1 Verb. aus einbehaltener Lohn- u. Kirchensteuer sowie noch abzuführender Strom- und Erdgassteuer
* RLZ = Restlaufzeit

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 11 Mio. € auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 247 Mio. €) und keine Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen (Vorjahr: 126 Mio. €). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen Verbindlichkeiten i.H.v. 8 Mio. € auf Finanzverbindlichkeiten (Vorjahr: 82 Mio. €) und in geringfügiger Höhe auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).

Für einige Verbindlichkeiten bestehen, im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs, Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten.

(9) Rechnungsabgrenzungsposten

Die passivischen Rechnungsabgrenzungsposten weisen wie im Vorjahr einen geringfügigen Betrag auf und entfallen fast vollständig auf die Abgrenzung verschiedener Vorauseinnahmen.

(10) Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB werden nur im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems führen wir ein laufendes Monitoring der untenstehenden Sachverhalte durch. Nach unserer Einschätzung werden die zu Grunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner voraussichtlich erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren.

in Mio. € 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 2.380 2.370
davon zu Gunsten verbundener Unternehmen (2.380) (2.370)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 134 137
2.514 2.507

Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich aufgrund der bei der RWE Power liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastungen eine Gewährleistungsverpflichtung von 2.370 Mio. € (Vorjahr: 2.359 Mio. €).

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tochtergesellschaften bestehen Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von 95 Mio. € (105 Mio. US-$).

(11) Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten nach § 254 HGB

Bei der RWE Power werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Commodity-Risiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Commodity-Optionen und Commodity-Swaps. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten derivativer Finanzinstrumente klar geregelt.

Folgende Übersicht zeigt die zum 31. Dezember 2023 bestehenden derivativen Finanzinstrumente, für die eine Bewertungseinheit gebildet wurde:

Beizulegender Zeitwert
in Mio. € Nominalvolumen Buchwert positiv negativ
Commodity-Derivate 31 0 - 4,8
31 0 - 4,8

Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger derivativer Finanzinstrumente abgeleitet oder mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt, hierzu zählen z.B. die Discounted-Cash-Flow-Methode und - bei Vorliegen von Optionen - das Black-Scholes-Modell. Dies erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung aktueller Wechselkursverhältnisse, marktgerechter Zinsstrukturkurven sowie Kreditausfallrisiken der Vertragspartner.

Bei der RWE Power wird Öl in den Tagebauen und Zündöl in den Braunkohlenkraftwerken eingesetzt. Finanzielle Swapgeschäfte sichern die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Ölbeschaffung ab, um die Transaktionen mit Festpreisen abzusichern. Öl-Beschaffung und Swapgeschäfte bilden eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB. Es handelt sich um einen Makro-Hedge, bei dem die aus einer Gruppe von Grundgeschäften resultierende Nettorisikoposition durch mehrere Sicherungsgeschäfte gesichert wird. Die gegenläufigen Wertänderungen der Grundgeschäfte und Sicherungsgeschäfte werden sich in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen. Die Wertänderungen der Grundgeschäfte sind über einem Zeitraum von 24 Monaten gesichert. Der aktuelle beizulegende Zeitwert der Sicherungsgeschäfte beträgt -4,8 Mio. €. Die Bilanzierung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode.

(12) Außerbilanzielle Geschäfte

Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind.

(13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf rd. 1,6 Mrd. €.

Zahlungsverpflichtungen aus künftigen Strombezügen bestehen bei vertraglich gebundenen Kraftwerken Dritter i.H.v. 1,5 Mrd. €. Davon sind 0,1 Mrd. € innerhalb eines Jahres fällig.

Aus Operating-Leasingverhältnissen bestehen Zahlungsverpflichtungen i.H.v. 51 Mio. €. Davon sind 12 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig.

Weitere Zahlungsverpflichtungen resultieren aus Forward-Geschäften im Zusammenhang mit der Beschaffung von CO 2 -Rechten gegenüber der RWE Supply & Trading.

Aufgrund der in Vorjahren erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG besteht bei der Gesellschaft sowie dem Pensionsfondsvertrag beigetretenen verbundenen Unternehmen in der Eigenschaft als Arbeitgeber für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung.

Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden im Geschäftsjahr 2008 Vermögenswerte auf einen Treuhänder, den RWE Pensionstreuhand e.V., zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt der Buchwert des treuhänderisch gebundenen Vermögens der RWE Power 949 Mio. €. Davon entfallen 934 Mio. € auf Wertpapiere (Fondsanteile) und 15 Mio. € auf Treuhandkonten. Mit der Bewertungsumstellung nach BilMoG werden beide Beträge mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Die Aufwertung des Fondsvermögens i.H.v. 36 Mio. € ist im Wesentlichen auf die positive Entwicklung an den Finanzmärkten zurückzuführen. Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 1.022 Mio. €.

Des Weiteren bestehen Einstandsverpflichtungen, die sich insbesondere aus genehmigungsrechtlichen Vorgaben ergeben.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

in Mio. € 1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Strom 4.144 4.594
Rohkohle und Kohleprodukte 306 347
Sonstige Umsatzerlöse 315 274
4.765 5.215

Die Umsatzerlöse sind größtenteils im Inland mit verbundenen Unternehmen getätigt worden.

(2) Sonstige betriebliche Erträge

in Mio. € 1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Erträge aus Anlagenabgängen 10 44
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 34 159
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 0 3
Weiterberechnungen 5 6
Sonstiges 80 52
129 264

Insbesondere aus Anlagenabgängen und Auflösungen von Rückstellungen resultierten im abgelaufenen Berichtsjahr periodenfremde Erträge i.H.v. 44 Mio. € (Vorjahr: 203 Mio. €).

(3) Materialaufwand

in Mio. € 1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.108 943
Aufwendungen für bezogene Leistungen 521 398
3.629 1.341

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten die Einsatzstoffe für die Stromerzeugung, die Strom- und sonstigen Energiebezüge. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist größtenteils auf höhere CO 2 -Preise zurückzuführen. Der Materialaufwand enthält auch realisierte Aufwendungen aus Termingeschäften, die die RWE Supply & Trading an die RWE Power verrechnet hat. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten neben den Fremdleistungen für Betrieb und Instandhaltung auch die Entgelte für die Betriebsunterstützung.

(4) Personalaufwand

in Mio. € 1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Löhne und Gehälter 673 646
Soziale Abgaben 136 133
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 100 421
davon für Altersversorgung (99) (420)
davon für Altersversorgung (eigenbilanziert) (46) (117)
davon für Altersversorgung von RWE AG belastet (53) (303)
909 1.200

Die der Gesellschaft von der RWE AG belasteten Aufwendungen für Altersversorgung betreffen die bei der RWE AG bilanzierten Pensionsrückstellungen. Im Vorjahr waren Anpassungen der Bewertungsparameter der Pensionsrückstellungen erforderlich, was zu deutlich höheren Aufwendungen für Altersversorgung führte.

Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt

Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt 2023 2022
Angestellte 2.992 3.119
Gewerbliche Arbeitnehmer/-innen 3.924 4.152
6.916 7.271
Auszubildende 395 422
7.311 7.693

Die Angabe Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt erfolgt in natürlichen Personen.

(5) Abschreibungen

Die Zusammensetzung der Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände ist aus dem Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, ersichtlich. Für Verträge für die Beschaffung von Sachanlagen wurden Rückstellungen gebildet. Im laufenden Jahr erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung zum 30.06.2023. Anlagen werden seitdem wie im Vorjahr nach ihrem Zugang außerplanmäßig abgeschrieben. Weiterhin wurden im Vorjahr die Abschreibungen außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung als Inanspruchnahme der Rückstellungen verrechnet.

Die außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 204 Mio. € (Vorjahr: 81 Mio. €, nach Verrechnung mit den Rückstellungszuführungen). Sie sind durch dauerhafte Wertminderungen bedingt und betreffen vorwiegend die Investitionen in Braunkohlenkraftwerks- und-tagebauanlagen sowie Grund und Boden.

