Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
ARAG-Platz 1, 40472 Düsseldorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Interlloyd Versicherungs-AktiengesellschaftDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023GESCHÄFTSBERICHT 2023INTERLLOYD VERSICHERUNGS-AGJAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT ÜBERBLICK ÜBER DIE GESELLSCHAFTI. Profil des ARAG KonzernsÜberblickDer ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Bei seiner Gründung vor über 85 Jahren war das Unternehmen rein auf den Rechtsschutz ausgerichtet. Heute positioniert sich die ARAG als innovativer Qualitätsversicherer - international und unabhängig. Zusätzlich zum Rechtsschutzgeschäft bietet sie in Deutschland auch leistungsfähige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Gesundheit und Komposit an. Neben dem spartenübergreifenden Wachstum im deutschen Markt setzt das Unternehmen zudem gezielt auf Wachstumspotenziale im internationalen Rechtsschutzgeschäft. Die ARAG SE verantwortet die operative Konzernführung sowie das operative Rechtsschutzgeschäft national und international. Für die anderen Geschäftsbereiche und deren operative Führung sind die ARAG Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaften verantwortlich. Die vermögensverwaltende ARAG Holding SE bildet das gesellschaftsrechtliche Dach des Konzerns mit seinen Tochter- und Enkelgesellschaften. RechtsschutzversicherungIm Kernsegment Rechtsschutz wächst die ARAG national und international dynamisch und gestaltet ihre Märkte mit innovativen Produkten sowie Services maßgeblich mit. Das internationale Rechtsschutzgeschäft ist das größte Konzerngeschäftsfeld. Weltweit hilft der Konzern seinen Rechtsschutzkunden jährlich in über einer Million Fällen und leistet seinen Beitrag, damit mitunter existenzielle Rechtsprobleme gelöst werden. PersonenversicherungMit einer breiten Palette leistungsstarker Produkte unterstreicht die ARAG Krankenversicherungs-AG im Markt der privaten Krankenversicherung ihre Rolle als einer der besten Anbieter von Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherungen. Beim Thema Altersvorsorge rundet der ARAG Stammvertrieb sein Angebot erfolgreich mit den Produkten eines Kooperationspartners ab. KompositversicherungDer Kompositversicherer ARAG Allgemeine Versicherungs-AG beweist sich in seinem hart umkämpften Markt als wettbewerbsfähiger Anbieter von Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Mit bundesweit über 20 Millionen versicherten Breiten- und Spitzensportlern ist die Gesellschaft auch Deutschlands größter Sportversicherer. Die Tochtergesellschaft Interlloyd ergänzt das Konzernportfolio als attraktiver Maklerspezialist im Gewerbe- und Privatkundensegment. II. KennzahlenKennzahlen
LAGEBERICHTI. Grundlagen der GesellschaftGeschäftsmodell der GesellschaftDer ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Versicherungswirtschaft und der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. National werden durch die jeweiligen Konzerngesellschaften weitere Versicherungszweige im Krankenversicherungs-, Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsgeschäft betrieben. Dienstleistungs- und Vermittlungsgesellschaften ergänzen das Leistungsangebot des ARAG Konzerns und unterstützen die operativen Versicherungsgesellschaften. Derzeit ist der Konzern inklusive Deutschland in insgesamt 19 Ländern über Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen aktiv. Die Interlloyd versteht sich als verlässlicher Maklerspezialist im Kompositbereich. Langfristige und partnerschaftliche Maklerverbindungen und eine Servicebereitschaft im Innen- und Außendienst stehen für die Gesellschaft im Mittelpunkt. Die Interlloyd bietet modularen Deckungsschutzaufbau für die privaten Sparten Unfall, Hausrat, Wohngebäude und Haftpflicht sowie für das individuelle qualifizierte Firmenkundengeschäft an. Mit tariflichen Deckungskonzepten bietet die Interlloyd insbesondere für kleine und mittlere Gewerbetreibende durch ein im Underwriting aufgestelltes Spezialistenteam gestalterisch flexible Konzepte und Lösungen. Innovative Produktergänzungen runden das Produktportfolio ab. GeschäftsgebietDas Geschäftsgebiet der Interlloyd umfasst die Bundesrepublik Deutschland sowie in einer Teilsparte Spanien. Das Geschäft in Spanien wird durch eine im Geschäftsjahr 2014 gegründete Niederlassung betrieben. Neben dem deutschen Hauptsitz in Düsseldorf hat die Interlloyd eine Vertriebsaußenstelle in Hamburg. Versicherungszweige und VersicherungsartenDer Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erstreckt sich im selbst abgeschlossenen Geschäft auf die nachstehenden Versicherungszweige und -arten: Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahl und Raub(ED)-VersicherungLeitungswasser (Lw)-VersicherungGlasversicherungSturmversicherung
Verbundene Hausratversicherung
ElementarschädenVerbundene Wohngebäudeversicherung
Technische Versicherungen
TransportversicherungVersicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer- beziehungsweise Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherung (Extended Coverage (EC)-Versicherung)Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Beistandsleistungsversicherung
Sonstige Schadenversicherung
II. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche EntwicklungDas Geschäft der deutschen Versicherer war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 von diversen Faktoren in unterschiedlichen Intensitäten beeinflusst. Der Anfang 2022 auf dem Staatsgebiet der Ukraine gestartete Offensiv-Krieg der Russischen Föderation hat zu unverändert starken gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Belastungen geführt. Der Krieg im Nahen Osten zum Jahresende hat die globale Situation noch weiter verschärft. Insbesondere die Energie- und Rohstoffpreise lagen auf einem anhaltend hohen Niveau. Sowohl der Konsum als auch die Investitionen von privaten Haushalten und Investitionen von Unternehmen insbesondere im Euroraum wurden hierdurch beeinflusst. Kaufkraftverluste und ansteigende Verbraucherpreise waren Folge dieser politischen Unsicherheiten. Angesichts hoher Verbraucherpreise haben die Zentralbanken weltweit die Leitzinsen weiter angehoben, um der Inflationsdynamik entgegenzuwirken. Seit Jahresbeginn erhöhte die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen in kleiner werdenden Schritten auf bis zu 4,5 Prozent. Die Phase der Zinsanhebung wurde jedoch im letzten Quartal des Berichtsjahres ausgesetzt, da diese in den vergangenen Monaten erste Wirkung zeigte und sich die Inflationsraten wieder rückläufig entwickelten. Die Experten des deutschen Sachverständigenrats gehen für das Berichtsjahr 2023 von einer im Vorjahresvergleich leicht niedrigeren nationalen Teuerungsrate der Verbraucherpreise von etwa 6,1 Prozent (Vj. 6,9 Prozent) aus. Die Lage im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie in Deutschland hat sich in 2023 weiter spürbar entspannt. Dennoch wird die allgemeine Entwicklung weiterhin laufend beobachtet, um bei Bedarf unternehmensbezogen jederzeit schnell und angemessen reagieren zu können. VersicherungswirtschaftAuf Basis vorläufiger Informationen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird für das Geschäftsjahr 2023, trotz der Folgen der weiterhin hohen Inflation, der Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten sowie der Nachwirkungen der abklingenden COVID-19-Pandemie, mit einer stabilen Geschäftsentwicklung der deutschen Versicherungswirtschaft gerechnet. Über alle Versicherungszweige ist ein Beitragsanstieg insgesamt von etwa 1,3 Prozent (Vj. - 0,5 Prozent) zu erwarten. Insbesondere die im ARAG Konzern betriebenen Geschäftsfelder der Schaden- und Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung tragen zu diesem Wachstum bei. Im selbst abgeschlossenen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft erwartet der Gesamtmarkt ein Plus von voraussichtlich 6,7 Prozent (Vj. 4,4 Prozent). Ein wesentlicher Treiber hier ist insbesondere der Versicherungszweig der Verbundenen Wohngebäudeversicherung mit einem Zuwachs von 16,5 Prozent (Vj. 8,9 Prozent), vorrangig begründet durch Beitrags-sowie Indexanpassungen. Aber auch die Rechtsschutzversicherung wächst in 2023 erneut durch höhere Beiträge im Neugeschäft und ein anhaltendes Bestandswachstum um 2,5 Prozent (Vj. 3,4 Prozent). In der privaten Krankenversicherung rechnet der GDV - vorrangig durch Tarifanpassungen in der Pflegeversicherung und Krankheitskostenvollversicherung - mit einem Prämienanstieg von 3,5 Prozent (Vj. 3,7 Prozent). III. GeschäftsverlaufDer Geschäftsverlauf, bezogen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Interlloyd, kennzeichnet sich durch die nachfolgenden nicht gewichteten finanziellen Größen. Dabei gelten die Komponenten gebuchte Beiträge und das Vorsteuerergebnis als bedeutsamste Leistungsindikatoren. Die Darstellung wurde im Vergleich zum Vorjahr geändert. Durch die geänderte Vorgehensweise soll die Klarheit der Berichterstattung verbessert werden. Zudem wird damit eine Vereinheitlichung der Berichterstattung aller Versicherungsunternehmen des ARAG Konzerns realisiert. Dies trägt zu einer effizienteren Erstellung des Lageberichts und zur Verbesserung der Vergleichbarkeit bei. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zu den mathematisch genauen Werten durch die Darstellung in Tausend Währungseinheiten Rundungsdifferenzen ergeben. Differenzen können in Summen- und in Prozentangaben auftreten. ErtragslageBeiträgeIm abgelaufenen Berichtsjahr lagen die gebuchten Bruttobeitragseinnahmen insgesamt bei 63.173 T€ nach 60.258 T€ im Vorjahr. Davon entfielen 99,4 Prozent auf das nationale selbst abgeschlossene Geschäft, deren gebuchte Bruttoprämien um 5,0 Prozent von 59.827 T€ auf 62.789 T€ stiegen. Treiber für das Beitragsplus waren insbesondere Beitrags-/ Indexanpassungen in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung sowie ein leichter Produktionsüberhang. Das ausländische Niederlassungsgeschäft verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr gebuchte Bruttobeitragseinnahmen von 383 T€ (VJ. 431 T€), was einer relativen Veränderung von - 11,0 Prozent entsprach. In der Gesellschaft insgesamt verblieben unter Berücksichtigung der Beitragsüberträge und nach Abzug der externen Rückversicherungsanteile verdiente Nettobeiträge von 29.556 T€ gegenüber 28.803 T€ im Vorjahr. Die Anzahl der Versicherungsverträge belief sich im Berichtsjahr auf 381.724 Stück (Vj. 385.803 Stück). Hiervon entfielen 378.014 Stück (Vj. 381.990 Stück) auf das nationale Geschäft sowie 3.710 Stück (Vj. 3.813 Stück) auf das ausländische Niederlassungsgeschäft in Spanien. Leistungen an VersicherungsnehmerDer gesamte Bruttoschadenaufwand betrug im Berichtsjahr 31.785 T€ nach 32.491 T€ im Vorjahr. Die Bruttoschadenquote belief sich somit auf 50,7 Prozent (Vj. 53,9 Prozent). Auf das nationale selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft entfielen hiervon 31.708 T€ (Vj 32.427 T€). Dies führte zu einer Schadenquote vor Rückversicherung von 50,9 Prozent (Vj. 54,2 Prozent). Der Rückgang resultierte insbesondere aus der geringen Belastung aus Stürmen und Unwetter. Auch infolgedessen reduzierten sich die gemeldeten Geschäftsjahresschäden um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auf das internationale Niederlassungsgeschäft brutto entfielen Schadenaufwendungen von 77 T€ (Vj. 64 T€). Dies führte zu einer Schadenquote vor Rückversicherung von 19,6 Prozent (Vj. 15,7 Prozent). In der Gesellschaft insgesamt verblieben Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung in Höhe von insgesamt 17.077 T€ gegenüber 15.625 T€ im Vorjahr. Bezogen auf die verdienten Prämieneinnahmen nach Rückversicherung, betrug die Schadenquote netto somit 57,8 Prozent (Vj. 54,2 Prozent). Gestiegene Rückversicherungsabgaben sowie eine geringere Beteiligung der externen Rückversicherer am Schadenaufwand führten zu dieser Erhöhung der Schadenquote für eigene Rechnung. Aufwendungen für den VersicherungsbetriebDie Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb brutto stiegen um 4,4 Prozent von 24.556 T€ im Vorjahr auf 25.628 T€ im Geschäftsjahr. Die Kostenquote vor Rückversicherung betrug 40,9 Prozent (Vj. 40,8 Prozent). Auf das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft national entfielen hiervon 25.489 T€ (Vj. 24.420 T€). Zurückzuführen war diese Veränderung vorrangig auf einen höheren Provisionsaufwand, der im Wesentlichen den gestiegenen Beitragseinnahmen folgte. Bezogen auf die verdienten Bruttobeitragseinnahmen des selbst abgeschlossenen Geschäfts national, lag die Kostenquote bei 40,9 Prozent nach 40,8 Prozent im Vorjahr. Auf das internationale Niederlassungsgeschäft entfielen Kosten vor Rückversicherung in Höhe von 139 T€ (Vj. 136 T€). Insgesamt beliefen sich die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung im Verhältnis zu den verdienten Beiträgen auf 39,3 Prozent und stiegen um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Ertragslage nach VersicherungszweigenDer Geschäftsverlauf in den einzelnen Versicherungszweigen des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts stellt sich wie nachfolgend dar: Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
RückversicherungDas Volumen der passiven Rückversicherung, gemessen an den abgegebenen Versicherungsbeiträgen, fiel im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 33.389 T€ (Vj. 31.434 T€) deutlich höher aus als im Vorjahr. Wesentliche Modifikationen im Rückversicherungsprogramm ergaben sich jedoch nicht. Der Schwerpunkt lag weiterhin auf der Absicherung von Großschaden- und Kumulrisiken durch nicht proportionale Rückversicherungsverträge. Der mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Düsseldorf, abgeschlossene Quoten-Rückversicherungsvertrag (Beteiligung 50,0 Prozent) wurde im Geschäftsjahr nicht verändert. Das Rückversicherungsgeschäft im abgelaufenen Berichtsjahr war insbesondere durch die Abwicklung diverser Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschäden gekennzeichnet. In Summe stieg das versicherungstechnische Ergebnis aus Sicht der Rückversicherer im Berichtsjahr auf einen Gewinn in Höhe von 3.796 T€ (Vj. 535 T€). Versicherungstechnisches ErgebnisDas versicherungstechnische Ergebnis netto vor Schwankungsrückstellung lag im abgelaufenen Berichtsjahr aus den oben genannten Gründen mit 209 T€ deutlich unter Vorjahresniveau (Vj. 1.472 T€). Die Schadenkostenquote für eigene Rechnung betrug 97,1 Prozent (Vj. 92,9 Prozent). Der Schwankungsrückstellung wurden aufgrund der Schaden- und Beitragsentwicklung gemäß den Berechnungsvorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) 2.781 T€ entnommen (Vj. 283 T€). Das versicherungstechnische Ergebnis für eigene Rechnung nach Schwankungsrückstellung belief sich im Berichtsjahr insgesamt auf 2.991 T€ (Vj. 1.755 T€). KapitalanlageergebnisDas Kapitalanlageergebnis der Interlloyd belief sich im Geschäftsjahr auf 1.326 T€ (Vj. 50 T€) und veränderte sich somit deutlich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 1.276 T€. Die bis Mitte 2023 bestehenden Spezialfonds wurden im abgelaufenen Berichtsjahr in eine Dachfondsstruktur überführt. Hierzu wurden die einzelnen Themenfonds in den Alltri-Fonds eingebracht, der fortan als Dachfonds fungiert. Im Berichtsjahr wurden Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 1.629 T€ gegenüber 654 T€ im Vorjahr erzielt. Wesentliche Bestandteile der Erträge waren die Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 901 T€ sowie laufende Erträge aus anderen Kapitalanlagen von 454 T€. Das Beteiligungsergebnis der Tochtergesellschaft vif Gesellschaft für Versicherungsvermittlung mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 273 T€ (Vj. 175 T€). Die Aufwendungen für Kapitalanlagen betrugen im gleichen Zeitraum 293 T€ (Vj. 594 T€). Ursächlich hierfür waren vorrangig Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen von 189 T€. Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen betrug im Berichtsjahr 2,3 Prozent (Vj. 0,1 Prozent), die laufende Durchschnittsverzinsung belief sich auf 1,1 Prozent (Vj. 1,0 Prozent). Sonstiges ErgebnisInsgesamt verbesserte sich das sonstige nichtversicherungstechnische Ergebnis der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr spürbar und betrug im Berichtsjahr - 325 T€ (Vj. - 1.247 T€). Die Steigerung ist insbesondere auf einen Rückgang der Abfindungszahlungen sowie auf geringere Umgliederungen in das nichtversicherungstechnische Ergebnis zurückzuführen. Ergebnis der normalen GeschäftstätigkeitDas Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit lag bei 3.992 T€ (Vj. 559 T€). Außerordentliches ErgebnisIm abgelaufenen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr entstanden keine außerordentlichen Ergebnissachverhalte. GesamtergebnisInsgesamt verlief die Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr unter Würdigung der Rahmenbedingungen und der finanziellen Leistungsindikatoren erneut positiv. Das Jahresergebnis ist aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags in vollem Umfang in Höhe von 3.958 T€ (Vj. 521 T€) an die Muttergesellschaft abzuführen. Vergleich der Geschäftsentwicklung mit der PrognoseDer Vergleich der Geschäftsentwicklung in 2023 mit den Aussagen im Prognose- und Chancenbericht aus 2022 zeigt, dass das prognostizierte Wachstum der gebuchten Bruttobeiträge übertroffen wurde. Die Beitragsveränderung liegt mit 4,8 Prozent über der im letztjährigen Prognosebericht erwarteten Steigerungsrate von circa 2,4 Prozent. Zurückzuführen war dies auf die über Plan liegende Neuproduktion sowie auf höhere Beitrags- und Indexanpassungen. Der Schadenaufwand nach Rückversicherung erhöhte sich entgegen der Prognose aus 2022 um etwa 1.212 T€. Die Nettoschadenquote stieg im Vergleich zur Vorjahresprognose von 54,6 Prozent auf 57,8 Prozent. Verglichen mit der Vorjahresprognose, fiel der Aufwand für den Versicherungsbetrieb nach Rückversicherung um lediglich etwa 106 T€ höher aus. Das Ziel einer Schadenkostenquote von deutlich unter 100 Prozent wurde mit 97,1 Prozent erreicht. Das Kapitalanlageergebnis entwickelte sich deutlich positiver als prognostiziert. Insbesondere ungeplante Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen führten zur positiven Abweichung von der Prognose. Der Gewinn nach Steuern lag insgesamt klar über dem ursprünglich erwarteten Niveau aus dem Vorjahr. FinanzlageZiel des Finanzmanagements ist es, durch ausreichende Kapitalausstattung und Liquiditätssteuerung die jederzeitige Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft sicherzustellen und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen nicht nur zu erfüllen, sondern eine Überdeckung zu erreichen. Zur jederzeitigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft stehen neben laufenden Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen in Höhe von 889 T€ (Vj.417 T€) insbesondere die an den Kapital- und Finanzmärkten kurzfristig veräußerlichen Kapitalanlagen zur Verfügung. VermögenslageDie Aufteilung der Kapitalanlagen nach Anlageklassen ergibt sich wie folgt: Kapitalanlagestruktur
Weitere Informationen zur Entwicklung des Kapitalanlagebestands und zu den Zeitwerten am Bilanzstichtag können dem Kapitalanlagespiegel im Anhang des Jahresabschlusses entnommen werden. Der Umfang der zur dauernden Verwendung im Versicherungsunternehmen bestimmten Kapitalanlagen kann den Angaben zu den Bilanzierungsmethoden im Anhang des Jahresabschlusses entnommen werden. Insgesamt ist die Gesellschaft unverändert in der Lage, alle Verpflichtungen aus den bestehenden Versicherungsverträgen dauerhaft zu erfüllen. EigenkapitalInsgesamt betrug das Eigenkapital der Interlloyd im abgelaufenen Berichtsjahr 7393 T€ (Vj. 7393 T€). Im Einzelnen verfügt die Gesellschaft unverändert über ein gezeichnetes Kapital von 5.000 T€, eine Kapitalrücklage im Umfang von 1.853 T€, eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 500 T€ sowie andere Gewinnrücklagen in Höhe von 40 T€. Erklärung zur UnternehmensführungNichtfinanzielle BerichterstattungDie ARAG Holding SE erstellt einen zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht (ARAG Nachhaltigkeitsbericht) nach dem Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 20, Tz. 111 außerhalb des Konzernlageberichts gemäß § 341j Abs. 4 in Verbindung mit § 315b Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 315c in Verbindung mit § 289c bis 289e HGB zusammen mit dem Konzernlagebericht. Dieser Nachhaltigkeitsbericht ist unter folgendem Link in deutscher Sprache öffentlich verfügbar: www.arag.com/nachhaltigkeitsbericht. Zur Erfüllung der Anforderungen der EU-CSR-Richtlinie (2014/95/EU) und des im April 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes ist die Interlloyd nach § 341a Abs. 1a HGB zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Aufgrund der Einbeziehung der Interlloyd in den Konzernlagebericht des Mutterunternehmens ARAG Holding SE, Düsseldorf, macht die Interlloyd von der Befreiungsmöglichkeit des § 341a Abs. 1a Satz 3 in Verbindung mit § 289 b Abs. 3 HGB Gebrauch. Dank an die Mitarbeitenden, Vertriebspartner, Kunden sowie den BetriebsratDie Interlloyd dankt allen Mitarbeitenden und Vertriebspartnern für ihr Engagement und ihre Leistungsbereitschaft und den Kunden für das der Gesellschaft entgegengebrachte Vertrauen. Dieser Dank gilt ebenso den Arbeitnehmervertretenden im Betriebsrat und seinen Ausschüssen für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. IV. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognose- und ChancenberichtDie Geschäftserwartung der deutschen Versicherungswirtschaft ist laut Prognose der Kommission "Versicherungsmärkte" weiterhin optimistisch - trotz fortwährender Unsicherheiten bei der globalen wirtschaftlichen Entwicklung. Die erwartete Zunahme der Nominallöhne sowie der rückläufige Inflationsdruck werden voraussichtlich zu höheren Beitragseinnahmen führen. So geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) national davon aus, dass die Beitragseinnahmen über alle Versicherungszweige hinweg in 2024 um rund 3,9 Prozent steigen könnten. Da der wirtschaftliche Ausblick mit hohen Unsicherheiten versehen ist, gilt in solchen Zeiten insbesondere auch eine Rechtsschutzversicherung als Sicherheitsanker für Kunden und Verbraucher. Der GDV rechnet in diesem Versicherungszweig für das laufende Geschäftsjahr mit steigenden Beitragseinnahmen von 4,0 Prozent. Bezogen auf die Schaden- und Unfallversicherung, geht der Verband von einem Prämienanstieg in Höhe von 7,7 Prozent aus. Dabei hebt sich der Versicherungszweig der Verbundenen Wohngebäudeversicherung mit einem prognostizierten Anstieg von 10,0 Prozent besonders ab. Im Bereich der privaten Krankenversicherung rechnen die Experten für das Jahr 2024 mit steigenden Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenzen, die zu Beitragserhöhungen von 4,5 Prozent führen können. Große Chancen bieten sich unverändert im Themenfeld der Digitalisierung. Durch die Integration von Technologien wie insbesondere künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen wird es möglich sein, deutlich effizientere Wege für die Sachbearbeitung zu etablieren und vor allem die Kundenkontakte unabhängig von Zeit und Ort zu erleichtern und auszubauen. Darüber hinaus eröffnet die große Menge an verfügbaren Daten den Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, noch genauere Risikobewertungen vorzunehmen und personalisierte Policen anzubieten. Die Analyse von Daten kann auch zur Früherkennung von Trends und zur Verbesserung der Prävention genutzt werden. Die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist neben der Digitalisierung eine der bestimmenden Herausforderungen für die Versicherungswirtschaft. Ordnungspolitisch kommt hier der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit der Kreditwirtschaft eine besondere Bedeutung zu. Der ARAG Konzern ist mit seinem Fokus auf das Rechtsschutz- und Krankenversicherungsgeschäft in Zeiten großer Herausforderungen und tiefgreifender globaler Umbrüche robust und zukunftsweisend aufgestellt. Das Ende 2022 auf den Weg gebrachte Entwicklungsprogramm ARAG 5>30 gibt über seine fünf zentralen Handlungsfelder die strategische Richtung des Konzerns für die nächsten Jahre bis 2030 vor. Die Interlloyd sieht, unter Berücksichtigung der vorliegenden Chancen, auch für 2024 eine stabile Grundlage für ein erfolgreiches und profitables Geschäftsjahr. Ziel der Gesellschaft bleibt es weiterhin, sich auf den modularen Deckungsschutz in den privaten Sparten der Unfall-, Haftpflicht-, Verbundenen Hausrat- und Verbundenen Wohngebäudeversicherung sowie auf das individuelle qualifizierte Firmenkundengeschäft zu fokussieren. Die Gesellschaft plant für das kommende Jahr mit einem Beitragswachstum, das leicht unter der Hochrechnung des GDV für den gesamten deutschen Markt liegen wird. Das Beitragsplus resultiert dabei vorrangig aus dem nationalen selbst abgeschlossenen Geschäft, insbesondere aus dem Versicherungszweig der Verbundenen Wohngebäudeversicherung. Durch den Klimawandel ergibt sich für Sachversicherer unverändert eine gewisse Volatilität der Schadenkennzahlen. Die vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass nicht nur Stürme oder Orkane landesweite Naturgefahren darstellen, sondern auch Hagel, Hitze und durch Regen ausgelöste Elementarschadenereignisse. Hinsichtlich der Aufwendungen für Versicherungsfälle wird trotz steigenden Geschäftsvolumens und anhaltender Inflation von einer Schadenquote vor Rückversicherung spürbar unter Vorjahresniveau ausgegangen. Die Kostenquote brutto wird dagegen etwas über dem Niveau des aktuellen Berichtsjahres erwartet. Grund hierfür sind steigende konzerninterne Dienstleistungen. Die Hochrechnung des Kapitalanlageergebnisses ist insbesondere aufgrund der weiterhin schwer einschätzbaren Auswirkungen geopolitischer Unsicherheiten auf Konjunktur und Finanzmärkte nach wie vor mit einer hohen Unsicherheit verbunden. In einem anhaltend volatilen Kapitalmarktumfeld wird für 2024 dennoch ein auf dem Niveau der durchschnittlichen Resultate der vergangenen drei Berichtsjahre liegendes Kapitalanlageergebnis erwartet. Die Interlloyd ist zuversichtlich, die Ertragsstärke in den kommenden Jahren auf einem weiterhin hohen Niveau zu halten. Insgesamt wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Chancen für das Jahr 2024 eine erneut positive Geschäftsentwicklung erwartet. Das an die Muttergesellschaft ARAG Allgemeine Versicherungs-AG abzuführende Ergebnis nach Steuern ist für 2024 dennoch deutlich unter Vorjahresniveau geplant, unter anderem bedingt durch voraussichtlich geringere Entnahmen aus der Schwankungsrückstellung. RisikoberichtRisikomanagementsystemRisikostrategie Das in der Geschäftsstrategie genannte Ziel einer konservativen Risiko- und Solvabilitätspolitik gibt den Rahmen für die Ausgestaltung der Risikostrategie vor. Sie definiert das Risikoprofil der Gesellschaft und die mit den strategischen Geschäftszielen verbundene Ausgestaltung der einzelnen Risikopositionen. Ausgehend von der vom Vorstand festgelegten Risikotoleranz, werden darüber hinaus die Instrumente zur Einhaltung der vorgegebenen Risikotragfähigkeit beschrieben. Damit erfolgt eine ganzheitliche Steuerung der Risiken, wobei jederzeit sicherzustellen ist, dass das Gesamtrisikoprofil in Einklang mit der Risikostrategie steht. Die Quantifizierung von Risiken und die Messung der Risikotragfähigkeit erfolgen gemäß den gesetzlichen Regelungen von Solvency II. Limitsystem Ausgehend von der Risikotoleranz und den gegebenen anrechnungsfähigen Eigenmitteln, wird ermittelt, wie hoch die Solvenzkapitalanforderung für die Gesellschaft insgesamt maximal sein darf. Der Vorstand legt anhand dieser Obergrenze ein Gesamtlimit fest, welches auf die wesentlichen Risiken beziehungsweise Subrisiken verteilt wird. Das Limitsystem wird jährlich überprüft. Auf Basis unterjähriger Berechnungen der Limitauslastung wird ermittelt, inwieweit Risiken weiter eingegangen werden können oder reduziert werden sollten. Sowohl für die Risikotragfähigkeit als auch für die Limitierung auf Ebene der Risikokategorien wird ein Ampelsystem genutzt, anhand dessen die Entwicklung der Limitauslastungen beobachtet wird, um gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. ORSA Um das Ziel der konservativen Risiko- und Solvabilitätspolitik langfristig zu gewährleisten, wird im Own-Risk-and-Solvency-Assessment (ORSA)-Prozess geprüft, ob die zukünftige Entwicklung der bedeutendsten Einzelrisiken in den nächsten vier Geschäftsjahren beherrschbar bleibt. Dazu werden im ORSA-Prozess der unternehmenseigene Gesamtsolvabilitätsbedarf sowie die Eigenmittel pro Planjahr ermittelt und daraus eine Indikation für die zukünftige Bedeckungssituation des Unternehmens abgeleitet. Für die jährliche Durchführung des ORSA-Prozesses ist der Vorstand verantwortlich und übernimmt darin eine führende Rolle. Unabhängige Risikocontrollingfunktion Die Umsetzung des Risikomanagementsystems obliegt der unabhängigen Risikocontrollingfunktion, die von der Hauptabteilung Konzern Risikomanagement wahrgenommen wird. Das Konzern Risikomanagement ist dabei bis auf die Vorstandsebene von den operativen Einheiten mit Ergebnisverantwortung getrennt. Für die gesellschaftsübergreifende Umsetzung des Risikomanagementsystems innerhalb des Konzerns ist der Chief Risk Officer als Vorstand der ARAG SE zuständig. Die Umsetzung erfolgt maßgeblich in Form einer Risk Governance, durch die mit konzernweit einheitlichen Leit- und Richtlinien Vorgaben für die Umsetzung der risikorelevanten Prozesse in der Gesellschaft festgelegt werden. Zudem sorgt die unabhängige Risikocontrollingfunktion durch regelmäßige Berichterstattung an den Gesellschaftsvorstand für umfassende Transparenz hinsichtlich der Risikolage und ihrer Veränderung. Die operativen Entscheidungen über die Wahrnehmung von Chancen und das Eingehen von Risiken werden in den jeweils verantwortlichen Unternehmensbereichen getroffen. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess besteht aus den Teilen Risikoidentifikation, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Risikoberichterstattung. Ziel der Risikoidentifikation ist es, das Auftreten neuer oder die Veränderung bestehender Risiken frühzeitig zu erkennen und nach einem einheitlichen Verfahren zu bewerten. So werden beispielsweise Risiken aus der Erschließung neuer Märkte und der Einführung neuer Produkte in entsprechenden Prüfprozessen, wie etwa einem Neu-Produkt-Prozess, bereichsübergreifend identifiziert, analysiert, bewertet und dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt. Im Hinblick auf eine angemessene Bewertung der Risiken werden Einflussfaktoren analysiert, die den Wert der relevanten Position in der Solvabilitätsübersicht bestimmen. Diese Einflussfaktoren werden dahin gehend überprüft, ob sie für die Bewertung des Risikos angemessen sind. Alle identifizierten Risiken werden regelmäßig bewertet. Zentrales Element ist hierbei die für alle Verlustrisiken ermittelte Solvenzkapitalanforderung zur Abdeckung unerwarteter Verluste. Diese Anforderung bildet für die Risikopositionen den quantitativen Wertverlust innerhalb einer bestimmten Haltedauer (ein Jahr) und einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (99,5 Prozent) ab. Zusätzlich erfolgt eine qualitative Bewertung im ORSA-Prozess. Die operative Steuerung der Risiken wird von den Führungskräften und Prozessinhabern derjenigen Bereiche durchgeführt, in denen die Risiken entstehen. Die Risikosteuerung umfasst die Umsetzung von Maßnahmen zu Risikominderung, -absicherung, -transfer und -diversifikation. Im Rahmen der Risikoüberwachung wird insbesondere die Entwicklung des Risikoprofils untersucht. Dabei stehen die Risikotragfähigkeit und die Limitauslastung im Vordergrund. Die Risikoüberwachung berücksichtigt die aufsichtsrechtlichen und internen Vorgaben zur Mindestbedeckung. Über die Ergebnisse der Risikoüberwachung und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen wird dem Vorstand kontinuierlich und zeitnah