Weinhardt
Verwaltungsgesellschaft mbH
Pliezhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
27.518,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.722,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.796,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.518,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.718,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
505,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.213,56 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.518,97 |
VII. Anhang
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284 und 285 HGB unter Berücksichtigung
der größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB, darüber hinaus sind
alle sonstigen im GmbH-Gesetz genannten Einzelvorschriften
berücksichtigt, soweit die darzustellenden
Sachverhalte vorliegen.
VII.1
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Bilanzierungsmethoden (§§ 246 - 251 HGB):
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
Bewertungsmethoden:
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen (Going-Concern-Prinzip).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder
Marktpreis abgeschrieben worden.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen
worden.
Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
VII.2
Grundlagen für die Umrechnung in Euro
gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
nicht auf Euro lauten.
VII.3
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB
Es liegen keine Abweichungen bei den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr vor.
VII.4
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren gemäß § 285 S. 1 Nr. 1
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 Euro.
Darlehen sind mit folgenden Sicherheiten abgesichert:
VII.5
Mitglieder der Geschäftführung
gemäß § 285 Abs. 10 HGB
Geschäftsführer der Weinhardt
Verwaltungsgesellschaft mbH ist Mark Weinhard. Mark
Weinhard ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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