(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen

in Mio. € 1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 3 4
Aufwendungen für Fremdleistungen 227 202
Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen 36 331
Aufwendungen für IT-Dienstleistungen 69 69
Sonstige Steuern 6 6
Übrige 1.513 2.957
1.854 3.569

Von den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen 809 Mio. € (Vorjahr: 2.650 Mio. €) auf Zuführungen zu den Bergbaurückstellungen, die im Wesentlichen auf höhere Wiedernutzbarmachungskosten aus Vollansammlungseffekten und Kostenaktualisierungen zurückzuführen sind. Erhöhungen der Drohverlustrückstellung aus Lieferbeziehungen mit verbundenen Unternehmen haben zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 562 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) geführt. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen aus Verlusten aus Anlagenabgängen i.H.v. 3 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) enthalten.

(7) Ergebnis aus Finanzanlagen

in Mio. € 1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 238 74
Aufwendungen aus der Verlustübernahme 0 -125
Erträge aus Beteiligungen 3 1
davon aus verbundenen Unternehmen (-) (-)
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 104 56
davon aus verbundenen Unternehmen (104) (56)
345 6

(8) Zinsergebnis

in Mio. € 1.1.-31.12.2023 1.1.-31.12.2022
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 227 695
davon aus verbundenen Unternehmen (35) (1)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -884 -492
davon an verbundene Unternehmen (-700) (-4)
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen (-184) (-270)
-657 203

Unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge i.H.v. 89 Mio. € aus der Abzinsung der Entschädigungszahlung aus dem vorzeitigen Kohleausstieg enthalten. Aus Pensionsrückstellungen sind Zinsaufwendungen i.H.v. 15 Mio. € entstanden, auf das Deckungsvermögen entfallen Zinserträge i.H.v. 67 Mio. €. Nach Saldierung gemäß § 246 Abs.2 S.2 HGB erfolgt der Ausweis der sich ergebenden Zinserträge i.H.v. 52 Mio.€ in den Zinsen und ähnlichen Erträgen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Zinsaufwendungen i.H.v. 697 Mio. € aus der Diskontierung langfristiger Forderungen aus Optimierungsgeschäften gegen RWE Supply & Trading. Durch die Aufzinsung der Bergbaurückstellungen entstanden Zinsaufwendungen i.H.v. 175 Mio. €.

(9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Zwischen der RWE AG und der RWE Power besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und es liegt eine steuerliche Organschaft vor. Die RWE AG ist im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. Daher werden keine Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen.

Eine eventuelle Steuerpflicht gemäß BEPS Pillar Two Regelungen (MINBestRL-UmsG) ist von der RWE AG zu tragen.

(10) Ertrag aus Verlustübernahme / Aufwand aus Gewinnabführung

Das negative Ergebnis nach Steuern i.H.v. 1.984 Mio. € wird nach Maßgabe des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags von der RWE AG übernommen.

(11) Abführungsgesperrte Beträge

Im Geschäftsjahr bestehen keine nach § 268 Abs. 8 HGB abführungsgesperrten Beträge.

Sonstige Angaben

(1) Organe

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind in einer Anlage zu diesem Anhang aufgeführt.

Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 betragen 5.180 T€.

Der Vorstand erhält im Rahmen des "LTIP Strategie Performance Plan" 30.863 Stück am Aktienkurs der RWE Stammaktien gemessene Wertsteigerungsrechte (Performance Shares) mit dem beizulegenden Zeitwert von 1.291 T€ zum Zeitpunkt ihrer Gewährung.

Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 1.415 T€. Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Deputate) gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 27.179 T€ zurückgestellt.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf 370 T€.

(2) Abschlussprüferhonorar

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der RWE AG enthalten.

(3) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

in Mio. € Volumen der gelieferten Leistungen 1.1. - 31.12.2023 Volumen der bezogenen Leistungen 1.1. - 31.12.2023 Volumen der gelieferten Leistungen 1.1. - 31.12.2022 Volumen der bezogenen Leistungen 1.1. - 31.12.2022
Dienstleistungen 41 92 47 75
Kohleverkäufe an Rheinbraun Brennstoff GmbH 306 - 238 -
347 92 285 75

Von verbundenen Unternehmen wurden IT- und sonstige verschiedene Dienstleistungen im Umfang von 92 Mio. € (Vorjahr: 75 Mio. €) im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG bezogen, die nicht Teil der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit sind. Die Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Betriebsführung, IT-Leistungen, kaufmännischen Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen. Im Berichtsjahr wurden Braunkohleprodukte im Umfang von 306 Mio. € an das Tochterunternehmen Rheinbraun Brennstoff GmbH geliefert.