Bericht erstattet. Grundsätzlich können auch überraschende Entwicklungen oder extreme Ereignisse das Risikoprofil einer Gesellschaft beeinflussen. Aus diesem Grund erfolgt im Bedarfsfall eine Ad-hoc-Berichterstattung. Internes Steuerungs- und Kontrollsystem Unter dem Internen Steuerungs- und Kontrollsystem (ISKS) werden alle Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen sowie sonstigen Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit zu unterstützen sowie Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Zudem wird die Einhaltung der zu beachtenden Gesetze und Verordnungen sowie aller aufsichtsbehördlichen Anforderungen und internen Vorgaben sichergestellt. Der ARAG Konzern folgt bei der Ausgestaltung des ISKS dem "Three Lines of Defence"-Modell, das von der Gesellschaft übernommen wird: First Line of Defence: Die erste Verteidigungslinie wird von allen Mitarbeitenden und Führungskräften der operativen Funktionen gebildet, die im Rahmen des Risikokontrollprozesses für die Identifikation und Bewertung der Risiken ihres Bereichs verantwortlich sind. Second Line of Defence: Die Überwachung der Geschäfts- und Zentralbereiche erfolgt durch Querschnittsfunktionen (Konzerncontrolling, Recht/Compliance, Konzern Risikomanagement und die Versicherungsmathematische Funktion), die Standards für die Ausgestaltung und Überwachung von Kontrollen und den Umgang mit Risiken vergeben. Third Line of Defence: Im Rahmen der Revisionstätigkeit für die Konzerngesellschaften prüft die Hauptabteilung Konzern Revision die Funktionen der First und Second Line of Defence innerhalb des ARAG Konzerns. Darüber hinaus führt die Hauptabteilung Konzern Revision für die Konzerngesellschaften die Revisionstätigkeit aus, die ihr diese vertraglich übertragen haben. Gemäß den von der Geschäftsleitung erteilten Aufträgen führt die Konzern Revision eine risikoorientierte Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation und des ISKS aller Betriebs- und Geschäftsprozesse durch. RisikokategorienDas versicherungstechnische Risiko und das Marktrisiko haben für die Gesellschaft eine hohe Bedeutung, während das Gegenparteiausfallrisiko, das Liquiditätsrisiko und das operationelle Risiko von nachgelagerter Bedeutung sind. Versicherungstechnisches Risiko Das versicherungstechnische Risiko gibt das Risiko eines Verlusts an, das aus einer unangemessenen Preisfestlegung beziehungsweise aus nicht angemessenen Annahmen bei der Bestimmung der versicherungstechnischen Verpflichtungen resultiert. Diese Verluste ergeben sich unter anderem aus Folgendem:
Die Bewertung der genannten Risiken erfolgt anhand eines internen Modells. Mithilfe einer Simulation wird der Verlust prognostiziert, wie er nur alle 200 Jahre erwartet wird. (Das 200-Jahres-Ereignis gibt den Verlust an, wie er innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 Prozent vorkommt.) Ausgehend von den historischen Schäden, werden für das Prämien- beziehungsweise Reserverisiko künftige Schäden beziehungsweise Reservierungsbedarfe abgeleitet. Analog werden für das Katastrophen- beziehungsweise Kumulrisiko Verluste simuliert. Die Berechnung des Stornorisikos erfolgt auf Basis historischer Storni. Das versicherungstechnische Risiko selbst ergibt sich aus der Aggregation der Einzelrisiken. Dabei werden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Methodik für die intern modellierten Risiken wird regelmäßig mit Backtesting und Validierungstests überprüft. Im ORSA-Prozess wurden Ereignisse identifiziert, die wesentliche Auswirkungen auf das versicherungstechnische Risiko haben können. Dazu zählen klimawandelbedingte Naturkatastrophen, die negativen wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs sowie die kosten erhöhende Inflation. Deren Auswirkungen werden durch Anpassungen in der Produktgestaltung und im Underwriting gesteuert. Von besonderer Bedeutung sind Risikobegrenzungsmaßnahmen in Form der Limitierung von Risiken sowie ein Rückversicherungsprogramm. Das Programm ist auf die Absicherung von Groß- und Kumulschäden aus Naturgefahren durch nichtproportionale Rückversicherungsverträge fokussiert. Darüber hinaus werden große oder besondere Risiken fakultativ rückversichert. Die Stetigkeit des Versicherungsgeschäfts sowie die konstant ausreichende Dotierung der Schadenrückstellungen sind den nachfolgenden Angaben über die Schadenentwicklung des gesamten selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts für die letzten zehn Geschäftsjahre zu entnehmen. Schadenentwicklung
MarktrisikoDas Marktrisiko gibt das Risiko eines Verlusts durch nachteilige Veränderungen der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente an. Das Risiko resultiert direkt oder indirekt aus folgenden Subrisiken:
Rating Direktanlage und Fonds
Die Aufteilung der Rentenpapiere (Marktwerte) stellt sich wie folgt dar: Von den festverzinslichen Wertpapieren - einschließlich der indirekt über Spezialfonds gehaltenen Wertpapiere - entfallen circa 37,0 Prozent auf öffentliche Anleihen, 32,3 Prozent auf Finanzdienstleistungsunternehmen und 30,7 Prozent auf Unternehmensanleihen. Die Bewertung der genannten Risiken erfolgt mit einem internen Modell. Mithilfe eines ökonomischen Szenariogenerators werden Kapitalmarktszenarien simuliert, die jeweils unter anderem Zinssätze, Aktienkurse, Immobilienpreise, Kreditspreads, Ratings beziehungsweise Zahlungsausfälle und Wechselkurse enthalten. Mit diesen Risikofaktoren werden die Marktwerte der Kapitalanlagen bestimmt, wie sie in einem Jahr auftreten könnten. Das Marktrisiko selbst ergibt sich aus dem 200-Jahres-Ereignis bei der simultanen Betrachtung aller Risikofaktoren sowie dem Konzentrationsrisiko. Dabei werden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Methodik für die intern modellierten Risiken wird regelmäßig mit Backtesting und Validierungstests überprüft. Im ORSA-Prozess wurden Ereignisse identifiziert, die wesentliche Auswirkungen auf das Marktrisiko haben können. Dazu zählen beispielsweise Korrekturen an den Finanzmärkten, Auswirkungen des Klimawandels auf die Kapitalanlage sowie negative Veränderungen der Kapitalanlage aufgrund der Eskalation internationaler Konflikte. Auf strategischer Ebene erfolgt die Risikobegrenzung dahin gehend, dass bereits bei der jährlichen Ermittlung der strategischen Asset-Allokation Marktrisikolimite berücksichtigt werden. Auch durch die jährliche Überprüfung der Asset Liability Management (ALM)-Situation ist die dauerhafte Wirksamkeit dieser Risikominderungsmaßnahmen gewährleistet. Operative Maßnahmen zur Risikominderung sind in den Anlagerichtlinien festgelegt. Gegenparteiausfallrisiko Das Gegenparteiausfallrisiko aus dem Versicherungsgeschäft bezieht sich im Wesentlichen auf Forderungen gegenüber Rückversicherern und Versicherungsnehmern beziehungsweise -vermittlern. Es gibt das Verlustrisiko an, das sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der Verringerung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern während der nächsten zwölf Monate ergibt. Die Bewertung erfolgt mit dem internen Partialmodell. Das Risiko aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Rückversicherern wird in Abhängigkeit von den verfügbaren Informationen und unter Proportionalitätsgesichtspunkten bewertet. Dabei werden explizit die individuellen Ratings der Gegenparteien verwendet. Für die Bewertung des Risikos aus dem Ausfall von Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und -vermittlern wird ein konstanter Faktor auf den Marktwert der relevanten Positionen in der Solvabilitätsübersicht angewandt. Zu den Risikobegrenzungsmaßnahmen gehören unter anderem Vorgaben für die ausgewählten Rückversicherer (zum Beispiel Mindestrating) sowie ein automatisiertes Erinnerungs- und Mahnverfahren bei Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern. Die Forderungsbeträge gegenüber Rückversicherern, gegliedert nach externen Ratingklassen, befinden sich im Anhang. Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern, die seit über 90 Tagen fällig waren, bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 77 T€ (Vj. 55 T€). Die durchschnittliche Ausfallquote der letzten drei Jahre für diese Forderungen liegt bei 0,1 Prozent (Vj. 0,1 Prozent). Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko gibt das Risiko an, dass Versicherungsunternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Damit ist das Liquiditätsrisiko ein abgeleitetes Risiko, zum einen als Ausprägung des Kapitalanlagerisikos (Assets sind nicht liquide) und zum anderen als Ausprägung des versicherungstechnischen Risikos (fällige Versicherungsleistungen übersteigen die liquiden Mittel). Die Bewertung des Liquiditätsrisikos erfolgt in der Form, dass die monatliche Liquiditätsüber- beziehungsweise -unterdeckung rollierend berechnet wird. Die Planung wird permanent aktualisiert, sodass frühzeitig erkennbar ist, ob ein Liquiditätsbedarf in den nächsten Monaten bestehen könnte. Die Bewertung über den mittel- bis langfristigen Zeithorizont erfolgt im Rahmen des ALM. Zu den Risikobegrenzungsmaßnahmen gehören das ALM sowie eine rollierende Liquiditätsplanung. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko gibt das Risiko an, das sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen oder Systemen, dem Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder durch unerwartete externe Ereignisse ergibt, die den Geschäftsbetrieb stören oder gar verhindern. Das operationelle Risiko umfasst auch Rechtsrisiken und Reputationsrisiken. Risiken, die sich aus strategischen Entscheidungen ergeben, fallen hingegen nicht unter das operationelle Risiko. Zur Ermittlung der zugehörigen Solvenzkapitalanforderung verwendet die Gesellschaft die Standardformel. Die Bewertung für operative Zwecke erfolgt durch eine Expertenschätzung anhand der Dimensionen "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Auswirkung". Die Dimension "Eintrittswahrscheinlichkeit" beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass ein operationelles Risiko innerhalb eines definierten Zeitraums eintritt. Die zweite Dimension beschreibt die potenzielle Auswirkung eines operationellen Risikoeintritts und wird quantitativ oder qualitativ bewertet. Jede Dimension ist als Brutto- und Nettowert zu erfassen. Die Bruttowerte geben den Wert vor Implementierung von möglichen risikomindernden Maßnahmen an, die Nettowerte den Wert nach Implementierung der gewählten Maßnahmen. Die Risikobegrenzungsmaßnahmen werden individuell von den Verantwortlichen festgelegt. Bei der Identifizierung und Bewertung operationeller Risiken berücksichtigen die Risikoverantwortlichen bekannte Schadenereignisse, die in einer Verlustdatenbank erfasst sind. Darin werden sämtliche eingetretenen Verlustereignisse und deren tatsächliche Auswirkungen erfasst. So können die subjektiven Einschätzungen plausibilisiert werden. Im ORSA-Prozess wurden Ereignisse identifiziert, die wesentliche Auswirkungen auf das operationelle Risiko haben können. Dazu zählen beispielsweise Cyberangriffe, Stromausfälle oder Risiken mit rechtlichem Bezug. Zur Prävention gegen Cyberattacken werden PEN-Tests durchgeführt. Im Fall von Stromausfällen kommen technische und organisatorische Maßnahmen zum Einsatz, um den IT-Betrieb aufrechtzuerhalten und Datenverluste zu verhindern. Zur Reduzierung rechtlich relevanter Risiken ist ein umfangreiches Rechtsmonitoring etabliert, sodass auf Rechtsänderungen frühzeitig regiert werden kann. Zudem werden permanent interne Schulungen durchgeführt, um Rechtsverstöße zu vermeiden. Gesamtbild der RisikolageDie aufsichtsrechtliche Mindestkapitalanforderung nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist vollumfänglich erfüllt. Die Solvency-II-Bedeckungsquote in Höhe von 177,1 Prozent zeigt, dass die anrechnungsfähigen Eigenmittel die gemäß VAG berechnete Solvenzkapitalanforderung übersteigen. Über den Projektionszeitraum von drei Jahren wurden die Risiken aus den Szenarien Kosten- und Schadenanstieg, Klimawandel und Kapitalanlage, Klimawandel und Versicherungstechnik sowie Stagflation bewertet. Das Ergebnis zeigt für die nächsten drei Planjahre eine ausreichende Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung. Die Gesamtrisikosituation lässt derzeit keine Entwicklungen erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden beziehungsweise eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage zur Folge haben könnten. JAHRESABSCHLUSSI. JahresbilanzJahresbilanz zum 31. DezemberAktiva
Die Deckungsrückstellung für Renten zur Allgemeinen Unfallversicherung beträgt zum 31. Dezember 2023 4.285.330,00 € und zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung 122.899,00 €. Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter Posten B. III. 1. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f und g HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.
Düsseldorf, den 12. Januar 2024 Die Verantwortliche Aktuarin Kathrin Khelaifia, Dipl.-Mathematikerin Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
AnhangIII. Allgemeine AngabenDie Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 34575 eingetragen. Firmensitz ist ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat den vorliegenden Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften erstellt. Dieser wurde unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der ergänzenden Vorschriften für Versicherungsunternehmen, des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz [VAG]) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Die Darstellung des Anhangs wurde im Vergleich zum Vorjahr geändert. Durch die geänderte Vorgehensweise soll die Klarheit der Berichterstattung verbessert werden. Zudem wird damit eine Vereinheitlichung der Berichterstattung aller Versicherungsunternehmen des ARAG Konzerns realisiert. Dies trägt zu einer effizienteren Erstellung des Anhangs und zur Verbesserung der Vergleichbarkeit bei. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zu den mathematisch genauen Werten durch die Darstellung in Tausend Währungseinheiten Rundungsdifferenzen ergeben. Differenzen können in Summen- und in Prozentangaben auftreten. Für die Gliederung des Jahresabschlusses wurden die Formblätter 1 und 2 gemäß § 2 RechVersV verwendet. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Deswegen und aufgrund der Verpflichtung nach § 341a Abs. 1 HGB wurden die Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewendet. Am 27. Dezember 2023 wurde das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Ziel des MinStG ist es, eine effektive Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen in Höhe von 15 Prozent sicherzustellen, unabhängig davon, in welchen Ländern diese Gewinne angefallen sind. Wird diese effektive Steuerlast nicht bereits durch die Anwendung der weiterhin gültigen nationalen steuerlichen Vorschriften (in Deutschland zum Beispiel des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetzes) erreicht, wird eine Ergänzungssteuer erhoben. Das Gesetz ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anzuwenden. Als Teil des ARAG-Konzerns ist die Gesellschaft grundsätzlich von der globalen Mindestbesteuerung betroffen. Das Mutterunternehmen legt derzeit durch entsprechende Analysen die entsprechende Grundlage, um deren Anforderungen zu erfüllen. Es entstehen keine quantitativen Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2023. Mögliche Auswirkungen auf zukünftige Jahresabschlüsse können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden. IV. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden weitestgehend einheitlich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des ARAG Konzerns erstellt. Die folgenden sich aus den maßgeblichen Rechtsvorschriften ergebenden Bilanzierungsgrundsätze und Bewertungsvorschriften wurden berücksichtigt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenImmaterielle VermögensgegenständeEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten in der Bilanz ausgewiesen und werden planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und BeteiligungenKapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bewertet, gegebenenfalls gekürzt um Abschreibungen wegen des Eintretens einer dauerhaften Wertminderung. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens geführten Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet und mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für eine früher erfolgte außerplanmäßige Abschreibung wird eine Zuschreibung bis zum beizulegenden Wert, höchstens jedoch bis zu den Anschaffungskosten, durchgeführt. Wenn Anlagen dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, führen kurzfristige Schwankungen des Börsenkurses gemäß dem gemilderten Niederstwertprinzip nicht zu Veränderungen des Buchwerts. In diesem Fall wirken sich nur nachhaltige Wertveränderungen aus. Zur Ermittlung des nachhaltigen Fondswerts erfolgt dabei eine Durchsicht auf die Einzelbestandteile des Sondervermögens. Kriterien zur Überprüfung von nachhaltigen Wertänderungen sind bei Rententiteln deren Rating und Nominalwert. Für Aktien werden Vergleiche mit historischen Bewertungsparametern herangezogen. Für Anteile an Unternehmen, an Infrastrukturinvestitionen und Immobilieninvestitionen werden Einschätzungen der Experten in den Kapitalanlagegesellschaften auf der Grundlage des Net Asset Value (NAV) des dem Bewertungsstichtag vorhergehenden Quartals herangezogen. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereInhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern nicht anders bestimmt, abweichend vom Grundsatz in § 341b Abs. 2 HGB wie Anlagevermögen bewertet und für sie somit das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet. Für Wertpapiere ohne jegliches Rating gilt das strenge Niederstwertprinzip. Eine Wertminderung unter den Nominalbetrag wird als nachhaltig angesehen, wenn sich die Bonität des Emittenten wesentlich verschlechtert hat. Als Indiz dafür gelten signifikante Herabstufungen des Ratings um zwei oder mehr Stufen seit dem Erwerb. Wenn vertraglich definierte Zahlungen ausfallen, ist von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen. Der Abschreibungsbedarf auf den beizulegenden Wert wird nach Maßgabe der restlaufzeitabhängigen Ausfallwahrscheinlichkeit in Verbindung mit der Verlustquote ermittelt. Für die Folgebewertung ist, bis zum Wegfall der Ursache der Abschreibung, der beizulegende Wert maßgeblich. Beim Erwerb über oder unter pari und Halten bis zur Endfälligkeit stellt der Unterschiedsbetrag zum Nennwert einen Bestandteil der Anschaffungskosten dar. Dieser wird zusammen mit dem Wertpapier gebucht, jedoch getrennt von diesem behandelt. Der Unterschiedsbetrag (Agio beziehungsweise Disagio) wird planmäßig über die Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung nach der Effektivzinsmethode amortisiert. NamensschuldverschreibungenNamensschuldverschreibungen sind mit dem Nennwert beziehungsweise dem Rückforderungsbetrag bilanziert. Sind Agio- und Disagiobeträge auszuweisen, werden diese durch aktive beziehungsweise passive Rechnungsabgrenzung linear auf die Laufzeit verteilt und berücksichtigt. Zero-Namensschuldverschreibungen werden, sofern vorhanden, mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie übrige AusleihungenSchuldscheinforderungen und Darlehen sowie übrige Ausleihungen werden mit den Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Agio- und Disagiobeträge wurden unter Anwendung der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Bei den im Direktbestand der Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen befindlichen strukturierten Produkten handelt es sich gemäß der Verlautbarung IDW RS HFA 22 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) um einfach strukturierte Produkte. Einlagen bei KreditinstitutenSofern vorhanden, werden die Einlagen bei Kreditinstituten mit den Nominalbeträgen angesetzt. Die Kapitalanlagen sind den Geschäftseinheiten (Hauptverwaltung und Niederlassung) individuell zugeordnet. Die Zuordnung ist durch die Erfassung im jeweiligen Buchwerk der Geschäftseinheit dokumentiert. Entsprechend der Zuordnung werden auch die Erträge aus den Kapitalanlagen der jeweiligen Geschäftseinheit zugeordnet. Im jährlichen Rhythmus wird die Zuordnung auf der Grundlage der modifizierten Kapitalaufteilungsmethode der deutschen Finanzverwaltung, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anerkannt wird, überprüft und gegebenenfalls über Ausgleichszahlungen angepasst. Forderungen an VersicherungsnehmerDie Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, werden Forderungen an Versicherungsnehmer abgeschrieben beziehungsweise unter Berücksichtigung eines überschrittenen vordefinierten Fälligkeitszeitraums einzel- oder pauschalwertberichtigt. Forderungen an VersicherungsvermittlerDie Forderungen an Versicherungsvermittler werden durch Einzelwertberichtigungen und gegebenenfalls eine Pauschalwertberichtigung in Höhe der mutmaßlichen Ausfälle vermindert. Abrechnungsforderungen aus dem RückversicherungsgeschäftDie Bilanzierung der Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft erfolgt in Höhe der noch offenen Abrechnungssalden. Sonstige ForderungenDie Forderungen sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Sachanlagen und VorräteDie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und KassenbestandDer Bestand an laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand ist zu Anschaffungskosten bewertet. Diese entsprechen dem Nennwert. Die Bestände werden durch Bankauszüge und Kassenprotokolle nachgewiesen. Erteilte Zahlungsaufträge, die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeführt waren, sind von den Beständen für den Bilanzausweis abgezogen worden. Auf fremde Währung lautende Bankbestände bestehen wie im Vorjahr nicht. Andere VermögensgegenständeDie anderen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten, die den Anschaffungskosten entsprechen, bilanziert. Aktive RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bilanziert und enthalten im Wesentlichen abgegrenzte, noch nicht fällige Zinsansprüche für den Ertragszeitraum vor dem Bilanzstichtag. Aktive und passive latente SteuernSoweit zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen Differenzen auftreten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, entstehen darauf latente Steuern zum unternehmensindividuellen Steuersatz. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurden aktive und passive latente Steuern saldiert. Damit der ARAG SE über die ARAG Allgemeine eine körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Organschaft besteht, werden die latenten Steuern auf Ebene des Organträgers abgebildet. EigenkapitalAls gezeichnetes Kapital ist das Grundkapital auszuweisen. Die Kapitalrücklage umfasst solche Kapitalbeträge, die der Gesellschaft von außen zugeführt und nicht aus dem erwirtschafteten Ergebnis gebildet wurden. Die Gewinnrücklagen setzen sich aus der gesetzlichen Rücklage und der anderen Gewinnrücklage zusammen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach teilweiser Verwendung des Ergebnisses durch den Vorstand enthält der Bilanzgewinn den Saldo aus dem Jahresergebnis, dem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr und den Veränderungen der anderen Gewinnrücklagen. BeitragsüberträgeDie Bruttobeitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurden, ausgehend von den gebuchten Beiträgen und Stornierungen, pro rata temporis berechnet und um die darin enthaltenen Ratenzuschläge gekürzt. Die Überträge werden um die nicht übertragsfähigen Einnahmeanteile gekürzt. Die Anteile der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen wurden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen ermittelt. Rückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleDie Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurde getrennt nach Ereignisjahren für im jeweiligen Geschäftsjahr gemeldete sowie für bis zum Bilanzstichtag eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden gebildet. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird grundsätzlich einzeln ermittelt und nach dem individuellen Bedarf bewertet. Bei einer hohen Anzahl von offenen Versicherungsfällen werden Gruppenbewertungsverfahren angewendet, wenn beim Vorliegen von gleichartigen Risiken deren bilanzmäßig individuelle Behandlung schwierig oder gar unzumutbar ist. Für Spätschäden und Wiedereröffnungen werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten Pauschalrückstellungen gebildet. Die in der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthaltene Rentendeckungsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) unter Einbeziehung der für die Regulierung erforderlichen Aufwendungen einzeln berechnet. Es wurde eine Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen angesetzt. Die Bewertung wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen vorgenommen. Dabei wurden die Wertverhältnisse am Abschlussstichtag zugrunde gelegt. Die Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden entsprechend den Regelungen in den Rückversicherungsverträgen errechnet. SchwankungsrückstellungDie Schwankungsrückstellung für das selbst abgeschlossene und das übernommene Versicherungsgeschäft wird nach § 341h HGB in Verbindung mit § 29 RechVersV angesetzt und bewertet. Die Aufteilung der errechneten Schwankungsrückstellung auf die Hauptverwaltung und die Niederlassungen erfolgt für die jährlichen Anpassungsbeträge nach verdienten Bruttobeiträgen in dem jeweiligen Versicherungszweig. Sonstige versicherungstechnische RückstellungenDie sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen wurden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgezinst. Die unter den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesene Stornorückstellung für Wagnisfortfall und Wagnisminderung im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft ist im Berichtsjahr nach einem auf Erfahrungswerten beruhenden Stornosatz berechnet worden. Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden entsprechend den jeweils geltenden Verträgen ermittelt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche RückstellungenDie Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck berechnet. Neben den aktuellen Gegebenheiten wurden auch künftige Entwicklungen hinsichtlich Gehälter, Renten und Fluktuation berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgte mit dem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Wie im Vorjahr wurde auch in 2023 für die Bewertung ein Rechnungszinssatz auf Zehn-Jahres-Durchschnittsbasis verwendet. Dieser beträgt 1,76 Prozent (Vj. 1,45 Prozent). Der verwendete Zinssatz wurde auf Basis der Marktdaten zum 1. Oktober 2023 zum Jahresende prognostiziert und leitet sich aus der RückAbzinsV ab. Zum 31. Dezember 2023 verursacht der Unterschied zwischen der Anwendung des Zehn-Jahres-Durchschnitts und der Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnitts (1,76 Prozent, Vj. 1,45 Prozent) eine um 48 T€ (Vj. 262 T€) geringere Pensionsrückstellung. Die im Nachfolgenden erläuterten versicherungsmathematischen Parameter wurden für die Ermittlung der Verpflichtungen verwendet. Pensionsalter: frühestmögliches Alter gemäß Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz (RVAGAnpG), Gehaltsdynamik: 2,50 Prozent, Rentendynamik: 2,40 Prozent. Die berücksichtigte Fluktuation entspricht dem allgemein beobachtbaren altersabhängigen Durchschnitt der Branche und beeinflusst den Erfüllungsbetrag nur geringfügig. Die Aktivwertansprüche aus der Rückdeckungsversicherung wurden mit der Verpflichtung aus den Pensionszusagen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Aktivwertansprüche entspricht dem Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden. Das Wahlrecht gemäß Artikel 28 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) zur Unterlassung der Bildung von Pensionsrückstellungen für Altzusagen ist nicht in Anspruch genommen worden. SteuerrückstellungenDie Steuerrückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Erfüllungsbetrags angesetzt worden Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen werden generell in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Diese haben im Allgemeinen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgezinst. Folgende wesentliche sonstige Rückstellungen unterliegen spezifischen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen: JubiläumsrückstellungFür Jubiläumszahlungen aus Anlass von Dienstjubiläen der Mitarbeitenden wurde im Berichtsjahr eine Jubiläumsrückstellung gebildet. Die Berechnung erfolgte nach der projizierten Einmalbeitragsmethode unter Beachtung der Sterblichkeit nach den Richttafeln 2018 G von Heubeck und der Verwendung eines Diskontsatzes nach § 253 Abs. 2 HGB (Sieben-Jahres-Durchschnitt) von 1,76 Prozent (Vj. 1,45 Prozent). Die Fluktuation wurde mit durchschnittlich 1,5 Prozent und die Gehaltsdynamik mit 2,5 Prozent berücksichtigt. Als Endalter wurde das frühestmögliche Pensionsalter gemäß dem RVAGAnpG gewählt. Andere VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sind mit dem Nennwert bewertet. Alle Verbindlichkeiten, die nicht verzinslich sind, wurden mit dem Nennwert oder dem höheren Erfüllungsbetrag bewertet. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. WährungsumrechnungAnsprüche beziehungsweise Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wurden, sofern sie auf Fremdwährungen lauten, mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Außerachtlassung des Anschaffungskosten- und des Realisationsprinzips bewertet. Erträge und Aufwendungen werden mit dem Transaktionskurs zum Zeitpunkt des Zubeziehungsweise Abflusses bewertet. Zeitwertangaben gemäß § 54 RechVersVZeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und BeteiligungenGrundsätzlich wurden die Anteile und Beteiligungen nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Sofern Beteiligungen und Anteile zeitnah zum Stichtag erworben wurden, ist der Zeitwert mit dem Buchwert gleichgesetzt worden. Zeitwerte der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen WertpapiereFür Anteile an offen gehandelten Investmentanteilen bemisst sich der Zeitwert am beizulegenden Börsenkurswert zum Stichtag. Für Spezialinvestmentfondsanteile ergibt sich der Zeitwert auf Basis einer Fondsdurchschau. Aktientitel innerhalb der Spezialinvestmentfondsanteile werden mit dem jeweiligen Börsenkurswert, Rententitel hingegen mit dem jeweiligen Marktwert angesetzt. Für Anteile an offen gehandelten Investmentanteilen bemisst sich der Zeitwert am beizulegenden Börsenkurswert zum Stichtag. Anteile an Infrastrukturfonds, Immobilienfonds und Private-Equity-Fonds werden mittels gemeldeter NAV angesetzt. Die Ermittlung der Zeitwerte der festverzinslichen Wertpapiere erfolgte entsprechend den beizulegenden Börsenkurswerten und unter den bereits zuvor aufgeführten Bewertungsverfahren dieses Bilanzpostens. Zeitwerte der sonstigen KapitalanlagenFür die Ermittlung von Marktwerten bei nicht börsennotierten Papieren (Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen) wird als Kalkulationsgrundlage die Swapkurve herangezogen. Hier wird der der Laufzeit des zu bewertenden Papiers entsprechende Zinssatz auf der Swapkurve ermittelt. Etwaige Zu- und Abschläge ("Spreads") aufgrund der Ausgestaltung des jeweiligen Papiers (Laufzeit, Sicherheiten, Ratings etc.) werden entsprechend berücksichtigt. Die restlichen ausgewiesenen Kapitalanlagen wurden mit Börsen- oder Marktwerten angesetzt. Zeitwerte nach AnlageklasseIn der Aufstellung der Kapitalanlagen im Anhang unter "Angaben zur Aktivseite der Bilanz" sind die Zeitwerte nach Anlageklasse angegeben. V. Angaben zur Aktivseite der BilanzEntwicklung der Aktivposten A., B. I. bis III. im Geschäftsjahr
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und BeteiligungenAnteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit einem Anteilsbesitz von mindestens 20,0 Prozent, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu dienen, stellen sich wie folgt dar: Anteilsbesitzliste
