Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 21375
Vorher
GBV Neunundzwanzigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH
Eingetragen
28.4.2009
Branche
BeteiligungsgesellschaftenDeponierung oder Dauerlagerung von sonstigen AbfällenDeponierung oder Dauerlagerung von hoch radioaktiven Abfällen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und Nachbetrieb sowie die Betriebsführung von Kernkraftwerksanlagen, die Erbringung der für einen ordnungsgemäßen Betrieb und Nachbetrieb und zur Betriebsführung, Verwaltung sowie Unterhaltung von Kernkraftwerksanlagen erforderlichen Tätigkeiten, die Bereitstellung der zum Betrieb und Nachbetrieb sowie zur Betriebsführung von Kernkraftwerksanlagen notwendigen Ausstattungen, die Stilllegung und der Rückbau von Kernkraftwerksanlagen sowie die fachgerechte Verpackung von radioaktiven Abfällen, die Durchführung der erforderlichen Transporte radioaktiver Abfälle (einschließlich der Rückführung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland) und deren Abgabe an die Bundesrepublik Deutschland und/oder an von dieser mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung beauftragte Dritte, die Errichtung, der Betrieb und die Betriebsführung von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle und nukleare Reststoffe, die Übertragung von Zwischenlagern auf die Bundesrepublik Deutschland und/oder auf von dieser mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung beauftragte Dritte, die Übertragung der Verantwortung für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesrepublik Deutschland und auf von dieser beauftragte Dritte sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Errichtung, Finanzierung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Carsten Hacheney
seit 23.1.2025
Prokura
Prokura
Thomas Dr. Volmar
seit 6.10.2023
Prokura
Steffen Kanitz
seit 7.6.2023
Geschäftsführer
Andreas Friehe
seit 22.5.2023
Prokura
Ralf Stüwe
seit 13.7.2022
Prokura
Anja Koschel
seit 23.12.2021
Prokura
Heiko Dr. Ringel
seit 17.11.2020
Prokura
Elmar Dr. Schweers
seit 15.10.2019
Prokura
Prokura
Karsten Neubauer
seit 26.1.2018
Prokura
Dirk Ermlich
seit 26.1.2018
Prokura
Thomas Dr. Beermann
seit 26.1.2018
Prokura
Volker Dr. Dannert
seit 25.7.2017
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
RWE AktiengesellschaftEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
100.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RWE Nuclear GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhalt

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Lagebericht

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres

3. Geschäftsentwicklung

4. Personal

5. Chancen und Risiken

6. Prognosebericht

7. Erklärung zur Unternehmensführung

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Anhang

Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB) zum 31. Dezember 2023

Bestätigungsvermerk

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der RWE Nuclear GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung überwacht. Er hat sich von der Geschäftsführung regelmäßig und ausführlich über den Gang der Geschäfte, die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen und bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend mit der Geschäftsführung beraten. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat darüber hinaus auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats in Gesprächen mit Mitgliedern der Geschäftsführung wichtige Einzelvorgänge beraten und Fragen der Unternehmensstrategie erörtert.

Im Berichtsjahr haben zwei ordentliche und eine konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats stattgefunden. In den Berichten der Geschäftsführung wurden dem Aufsichtsrat die bedeutenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen sowie deren Beteiligungen vorgestellt.

Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 stand der laufende Geschäftsbetrieb der RWE Nuclear, wobei sich die Beratungen des Aufsichtsrats im Wesentlichen auf den Fortschritt des Rückbaus der Kernenergieanlagen an allen KKW-Standorten und die Investitionen in die Logistik-Infrastruktur in den Kernkraftwerken Emsland und Gundremmingen fokussierten.

Weitere Beratungsschwerpunkte waren erneut der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Auswirkungen auf die Gasmangellage und Energiekrise und der damit verbundene temporär verlängerte Leistungsbetrieb im Kernkraftwerk Emsland, der zum gesetzlich verlängerten Abschaltzeitpunkt endete. Des Weiteren ließ sich der Aufsichtsrat über Nachnutzungsoptionen in Standortnähe im Rahmen der Erneuerbaren Erzeugung, der Netzdienstleistungen sowie neuer Energieträger berichten. Thematisiert wurden zudem die laufenden atomrechtlichen und zivilrechtlichen Klageverfahren. Weiterer Beratungsgegenstand war erneut die vorgesehene Verschlankung der Beteiligungsstruktur der RWE Nuclear und die damit einhergehende Vereinfachung von Prozessen und Aufwandsreduktion. Zudem wurde über die Organisationsstruktur für den integrierten Rückbauprozess und die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024 beraten.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den von der Geschäftsführung nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht der RWE Nuclear GmbH für das Geschäftsjahr 2023 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gesellschaft war von der Gesellschafterversammlung 2023 zum Abschlussprüfer gewählt worden. Danach hatte der Aufsichtsrat sie damit beauftragt, den genannten Abschluss und Lagebericht zu prüfen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Abschlussprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 19. Februar 2024 ausgehändigt und in der Sitzung umfassend erörtert. Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht umfassend geprüft. Das Gremium hat keine Einwendungen erhoben.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.

Die turnusmäßige Amtszeit des Aufsichtsrats endete mit Ablauf der Gesellschafterversammlung am 27. Februar 2023. Auf Seiten der Anteilseignervertreter ist zu diesem Zeitpunkt Herr Armin Arens aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seiner Stelle wurde Herr Kemal Razanica in der Gesellschafterversammlung am 27. Februar 2023 in den Aufsichtsrat gewählt und Frau Jana Holland sowie die Herren Dr. Frank Weigand und Otger Wewers wurden wiedergewählt.

Als Nachfolger von Herrn Bernd Klingenmeier ist auf Vorschlag des Gesamtbetriebsrats auf Seiten der Arbeitnehmervertreter Herr Frank Seipel in den Aufsichtsrat gewählt worden. Frau Elke Blumenau wurde wiedergewählt.

In der konstituierenden Sitzung am 27. Februar 2023 hat der Aufsichtsrat für die Dauer seiner Amtszeit Herrn Dr. Frank Weigand erneut zu seinem Vorsitzenden und Herrn Otger Wewers erneut zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.

 

Essen, 19. Februar 2024

Für den Aufsichtsrat

Dr. Frank Weigand, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

Die RWE Nuclear GmbH (RWE Nuclear) mit Sitz in Essen bündelt das deutsche Kernenergiegeschäft des RWE Konzerns. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und Nachbetrieb sowie die Betriebsführung der Kernkraftwerke. Darüber hinaus stellt die RWE Nuclear die Stilllegung, den Restbetrieb und den gesetzlich vorgeschriebenen Rückbau ihrer Kernkraftwerke sowie die fachgerechte Verpackung ihrer radioaktiven Abfälle sicher.

Zwischen der RWE Nuclear und der RWE AG, die 100 % der Anteile hält, besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Neben der körperschafts- und der gewerbesteuerlichen Organschaft besteht mit der RWE AG ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis. In einem Managementvertrag mit der RWE AG ist geregelt, dass die RWE Power AG (RWE Power) über die RWE Nuclear und ihre Tochterunternehmen die deutschen Nuklearaktivitäten im RWE Konzern steuert. Zwischen der RWE Power und der RWE Nuclear bestand bis zum 30. April 2023 eine Kooperationsvereinbarung. Danach war RWE Power für die Vermarktung des im Kernkraftwerk Emsland produzierten Stroms verantwortlich. Seit 01. Mai 2023 wurde diese Vereinbarung durch einen Vertrag für die Eigenstromversorgung der ehemaligen Kernenergie-Kraftwerksstandorte ersetzt.

Der Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Emsland (KKE) verlief bis zum gesetzlich verlängerten Abschaltzeitpunkt am 15. April 2023 ohne Störungen und im planmäßigen Teillastbetrieb. Oberste Priorität ist seitdem, den Rückbau der gesamten nuklearen Kraftwerksflotte weiter voranzutreiben.

1.1. Konjunktur

Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2023 nach ersten Schätzungen um rund 3% über das Vorjahresniveau. Die Konjunktur im Euro-Raum zeigte sich insgesamt gedämpfter, denn das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes dürfte sich im vergangenen Jahr voraussichtlich lediglich um ca. 0,5% erhöht haben.

Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich mit einem erwarteten Rückgang um 0,4% besonders stark abgekühlt. Die größte Volkswirtschaft des Euro- Währungsraumes spürte noch immer die erhöhte Inflation und die Auswirkungen der hohen Energiekosten.

1.2. Energiemarkt

Die Witterung spielt für die Energienachfrage und für die Erzeugung unseres Unternehmens eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland leicht oberhalb der Werte des Vorjahres und deutlich oberhalb des langjährigen Mittelwertes.

1.2.1. Stromnachfrage

Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass sich der Stromverbrauch in Deutschland 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 4% reduziert hat. Wesentlicher Grund für diese Rückgänge ist die abgeschwächte Konjunktur, die sich unter anderem aus dem immer noch vergleichsweise hohen Preisniveau der Energiepreise ergibt.

1.2.2. Strompreise

Die deutschen Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt deutlich gesunken und reduzierten sich um 60% auf rund 95 €/MWh (Base- & Peak-Kontrakt). Trotz des starken Rückgangs der Spotpreise gegenüber dem Jahr 2022 lagen sie immer noch deutlich höher als vor der Energiekrise 2022.