(4) Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die nach dem 31. Dezember 2023 geschehen sind und eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 haben.

 

Essen, 26. Januar 2024

RWE Power Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Frank Weigand

Dr. Lars Kulik

Steffen Kanitz

Kemal Razanica

ORGANE

Aufsichtsrat

Dr. Michael Müller

Krefeld

Vorsitzender seit 1. August 2023

Mitglied des Vorstands der RWE AG

Zvezdana Seeger

- bis 31. Juli 2023 -

Berlin

Vorsitzende

Ehem. Mitglied des Vorstands der RWE AG

Ralf Sikorski 1

Hannover

Stellvertretender Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

der IG Bergbau, Chemie, Energie

Michael Bochinsky 1

Grevenbroich

Stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender

der RWE Power AG und Betriebsratsvorsitzender

Kraftwerk Frimmersdorf-Neurath

Klaus Brandner 2

Verl

Parlamentar. Staatssekretär a.D.

Christoph Dänzer-Vanotti

Rheinbreitbach

Rechtsanwalt

Garrelt Duin

Essen

Staatsminister a. D.

Klaus Emmerich 1

Bedburg

Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender

Tagebau Garzweiler

Helge-Peter Herrwegen 1

Wesseling

Bezirksleiter der IG BCE Alsdorf

Dr. Markus Krebber

Essen

Vorsitzender des Vorstands der RWE AG

Klaus Krützen 1

Grevenbroich-Neukirchen

Bürgermeister der Stadt Grevenbroich

Harald Louis 1

Jülich

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der RWE Power AG

Patrick Maier 1

Elsdorf

Betriebsratsvorsitzender RV GmbH/Sparte Veredlung

Dr. Matthias Müller 1

Braunschweig

Ehem. DGB Bundesvorstand, Leiter Abteilung Finanzen

Hans-Jürgen Petrauschke

Grevenbroich

Landrat des Rhein-Kreises Neuss

Romina Plonsker 1

Pulheim

Mitglied des Landtags NRW

Detlef Raabe 1

Moers

ver.di Bundesverwaltung, Mitglied des ver.di Bundesvorstands

Frank Rock

Hürth

Landrat des Rhein-Erft-Kreises

Sascha Solbach

Bedburg

Bürgermeister der Stadt Bedburg

Dietmar Spohn

Bochum

Ehem. Geschäftsführer (Sprecher) der Stadtwerke Bochum Holding GmbH

Katja van Doren

- seit 1. August 2023 -

Düsseldorf

Mitglied des Vorstands der RWE AG

Dr. Michael Werhahn

Neuss

Kaufmann

Vorstand

Dr. Frank Weigand

Ressort Vorstandsvorsitz und Finanzen

Steffen Kanitz

- seit 1. Juni 2023 -

Ressort Kernenergie,

Sprecher Geschäftsführung RWE Nuclear GmbH

Dr. Lars Kulik

Ressort Braunkohle

Kemal Razanica

Ressort Personal

Nikolaus Valerius

- bis 31. Mai 2023 -

Ressort Kernenergie,

Sprecher Geschäftsführung RWE Nuclear GmbH

1 Vertreter der Arbeitnehmer
2 Neutrales Mitglied nach § 4 Abs. 1 c MontanMitbestG

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge Umbuchungen/ Umgliederungen Abgänge Stand 31.12.2023
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame 29 - - - 29
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 23 0 0 0 23
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 52 0 0 0 52
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.452 67 12 46 2.485
Tagebauaufschlüsse 1.216 - - 18 1.198
Technische Anlagen und Maschinen 14.387 114 31 65 14.467
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 357 13 1 6 365
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 131 58 -44 0 145
Summe Sachanlagen 18.543 252 0 135 18.660
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 684 - - - 684
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.850 - - - 2.850
Beteiligungen 31 - - - 31
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - - -
Wertpapiere des Anlagevermögens - - - - -
Sonstige Ausleihungen 3 0 - 1 2
Summe Finanzanlagen 3.568 0 - 1 3.567
Summe Anlagevermögen 22.163 252 0 136 22.279
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Abschreibungen des Berichtsjahres Umbuchungen/ Umgliederungen
Mio. € Mio. € Mio. €
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame 29 - -
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 23 0 0
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 52 0 0
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.986 43 8
Tagebauaufschlüsse 1.216 - -
Technische Anlagen und Maschinen 14.382 110 31
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 357 12 1