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche WertpapiereIm Geschäftsjahr waren keine Abschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip vorzunehmen (Vj. 0 T€). Auch Abschreibungen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip wurden nicht durchgeführt (Vj. 474 T€). Wertaufholungen waren im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr nicht zu realisieren. Zum Bilanzstichtag bestanden keine unsaldierten stillen Lasten aufgrund der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips (Vj. 424 T€). Im Kapitalanlagebestand ist zum Abschlussstichtag kein Investmentvermögen enthalten, das zu mehr als 10,0 Prozent durch die Gesellschaft gehalten wird. Angaben gemäß § 285 Nr. 26 HGB
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereInhaberschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 36.587 T€ (Vj. 34.758 T€) sind bei der Interlloyd der dauernden Vermögensanlage gewidmet und wurden wie Anlagevermögen behandelt. Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Inhaberschuldverschreibungen vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgewidmet. Im Geschäftsjahr waren keine Abschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip vorzunehmen (Vj. 3 T€). Abschreibungen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip erfolgten im Berichtsjahr ebenfalls nicht (Vj. 9 T€). Zuschreibungen aufgrund Werterholungen waren im Berichtsjahr ebenfalls nicht zu realisieren (Vj. 0 T€). Zum Bilanzstichtag bestanden aufgrund der Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips unsaldierte stille Lasten in Höhe von 2.467 T€ (Vj. 3.973 T€). NamensschuldverschreibungenAbschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht erforderlich. Zuschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen (Vj. 0 T€). Der Buchwert der Namensschuldverschreibungen betrug zum Ende des Berichtsjahres 4.000 T€ (Vj. 4.000 T€), der Zeitwert belief sich auf 3.880 T€ (Vj. 3.763 T€). Die mit den Nominalbeträgen abzüglich zwischenzeitlicher Tilgungen angesetzten Namensschuldverschreibungen weisen bei 3 Papieren eine stille Last in Höhe von 134 T€ (Vj. 237 T€) aus. Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie übrige AusleihungenIm Geschäftsjahr waren keine Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich (Vj. 4 T€). Zuschreibungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von 1 T€ (Vj. 0 T€) vorgenommen. Der Buchwert der Schuldscheinforderungen betrug zum Ende des Berichtsjahres 997 T€ (Vj. 996 T€), der Zeitwert belief sich auf 942 T€ (Vj. 907 T€). Bei den Schuldscheinforderungen und Darlehen weist ein Papier eine stille Last von 55 T€ (Vj. 89 T€). Abrechnungsforderungen aus dem RückversicherungsgeschäftDer Saldo von 1.167 T€ (Vj. 1.611 T€) ergibt sich aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft an die ARAG Allgemeine. Die Bilanzierung erfolgte in Höhe der noch offenen Abrechnungssalden. Sonstige ForderungenAlle Posten unter den sonstigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Salden aus dem konzerninternen Finanzverbund gegenüber der ARAG Allgemeine von 2.330 T€ enthalten. Aktive RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte, noch nicht fällige Zinsansprüche für den Ertragszeitraum vor dem Bilanzstichtag. VI. Angaben zur Passivseite der BilanzEigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist durch die Gesellschafter in voller Höhe eingezahlt. Die gesetzliche Rücklage war in den Vorjahren gemäß § 300 Aktiengesetz (AktG) zu bilden. Im Geschäftsjahr war keine Zuführung zur gesetzlichen Rücklage erforderlich. Die Kapitalrücklage enthält Beträge, die Aktionäre in das Eigenkapital der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingezahlt hatten. Die gesetzliche Rücklage ist gemäß § 150 Abs. 2 AktG vollständig dotiert. Versicherungstechnische RückstellungenRückstellung für noch nicht abgewickelte VersicherungsfälleDie Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle netto einschließlich der Teilrückstellung für Regulierungsaufwendungen betrug am Ende des Geschäftsjahres im selbst abgeschlossenen Geschäft 22.103 T€ (Vj. 20.859 T€). SchwankungsrückstellungDer Schwankungsrückstellung wurden aufgrund der Schaden- und Beitragsentwicklung gemäß den Berechnungsvorschriften der RechVersV insgesamt 2.781 T€ entnommen (Vj. 283 T€). Somit beträgt die Schwankungsrückstellung zum Stichtag 12.920 T€ (Vj. 15.701 T€). Andere RückstellungenRückstellungen für PensionenDie Position berücksichtigt seit dem Jahr 2010 auch die Verrechnung von Anwartschaftsansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Der Posten zum 31. Dezember 2023 ermittelt sich daher wie folgt: Pensionsverpflichtungen
SteuerrückstellungenSteuerrückstellungen im Geschäftsjahr für dem im Grunde und der Höhe nach noch nicht feststehende Steuerforderungen sind aufgrund der körperschaft-, gewerb- und umsatzsteuerlichen Organschaft mit der ARAG SE über die ARAG Allgemeine zu bilden. Für sonstige Steuern und für bisher nicht geltend gemachte Steuerbeträge aus Betriebsprüfungen waren keine Rückstellungen zu bilden. Sonstige RückstellungenZum Bilanzstichtag ergaben sich die folgenden sonstigen Rückstellungen: Sonstige Rückstellungen
VII. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungVerlauf des VersicherungsgeschäftsSelbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge
Herkunft des Versicherungsgeschäfts nach gebuchten Beiträgen
Zinsen aus AbzinsungAus der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr entstanden wie im Vorjahr keine Zinserträge. Zinsaufwendungen fielen in Höhe von 2 T€ (Vj. 2 T€) an. AbwicklungsergebnisDas Abwicklungsergebnis netto der letztjährigen Schadenreserve beträgt im Geschäftsjahr 909 T€ (Vj. 1.376 T€) und beträgt im selbst abgeschlossenen Geschäft knapp 4,4 Prozent (Vj. 6,9 Prozent), bezogen auf die korrespondierende Eingangsreserve. Das positive Ergebnis ist insbesondere auf Abwicklungsgewinne in den Sparten der Verbundenen Wohngebäude- und Unfallversicherung zurückzuführen. Sonstige versicherungstechnische Erträge und AufwendungenDie sonstigen versicherungstechnischen Erträge umfassen insbesondere Erträge aus Mahngebühren. Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Feuerschutzsteuer in Höhe von 576 T€ (Vj. 521 T€). RückversicherungssaldoDer Saldo aus den abgegebenen Beiträgen an Rückversicherer, dem Anteil der Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle und den Rückversicherungsprovisionen beträgt 3.796 T€ (Vj. 535 T€). Außerordentliches ErgebnisIm Geschäftsjahr entstanden keine außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern in der Gewinn- und Verlustrechnung entfallen im vollen Umfang von 35 T€ (Vj. 37 T€) auf das Geschäftsjahr und betreffen ausschließlich die Niederlassung in Spanien. Da über die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG mit der ARAG SE eine körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Organschaft besteht, werden die latenten Steuern aufgrund abweichender Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz der Gesellschaft auf Ebene des Organträgers abgebildet. Die Interlloyd bildet nach Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG eine ertragsteuerliche Organschaft. Die Ertragsbesteuerung erfolgt somit auf Ebene der Muttergesellschaft. Die Ergebnisse der realitätsnäheren Bewertung (BMF-Schreiben vom 5. Mai 2000) und Abzinsung der Schadenrückstellungen (BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2016) werden bei der Ermittlung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt. VIII. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse nach §§ 251, 285 Nr. 3a HGBDie Gesellschaft hatte wie im Vorjahr keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse nach §§ 251, 285 Nr. 3 a HGB zu berichten. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
MitarbeitendeDie Zahl der Mitarbeitenden betrug im Jahresdurchschnitt 53 (Vj. 53). Hiervon entfielen auf den nationalen Vertrieb 22 Mitarbeitende (Vj. 21), auf den inländischen Betrieb und die nationale Schadenbearbeitung 27 Mitarbeitende (Vj. 27), auf sonstige Bereiche zwei Mitarbeitende (Vj. 1) sowie auf die spanische Niederlassung ebenfalls zwei Mitarbeitende (Vj. 3). Bezüge des Aufsichtsrats und des VorstandsIm abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die Bezüge des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf 47 T€ (Vj. 48 T€). Für Mitglieder des Vorstands fielen im Berichtsjahr 333 T€ (Vj. 237 T€) an. Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen fielen nicht an. Die Bezüge des Vorstands ergeben sich ausschließlich durch interne Weiterberechnungen von Konzernunternehmen. Honorar des AbschlussprüfersMit dem Abschlussprüfer wurde für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Solvabiltiätsübersicht zum 31. Dezember 2023 ein Nettohonorar in Höhe von insgesamt 49 T€ (Vj. 49 T€) vereinbart. Dieser Betrag ist im Geschäftsjahr 2023 als Aufwand erfasst worden. Sonstige Honorare sind für den Abschlussprüfer nicht angefallen. Die Umsatzsteuer ist jeweils als Aufwand erfasst, da grundsätzlich keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. KonzernzugehörigkeitDie ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft, Düsseldorf, hat nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass sie 100 Prozent der Aktien der Interlloyd Versicherungs-AG hält. Die ARAG Holding SE, Düsseldorf, ist mittelbar über die ARAG SE, Düsseldorf, wiederum mit Mehrheit an der ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft beteiligt. Damit ist die Interlloyd ein mittelbar im Mehrheitsbesitz der ARAG Holding SE stehendes und gemäß Artikel 9 Abs. 1 SE-Verordnung vom 10. November 2001 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 AktG abhängiges Unternehmen im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der ARAG Holding SE, Düsseldorf, einbezogen. Der Konzernabschluss der ARAG Holding SE wird im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Die Gesellschaft stellt keinen eigenen Konzernabschluss auf, da der Konzernabschluss der ARAG Holding SE befreiende Wirkung nach § 291 HGB entfaltet. Organe der GesellschaftDie Organe der Gesellschaft setzen sich wie folgt zusammen: Der Aufsichtsrat
Der Vorstand
IX. NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Die bisherige Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 verläuft erwartungsgemäß. X. ErgebnisverwendungZum 1. Januar 1999 wurde ein Ergebnisabführungsvertrag mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Düsseldorf, abgeschlossen. Demnach werden im Geschäftsjahr 100 Prozent des Gewinns in Höhe von 3.958 T€ (Vj. 521 T€) von der Interlloyd abgeführt. Eine Berücksichtigung der Bildung oder Auflösung von Rücklagen und etwaiger ausschüttungsgesperrter Beträge erfolgte.
