Weinhardt Verwaltungsgesellschaft mbH

Siemensstraße 4, 72124 Pliezhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 729925
Eingetragen
14.5.2009
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenWagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung von Gesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Mark Weinhardt
seit 14.5.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

72124 Pliezhausen, Jakobstraße 14
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Weinhardt Verwaltungsgesellschaft mbH

Pliezhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 27.518,97
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.722,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.796,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 27.518,97

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 26.718,97
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00
II. Gewinnvortrag 505,41
III. Jahresüberschuss 1.213,56
B. Rückstellungen 800,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 27.518,97

VII. Anhang

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB, darüber hinaus sind alle sonstigen im GmbH-Gesetz genannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen.

VII.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Bilanzierungsmethoden (§§ 246 - 251 HGB):

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.

Bewertungsmethoden:

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (Going-Concern-Prinzip).

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben worden.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

VII.2 Grundlagen für die Umrechnung in Euro gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die nicht auf Euro lauten.

VII.3 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Es liegen keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr vor.

VII.4 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren gemäß § 285 S. 1 Nr. 1 HGB

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 Euro.

Darlehen sind mit folgenden Sicherheiten abgesichert:

VII.5 Mitglieder der Geschäftführung gemäß § 285 Abs. 10 HGB

Geschäftsführer der Weinhardt Verwaltungsgesellschaft mbH ist Mark Weinhard. Mark Weinhard ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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