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 118 44 -40
Summe Sachanlagen 18.059 209 0
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 24 - -
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - -
Beteiligungen 11 - -
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - -
Wertpapiere des Anlagevermögens - - -
Sonstige Ausleihungen - - -
Summe Finanzanlagen 35 - -
Summe Anlagevermögen 18.146 209 0
Kumulierte Abschreibungen
Abgänge Zuschreibungen Stand 31.12.2023
Mio. € Mio. € Mio. €
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame - - 29
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 - 23
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0 - 52
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 32 10 1.995
Tagebauaufschlüsse 18 - 1.198
Technische Anlagen und Maschinen 65 - 14.458
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6 0 364
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - 1 121
Summe Sachanlagen 121 11 18.136
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen - - 24
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - -
Beteiligungen - - 11
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - -
Wertpapiere des Anlagevermögens - - -
Sonstige Ausleihungen - - -
Summe Finanzanlagen - - 35
Summe Anlagevermögen 121 11 18.223
Buchwerte
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
Mio. € Mio. €
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame - -
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 0
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 490 466
Tagebauaufschlüsse 0 0
Technische Anlagen und Maschinen 9 5
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 24 13
Summe Sachanlagen 524 484
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 660 660
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.850 2.850
Beteiligungen 20 20
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - -
Wertpapiere des Anlagevermögens - -
Sonstige Ausleihungen 2 3
Summe Finanzanlagen 3.532 3.533
Summe Anlagevermögen 4.056 4.017

Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB)

Name und Sitz Anteil am Kapital in % Währung Geschäftsjahr Eigenkapital Jahresergebnis
Währung in Tausend
Direkte Beteiligungen
Abwasser-Gesellschaft Knapsack, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hürth 32,6 EUR 2022 992 304
Alfred Thiel-Gedächtnis-Unterstützungskasse GmbH, Essen 50,0 EUR 2022 5.109 - 167
CARBON Climate Protection GmbH, Langenlois/Österreich 50,0 EUR 2022 3.834 92
CARBON Egypt Ltd. (under liquidation), Kairo/Ägypten 49,0 EUR 2018 - 1.199 -137
Carl Scholl GmbH, Köln 100,0 EUR 2023 893 488
KMG Kernbrennstoff-Management Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen 100,0 EUR 2023 696.225 0 2)
Kraftwerk Buer GbR, Gelsenkirchen 50,0 EUR 2022 5.113 0
Perspektive.Struktur.Wandel GmbH, Bergheim 49,9 EUR 2022 88 63
Rheinische Baustoffwerke GmbH, Bergheim 100,0 EUR 2023 9.236 0 2)
RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Köln 100,0 EUR 2023 36.694 0 2)
Schluchseewerk Aktiengesellschaft, Laufenburg Baden 50,0 EUR 2022 73.384 2.809
Indirekte Beteiligungen
Agenzia Carboni S.r.l., Genua/Italien 100,0 EUR 2022 363 58
Kieswerk Kaarst GmbH & Co. KG, Bergheim 51,0 EUR 2022 2.693 1.243
Kieswerk Kaarst Verwaltungs GmbH, Bergheim 51,0 EUR 2022 32 0
Rheinbraun Brennstoff GmbH, Köln 100,0 EUR 2023 82.619 0 2)
TCP Petcoke Corporation, Dover/USA 1) 50,0 EUR 2022 54.064 18.701
URANIT GmbH, Jülich 50,0 EUR 2022 73.440 98.407

Fußnoten

1) Auf der Basis des Konzernabschlusses
2) Ergebnisabführungsvertrag

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die RWE Power Aktiengesellschaft, Essen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RWE Power Aktiengesellschaft, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWE Power Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Essen, den 1. Februar 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
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Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer

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