Abels & Kemmner GmbH - Supply Chain Engineers
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Børge Anegaard seit 21.12.2023 | Geschäftsführer |
Barbara Thaler-Rohr seit 21.12.2023 | Prokura |
Marion Süßmilch seit 3.7.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
esco GmbH engineering solutions consultingHerzogenrathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2022esco GmbH engineering solutions consulting, Kaiserstr. 100, 52134 HerzogenrathFinanzamt: Aachen-Kreis Steuer-Nr.: 202/5771/1899 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung B. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss II. Erleichterungen C. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Verbindlichkeiten II. Pensionsrückstellung III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG IV. Ergebnisverwendung E. Sonstige Pflichtangaben I. Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl II. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage III. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. B . Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt. II. Erleichterungen Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der esco GmbH um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt und insoweit § 288 HGB in Anspruch genommen wird. Auf die Angabe der Geschäftsführergehälter wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Genauso wurden die größenabhängigen Erleichterungen des § 274a Nr. 2 bis 4 HGB in Anspruch genommen. Gemäß § 274 HGB wird eine saldierte Abgrenzung für die voraussichtlichen zukünftigen Steuerbe- und Steuerentlastungen aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede berechnet. Die passive latente Steuer wurde gemäß § 274a Nr. 5 HGB berücksichtigt, vom Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB wurde Gebrauch gemacht. Mit Blick auf § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB sowie auf § 8c KStG erfolgte keine Berücksichtigung der entstehenden steuerlichen Verlustvorträge bei der Berechnung aktiver latenter Steuern. C. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der esco GmbH engineering solutions consulting ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlininen-Umsetzungsgesetzes vom 23.07.2015 (BilRUG) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen erstellt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1-2 und Abs. 2a HGB aktiviert und nach Fertigstellung auf fünf Jahre abgeschrieben. Im Rahmen der Bilanzierungshilfe wurde in diesem Jahr wieder von dem Wahlrecht der Aktivierung von selbst erstellter Kunden-Software Gebrauch gemacht. Die Software wird lizenziert an Kunden vergeben und weist eine längere wirtschaftliche Nutzungsdauer aus. Die Geschäftsleitung geht hier im Rahmen der Abschreibung von sieben Jahren aus. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden aktiviert und nach kaufmännischer Übung linear auf drei Jahre abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, linear und gegebenenfalls pro rata temporis bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden als Ergebnis der Inventur für Büromaterial, die durch die Gesellschaft erstellt und bekannt gegeben wurde, in Höhe der Anschaffungskosten angesetzt. Materialbestände und unfertige Erzeugnisse sowie die oben beschriebenen selbsterstellten immateriellen Inventare wurden als Ergebnis der Inventur, die ebenfalls durch die Gesellschaft selber erstellt und bekannt gegeben wurde, angesetzt. In die Herstellungskosten wurden demnach gemäß § 255 Abs. 2 HGB die Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Es erfolgte keine Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Bank- und Kassenbestände werden zu Nennwerten angesetzt. In diesem Rahmen wurde auch die vom Finanzamt Aachen-Kreis gewährte Forschungszulage für 2022 lt. Bescheid vom 09.02.2023 in Höhe von 29.457 € als sonstige Forderung erfasst. Erkennbare Risiken, die durch Wertberichtigungen zu berücksichtigen waren, lagen nicht vor. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten und ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Der Wert der Pensionsrückstellung wurde als Ergebnis des Gutachtens des Versicherungsunternehmens, für das dieses keine Haftung übernimmt, angesetzt. Demnach erfolgte die Bewertung der Pensionsrückstellung nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode". Der Rückstellungsbetrag gemäß PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtung, der von dem Mitarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeit erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln Heubeck 2018G" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Abzinsungssatz bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit 0% p. a. eingerechnet. Für den sich durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG im Kalenderjahr 2011 ergebene zusätzliche Rückstellungsbetrag in Höhe von 15.767 € wurde von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und für 2022 wiederum ein Betrag von einem fünfzehntel den Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.051 € zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert als sonstiger betrieblichen Aufwand gezeigt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene, verbleibende Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von 2.104 € wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums der Pensionsrückstellung zugeführt. Der von der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB erfasste Betrag beläuft sich auf 14.366 €. Für die Ausschüttung zusätzlich gesperrte Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB bestehen in Höhe von 1.089.264 €. Dabei handelt es sich um die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände bzw. in Entwicklung befindlicher immaterieller Vermögensgegenstände. D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. VerbindlichkeitenEs bestehen laufende Miet- und Leasingverträge und Verträge über die Nutzung von Lizenzrechten. Im übrigen bestehen branchenübliche Sicherheitsabreden. II. PensionsrückstellungEs wird insoweit auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHGZwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern besteht folgende langfristige Darlehensverbindlichkeiten:
IV. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung wird vorschlagen, den handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von 34.914,06 € mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 343.580,51 € zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. Es sind die vorstehenden Ausführungen zur Ausschüttungssperre zu berücksichtigen. Aufgrund des steuerlichen Verlustes und des bestehenden Verlustvortrages entsteht keine Körperschaftsteuer. Die Erstattung beläuft sich auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer von insgesamt 1,78 EUR. Aufgrund des bestehenden steuerlichen Verlustvortrages entsteht auch keine Gewerbesteuer. Auch ergibt sich eine Erstattung aus der Forschungszulage, die durch das Betriebsstättenfinanzamt ausgezahlt wird. E. Sonstige Pflichtangaben I. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter Im Kalenderjahr wurden im Jahresdurchschnitt 20 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berechnung erfolgte gemäß § 285 Abs. 7 HGB. II. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die wirtschaftliche Lage zutreffend wider. III. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurden die Geschäfte der Unternehmung durch die Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Dietmar Ernst Kaiserstr. 100 52134 Herzogenrath und Frau Dipl.-Betriebswirtin Marion Süßmilch Kaiserstr. 100 52134 Herzogenrath geführt.
Aachen, den 28. März 2023 gez. Dipl.-Ing. Dietmar Ernst, Esco GmbH, Geschäftsführer gez. Dipl.-Bw. Marion Süßmilch, Esco GmbH, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2023 festgestellt. |
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