2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres

2.1. Strukturelle Veränderungen

Am 2. Oktober 2023 wurde, mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01. Januar 2023, die Versuchsatomkraftwerk Kahl GmbH (VAK) auf die RWE Nuclear verschmolzen. Im Vorfeld erfolgte der Erwerb der 20% Anteile der PreussenElektra GmbH an der VAK durch die RWE Nuclear. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich hierdurch nicht.

2.2. Rechtliche Verfahren

Die Terminierung einer mündlichen Verhandlung über die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e. V. (BUND) aus 2017 gegen die für Biblis A erteilte erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ist nicht absehbar. Die Genehmigung wird weiterhin auf der Grundlage ihrer von der Genehmigungsbehörde angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit genutzt.

Eine zugunsten des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, des Zweckverbands Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB), vom Regierungspräsidium Darmstadt gegenüber dem Betreiber der Deponie Büttelborn, die Südhessische Abfall-Verwertungs GmbH (SAVAG), im Sommer 2023 erlassene Anordnung zur sog. Mitbenutzung dieser Deponie für die Ablagerung von zur Deponierung freigegebenen mineralischen Abfällen aus der Rückbauanlage Biblis hat die SAVAG beim Verwaltungsgericht Darmstadt beklagt. Da die Anordnung wegen der Klage nicht vollzogen werden kann, haben der ZAKB sowie RWE Nuclear Ende September beim Verwaltungsgericht jeweils die gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Mitbenutzungsanordnung beantragt. Die Entscheidung wird im ersten Quartal 2024 erwartet.

Am 23. Februar 2023 hat die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH Gemeinsames Europäisches Unternehmen (HKG) vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen das Land NRW und die Bundesrepublik Deutschland erhoben mit dem Ziel festzustellen, dass diese der HKG sämtliche Kosten für die geordnete Restabwicklung des ehemaligen Thorium-Hochtemperaturreaktors (THTR-300) in Hamm-Uentrop zu erstatten haben. Sowohl das Land NRW als auch der Bund verteidigen sich erwartungsgemäß gegen die Klage. Termin zur ersten mündlichen Verhandlung ist bestimmt für den 12. März 2024. Für die mittel- bis langfristige Liquidität der HKG ist der Rechtsstreit von entscheidender Bedeutung. An der HKG ist die RWE Nuclear mit 31% unmittelbar und über ihre Beteiligung an der Gemeinschaftswerk Hattingen GmbH mittelbar mit weiteren 6,24% beteiligt.

Im laufenden Rechtsstreit der Amprion GmbH gegen RWE Nuclear aus November 2020 steht die Frage im Fokus, ob die Versorgung der Kernkraftwerke Gundremmingen, Lingen und Emsland in Stillstandszeiten während des Zeitraums von 2000 bis 2017 als Eigenerzeugung von der EEG-Umlage befreit war. Die Klage wurde seitens Amprion zwischenzeitlich zusätzlich auf die RWE Power erstreckt und um das Jahr 2018 erweitert. Mit Urteil vom Mai 2022 kommt das Landgericht Essen zu dem Ergebnis, dass die Stillstandsverbräuche nicht von der EEG-Umlage befreit sind und hat demzufolge RWE Power und RWE Nuclear zur Auskunftserteilung in Bezug auf die an die Kraftwerke Gundremmingen, Lingen und Emsland gelieferten Strommengen verurteilt. Gegen das Urteil hat RWE Berufung eingelegt. Für den Zeitraum 2018 bis 2022 (Abschaffung des EEG) muss - bei Erfolg der Klage - mit weiteren Forderungen des Netzbetreibers gerechnet werden.

Im Zusammenhang mit den laufenden Rückbauprojekten am Standort Lingen bzw. Biblis sind zwei Klagen gegen die RWE Nuclear beim Landgericht Essen anhängig. Hierbei geht es um Ansprüche der mit Rückbautätigkeiten beauftragten Firmen jeweils im einstelligen Millionen-Euro-Bereich und etwaige Gegenansprüche der RWE Nuclear.

2.3. Energiepolitik und wesentliche betriebliche Sachverhalte

Während sich der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch in 2023 auf die Energiepreise auswirkte, sorgten die Situation in Israel und ihre Folgen für zusätzliche Unsicherheit auf den Märkten. Die von der EU und der Bundesregierung in dem Zusammenhang bereits letztes Jahr eingeleiteten Maßnahmen wurden teilweise im Jahr 2023 verlängert. Ein wichtiges Thema auch in diesem Jahr waren Maßnahmen zur Abmilderung der steigenden Energiepreise. Diese betreffen die RWE Nuclear seit der Abschaltung auch der letzten Kernkraftwerke Mitte April 2023 nicht mehr unmittelbar.

Der Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Emsland (KKE) verlief bis zum gesetzlich verlängerten Abschaltzeitpunkt am 15. April 2023 ohne Störungen und im planmäßigen Teillastbetrieb. Durch die längere Ausnutzung des Restbrennstoffs in den Brennelementen des Reaktors war ein Betrieb bis zum Abschaltzeitpunkt mit rund 75% und entsprechend 1.035 MW Leistung möglich. Zur Optimierung des Reaktorkerns wurden im Rahmen eines geplanten Kurzstillstands zwischen dem 21. Januar und dem 5. Februar 2023 vorhandene Brennelemente im Reaktorkern umgesetzt und ein Prüfprogramm absolviert. Die Anlage wurde schließlich in den Abendstunden des 15. April 2023 letztmalig heruntergefahren und vom Netz getrennt.

Im Rahmen der Kernbrennstoff-Entsorgung am Standort Gundremmingen wurde die für das Jahr 2023 geplante Beladekampagne abgeschlossen. Dabei wurden im Jahresverlauf planmäßig insgesamt 12 CASTOR ® -Behälter beladen und an die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) zur Einlagerung in das Standortzwischenlager übergeben. Die Brennelementfreiheit von Block C soll im Jahr 2026 erreicht werden.

Die Rückführung von Wiederaufarbeitungsabfällen aus Frankreich gemäß der im Jahr 2021 geschlossenen Vereinbarung der vier deutschen Kernkraftwerksbetreiber mit dem französischen Partner Orano ist weiterhin im Plan. Der Transport der vereinbarten vier CASTOR ® -Behälter mit hochradioaktiven Abfällen ist für das vierte Quartal 2024 vorgesehen. Auf Seiten der Abgabestelle im französischen La Hague sind im Jahr 2023 die Beladevorbereitungen bereits gestartet.

An allen vier Rückbaustandorten erfolgte im Jahr 2023 der planmäßige Rückbau bzw. die Rückbauvorbereitung auf der Basis des integrierten Rückbauprozesses.

Am Standort Emsland werden die Vorbereitungsmaßnahmen für den Rückbau intensiv fortgeführt. Der Start der Rückbauaktivitäten kann mit Erhalt der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung beginnen, die für 2024 erwartet wird. Unabhängig davon konnten die Arbeiten zur Errichtung des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) bereits im Jahr 2023 starten. Als Teil der Rückbauvorbereitung wurde die Zerlegung der Steuerelemente, die über CASTOR ® -Behälter entsorgt werden, im Jahr 2023 abgeschlossen. Zudem laufen im Kontrollbereich die Vorbereitungen zur chemischen Dekontamination des Primärkreislaufs, die im Jahr 2024 stattfinden soll.

Am Rückbaustandort Gundremmingen wurden im Jahr 2023 alle Rückbauaktivitäten planmäßig durchgeführt. Die Demontage großer Komponenten wurde fortgesetzt. So wurde der 247 Tonnen schwere Turbinenläufer aus der Turbine Block B gehoben und für die weitere Zerlegung vorbereitet. Zudem konnte nach Erhalt der Baugenehmigung mit den vorlaufenden Arbeiten zur Fundamentsetzung des Transportbereitstellungs- und Logistikgebäudes Gundremmingen (TLG) begonnen werden.

Auch am Rückbaustandort Biblis liegt der Schwerpunkt des Rückbaus weiterhin auf dem Abbau in den Reaktorgebäuden beider Blöcke. Zudem wurden im Jahr 2023 neben dem fortschreitenden Abbau der Raumbereiche im Februar zwei der insgesamt vier Kühltürme kontrolliert zum Einsturz gebracht.

Am Rückbaustandort Mülheim-Kärlich liegt der Schwerpunkt des Rückbaus beim Abbau des Reaktordruckbehälters und dessen Einbauten. Zur Jahresmitte 2023 konnte die Zerlegung, Dekontamination und Freimessung des Deckels des Reaktordruckbehälters erfolgreich abgeschlossen werden. Nach Zustimmung des Rheinland- Pfälzischen Umweltministeriums wurde im Jahr 2023 zudem mit der Demontage der Einbauten des Reaktordruckbehälters begonnen.

Am Rückbaustandort Lingen liegt der Schwerpunkt des Rückbaus weiterhin auf dem Ausbau und der Zerlegung des Reaktordruckgefäßes und dessen Einbauten. Die bereits ausgebauten Dampfumformer liegen weiterhin sicher am Standort.

Im Bereich des Wertstoffmanagements wurde im Jahr 2023 das laufende Vertriebsgeschäft mit der Veräußerung von Wertstoffen und Komponenten fortgesetzt.

Neben dem kontinuierlichen Verkauf von recyclebaren Metallen im Inland konnten auch wiederverwertbare Komponenten ins europäische Ausland verkauft werden.

