Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 725945
Eingetragen
1.4.2008
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Grabkammersystemen, Urnenwänden und Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Werner Frey
seit 1.4.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
99.00%
1.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Werner Frey
Merzweg 8, 71384 Weinstadt-Beutelsbach
24.750 €
99.00%
D****** F***
250 €
1.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cellatec GmbH

Weinstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 101,00 101,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
II. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 157.249,17 149.915,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.920,96 16.554,93
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 151.328,21 133.360,37
Bilanzsumme, Summe Aktiva 157.350,17 150.016,30

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 143.198,17 135.153,89
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzgewinn 130.698,17 122.653,89
B. Rückstellungen 3.620,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 10.532,00 11.862,41
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.532,00 11.862,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 157.350,17 150.016,30

Anhang

für das Geschäftsjahr 2016


 
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

 
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Cellatec GmbH mit Sitz in 71384 Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 725945) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB ) erstellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gliederung des Jahresabschlusses hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Die Gesellschaft ist anhand der Größenklassenmerkmale des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Von der größenabhängigen Erleichterung gem. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte angewendet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung


Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 
V. Sonstige Angaben


Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

- Werner Frey

Der Geschäftsführer Werner Frey ist stets zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gewinnverwendung:

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung erfolgt auf einer gesonderten Gesellschafterversammlung.

Weinstadt, den 29. Mai 2017


Werner Frey     -Geschäftsführer-
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2017 festgestellt.

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