CyberSolutions GmbHLiquidiert

Arabellastraße 23, 81925 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 238748
Vorher
SCUR-Alpha 974 GmbH
Eingetragen
6.2.2018
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Auf- und Ausbau sowie der Betrieb einer Technologieplattform sowie Entwicklung und Verbreitung von Multimedia-Anwendungen für den E-Commerce-Bereich und deren jeweilige Vermarktung, jeweils primär für bzw. gegenüber anderen Konzerngesellschaften des Hubert Burda Media-Konzerns. Darüber hinaus sind Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft die Erbringung von Serviceund Beratungsdienstleistungen insbesondere in den Bereichen Business Analytics, Data Science und Webshop Optimierung - einschließlich der Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing Maßnahmen aller Art, ebenfalls jeweils primär für bzw. gegenüber anderen Konzerngesellschaften des Hubert Burda Media-Konzerns.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Dr. Köhler
seit 28.3.2024
Geschäftsführer
Maik Friedrich
seit 28.3.2024
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CyberSolutions GmbH

München

Jahresabschluss 2022

Amtsgericht München HRB 238748

Bilanz zum 31. Dezember 2022

AKTIVA

31.12.2021 31.12.2022
Anlagevermögen 88.936,88 164.012,88
Immaterielle Vermögensgegenstände 58.122,00 98.213,00
Sachanlagen 21.645,00 56.630,00
Finanzanlagen 9.169,88 9.169,88
Umlaufvermögen 3.187.102,26 3.100.180,75
Vorräte 199.330,25 276.802,50
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.987.772,01 2.823.378,25
Rechnungsabgrenzungsposten 845.176,77 702.497,16
Summe Aktiva 4.121.215,91 3.966.690,79

PASSIVA

31.12.2021 31.12.2022
Eigenkapital 1.980.975,98 2.406.300,79
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
Kapitalrücklage 846.477,56 846.477,56
Bilanzgewinn 1.109.498,42 1.534.823,23
Rückstellungen 669.079,65 515.478,55
Verbindlichkeiten 1.471.160,28 1.044.911,45
Summe Passiva 4.121.215,91 3.966.690,79

Anhang der
CyberSolutions GmbH, München,
für das Geschäftsjahr 2022

(1) Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze aufgestellt, mit der Einschränkung, dass die Erleichterungsvorschriften nach § 266 Abs. 1 Satz 3, § 274a, § 276 und § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen werden. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Ein Lagebericht wird unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht aufgestellt.

Die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Vermerke zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenüber dem Vorjahr wurden die Grundsätze für Bilanzierung und Bewertung unverändert beibehalten.

Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten angesetzt und werden planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von ein bis fünf Jahren abgeschrieben. Soweit notwendig werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich erhaltener Zuschüsse, vermindert um planmäßige Abschreibung über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von ein bis 13 Jahren und, falls erforderlich, um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Vermögenswerte mit einem Wert bis zu 800,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Gleichzeitig wird ihr Abgang unterstellt.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert, sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.

Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert aktiviert. In die Herstellungskosten werden neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Verwaltungskosten bleiben außer Ansatz.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Marktpreisen am Jahresende.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel sind mit den Nennwerten angesetzt. Bei un- oder unterverzinslichen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt der Ansatz mit dem Barwert.

Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und für Leistungen im Todesfall werden zum 31. Oktober des Geschäftsjahres inventarisiert. Sie werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Heranziehung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Die zukünftig erwarteten jährlichen Entgeltsteigerungen werden - soweit relevant - mit 2,0 Prozent p.a. berücksichtigt. Für die Bewertung wird grundsätzlich der von der Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für den Bilanzstichtag wurde am 31. Oktober des Geschäftsjahres ein Zinssatz in Höhe von 1,44 Prozent p.a. prognostiziert und der Bewertung zugrunde gelegt. In den ersten 10 Dienstjahren wird eine durchschnittliche jährliche Fluktuation von 3,0 Prozent p.a. unterstellt. Eine betriebsindividuelle Fluktuation wird wegen unwesentlicher Auswirkungen ab dem 11. Dienstjahr nicht mehr berücksichtigt.

Die Rückstellungen enthalten entsprechend dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip alle dem Grunde nach zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannten Verpflichtungen und Risiken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank ermittelten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht den Erfüllungsbeträgen.

(3) Erläuterungen zu Bilanzposten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Posten enthält im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus dem laufenden Verrechnungsverkehr sowie Abrechnungssalden aus dem Cash-Pool-System.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

(4) Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Stichtag bestehen für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft bedeutsame sonstige finanzielle Verpflichtungen in nachfolgender Höhe und Fälligkeit

Tsd. €
Wesentliche Dauerschuldverhältnisse im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit 8.344
fällig 2023 7.753
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 5.405
fällig 2024 bis 2027 591
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 85

Darüber hinaus bestehen kurzfristige Verpflichtungen im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in betriebsgewöhnlichem Umfang.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 44 festangestellte Mitarbeiter sowie 3 kaufmännische Aushilfen beschäftigt.

Konzernverhältnisse, verbundene Unternehmen

Die Gesellschaft wird in den Teilkonzernabschluss der Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offenburg, einbezogen.

Die Gesellschaft behandelt alle Gesellschaften als verbundene Unternehmen, die in den Konzernabschluss der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft, Offenburg, einbezogen werden.

 

München, den 8. März 2023

Die Geschäftsführer

László Kovács Franziska Pyttel Andreas Wilhelm

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29. März 2023 festgestellt worden.

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