2.4. Forschung und Entwicklung

Im Bereich der Forschung und Entwicklung beschäftigt sich die RWE Nuclear mit Themen zur Absicherung des Rückbaus der Kernkraftwerke.

Nach der erfolgreichen Umsetzung der robotergestützten Bearbeitung (ROBBE) zur Dekontamination von Bauteilen mit dem Wasserstrahl werden in einem Folgeprojekt die Einsatzmöglichkeiten der ROBBE durch Laserablationstechnik und automatisierte Vormessung erweitert, um dadurch die Dekontamination von Bauteiloberflächen und die Materialfreigabe weiter zu optimieren.

Das laufende Forschungsprojekt zur Visualisierung von Störstellen für Dekontaminationsarbeiten und Entscheidungsmessungen wurde im Jahresverlauf durch weitere Messreihen fortgesetzt. Das Ziel dieses Projekts ist die Automatisierung der bisher manuellen Tätigkeiten zur Raumdatenerfassung, Messplanung, Durchführung und Dokumentation der Dekontaminations- und Entscheidungsmessungen für einen der letzten Rückbauschritte in den RWE-Anlagen.

3. Geschäftsentwicklung

Lediglich geringfügige Veränderungen der Bilanzstruktur ergaben sich durch die Verschmelzung der Versuchsatomkraftwerk Kahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung (VAK) auf die RWE Nuclear mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023. Die angepassten Vorjahreswerte spiegeln die Bilanz nach der Verschmelzung wider.

Bilanzstruktur

Aktiva 31.12.2023 angepasst 01.01.2023
Mio. € % Mio. € %
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 0
Sachanlagen 41 1 38 1
Finanzanlagen 6.171 91 6.172 86
6.212 92 6.210 87
Umlaufvermögen
Vorräte 82 1 70 1
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 446 7 875 12
Flüssige Mittel 0 0 0 0
528 8 945 13
6.740 100 7.155 100
Aktiva 31.12.2022
Mio. € %
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0
Sachanlagen 38 1
Finanzanlagen 6.172 86
6.210 87
Umlaufvermögen
Vorräte 70 1
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 870 12
Flüssige Mittel 0 0
940 13
7.150 100
Passiva 31.12.2023 angepasst 01.01.2023
Mio. € % Mio. € %
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 100 1 100 1
100 1 100 1
Rückstellungen 4.689 70 5.128 72
Verbindlichkeiten 1.866 28 1.837 26
Rechnungsabgrenzungsposten 85 1 90 1
6.740 100 7.155 100
Passiva 31.12.2022
Mio. € %
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 100 1
100 1
Rückstellungen 5.123 72
Verbindlichkeiten 1.837 26
Rechnungsabgrenzungsposten 90 1
7.150 100

Aktiva

Das Sachanlagevermögen der RWE Nuclear beträgt zum 31. Dezember 2023 41 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 3 Mio. € erhöht. RWE Nuclear hat den Leistungsbetrieb an allen eigenen Standorten bereits in 2021 beendet, die Kraftwerke befinden sich im Nachbetrieb bzw. Rückbau. Das Kernkraftwerk Emsland, das von der Tochtergesellschaft Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE) betrieben wird, hat den Leistungsbetrieb zum 15. April 2023 eingestellt. Das Sachanlagevermögen der RWE Nuclear entfällt daher größtenteils auf Grundstücke und Gebäude.

Mit 6.171 Mio. € stellen die Finanzanlagen den größten Posten auf der Aktivseite dar.

Hierbei handelt es sich insbesondere um eine Ausleihung an die Muttergesellschaft RWE AG i.H.v. 6.000 Mio. €. Die Anteile an verbundenen Unternehmen belaufen sich unverändert auf 156 Mio. €.

Das Umlaufvermögen i.H.v. 528 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahr um 412 Mio. € reduziert. Im Zuge der Verschmelzung der VAK hat RWE Nuclear Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände i.H.v. 5 Mio. € übernommen. Im Vorjahr war hier noch die Forderung aus der Verlustübernahme durch die RWE AG enthalten (732 Mio. €), die nun entfallen ist. Die sonstigen kurzfristigen Finanzforderungen gegen die RWE AG haben sich um 151 Mio. € und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen um 141 Mio. € erhöht.

Passiva

Die Rückstellungen stellen mit 4.689 Mio. € den größten Posten auf der Passivseite der RWE Nuclear dar. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr um 434 Mio. € reduziert, was im Umfang von 420 Mio. € auf einen Rückgang der Kernenergierückstellungen zurückzuführen ist. Den Inanspruchnahmen i.H.v. 400 Mio. € und zinsbedingten Auflösungen i.H.v. 59 Mio. € standen sonstige Zuführungen i.H.v. 38 Mio. € gegenüber.

Die Pensionsrückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich erhöht (+2 Mio. €). Dem Anstieg der Pensionsverpflichtungen standen Wertzuwächse des zweckgebundenen Fondsvermögens gegenüber. Im Zuge der Verschmelzung der VAK hat RWE Nuclear Pensionsrückstellungen i.H.v. 5 Mio. € übernommen.

Die Verbindlichkeiten i.H.v. 1.866 Mio. € (Vorjahr: 1.837 Mio. €) bestehen größtenteils gegenüber verbundenen Unternehmen (1.634 Mio. €). Darin sind in unveränderter Höhe Darlehensverbindlichkeiten i.H.v. 1.236 Mio. € enthalten. Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung an die RWE AG haben sich mit 396 Mio. € niedergeschlagen. Im Vorjahr waren kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber der RWE AG i.H.v. 219 Mio. € bilanziert, die nun entfallen sind. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich um 196 Mio. € reduziert, was größtenteils mit der Beendigung des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks Emsland und der damit verbundenen Beendigung der Stromlieferungen an RWE Nuclear zusammenhängt.

Zum 31. Dezember 2023 besteht ein passivischer Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 85 Mio. € (Vorjahr: 90 Mio. €). Im Wesentlichen umfasst dieser erhaltene Einnahmen, die im Rahmen der Anteilstransaktion mit E.ON in 2019 auf die RWE Nuclear übertragen wurden.

Die Eigenkapitalquote der RWE Nuclear liegt bei 1 % (Vorjahr: 1 %).

3.1. Finanzlage

3.1.1. Finanzierung

Die RWE Nuclear ist in das konzernweite Cash-Management der RWE AG integriert. Sie führt ihre Liquidität im Rahmen des Cash-Poolings an die RWE AG über ein Finanzmittelkonto ab. Etwaige Liquiditätsbedarfe werden von der RWE AG ausgeglichen. Das Finanzmittelkonto weist zum 31. Dezember 2023 eine Forderung gegenüber der RWE AG i.H.v. 151 Mio. € aus.

Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 365 Mio. € (Vorjahr: Mittelabfluss 486 Mio. €).

3.2. Investitionen

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 6 Mio. €. Davon entfielen rund 5 Mio. € auf die Errichtung eines Transport- und Logistiklagers am Kernkraftwerksstandort Gundremmingen.

3.3. Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023 beträgt das Ergebnis nach Steuern 396 Mio. €. Es hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.164 Mio. € verbessert. Während sich die Umsatzerlöse im Zuge der Beendigung des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks Emsland um 172 Mio. € reduziert haben, sind die Materialaufwendungen um 323 Mio. € und die Personalaufwendungen um 69 Mio. zurückgegangen. Das Ergebnis war im Vorjahr durch Aufwendungen i.H.v. 336 Mio. € aus der Veränderung der Rückstellungen, insbesondere der Kernenergierückstellungen, belastet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist hieraus ein Ertrag i.H.v. 223 Mio. € entstanden. Das Finanz- und Zinsergebnis hat sich um 264 Mio. € verbessert.

3.3.1. Produktion und Absatz

Das Stromaufkommen der RWE Nuclear aus dem Kernkraftwerk Emsland belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf insgesamt rd. 2 TWh. Durch die unterjährige Stilllegung des Kraftwerks und dem damit verbundenen Streckbetrieb lag damit das Stromaufkommen der RWE Nuclear deutlich unter dem Vorjahresniveau (11 TWh). Die Steuerung und Vermarktung der nuklearen Stromkapazitäten wurde bis zur Beendigung des Leistungsbetriebs von der RWE Power auf Basis einer Kooperationsvereinbarung wahrgenommen. Die RWE Power hatte sich wiederum dienstleistend der RWE Supply & Trading GmbH zur weiteren Optimierung bedient.

3.3.2. Umsatz und Ergebnis

Die Umsatzerlöse belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 116 Mio. € (Vorjahr: 288 Mio. €). Der Rückgang resultiert aus der Beendigung des Leistungsbetriebs am Standort Emsland zum 15. April 2023.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 330 Mio. € auf 411 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der vertraglich vereinbarten Weiterberechnung von Aufwendungen und Erträgen der Tochtergesellschaft KLE an RWE Nuclear (120 Mio. €) sowie aus höheren Erträgen aus Veränderungen der Rückstellungen, insbesondere der Kernenergierückstellungen (223 Mio. €).

Der Materialaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 323 Mio. € auf 197 Mio. € verringert, was größtenteils auf geringere Strombezugskosten gegenüber der KLE zurückzuführen ist (341 Mio. €).

