SLW Altenhilfe Liebfrauenhaus GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Horst Mag. Dr. Schwarz seit 16.10.2025 | Geschäftsführer |
Jorge Pons Vorberg seit 26.8.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
KOS Care Srl | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Charleston Holding GmbH (vormals: KOS Germany GmbH)Füssen (vormals: München)Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 und KonzernlageberichtKonzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Grundlagen des Unternehmens Die Charleston Holding GmbH übt klassische Holdingfunktionen wie das Halten und Verwalten der Beteiligungen an Tochtergesellschaften sowie deren Finanzierung aus. Sie ist seit November 2019 in dem KOS-Konzern mit Sitz in Mailand eingebunden. Die Geschäftstätigkeit der gesamten Charleston-Gruppe erstreckt sich auf das Betreiben von stationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegebetrieben in Baden-Württemberg, Niedersachen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Darüber hinaus erbringt die Charleston-Gruppe mittels eigener Servicegesellschaften auch sämtliche Dienstleistungen wie Catering, Reinigung und Wäscherei, welche im Zusammenhang mit dem Betrieb der Pflegeeinrichtungen erforderlich sind. Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 wurden in 47 (i. Vj. 47) Einrichtungen insgesamt 4.051 (i. Vj. 4.047) vollstationäre Pflegeplätze betrieben sowie fünf Tagespflegen, zwei Pflegefachzentren und sieben ambulante Pflegedienste, davon ein ambulanter Intensivpflegedienst. Des Weiteren werden an sechs Standorten Wohnungen mit Betreuungsleistungen angeboten. 2. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenumfeld a. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2021 stand, ebenso wie das Vorjahr, in den wirtschaftlichen Bereichen unter Einfluss der Corona-Covid-19-Pandemie. Die gesamtwirtschaftliche Situation hat sich im Jahr 2021 etwas erholt und entwickelt sich positiv. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg in 2021 laut Angaben des Statistischen Bundesamtes [1] um +2,7 % (-5,0 % in 2020). Im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2020, in dem die Produktion im Zuge der Coronapandemie teilweise massiv eingeschränkt worden war, hat sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 in fast allen Wirtschaftsbereichen erhöht. Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg im Verarbeitenden Gewerbe deutlich um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr. Die Wirtschaftsleistung der Unternehmensdienstleister nahm um 5,4 % zu. Im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe fiel das Wirtschaftswachstum aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen mit einem Plus von 3,0 % etwas verhaltener aus. Lediglich im Baugewerbe, in dem die Coronapandemie in Jahr 2020 keine sichtbaren Spuren hinterlassen hatte, ging die Wirtschaftsleistung 2021 gegenüber 2020 leicht um 0,4 % zurück. Die Verbraucherpreise [2] in Deutschland erhöhten sich im Jahresdurchschnitt 2021 um voraussichtlich +3,1 % (2020 um +0,5 %). Das war der höchste Preisanstieg seit 1993. Im Jahresdurchschnitt 1 2021 waren 44,9 Millionen Personen mit einem Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren in etwa genauso viele Erwerbstätige wie im Vorjahr. Allerdings arbeiteten viele Erwerbstätige nun in anderen Wirtschaftsbereichen oder anderen Beschäftigungsverhältnissen als zuvor. Die Arbeitslosenzahl [3] betrug im Jahr 2021 durchschnittlich 2,6 Millionen Menschen im Vergleich zum Vorjahr mit durchschnittlich 2,7 Millionen Personen. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,7 % (in 2020: 5,9 %). b. Branchenentwicklung Die Pflegebranche wurde weiterhin massiv durch die Pandemie beeinflusst. So wurde aufgrund von verfügten Quarantänemaßnahmen, dem Verbleib in der Häuslichkeit und ähnlichen Einschränkungen die negative Entwicklung der Auslastung im Vorjahr fortgesetzt. Es mussten eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben zur Versorgung der Bewohner und zum Schutze der Bewohner vor mögliche Ansteckungen und zur Abwehr weiterer Infizierungen geleistet werden. Die Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben stellte die Branche vor finanzielle und personelle neue Herausforderungen. Hierzu zählen insbesondere die Beschaffung und