LEO Beteiligungen GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carmen Becker seit 13.1.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sivero Strategie GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Inhaltsverzeichnis
1. Auftrag und Auftragsdurchführung1.1. Auftrag und Auftragsabgrenzung Die Geschäftsführerin der Sivero Strategie GmbH, Kaiserplatz 2 80803 München, im Folgenden "Gesellschaft" / "Firma" genannt, Frau Carmen Becker, hat uns beauftragt,
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aus den uns vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen unter Berücksichtigung der uns erteilten Auskünfte, zu erstellen. Der Auftrag wurde von uns mit Auftragsbestätigungsschreiben vom 25.01.2012 unter Beifügung der allgemeinen Auftragsbedingungen angenommen. 1.2. Auftragsdurchführung Wir haben den Jahresabschluss zum 31.12.2010 auf der Grundlage der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes, sowie des Gesellschaftsvertrages erstellt. Den Auftrag haben wir in den Monaten Dezember und Januar 2011/2012 mit zeitlichen Unterbrechungen in unserem Büro in Landshut durchgeführt. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Geschäftsbücher, Belege, Bestandsverzeichnisse, sonstige Unterlagen und Schriften haben wir in dem uns notwendig erscheinenden Umfang eingesehen. 1.3. Aufklärungen und Nachweise Alle erforderlichen Unterlagen wurden uns zur Verfügung gestellt. Die erbetenen Auskünfte wurden bereitwillig erteilt. Die Vollständigkeit der Buchführung, der Belege und der Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte wurde uns von der Geschäftsführung in schriftlicher Erklärung bestätigt und zu unseren Akten genommen. 1.4. Auftragsbedingungen Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften". 2. Berichtspflichtige Feststellungen2.1. Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen haben wir während der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht festgestellt. 2.2. Schwerwiegende Verstöße in der Rechnungslegung Schwerwiegende Verstöße in der Rechnungslegung sind uns während der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht bekannt geworden. 3. Feststellungen zur Rechnungslegung3.1. Grundlagen des Jahresabschlusses Die Buchführung des Geschäftsjahres wurde mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres eröffnet (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Die Finanzbuchführung wird nach dem System der doppelten Buchführung durch unsere Mandantin erstellt. Die Gesellschaft verwendet den Kontenrahmen SKR 03. Das Inventar wird von der Gesellschaft selbst erstellt und geführt. Das Anlagevermögen wird durch unsere Kanzlei in einem Abschreibungsverzeichnis geführt. Zu- und Abgänge sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unterjährig gebucht. Es erfolgte eine Buchinventur. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden auch von uns gebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf Debitoren- bzw. Kreditorenkonten verbucht. Die Konten sind abgestimmt. Eine Liste über ausfallbedrohte Forderungen liegt vor. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden von uns gebucht. Kontoauszüge der Banken und Kreditinstitute liegen vor. Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen wurden von uns gebucht. Hierfür erforderliche Belege und Berechnungen liegen vor. Die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. des gesetzlichen Vertreters ausgeübt. Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen der Jahresabschlüsse für kleine Gesellschaften. 3.2. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten Unsere Erstellungsarbeiten erstrecken sich neben den vorzunehmenden Abschlussbuchungen auf die Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs. Diese Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der Buchführung und der erforderlichen Inventuren sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Unsere Verantwortlichkeit erstreckt sich auf die gesetzmäßige Ableitung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen. 3.3. Rechtliche Verhältnisse
3.4. Steuerrechtliche Verhältnisse Die Gesellschaft wird unter der Steuernummer 143/180/80594 beim Finanzamt München Abt. Körperschaften geführt. Dem Unternehmen wurde bei der Umsatzsteuer vom Finanzamt genehmigt, die Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu besteuern. Für die noch nicht fällige Umsatzsteuer wurde eine Steuerrückstellung gebildet. Die Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 2 GewStG und der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Der steuerliche Gewinn wird durch eine Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV ermittelt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde die Berechnung der Gewerbesteuer, der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlages vorgenommen und entsprechend verbucht. 3.5. Wirtschaftliche Verhältnisse Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB genannten Größenklassen eine kleine Kapitalgesellschaft und deshalb gemäß § 316 HGB nicht prüfungspflichtig. 