Der Personalaufwand liegt mit 158 Mio. € um 69 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Während sich die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 35 Mio. € belaufen, war das Vorjahr durch entsprechende Aufwendungen i.H.v. 107 Mio. € belastet.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 335 Mio. € auf 70 Mio. € reduziert. Aus der Veränderung von Rückstellungen, insbesondere der Kernenergierückstellungen, waren im Vorjahr Aufwendungen i.H.v. 336 Mio. € entstanden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr übersteigen die Erträge aus der Inanspruchnahme der Kernenergierückstellungen den Zuführungsaufwand. Die Ertragsspitze ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Das Ergebnis aus Finanzanlagen i.H.v. 238 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahr um 110 Mio. € erhöht, was größtenteils auf höhere Zinserträge aus Ausleihungen gegenüber der RWE AG zurückzuführen ist.

Das Zinsergebnis i.H.v. 59 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahr um 154 Mio. € verbessert. Während das Vorjahr noch durch Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen i.H.v. 97 Mio. € belastet war, ist in 2023 ein Ertrag i.H.v. 20 Mio. € entstanden. Der Ertrag aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes der Kernenergierückstellung beläuft sich auf 96 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €).

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind steuerliche Aufwendungen i.H.v. 1 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) angefallen, die aus der Anwachsung der Tochtergesellschaft Kraftwerksbeteiligung Lippe-Ems beschränkt haftende OHG (KWB OHG) vor Eintritt in die ertragsteuerliche Organschaft mit der RWE AG zuzuordnen sind.

Das Ergebnis nach Steuern und vor Ergebnisübernahme beträgt 396 Mio. € (Vorjahr: - 768 Mio. €). Der Aufwand aus der Gewinnabführung an die RWE AG beträgt entsprechend 396 Mio. € (Vorjahr: Ertrag i.H.v. 731 Mio. €).

3.3.3. Bereinigtes EBITDA nach IFRS

Die Steuerungskennzahl der RWE Nuclear ist das bereinigte EBITDA nach der Definition der RWE AG für den Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden ist. Dabei wird das Ergebnis vor Steuern, vor Finanzergebnis und vor Abschreibungen um neutrale Ergebnisbestandteile, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungewöhnlich sind, sowie um Sondervorgänge bereinigt.

Die RWE Nuclear weist im Jahresabschluss 2023 nach HGB ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 396 Mio. € (Vorjahr: -768 Mio. €) aus. Das Ergebnis vor Steuern beträgt 397 Mio. € (Vorjahr: -755 Mio. €). Von in diesem Jahr angefallenen steuerlichen Aufwendungen aus der Zeit vor der Anwachsung der Tochtergesellschaft KWB OHG abgesehen, werden Steuern ansonsten durch den Organträger RWE AG abgeführt.

Eine konzerninterne Steuerumlage wird nicht erhoben. Nach Herausrechnung der erfolgswirksamen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB unter anderem bei der Ermittlung der Rückstellungen sowie aus unterschiedlichen Abschreibungsregeln in Höhe von 268 Mio. € (Vorjahr: 542 Mio. €) ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern nach IFRS in Höhe von 129 Mio. € (Vorjahr: -213 Mio. €).

Das Ergebnis vor Steuern nach IFRS ergibt sich aus dem bereinigten EBITDA von 141 Mio. €, den Abschreibungen von -1 Mio. €, dem bereinigten Finanzergebnis i.H.v. 77 Mio. € und dem neutralen Ergebnis von -88 Mio. €.

Das bereinigte EBITDA des Vorjahres belief sich auf -232 Mio. €. Es hat sich damit im abgelaufenen Geschäftsjahr um 372 Mio. € verbessert. Der durch die Beendigung des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks Emsland bedingte Rückgang der Umsätze (-172 Mio. €) wurde durch den Rückgang der Aufwendungen aus dem Strombezug von der KLE (508 Mio. €) überkompensiert. Das bereinigte EBITDA liegt damit im Rahmen der im Vorjahr getroffenen Prognose.

4. Personal

Die Zahl der Mitarbeitenden in der RWE Nuclear (ohne Tochtergesellschaften) hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 51 auf 968 am 31. Dezember 2023 verringert. Wesentliche Ursache hierfür sind Abgänge in die Passivphase der Altersteilzeit sowie reguläre Renteneintritte.

In den nächsten 5 Jahren wird eine Reduktion des Personalbestandes um rund 423 auf rund 545 zum 31. Dezember 2028 erwartet. Der geplante Personalabbau wird sozialverträglich umgesetzt und erfolgt im Wesentlichen durch den Übergang der Mitarbeitenden in die ATZ-Passivphase, Renteneintritte sowie den zeitlichen Ablauf befristeter Verträge.

Die LTIF-Unfallquote der RWE Nuclear liegt im Geschäftsjahr 2023 bei 0,8. Sie lag somit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 (0,2) um 0,6 Punkte höher und hat den Zielwert für 2023 in Höhe von 1,3 unterschritten. Im Zeitraum von Januar bis Dezember ereigneten sich 4 Arbeitsunfälle mit mindestens einer Ausfallschicht bei den eigenen Mitarbeitenden und Partnerfirmen.

Die gesundheitsbedingte Ausfallquote ist mit 6,7% um 1,2 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr.

5. Chancen und Risiken

Die RWE Nuclear ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der RWE AG fest integriert. Risiken/Chancen werden hinsichtlich der erwarteten Schadens-/Chancenhöhe bzw. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und klassifiziert. Als Wertmaßstab für die Beurteilung der Höhe dient in erster Linie die erwartete Ergebniswirkung.

Zusätzlich erfolgt eine Betrachtung für Nettoschulden, Eigenkapital und Liquidität. Die Analyse erstreckt sich auf den Mittelfristplanungszeitraum von drei Jahren und kann bei wesentlichen strategischen Risiken auch darüber hinausreichen.

Die Risiken werden mithilfe einer konzernweit vorgegebenen Matrix analysiert, in der die identifizierten Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadensauswirkung dargestellt werden. So kann abgeleitet werden, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Im Fall von hoch eingestuften Risiken werden diese in der Regel durch mögliche Maßnahmen zur Mitigation begrenzt. Mittlere Risiken werden kontinuierlich beobachtet und, falls notwendig, durch eine entsprechende Maßnahme begrenzt. Geringe Risiken lösen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf aus, werden aber kontinuierlich überwacht.

Ein Risikoreporting, das in den regulären Planungs- und Controllingprozess integriert ist, gewährleistet eine zentrale Zusammenfassung und Kommunikation aller erkannten Risiken und Chancen an die Entscheidungsträger im Unternehmen. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risikosituation wird die Geschäftsführung unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

Im Folgenden werden die Chancen und Risiken beschrieben, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können und die in der Kombination von möglicher Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit so eingeschätzt werden, dass sie von erheblicher Tragweite für das Unternehmen sein könnten. Trotz der Beendigung des Leistungsbetriebs der Kernkraftwerke bestehen weiterhin Risiken in diesem Bereich, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rückbau der Kernkraftwerke. Den Fortbestand der RWE Nuclear gefährdende Risiken sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht bekannt.

5.1. Marktrisiken

Der Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke ist durch die Außerbetriebnahme des Kernkraftwerks Emsland am 15. April 2023 beendet. Es bestehen somit keine Marktrisiken aus der Vermarktung der Stromerzeugung.

5.2. Umfeldrisiken

Für den Restbetrieb, den Abbau von Kernkraftwerksanlagen, den Rückbau nicht-nuklearer Kraftwerksanlagen sowie die Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung besteht ein Risiko, dass neue Erkenntnisse und Vorgaben in der Zukunft sowie unter anderem daraus resultierende Verzögerungen dazu führen könnten, dass die Kosten der vorgenannten Aktivitäten höher sind als die gegenwärtige Schätzung. Ursachen dafür könnten in Behälterzulassungen, Durchlaufzeiten bei behördlichen Vorgängen, Preissteigerungen über die angenommene Preissteigerungsrate hinaus oder weiteren technischen oder formalen Zwischenlagererfordernissen liegen. So führte zum Beispiel das von der zuständigen Bundesbehörde geforderte Nachweiskonzept für die Konrad-Prüfzeugnisse der Mosaik-II-Behälter im Rahmen der Behälterqualifizierung zu Diskussionen bezüglich dessen Erfüllbarkeit.

Weiterhin besteht das Risiko, dass durch fortschreitenden Rückbau radiologische Befunde in von Metallen und Technik befreiten Räumen auch an unerwarteten Stellen auftreten. Wenn die Masse radioaktiv kontaminierten Betons über unseren Planungen liegt oder aufgrund der Lokalität der betroffenen Massen erhebliche Sekundärmassen zuvor abgebaut werden müssen, würde dies unter regulatorisch erschwerten Bedingungen zu Kostensteigerungen führen.

Unsere wesentlichen Umfeldrisiken könnten wie im Vorjahr das Ergebnis im Mittelfristplanungszeitraum mit einem niedrigen, dreistelligen Millionenbetrag belasten.

Hierbei handelt es sich um eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Abschätzung des möglichen Ergebniseffekts.

5.3. Betriebsrisiken

Der Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke ist durch die Außerbetriebnahme des Kernkraftwerks Emsland am 15. April 2023 beendet. Es bestehen somit keine Betriebsrisiken.

5.4. Finanzrisiken

Schwankungen des Zinsniveaus und eine Veränderung der erwarteten branchenspezifischen durchschnittlichen Eskalationsrate können in der Folge zu einer Absenkung des durchschnittlichen Netto-Diskontierungszinssatzes zur Bemessung der Kernenergierückstellungen führen. Ein niedrigerer Netto-Diskontierungszins führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen.