logistische Abwicklung von Schutz- und Testmaterialien und der Einsatz des Personals zur pflegerischen Versorgung unter Schutzausrüstung (insbesondere mit Schutzmaske) sowie die erhöhte Einzelbetreuung in Zeiten ohne Gruppenangeboten. Der Gesetzgeber hat die Branche als systemrelevant eingestuft und bereits im März 2020 durch den neu geschaffenen § 150 Absatz 2 SGB XI einen Rettungsschirm erlassen. Dieser ermöglicht es allen Unternehmen, die nach dem SGB XI Leistungen abrechnen, sämtliche Covid-19 bedingte Mehraufwendungen und die Mindereinnahmen zum Vergleichsmonat Januar 2020 gegenüber den zuständigen Pflegekassen geltend zu machen. Diese Ersatzleistungen waren zunächst bis zum 30. September 2020 befristet und seither quartalsweise, letztmalig bis zum 31. März 2022, verlängert worden. Durch die TestV vom 18. Oktober 2020 wurde angeordnet, dass in den Pflegeheimen Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher durchzuführen sind. Auch dies stellte die Organisation vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig wurde in der TestV eine Vergütung der von den Einrichtungen zu beschaffenden POC-Tests (Schnelltests) und eine pauschale Vergütung für die Durchführung festgelegt. Der GKV-Spitzenverband hat zuletzt mit Zustimmung des BMG mit Datum vom 26. Juli 2021 die Vergütungen angepasst. Zum 30. Juli 2021 wurde des Weiteren die Richtlinie zur Gewährung eines Ausgleichs für die coronabedingten Mindereinnahmen bei der Umlage der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen in Tagespflegen und in vollstationären Einrichtungen der Pflege bekanntgegeben. Der Freistaat Bayern gewährt für Tagespflegeeinrichtungen gemäß § 41 SGB XI, die sich während des Leistungszeitraumes in Betrieb befinden, die ausschließlich Leistungen der Tagespflege anbieten und mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI abgeschlossen worden ist (zugelassene Pflegeeinrichtungen), die aufgrund der coronabedingt geltenden Abstandsregelung, sowie für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI mit einem Versorgungsvertrag, die sich während des Leistungszeitraums in Betrieb befanden und besonders schwer von Covid-19-Ausbrüchen betroffen waren, einen Ausgleich für die Mindereinnahmen, die bei der Umlage der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nachgewiesen werden. Die wesentlichen Erstattungsmöglichkeiten werden von der Charleston Gruppe in Anspruch genommen und monatlich gegenüber den Pflegekassen geltend gemacht. Es ist davon auszugehen, dass nach der Pandemie die Auslastung der Pflegeheime und die Nachfrage nach professioneller Pflege erneut ansteigen wird. Langfristig bleibt die Altenpflege aufgrund der Demographie in Deutschland einer der herausragenden Wachstumsmärkte und eröffnet vor allem privaten Betreibern sehr große Chancen Gegenwärtig liegt nach Informationen des statistischen Bundesamtes [4] die Lebenserwartung Neugeborener bei 78,6 Jahren (Männer) und bei 83,4 Jahren (Frauen). Aufgrund der zu erwartende Bevölkerungsentwicklung [5] wird der sogenannte Altenquotient (das Verhältnis der 67-jährigen und Älteren je 100 Personen im Alter von 20 bis 67 Jahren von 2018 31 % auf 39 % in 2030 und sogar auf 50 % in 2060 steigen. Bei den über 80-jährigen wird gar ein Anstieg um 54,2%-Punkte zu 2020 erwartet [6] . Dieser Entwicklung entsprechend wird der Bedarf an angemessenen Wohn- und Pflegeformen weiter steigen und sich ein enormes Markt- und Wachstumspotenzial für viele im Bereich der Seniorenpflege und -betreuung tätige Unternehmen ergeben. Im Dezember 2019 waren laut Statistischen Bundesamt [7] 4,1 Millionen (2017: 3,4 Millionen) Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI); die Mehrheit 62 % (2017: 63 %) waren Frauen. 