4. Aufgliederungen und ErläuterungenDie Zusammensetzung der Bilanzposten und der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ist den als Anlage beigefügten Kontennachweisen zu entnehmen. Auf die Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel und der Entwicklung des Anlagevermögens von 01.01.2010 bis 31.12.2010. Die Nutzungsdauern der Wirtschaftsgüter wurden den Tabellen der Finanzverwaltung entnommen. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt. Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch Offene-Posten-Listen nachgewiesen. Der Zahlungseingang für den wesentlichen Teil der Forderungen bis zum Bilanzaufstellungstag wurde durch eine aktuelle Offene-Posten-Liste nachgewiesen. Die Offene-Posten-Liste stimmt mit der Finanzbuchhaltung überein. Saldenbestätigungen zum Bilanzstichtag wurden von den Kunden nicht eingeholt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos, für Zinsverluste, Mahn- und Inkassokosten sowie für Boni, Skonti und sonstige Nachlässe wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der nach der Einzelwertberichtigung verbliebenen Forderungen vorgenommen. Eigenkapital Der Verlustvortrag hat sich durch den Jahresüberschuss auf 0,00 € verringert. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen erfassen die Risiken aus den zu erwartenden Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und der Aufstellung des Jahresabschlusses sowie der Ausfertigung der Steuererklärungen für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Bestätigungen der Kreditinstitute nachgewiesen. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Gesellschafterdarlehen in Höhe 65.975,00 € enthalten. Das Darlehen resultiert aus dem Ankauf der Einzelunternehmung Carmen Becker im Jahr 2009. 5. Zusammenfassendes ErgebnisJahresabschluss Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden auf Basis der uns vorgelegten Unterlagen und der uns erteilten Auskünfte nach den gesetzlichen Gliederungs- und Bewertungsvorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt und aus den Büchern der Gesellschaft entwickelt. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden gemäß Anweisung durch die Geschäftsführung ausgeübt. Der Anhang enthält die erforderlichen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben. Nachweis durch die Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat alle von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise bereitwillig erbracht. Nach der von der Geschäftsführung abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse und keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen als aus der Bilanz bzw. dem Anhang ersichtlich sind. 6. Bescheinigung des Steuerberaters über die Erstellung des JahresabschlussesWir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss für die Firma Sivero Strategie GmbH Kaiserplatz 2 80803 München für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsleitung. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Landshut, 01. Februar 2012 Torsten Erhardt, Steuerberater BILANZ zum 31. Dezember 2010AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2010 bis 31.12.2010
ANHANG für das Geschäftsjahr 2010ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für GmbH's (§§ 264 ff) aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft wie eine kleine Kapitalgesellschaft zu behandeln. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen ist aufgrund des Rumpfwirtschaftsjahres 2009 nur eingeschränkt möglich. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden. Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten in die Bücher der Gesellschaft aufgenommen. Die Abschreibungen erfolgten planmäßig entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode. Von steuerrechtlichen Sonderabschreibungen wurde kein Gebrauch gemacht. Der Wertansatz des Geschäfts und Firmenwert wird weiter fortgeführt. Der verbleibende Buchwert wird weiterhin nach der bisherigen Methode planmäßig abgeschrieben, Art. 66 Abs. 3 EGHGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag in die Bilanz aufgenommen. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Bewertet wurden sie mit dem Erfüllungsbetrag. Eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB ist nicht vorzunehmen, da die Rückstellungen alle innerhalb eines Jahres fällig sind. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie Bildung von Rückstellungen für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und noch nicht fällige Umsatzsteuer war für das abgelaufene Wirtschaftsjahr veranlasst. Unter den sonstigen Rückstellungen sind Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 passiviert. SONSTIGE PFLICHTANGABENHaftungsverhältnisse ( § 251 HGB) Die Gesellschaft hat sich nicht verbürgt. Risiken aus Wechseln, Schecks und Gewährleistungsverträgen bestehen nicht. Es wurden keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen Verpflichtungen in geschäftsüblichem Umfang. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber der Gesellschafterin bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 65.975,00 €. Die Forderungen gegenüber der Gesellschafterin beziffern sich auf 13.511,76 €. Geschäftsführerin: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch Frau Carmen Becker geführt.
Geschäftsführerin |
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