Außerdem ist die RWE Nuclear Kreditrisiken aus unterschiedlichen Verträgen ausgesetzt. Kreditrisiken bzw. Lieferantenausfallrisiken bestehen z. B. im Zusammenhang mit Großaufträgen in den Bereichen Kernbrennstoffkreislauf und Castorenproduktion inklusive Entsorgung sowie Rückbau. Durch verschiedene Maßnahmen, u. a. die Gestaltung von Sicherungskonzepten und Vertragsklauseln, die Vergabe von Kreditlimiten sowie die Erstellung und das Monitoring von Ratings für große Lieferanten wird das Risiko vermindert.

Unsere wesentlichen Finanzrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristplanungszeitraum mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag (im Vorjahr mittlerer bis hoher zweistelliger Millionenbetrag) belasten. Hierbei handelt es sich um eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Abschätzung des möglichen Ergebniseffekts.

5.5. Chancen

Chancen für die RWE Nuclear können sich im Rahmen des Rückbaubetriebs der Kernkraftwerke ergeben. Mittels der erfolgreichen und konsequenten Umsetzung bereits gestarteter und künftiger Maßnahmen zur Effizienzsteigerung könnten die Kosten für den Abbau von Kernkraftwerksanlagen sowie die Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung gegenüber den gegenwärtigen Kostenannahmen bei der Rückstellungsbewertung sinken. Ergänzend besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Rückbaus nicht nur zu deponierende Reststoffe zu erzeugen, sondern vermehrt auch Materialien zu veräußern.

Eine weitere Chance besteht darin, in Abhängigkeit von gegebenen Marktopportunitäten Erträge aus Uranverkäufen zu erzielen.

6. Prognosebericht

6.1. Konjunktur

Nach ersten Prognosen wird erwartet, dass die globale Wirtschaftsleistung 2024 voraussichtlich um rund 2% steigen wird. Das Bruttoinlandsprodukt des Euro-Raums soll sich in diesem Jahr um rund 1% erhöhen, für Deutschland lediglich um 0,7%.

Diese Prognosen sind laut Sachverständigenrat sogar mit Abwärtsrisiken behaftet: eine Verschärfung der weltpolitischen Lage, ein erneuter Anstieg der Energiepreise oder eine stärkere Dämpfung der Nachfrage durch die Zinspolitik als erwartet könnten das Wachstum weiter bremsen.

6.2. Stromnachfrage

Nachdem die Temperaturen im Jahr 2023 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Falle eines Jahres 2024 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Stromnachfrage steigen. Der konjunkturabhängige Teil der Energienachfrage könnte aufgrund der leichten Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau wahrscheinlich überschreiten. Dem entgegen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes die Stromnachfrage reduzieren.

6.3. Energiepreise

Bei den international gehandelten Rohstoffen Öl und Kohle notieren die Forward-Kontrakte für das Jahr 2024 bei zuletzt (04.01.2024) rund 76 $/bbl bzw. 101 $/t und damit etwa 8% bzw. 18% unter den Preisniveaus des Jahres 2023. Für CO 2 -Zertifikate werden aktuell ebenfalls niedrigere Preise erwartet: Forwards für 2024 liegen mit rund 76 €/t etwa 15% unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2023.

Im Strommarkt notieren die deutschen Base-Forwardkontrakte 2024 mit durchschnittlich knapp 91 €/MWh ca. 5% unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2023, während die Peak-Forwardkontrakte mit rund 102 €/MWh ca. 7% über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegen.

6.4. Ausblick

Mit Beginn des neuen Geschäftsjahres wird für den Bereich Kohle und Kernenergie und damit für die RWE Nuclear die neue Steuerungskennzahl "adjusted Cash-Flow" eingeführt. Diese ermittelt sich aus dem adjusted EBITDA vor Berücksichtigung der Erfolge der strategischen CO 2 -Position und nach Abzug der zahlungswirksamen Netto-Investitionen des laufenden Geschäftsjahres. Dieser adjusted Cash-Flow liegt für das Geschäftsjahr 2023 bei rd. 217 Mio. €.

Durch die Außerbetriebnahme des Kernkraftwerks Emsland nach dem Ende des Leistungsbetriebs am 15. April 2023 erwarten wir für 2024 einen adjusted Cash-Flow deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.

7. Erklärung zur Unternehmensführung

Die Gesellschafterin der RWE Nuclear hat mit schriftlichem Gesellschafterbeschluss vom 14. Juni 2022 für den zweiten definierten Erfüllungszeitraum (1. Juli 2022 bis 30. Juni 2027) des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst eine Zielquote von Frauen in der Geschäftsführung von 50 % und im Aufsichtsrat von 33,3 % (zwei Frauen) beschlossen. Die Zielgrößen sind im Geschäftsjahr 2023 erreicht.

Für den Erfüllungszeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2027 hat die Geschäftsführung am 6. Mai 2022 für die erste und zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung das absolute Ziel von 1 Frau für die erste Führungsebene (Stand zum 31. Dezember 2023: 1 Frau, entspricht 12,5%) und 4 Frauen für die zweite Führungsebene (Stand zum 31. Dezember 2023: 3 Frauen, entspricht 11,5%) festgelegt.

Das Ziel auf der ersten Führungsebene von absolut 1 Frau konnte gehalten werden.

Auf der zweiten Führungsebene wurde das Ziel um absolut 1 Frau unterschritten. Vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Kernenergie und der damit verbundenen strukturellen Veränderungen sowie der Bündelung von Aufgaben wurde die Zahl an Führungspositionen auf der zweiten Führungsebene verringert, was sich auf die Anzahl der weiblich besetzten Führungspositionen auswirkt. Die technische Ausrichtung der einzelnen Gesellschaften wirkt sich - bedingt durch den niedrigen Frauenanteil - erheblich erschwerend auf weibliche Besetzungen in den Leitungsorganen aus.

 

Essen, 29. Januar 2024

RWE Nuclear GmbH

Die Geschäftsführung

Steffen Kanitz

Gabriele Strehlau

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Anhang 31.12.2023 angepasst 01.01.2023 * 31.12.2022
Mio. € Mio. € Mio. €
Anlagevermögen III (1)
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0
Sachanlagen 41 38 38
Finanzanlagen 6.171 6.172 6.172
6.212 6.210 6.210
Umlaufvermögen
Vorräte III (2) 82 70 70
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III (3) 446 875 870
Flüssige Mittel III (4) 0 0 0
528 945 940
6.740 7.155 7.150

Passiva

Anhang 31.12.2023 angepasst 01.01.2023 * 31.12.2022
Mio. € Mio. € Mio. €
Eigenkapital III (5)
Gezeichnetes Kapital 100 100 100
100 100 100
Rückstellungen III (6) 4.689 5.128 5.123
Verbindlichkeiten III (7) 1.866 1.837 1.837
Rechnungsabgrenzungsposten III (8) 85 90 90
6.740 7.155 7.150

* Vorjahreswerte angepasst um Wirkungen aus der Verschmelzung mit der Versuchsatomkraftwerk Kahl GmbH

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anhang 2023 2022
Mio. € Mio. €
Umsatzerlöse IV (1) 116 288
Sonstige betriebliche Erträge IV (2) 411 81
Materialaufwand IV (3) -197 -520
Personalaufwand IV (4) -158 -227
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen IV (5) -2 -5
Sonstige betriebliche Aufwendungen IV (6) -70 -405
100 -788
Ergebnis Finanzanlagen IV (7) 238 128
Zinsergebnis IV (8) 59 -95
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag IV (9) -1 -13
Ergebnis nach Steuern 396 -768
Ertrag aus Verlustübernahme IV (10) - 731
Aufwand aus Gewinnabführung IV (10) -396 -
Jahresüberschuss/-fehlbetrag - -37
Gewinnvortrag - 37
Bilanzgewinn

Anhang zum 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Grundlagen

Die RWE Nuclear GmbH (RWE Nuclear) mit Sitz in Essen ist ein Energieversorgungsunternehmen, in dem die Kernenergiesparte des RWE Konzerns gebündelt ist. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und Nachbetrieb sowie die Betriebsführung der Kernkraftwerke. Darüber hinaus stellt die RWE Nuclear die Stilllegung, den Restbetrieb und den gesetzlich vorgeschriebenen Rückbau von Kernkraftwerken sowie die fachgerechte Verpackung von radioaktiven Abfällen sicher.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Essen B des Amtsgerichts Essen unter HRB 21375 eingetragen.

Alleinige Gesellschafterin der RWE Nuclear ist die RWE AG, Essen.

Zwischen der RWE AG und der RWE Nuclear besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

Aus diesem Grund wird die RWE Nuclear von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.

Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB.

Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 6b EnWG, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, sind in Abschnitt V. näher erläutert.

Der Jahresabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Alle Beträge werden kaufmännisch gerundet. Beträge kleiner 0,5 Mio. € werden mit "0" dargestellt und Beträge mit Nullwerten werden mit "-" angegeben.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Bis zum Ende des Leistungsbetriebes der Tochtergesellschaft Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH ("KLE", Lingen) im April 2023 vermarktete die RWE Power den durch die RWE Nuclear und die KLE erzeugten Strom und vergütete der RWE Nuclear die im Rahmen der Stromerzeugung entstandenen Kosten sowie einen Anteil am Vermarktungsgewinn.