Düsseldorf, den 11. März 2024 Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft Der Vorstand Christian Vogée, Sprecher Uwe Grünewald Zouhair Haddou-Temsamani Katrin Unterberg WEITERE INFORMATIONENI. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Interlloyd Versicherungs-AG, DüsseldorfVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Interlloyd Versicherungs-AG, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Interlloyd Versicherungs-AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte VersicherungsfälleHinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang der Gesellschaft in Abschnitt II. Risikoangaben sind im Lagebericht in Abschnitt IV enthalten. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts beträgt EUR 49,4 Mio. Dies entspricht 77,0 % der Bilanzsumme; hieraus ergibt sich ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle setzt sich aus verschiedenen Teilschadenrückstellungen zusammen. Die Rückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle des selbstabgeschlossenen Versicherungsgeschäfts bilden hiervon den wesentlichen Teil. Die Bewertung der Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle unterliegt Unsicherheiten hinsichtlich der voraussichtlichen Schadenhöhe und ist daher insbesondere bezogen auf die unbekannten Versicherungsfälle stark ermessensbehaftet. Die Schätzung darf nach handelsrechtlichen Grundsätzen nicht risikoneutral im Sinne einer Gleichgewichtung von Chancen und Risiken durchgeführt werden, sondern hat unter Beachtung des bilanzrechtlichen Vorsichtsprinzips (§ 341 e Abs. 1 Satz 1 HGB) zu erfolgen. Die Rückstellungen für bekannte Versicherungsfälle werden nach dem voraussichtlichen Aufwand für jeden einzelnen Schadenfall gebildet. Für bereits eingetretene aber noch nicht gemeldete Schadenfälle (unbekannte Schadenfälle) werden Spätschadenrückstellungen gebildet, die überwiegend nach Erfahrungssätzen berechnet werden; dabei kommen anerkannte versicherungsmathematische Verfahren zur Anwendung. Das Risiko für den Abschluss besteht bei den zum Bilanzstichtag bereits bekannten Schadenfällen darin, dass die noch zu erwartenden Schadenzahlungen nicht in zutreffender Höhe zurückgestellt werden. Bei den unbekannten Schadenfällen besteht daneben das Risiko, dass diese nicht in zutreffendem Umfang geschätzt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGBei der Prüfung der Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle haben wir als Teil des Prüfungsteams eigene Aktuare eingesetzt und risikoorientiert insbesondere die folgenden wesentlichen Prüfungshandlungen durchgeführt:
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie verwendeten Methoden zur Bewertung der in der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Schaden-/Unfall-Versicherungsgeschäft enthaltenen Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle sind sachgerecht, stehen im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen und wurden korrekt angewendet. Die zugrunde liegenden Annahmen wurden in geeigneter Weise abgeleitet. Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 30. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. August 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Interlloyd Versicherungs-AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thorsten Klitsch.
Köln, den 15. März 2024 KPMG
AG
gez. Klitsch, Wirtschaftsprüfer gez. Bramkamp, Wirtschaftsprüfer II. Bericht des AufsichtsratsIm Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht sowie beratend begleitet und war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften, die vorgesehene Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie über bedeutende Einzelvorgänge. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden vom Vorstand im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen und hinterfragt. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat die dazu erforderlichen Informationen vom Vorstand in Gestalt entsprechender Berichte erhalten. Der Aufsichtsrat hat diese Berichte in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen. Der Aufsichtsrat trat im vergangenen Geschäftsjahr in vier ordentlichen Sitzungen sowie einer außerordentlichen Sitzung zusammen und konnte sich dabei von der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugen. Des Weiteren trat der Aufsichtsrat einmal zu einer außerordentlichen Sitzung sowie, im Anschluss an die Hauptversammlung, zur konstituierenden Sitzung des Gremiums zusammen. Die Sitzungen fanden entweder als Präsenzsitzungen oder remote via Microsoft-Teams-Besprechungen statt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ließ sich über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informieren. Wesentliche Entwicklungen wurden dem Aufsichtsratsvorsitzenden tagesaktuell berichtet. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurde regelmäßig ein Controllingbericht zu gebuchten Beiträgen, externen Schadenzahlungen und Provisionen der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Tätigkeit des Aufsichtsrats wurde im Berichtsjahr maßgeblich durch die geopolitische Lage sowie die Inflation und die damit verbunden Auswirkungen auf das Geschäft und den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft geprägt. Mit Wirkung zum 01. April 2023 beschloss der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung die Bestellung von Katrin Unterberg als Mitglied des Vorstands und die Ernennung von Christian Vogée als Vorstandssprecher der Gesellschaft. In der gleichen Sitzung stimmte der Aufsichtsrat einer Anpassung des Geschäftsverteilungsplans für den Vorstand zu. In den ordentlichen Sitzungen ließ sich der Aufsichtsrat insbesondere über die aktuelle Geschäftsentwicklung der Gesellschaft berichten. In Verbindung mit den vorgelegten Controlling- und Risikoberichten, dem Own-Risk-and-Solvency-Assessment(ORSA)-Bericht, den Kapitalanlageberichten sowie den Quartalsabschlüssen mit jeweils aktueller Prognoserechnung konnte sich der Aufsichtsrat umfassend über die Lage der Gesellschaft informieren. Der Aufsichtsrat befasste sich darüber hinaus mit Berichten über die Rückversicherungserneuerung für das Jahr 2023, die Risikostrategie für das Jahr 2023, die wesentlichen Initiativen und deren Status im Rahmen von ARAG 5>30 sowie sonstigen Vorgängen mit Relevanz für die Gesellschaft. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Vorstand. Der Aufsichtsrat verabschiedete außerdem die strategische Planung für die Jahre 2024 bis 2026 und stimmte der Aktualisierung der Allgemeinen Kapitalanlagerichtlinie sowie der Etablierung einer doppelstöckigen Spezialfondsstruktur zu. Zudem verabschiedete der Aufsichtsrat den Entwicklungsplan für das Gremium für das Jahr 2024, stimmte der Geschäftsstrategie zu und beschäftigte sich mit der Angemessenheit der Vorstandsbezüge, der Struktur der Vergütungssysteme sowie der Führungskräftestatistik. Der vom Vorstand nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem durch die Hauptversammlung am 30. März 2023 gewählten und mit der Prüfung beauftragten Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die vorgenannten Unterlagen, der Geschäftsbericht und der Bericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der feststellenden Aufsichtsratssitzung ausgehändigt worden. Die Unterlagen wurden in der Sitzung vom Vorstand zusätzlich mündlich erläutert. Die Abschlussprüfer, die den Prüfungsbericht unterzeichnet haben, nahmen an den Beratungen des Aufsichtsrats über die Vorlagen teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen darüber hinaus für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Prüfungsplanung wurde im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung durch KPMG vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat nach eigener Prüfung dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch die Abschlussprüfer zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht gebilligt und damit den Jahresabschluss sowie den Lagebericht festgestellt. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeitenden für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Düsseldorf, den 17. April 2024 Interlloyd Versicherungs-AG Der Aufsichtsrat Hanno Petersen, Vorsitzender Dr. Matthias Maslaton, stellv. Vorsitzender Dr. Alexander Hirsch III. ImpressumHerausgeberARAG SE ARAG Konzernkommunikation/Marketing ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf medien@arag.de RedaktionARAG SE Dr. Christine Helbig Fachreferentin Publikationen Konzept, Gestaltung und Umsetzung HGB Hamburger Geschäftsberichte GmbH & Co. KG DanksagungWir bedanken uns bei unseren Kollegen und Partnern für ihr tatkräftiges Mitwirken bei der Erstellung des Berichts. HinweiseAus rechentechnischen Gründen können im Geschäftsbericht Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (Währung, Prozent) auftreten. Für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Ohne Satz- und Sonderzeichen (zum Beispiel Doppelpunkt etc.) lassen sich zudem Texte blinden und sehbehinderten Menschen durch Computersysteme flüssiger vorlesen. Im Internet erhalten Sie aktuelle Informationen zum Konzern über unsere Homepage www.ARAG.com und zu unseren Produkten über unsere Seite www.ARAG.de. |
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