Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 737851
Eingetragen
20.6.2011
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Erstellung von Flachdachbauarbeiten sowie die damit zusammenhängenden Geschäfte aller Art

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Josef Ernst Tuscher
seit 20.6.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rathausstraße 19/3, 71576 Burgstetten, Ortsteil Burgstall
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

tectum Flachdach GmbH

Steinheim an der Murr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 224.627,52 240.480,18
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 22.920,00 39.872,00
III. Finanzanlagen 201.706,52 200.607,18
B. Umlaufvermögen 1.722.303,01 1.395.665,40
I. Vorräte 705.692,19 306.512,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 93.418,10 76.098,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 923.192,72 1.013.054,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.240,00 3.961,00
Aktiva 1.948.170,53 1.640.106,58

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 989.267,94 1.064.163,92
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 964.267,94 1.039.163,92
davon Gewinnvortrag 1.039.163,92 871.044,36
B. Rückstellungen 22.484,96 104.920,85
C. Verbindlichkeiten 934.980,63 466.584,81
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 934.980,63 466.584,81
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.437,00 4.437,00
Passiva 1.948.170,53 1.640.106,58

Anhang

Größenklasse (§ 267 Abs. 1 HGB)
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 1 HGB)
Der Jahresabschluss wurde nach Maßgabe der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbHG zu beachten.

Im Rahmen des Anlagevermögens wurden erworbene immaterielle Vermögensgegenstände zu Anschaffungskosten und Sachanlagen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Sachanlagen bis zu einem Wert von Euro 800,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und vollständig abgeschrieben.

Beteiligungen und sonstige Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag beizulegende niedrigere Wert angesetzt.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB)
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nicht.

Arbeitnehmer (§ 258 Nr. 7 HGB)
Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres durchschnittlich 10 Arbeitnehmer (Vorjahr 12 Arbeitnehmer) beschäftigt.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2024 festgestellt.

 

Steinheim an der Murr, den 03.09.2024

gez. Josef Ernst Tuscher, (Geschäftsführer)

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