Im April 2023 beendete mit dem Kernkraftwerk Emsland das letzte Kernkraftwerk im Verantwortungsbereich der RWE Nuclear den Leistungsbetrieb. Die Beendigung hat keine Auswirkung auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Der Nachbetrieb der Kernkraftwerke bleibt Gegenstand des Unternehmens. Darüber hinaus stellt die RWE Nuclear die Stilllegung, den Restbetrieb und den gesetzlich vorgeschriebenen Rückbau von Kernkraftwerken sowie die fachgerechte Verpackung von radioaktiven Abfällen sicher.

Mit Vertrag vom 30. August 2023 und mit Eintragung ins Handelsregister am 2. Oktober 2023 wurde die Versuchsatomkraftwerk Kahl GmbH (VAK) mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023 auf die RWE Nuclear verschmolzen. Im Zuge der Verschmelzung wurden alle Vermögensgegenstände und Schulden zu Buchwerten von der RWE Nuclear übernommen.

Aufgrund der Wesentlichkeit der übernommenen Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz neben den Ist-Werten des Vorjahres zusätzlich - zur Herstellung der Vergleichbarkeit - Beträge zum 1. Januar 2023 dargestellt, die um die Wirkung aus der Verschmelzung angepasst sind.

Das Ergebnis nach Steuern der RWE Nuclear ist in 2023 durch die Verschmelzung nur unwesentlich beeinflusst. Angepasste Vorjahreszahlen werden daher nicht zusätzlich angegeben.

Durch die Verschmelzung ist bei der RWE Nuclear im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 ein Verschmelzungsgewinn i.H.v. 1 Mio. € entstanden. Dieser ist unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden weder Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen des Betriebs noch freiwillige soziale Leistungen und Kosten der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.

Die Sachanlagen werden regelmäßig linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis zum 31. Dezember 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Neuzugänge des Sachanlagevermögens werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr direkt als Betriebsausgabe erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden einem Sammelposten zugeführt und im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern und steuerlich anerkannten Abschreibungstabellen. Bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren

Immaterielle Vermögensgegenstände 3 - 29
Gebäude 7 - 50
Technische Anlagen 1 - 40
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 25

Die Kernkraftwerke der RWE Nuclear haben ihr Nutzungsdauerende bereits erreicht. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen vorgenommen.

Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird.

Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist.

Vorräte werden beim Zugang mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Am Abschlussstichtag werden sie mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Börsen- oder Marktpreis bilanziert.

Bewertungsvereinfachungen gemäß § 256 HGB wie Verbrauchsfolgeverfahren (insbesondere Bewertung zum gewogenen gleitenden Durchschnitt) oder beispielsweise die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB werden in Anspruch genommen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen.

Die Herstellungskosten für fertige bzw. unfertige Leistungen umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungskosten, Kosten für soziale Einrichtungen des Betriebes, der freiwilligen sozialen Leistungen und der betrieblichen Altersversorgung nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Barwert abgezinst, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt.

Geleistete Anzahlungen werden zum Nennbetrag bilanziert.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2023 beträgt 1,82 % p. a. (Vorjahr: 1,78 % p. a.). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2023 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen 10 Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf 8 Mio. €, der ausschüttungs-, aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist.

Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen.

Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.

In % Lohn- und Gehaltssteigerungen Rentensteigerungen
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Pensionsverpflichtungen 2,75% 2,75% 2,00% 2,00%
Deputatverpflichtungen - - 2,00% 2,00%
Restrukturierungsmaßnahmen - - 1,00% 1,00%
Altersteilzeit 2,50% 2,50% - -
Jubiläumsverpflichtungen 2,75% 2,75% - -

Für die Ermittlung der Entgeltumwandlungen von Mitarbeitenden in Versorgungsansprüche im Rahmen der RWE-Entgeltumwandlungs-Verordnung 2004 wurden, abweichend zu Pensionen, keine Gehaltssteigerungen und keine Rentensteigerungen angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrages bzw. der Selbstkosten bewertet werden.

Soweit Zweckvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Zweckvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Zweckvermögens. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Zweckvermögens und laufende Erträge des Zweckvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen.

Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31. Dezember verwendet.

Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder in an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt.

Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich basieren auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere aus dem Atomgesetz, sowie auf Auflagen aus den Betriebsgenehmigungen. Ihrer Bewertung liegen Schätzungen zugrunde, die auf Verträgen sowie auf Angaben von internen und externen Experten (z. B. Fachgutachtern) beruhen. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Für ihre Bewertung wurde ein Diskontierungszinssatz von 1,25 % p. a. (Vorjahr: 0,84 % p. a.) gemäß den Vorgaben des § 253 Abs. 2 HGB und der Rückstellungsabzinsungsverordnung zugrunde gelegt. Danach sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abzuzinsen. Die auf Basis aktueller Inflationserwartungen abgeleitete jährliche Kostensteigerungsrate beträgt rd. 2,0 % p. a. (Vorjahr: 2,6 % p. a.).

Sonstige Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus dem Personalbereich, z. B. für Restrukturierungsmaßnahmen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und für Jubiläumszuwendungen, für Strukturmaßnahmen im Rahmen des Interessenausgleichs, für Abfindungszahlungen und für Urlaubsansprüche.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Projected-Unit-Credit-Methode durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein Rechnungszinssatz von 1,75 % p. a. (Vorjahr: 1,44 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,75 % p. a. (Vorjahr: 2,75 % p. a.).

Die Rückstellungen für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelter Rechnungszinssatz von 1,07 % p. a. (Vorjahr: 0,58 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,5 % p. a. (Vorjahr: 2,5 % p. a.).

Die Rückstellungen für Abfindungszahlungen wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter Anwendung der Durationsmethode ermittelter Rechnungszinssatz von 1,04 % p. a. (Vorjahr: 0,51 % p. a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,0 % p. a. (Vorjahr: 1,0 % p. a.). Soweit in den Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen Beträge enthalten sind, die im Zusammenhang mit noch nicht weiter konkretisierten Verpflichtungen nach dem Altersteilzeitgesetz stehen, wurden abweichend keine Rentensteigerungen, jedoch Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % p. a. (Vorjahr: 2,5 % p. a.) angenommen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Aufgrund der ertragssteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der RWE AG bilanziert die RWE Nuclear als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern.

Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld.

Zur Absicherung von Währungsrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei Restlaufzeiten größer einem Jahr erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips oder ggf. - bei Sicherungsbeziehungen - zum Sicherungskurs.

III. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Auf Basis der gemäß Atomgesetz (AtG) dauerhaften Abschaltung der Atomkraftwerke bzw. der betriebenen Reaktoren am 15. April 2023 und dem damit festgesetzten Ende des Leistungsbetriebes werden Vermögensgegenstände ohne zukünftigen Nutzen zum 31. Dezember 2023 aus dem Bestandsverzeichnis ausgegliedert. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden i.H.v. 4.131 Mio. € in den Abgang gestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a HGB ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

(2) Vorräte

in Mio. € 31.12.2023 angepasst 01.01.2023 31.12.2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 82 70 70
Unfertige Leistungen 0 0 0
82 70 70

(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in Mio. € 31.12.2023 RLZ * > 1 Jahr angepasst 01.01.2023 31.12.2022 RLZ * > 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10 - 8 8 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 298 - 746 741 -
davon gegen Gesellschafter (157) (0) (732) (732) (0)
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 48 - 45 45 -
Sonstige Vermögensgegenstände 90 0 76 76 0
446 0 875 870 0

* RLZ = Restlaufzeit

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 147 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) und das verzinsliche Verrechnungskonto mit dem Gesellschafter RWE AG i.H.v. 151 Mio. €. Im Vorjahr entfielen auf Forderungen aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der RWE AG 731 Mio. € sowie mit der RD Hanau 3 Mio. €.

Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen 48 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

(4) Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel betreffen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten in geringfügiger Höhe.

(5) Eigenkapital

Das Eigenkapital beträgt unverändert zum Vorjahr 100 Mio. € und entfällt vollständig auf das gezeichnete Kapital.

(6) Rückstellungen

in Mio. € 31.12.2023 angepasst 01.01.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 211 213 209
Bei zehnjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz (211) (213) (209)
Bei siebenjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz (219) (248) (244)
Unterschiedsbetrag (8) (35) (35)
Steuerrückstellungen 7 7 7
Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich (abzüglich geleisteter Anzahlungen) 4.058 4.478 4.478
Sonstige Rückstellungen 413 430 429
4.689 5.128 5.123

Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.

in Mio. € Historische Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert Erfüllungsbetrag
Verrechnete Vermögensgegenstände (Zweckvermögen) 385 358
Wertpapiere des Anlagevermögens 381 354
Sonstige Vermögensgegenstände 4 4
Pensions- und ähnliche Verpflichtungen 569
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) 211

Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter IV.8. dargestellt.

Die Steuerrückstellungen resultieren aus der Anwachsung der KWB OHG und der Verschmelzung der KGG auf die RWE Nuclear.

Die Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich werden untergliedert nach dem Restbetrieb, dem Abbau sowie der Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung der radioaktiven Abfälle. Die Untergliederung steht im Einklang mit der Aufgliederung in § 5 Abs. 2 Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung nach den Aufgaben "Nach- und Restbetrieb", "Abbau einschließlich Vorbereitung" und "Reststoffbearbeitung und Verpackung der radioaktiven Abfälle".

in Mio. € 31.12.2023 angepasst 01.01.2023 31.12.2022
Restbetrieb 1.267 1.538 1.538
Abbau 1.425 1.527 1.527
Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung 1.366 1.413 1.413
4.058 4.478 4.478

Die Rückstellung für den Restbetrieb umfasst alle Aktivitäten, die weitgehend unabhängig von Abbau und Entsorgung anfallen, aber für einen sicheren bzw. genehmigungskonformen Anlagenzustand notwendig sind bzw. behördlich gefordert sind.

Neben der Betriebsüberwachung und dem Objektschutz gehören hierzu im Wesentlichen die Wartung, wiederkehrende Prüfungen, Instandhaltung, der Strahlen- und Brandschutz sowie Infrastrukturanpassung.

In der Rückstellung für den Abbau der Kernkraftwerksanlagen sind alle Maßnahmen zur Demontage von Anlagen, Anlagenteilen, Systemen und Komponenten sowie von Gebäuden enthalten, die im Rahmen des Atomgesetzes zurückgebaut werden müssen. Des Weiteren ist hier der konventionelle Rückbau von Kraftwerksanlagen berücksichtigt, sofern dafür gesetzliche oder sonstige Verpflichtungstatbestände vorliegen.

Die Rückstellung für Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung umfasst sowohl die Kosten für die Bearbeitung der radioaktiven Reststoffe, um sie schadlos zu verwerten, als auch die Kosten für die Behandlung der radioaktiven Abfälle, die während des laufenden Betriebs entstanden sind bzw. beim Abbau entstehen. Darin enthalten sind die verschiedenen Verfahren der Konditionierung, das fachgerechte Verpacken der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in geeignete Behälter sowie deren Transport an die vom Bund mit der Zwischenlagerung beauftragte BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ). Darüber hinaus sind auch die Kosten für die Rückführung der aus der Wiederaufarbeitung stammenden Abfälle sowie die Kosten für die fachgerechte Verpackung abgebrannter Brennelemente, d. h. Kosten für Beladung und Anschaffung von Transport- und Zwischenlagerbehältern, enthalten.

Der Kostenermittlung für die Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich liegen externe Fachgutachten, vertragliche Vereinbarungen und Konzepte interner und externer Experten zugrunde.

Sonstige Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen ungewisse Verpflichtungen, bspw. für Entfernungslasten, sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich, z.B. für Restrukturierungsmaßnahmen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und für Jubiläumszuwendungen.

(7) Verbindlichkeiten

In Mio. € 31.12.2023 RLZ * < = 1 Jahr RLZ * > 1 Jahr RLZ * > 5 Jahre angepasst 01.01.2023
Erhaltene Anzahlungen 6 6 - - 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 150 150 - - 110
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.634 1.634 - - 1.650
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 58 7 51 51 54
Sonstige Verbindlichkeiten 18 18 - - 21
davon aus Steuern 1 (4) (4) (-) (-) (6)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0) (-) (-) (0)
1.866 1.815 51 51 1.837
In Mio. € 31.12.2022 RLZ * < = 1 Jahr RLZ * > 1 Jahr RLZ * > 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen 2 2 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 110 110 - -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.650 1.650 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 54 7 47 47
Sonstige Verbindlichkeiten 21 21 - -
davon aus Steuern 1 (5) (5) (-) (-)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0) (-) (-)
1.837 1.790 47 47

1 Verbindlichkeiten aus einbehaltener Lohn- und Kirchensteuer sowie noch abzuführender Strom- und Erdgassteuer
* RLZ = Restlaufzeit

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 3 Mio. € (Vorjahr: 195 Mio. €) und von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wie im Vorjahr Beträge in geringfügiger Höhe auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Übrigen beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wie im Vorjahr Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 1.236 Mio. €.

Gegenüber der RWE AG (Gesellschafter) bestehen Verbindlichkeiten aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag i.H.v. 396 Mio. €. Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten i.H.v. 36 Mio. €.

Für einige Verbindlichkeiten bestehen, im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs, Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten.

(8) Rechnungsabgrenzungsposten

Zum 31. Dezember 2023 besteht ein passivischer Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 85 Mio. € (Vorjahr: 90 Mio. €).

Im Wesentlichen wurde er 2019 für Sachverhalte, die im Rahmen der Transaktion zwischen der RWE AG und der E.ON SE auf die RWE Nuclear übertragen wurden, gebildet.

(9) Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB werden nur im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems führen wir ein laufendes Monitoring der untenstehenden Sachverhalte durch. Nach unserer Einschätzung werden die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner voraussichtlich erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren.

in Mio. € 31.12.2023 angepasst 01.01.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 385 383 383
davon zu Gunsten verbundener Unternehmen (385) (383) (383)
385 383 383

Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich aufgrund der bei der RWE Nuclear liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastungen eine Gewährleistungsverpflichtung von 364 Mio. € (Vorjahr: 361 Mio. €).

RWE Power hat in den Jahren 2000 bis 2017, vor Gründung der RWE Nuclear, Stromverbräuche der Kernkraftwerke in Stillstandszeiten im Wege EEG-umlagebefreiter Eigenerzeugung gedeckt. Die Amprion GmbH bestreitet die Umlagebefreiung in diesen Fällen und hat auf Nachzahlung der entsprechenden EEG-Umlage geklagt. Amprion hat zusätzlich geltend gemacht, dass RWE Nuclear aufgrund von Haftungsregelungen nach dem Umwandlungsgesetz für diejenigen Umlageforderungen, die bis zur Abspaltung des Teilbetriebs Kernenergie auf die Nuclear begründet worden sind, neben der RWE Power haftet (gesamtschuldnerische Haftung). Sollte sich Amprion mit dieser Rechtsauffassung durchsetzen, könnte Amprion die Umlage nicht nur von RWE Power, sondern auch von RWE Nuclear verlangen.

(10) Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB

Bei der RWE Nuclear werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Devisentermingeschäfte. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten klar geregelt.

Folgende Übersicht zeigt die zum 31. Dezember 2023 bestehenden derivativen Finanzinstrumente:

in Mio. € Nominalvolumen Buchwert Beizulegender Zeitwert
positiv negativ
Devisenderivate 25 0 0 0
25 0 0 0

Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger derivativer Finanzinstrumente abgeleitet oder mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt, hierzu zählen z.B. die Discounted-Cash-Flow-Methode und - bei Vorliegen von Optionen - das Black-Scholes-Modell. Dies erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung aktueller Wechselkursverhältnisse, marktgerechter Zinsstrukturkurven sowie Kreditausfallrisiken der Vertragspartner.

Für Finanzderivate sind Rückstellungen für drohende Verluste in geringfügiger Höhe gebildet worden.

(11) Außerbilanzielle Geschäfte

Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind.

(12) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf rd. 33 Mio. €.

Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt 33 Mio. €; diese bestehen nicht gegenüber verbundenen Unternehmen.

Aufgrund der in Vorjahren bei der RWE Power erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG besteht bei der Gesellschaft sowie den dem Pensionsfondsvertrag beigetretenen verbundenen Unternehmen für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung in der Eigenschaft als Arbeitgeber.

Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden im Geschäftsjahr 2008 Vermögenswerte auf einen Treuhänder, den RWE Pensionstreuhand e.V., zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen.

Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt der Buchwert des treuhänderisch gebundenen Vermögens der RWE Nuclear 358 Mio. €. Davon entfallen 354 Mio. € auf Wertpapiere (Fondsanteile) und 4 Mio. € auf Treuhandkonten. Mit der Bewertungsumstellung nach BilMoG werden beide Beträge mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 385 Mio. €.

Des Weiteren bestehen Einstandsverpflichtungen, die sich insbesondere aus genehmigungsrechtlichen Vorgaben ergeben.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

in Mio. € 1.1.31.12.2023 1.1.31.12.2022
Strom 97 265
Sonstige Umsatzerlöse 19 23
116 288

Die Umsatzerlöse sind fast ausschließlich im Inland mit verbundenen Unternehmen getätigt worden. (2) Sonstige betriebliche Erträge

in Mio. € 1.1.31.12.2023 1.1.31.12.2022
Erträge aus Anlagenabgängen 0 1
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 20 12
Weiterberechnungen 38 33
Sonstiges 353 35
411 81

Im Posten "Sonstiges" sind Erträge aus der Abrechnung des Stromliefervertrages mit der KLE, der auch die Zeit nach Beendigung des Leistungsbetriebes abdeckt, i.H.v. 120 Mio. €, sowie der Gewinn aus der Verschmelzung mit der VAK i.H.v. 1 Mio. € enthalten. Im Vorjahr enthielt er 20 Mio. € aus der Verschmelzung mit der KWL. Des Weiteren enthält der Posten "Sonstige" Erträge aus Veränderungen von Rückstellungen, insbesondere Kernenergierückstellungen i.H.v. 223 Mio. €. Soweit Erträge aus den Inanspruchnahmen der Kernenergierückstellungen die Aufwendungen übersteigen, werden sie in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

(3) Materialaufwand

in Mio. € 1.1.- 31.12.2022 1.1.31.12.2023
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 57.386
Aufwendungen für bezogene Leistungen 140.134
197.520

Im Vorjahr waren in den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen die Aufwendungen für den Strombezug von der KLE mit 364 Mio. € enthalten. Seit die KLE sich nicht mehr im Leistungsbetrieb befindet, werden die Aufwendungen oder Erträge im sonstigen betrieblichen Ergebnis gezeigt.

(4) Personalaufwand

in Mio. € 1.1.31.12.2023 1.1.31.12.2022
Löhne und Gehälter 107 105
Soziale Abgaben 16 15
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 35 107
davon für Altersversorgung (35) (107)
davon für Altersversorgung (eigenbilanziert) (25) (58)
davon für Altersversorgung und von RWE AG belastet (10) (49)
158 227

Die der Gesellschaft von der RWE AG belasteten Aufwendungen für Altersversorgung betreffen die bei der RWE AG bilanzierten Pensionsrückstellungen.

Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt

Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt 1.1.31.12.2023 1.1.31.12.2022
Angestellte 720 755
Gewerbliche Arbeitnehmer/innen 264 331
984 1.086
Auszubildende 15 28
999 1.114

Da die VAK keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigte, wurden durch die Verschmelzung keine Mitarbeitende übertragen.

(5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Im Geschäftsjahr 2023 gab es wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen.

(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen

in Mio. € 1.1.31.12.2023 1.1.31.12.2022
Aufwendungen für Fremdleistungen 40 31
Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen 11 18
Übrige 19 356
70 405

Die Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen sind wie im Vorjahr durch Zuführungen zu den Sozialplanrückstellungen bedingt.

Im Vorjahr waren in der Position "Übrige" inflationsbedingte Kostensteigerungen der Kernenergierückstellungen enthalten.

(7) Ergebnis aus Finanzanlagen

in Mio. € 1.1.31.12.2023 1.1.31.12.2022
Ergebnis aus Gewinnabführungsverträgen 17 21
Erträge aus Beteiligungen 1 1
davon aus verbundenen Unternehmen (-) (-)
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 220 107
davon aus verbundenen Unternehmen (Gesellschafter) (220) (106)
238 128

(8) Zinsergebnis

in Mio. € 1.1.31.12.2023 1.1.31.12.2022
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 156 14
davon aus verbundenen Unternehmen (24) (-)
davon aus Rückstellungsanpassungen (130) (14)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -97 -109
davon an verbundene Unternehmen (-54) (-6)
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen (-42) (-102)
59 -95

Die Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Erträge aus Rückstellungsveränderung bei den Kernenergierückstellungen in Höhe von 96 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €) sowie der Sonstigen Rückstellungen i.H.v. 14 Mio. €.

Zinserträge des Deckungsvermögens i.H.v. 25 Mio. € wurden mit den Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen i.H.v. 5 Mio. € gemäß § 246 Abs. 2. S. 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Ertrag i.H.v. 20 Mio. € ist ebenfalls unter den Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen enthalten.

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen an verbundene Unternehmen ist die Verzinsung des Darlehens der KLE i.H.v. 44 Mio. € enthalten. Außerdem sind dort Aufwendungen aus der Aufzinsung sowohl von Kernenergierückstellungen i.H.v. 37 Mio. € als auch von Sonstigen Rückstellungen i.H.v. 5 Mio. € enthalten.

(9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Zwischen der RWE AG und der RWE Nuclear besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und es liegt eine steuerliche Organschaft vor. Die RWE AG ist im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Gewerbesteuer. Daher werden grundsätzlich keine Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen.

Eine eventuelle Steuerpflicht gemäß BEPS Pillar Two Regelungen (MinBestRL-UmsG) ist von der RWE AG zu tragen.

Der Steueraufwand i.H.v. 1 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) ist ausschließlich periodenfremd und resultierte aus der Anwachsung der KWB OHG.

(10) Ertrag aus Verlustübernahme / Aufwand aus Gewinnabführung

Der Gewinn i.H.v. 396 Mio. € wurde nach Maßgabe des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags an die R.WE AG abgeführt.

(11) Abführungsgesperrte Beträge

Im Geschäftsjahr bestehen keine nach § 268 Abs. 8 HGB abführungsgesperrten Beträge.

V. Sonstige Angaben

(12) Organe

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung sind in einer Anlage zu diesem Anhang aufgeführt.

Die Geschäftsführung hat von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr keine Bezüge erhalten.

Die Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 214 T€. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind 4.661 T€ zurückgestellt.

Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Vergütung.

(13) Abschlussprüferhonorar

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der RWE AG enthalten.

(14) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

in Mio. € Volumen der gelieferten Leistungen 1.1. - 31.12.2023 Volumen der bezogenen Leistungen 1.1. - 31.12.2023 Volumen der gelieferten Leistungen 1.1. - 31.12.2022 Volumen der bezogenen Leistungen 1.1. - 31.12.2022
Dienstleistungen 1 19 1 19
1 19 1 19

Von verbundenen Unternehmen wurden IT- und sonstige verschiedene Dienstleistungen wie im Vorjahr im Umfang von 19 Mio. € im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG bezogen, die nicht Teil der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit sind. Die Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Betriebsführung, IT-Leistungen, kaufmännischen Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen.

(15) Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die nach dem 31. Dezember 2023 geschehen sind und eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 haben.

 

Essen, 29. Januar 2024

RWE Nuclear GmbH

Die Geschäftsführung

Steffen Kanitz

Gabriele Strehlau

ORGANE

Aufsichtsrat

Dr. Frank Weigand

Duisburg

Vorsitzender

Vorsitzender des Vorstands der RWE Power AG

Otger Wewers

Gescher

Stellvertretender Vorsitzender

Bereichsleiter Tax RWE AG

Armin Arens

- bis 27. Februar 2023 -

Moers

Leiter Human Resources der RWE AG

Elke Blumenau 1

Lauingen

Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats

der RWE Nuclear GmbH und Betriebsratsvorsitzende

Gundremmingen

Jana Holland

Osnabrück

Gewerkschaftssekretärin ver.di, Fachbereich Ver- und Entsorgung, Bezirk Weser-Ems

Bernd Klingenmeier 1

- bis 27. Februar 2023 -

Worms

Mitglied des Gesamtbetriebsrats der RWE Nuclear GmbH

Kemal Razanica

- seit 27. Februar 2023 -

Lünen

Mitglied des Vorstands der RWE Power AG

Frank Seipel1

- seit 27. Februar 2023 -

Lingen

Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der RWE Nuclear GmbH

1 Vertreter der Arbeitnehmer

Geschäftsführung

Steffen Kanitz (Sprecher)

- seit 1. Juni 2023 -

Technische Geschäftsführung

Nikolaus Valerius (Sprecher)

- bis 31. Mai 2023 -

Technische Geschäftsführung

Gabriele Strehlau

Kaufmännische Geschäftsführung

Anhang

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge Umbuchungen/ Umgliederungen Abgänge Stand 31.12.2023
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 55 55
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 55 - - - 55
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 373 1 3 0 377
Technische Anlagen und Maschinen 4.330 - - 4.131 199
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 117 - - 0 117
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3 5 -3 0 5
Summe Sachanlagen 4.823 6 - 4.131 698
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 156 - - - 156
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.000 - - - 6.000
Beteiligungen 28 - - - 28
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 - - - 0
Sonstige Ausleihungen 1 - - 1 -
Summe Finanzanlagen 6.185 - - 1 6.184
Summe Anlagevermögen 11.063 6 4.132 6.937
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Abschreibungen des Berichtsjahres Abgänge Stand 31.12.2023
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 55 0 55
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 55 0 - 55
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 346 0 346
Technische Anlagen und Maschinen 4.330 - 4.131 199
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 109 2 0 111
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - -
Summe Sachanlagen 4.785 2 4.131 656
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 - - 0
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - -
Beteiligungen 13 - - 13
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - -
Sonstige Ausleihungen - - - -
Summe Finanzanlagen 13 - - 13
Summe Anlagevermögen 4.853 2 4.131 724
Buchwerte
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
Mio. € Mio. €
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 0
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 31 27
Technische Anlagen und Maschinen 0 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5 3
Summe Sachanlagen 41 38
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 156 156
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.000 6.000
Beteiligungen 15 15
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0
Sonstige Ausleihungen 0 1
Summe Finanzanlagen 6.171 6.172
Summe Anlagevermögen 6.212 6.210

Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB)

Name und Sitz Anteil am Wäh- Geschäfts- Eigenkapital Jahresergebnis
Kapital in % rung jahr Währung in Tausend
Direkte Beteiligungen
Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen AG & Co. oHG, Essen 31,0 EUR 2022 2.722 2.211
Gemeinschaftswerk Hattingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen 52,0 1) EUR 2022 2.045 ./. 1.249
GfS Gesellschaft für Simulatorschulung mbH i.L., Essen 30,7 EUR 2022 72 3
GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen 2) 28,0 EUR 2022 35.699 8.318
HOCHTEMPERATUR-KERNKRAFTWERK Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HKG) Gemeinsames Europäisches Unternehmen, Hamm 31,0 EUR 2022 ./. 890.198 ./. 890.198
Kernkraftwerke Lippe-Ems Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lingen (Ems) 100,0 EUR 2023 432.269 0 3)
KSG Kraftwerks-Simulator-Gesellschaft mbH i.L., Essen 30,7 EUR 2022 718 26
RD Hanau GmbH, Hanau 100,0 EUR 2023 2.050 0 3)

Fußnoten

1) Stimmrechtsanteil = 50 %
2) Auf der Basis des Konzernabschlusses
3) Ergebnisabführungsvertrag

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die RWE Nuclear GmbH, Essen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RWE Nuclear GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWE Nuclear GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Essen, den 1. Februar 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer

ppa. Paul Abrams, Wirtschaftsprüfer

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