80 % (2017: 81 %) der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter; 85 Jahre und älter waren 34 % (2017: 35 %). Der Anteil der Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden stieg von 76 % bzw. 2,6 Millionen in 2017 auf 80 % bzw. 3,3 Millionen. Davon wurden 2,1 Millionen allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 980.000 leben zuhause und die Pflege erfolgt gemeinsam mit ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste. Weitere 210.000 Pflegebedürftige wurden im Pflegegrad 1 ohne Leistungen durch Pflegeheime oder einer ambulanten Versorgung zu Hause versorgt. Das bedeutet, sie wurden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt. Der Anteil der Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeheimen liegt unverändert bei 818 Tsd. Menschen [8] . Die Nachfrage nach Leistungen der ambulanten Pflegedienste hat dagegen zugenommen. Die Zahl der durch ambulante Dienste betreute Pflegebedürftige stieg um 18,4 % auf 982.604 Pflegebedürftige [9] . Von den im Dezember 2019 zu Hause Versorgten waren 60,2 % Frauen (2017: 60 %). Der Frauenanteil bei den vollstationär im Heim Versorgten war mit 69,7 % (2017: 70 %) deutlich höher. Die vollstationär im Heim betreuten Frauen und Männer waren älter [10] als die zu Hause Gepflegten: Bei diesen Heimbewohnern waren 71,5 % (2017: 50 %) 85 Jahre und älter, bei den zu Hause Versorgten 50,6 %. Schwerstpflegebedürftige wurden zudem eher im Heim vollstationär betreut [11] : Der Anteil der Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 (höchster Pflegegrad) betrug im Heim 15,2 % (2017: 16 %) - bei den zu Hause Versorgten 3,5 % (2017: 4 %). Mit zunehmendem Alter sind Menschen in der Regel eher pflegebedürftig. Während bei den 70- bis unter 75-Jährigen "nur" 7,6 % (2017: 6 %) pflegebedürftig war, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflegequote ermittelt: Der Anteil der Pflegebedürftigen an allen Menschen dieser Altersgruppe betrug dabei 76,3 % (2017: 71 %). Auffallend ist, dass Frauen ab circa dem siebzigsten Lebensjahr eine deutlich höhere Pflegequote aufwiesen - also eher pflegebedürftig sind als Männer dieser Altersgruppen. So beträgt zum Beispiel bei den 85- bis unter 90-jährigen Frauen die Pflegequote 55,1 % (2017: 49 %), bei den Männern gleichen Alters hingegen "nur" 49,4 % (2017: 36 %). Neben Unterschieden in der gesundheitlichen Entwicklung bei Frauen und Männern kann ein Faktor für diesen Verlauf der Pflegequoten auch das differierende Antragsverhalten bei Männern und Frauen sein: Ältere Frauen leben häufiger alleine. Bei Pflegebedarf kann schneller die Notwendigkeit bestehen, einen Antrag auf Leistungen zu stellen, während die pflegebedürftigen Männer häufig zum Beispiel zuerst von ihren Frauen versorgt werden. Entsprechend wird zunächst auf eine Antragstellung verzichtet. Im Zuge der Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist auch ein Anstieg der Pflegequoten in den einzelnen Altersgruppen beobachtbar. Bei den 85- bis unter 90-Jährigen betrug die Pflegequote 2015 noch 40 %. Inzwischen sind 49,4 % (2017: 44 %) in diesem Alter pflegebedürftig. Bundesweit gab es im Dezember 2019 [12] 15.380 (2017: rund 14.500) Pflegeheime. Die Mehrzahl der Heime 8.115, entsprechend 52,8 % (2017: 53 % bzw. 7.600) befand sich in freigemeinnütziger Trägerschaft (z. B. DIAKONIE oder CARITAS). Der Anteil der privaten Träger betrug 42,7 % (2017: 43 %). Öffentliche Träger haben den geringsten Anteil 4,5 % (2017: 5 %). Das stärkste Wachstum hatten die privaten Träger mit 6,5 % gegenüber 2017. Das Wachstum im Bereich stationärer Pflegeeinrichtungen ist wie in den Vorjahren durch die Neueröffnung vornehmlich privater Anbieter gekennzeichnet. Dies verstärkt die Wettbewerbssituation vor allem für kleinere Betreiber. Die Folge ist ein nach wie vor anhaltender Konsolidierungstrend der Branche. Mit dem Anstieg der Pflegebedürftigen wird der Bedarf an Pflegekräften weiter steigen. Dies wird die ohnehin angespannte Lage des Fachkräftemangels weiter verschärfen und somit zu der großen Herausforderung der Pflegewirtschaft für die künftigen Jahre. 3. Wirtschaftsbericht a. Geschäftsverlauf 2021 Die durchschnittliche Kapazitätsauslastung betrug im Berichtsjahr 83,6 % (i. Vj. 87,0 %), bereinigt um die Neueröffnung in München und die Standorte mit großen Umbaumaßnahmen betrug diese 84,0 % (i. Vj. 87,8 %). Damit lag die Auslastung durch die Covid-19-Pandemie unterhalb der geplanten Auslastungssteigerung und unter dem Vorjahr. Die für die interne Steuerung der Gesellschaft u. a. maßgebliche Ertragsgröße EBITDA [13] betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 8.666 (i. Vj. TEUR 6.887) und lag damit im Rahmen der Erwartungen. b. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2021 erzielte die Charleston-Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 183.401 (i. Vj. TEUR 175.815). Diese sind aufgrund der Covid-19-Pandemie leicht unterhalb der Erwartungen für 2021. Die Umsätze resultieren zu 85,4 % (i. Vj. 89,3 %) aus Pflegedienstleistungen, zu 0,9 % (i. Vj. 0,9 %) aus Leistungen im Zusammenhang mit dem Betreuten Wohnen, zu 3,9 % (i. Vj. 3,8 %) aus Leistungen der ambulanten Pflege, zu 4,4 % (i. Vj. 4,2 %) aus sonstigen Dienstleistungen sowie zu 5,4 % (i. Vj. 1,8 %) aus Corona Mindereinnahmen gemäß § 150 SGB XI. Bei einem Materialaufwand von TEUR 21.978 (i. Vj. TEUR 19.427) ergibt sich eine Materialaufwandsquote von 12,0 % (i. Vj. 11,0 %). Die Beschaffung von Materialien im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie belief sich auf TEUR 2.378. Die Personalaufwendungen beliefen sich auf insgesamt TEUR 107.600 (i. Vj. TEUR 111.096) und führen zu einer Personalaufwandsquote von 58,7 % (i. Vj. 63,2 %). Aufgrund des vermehrten Einsatzes von Fremdpersonal ging die Personalaufwandsquote gegenüber dem Vorjahr zurück. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden planmäßige Abschreibungen von TEUR 4.288 (i. Vj. TEUR 5.525) vorgenommen. Der maßgebliche Anteil entfällt mit TEUR 2.066 (i. Vj. TEUR 3.236) auf Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit TEUR 59.895 (i. Vj. TEUR 53.160) betreffen im Wesentlichen Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen in Höhe von TEUR 29.656 (i. Vj. TEUR 29.424). Darüber hinaus stellen Aufwendungen für Verwaltungsaufwand in Höhe von TEUR 6.413 (i. Vj. TEUR 5.048) und für Beiträge, Abgaben, Versicherung in Höhe von TEUR 6.160 (i Vj. TEUR 4.611), für Energie in Höhe von TEUR 4.440 (i. Vj. TEUR 4.362) für Wartung und Instandhaltung der Wohngebäude und deren Einrichtungen in Höhe von TEUR 4.398 (i. Vj. TEUR 3.400) die größten Kategorien dar. Der Zinsaufwand von TEUR 223 (i. Vj. TEUR 227) betrifft im Wesentlichen die Abzinsung von Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 161 (i. Vj. TEUR 183). Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2021 ein Ergebnis nach Steuern von TEUR 3.378 (i. Vj. TEUR 641) bzw. nach Berücksichtigung sonstiger Steuern ein Konzernjahresüberschuss von TEUR 2.888 (i. Vj. TEUR 231). c. Finanzlage Kapitalstruktur Das Bruttovermögen des Konzerns zum Stichtag ist zu 49,1 % (i. Vj. 49,1 %) durch Eigenkapital finanziert. Die bislang durchgeführten Tätigkeiten zur Akquisition von Pflegeeinrichtungen werden auch kurz- bis mittelfristig fortgesetzt werden. Der dafür notwendige finanzielle Rahmen wird durch Eigenmittel, die Gesellschafterin sowie bedarfsweise auch durch Kreditinstitute gewährleistet. Investitionen Investitionen im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen in Softwarelizenzen in Höhe von TEUR 38 (i. Vj TEUR 94), in Firmenwerte in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 99) sowie in Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 2.439 (i. Vj. TEUR 1.631) getätigt. Liquidität Charleston finanziert sich im Wesentlichen aus eigenen Mittel. Die Gesellschafterin gewährleistet die jederzeitige Zahlungsfähigkeit. Der Bestand an flüssigen Mitteln konnte gegenüber dem Vorjahr erhöht werden und beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres 2021 auf TEUR 14.629 (i. Vj. TEUR 8.105). Die gute Geschäftsentwicklung hat zur Verbesserung der Liquiditätsausstattung beigetragen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 11.021 (i. Vj. TEUR 3.395), aus Investitionstätigkeit von TEUR -2.431 (i. Vj. TEUR -1.524) sowie aus der Finanzierungstätigkeit von TEUR -2.066 (i. Vj. TEUR 2.091) erzielt. In 2021 erfolgte die Rückzahlung eines kurzfristigen Darlehens in Höhe von TEUR 2.000 an die Gesellschafterin. d. Vermögenslage Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2021 beläuft sich auf TEUR 64.681 (i. Vj. TEUR 58.795). Die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 24.585 (i. Vj. TEUR 26.713) werden durch den im Wesentlichen aus der Kapitalkonsolidierung stammenden Geschäfts- oder Firmenwert dominiert, der über fünf Jahre bzw. für die Akquisitionen ab 2017 über die restliche Nutzungsdauer der Pachtverträge planmäßig abgeschrieben wird und einen Buchwert zum Stichtag in Höhe von TEUR 24.451 (i. Vj. TEUR 26.517) ausweist. Das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 10.045 (i. Vj. TEUR 9.772) umfasst im Wesentlichen die Ausstattungen von 47 (i. Vj. 47) zum Stichtag im Konzern befindlichen stationären Pflegeeinrichtungen. Das Umlaufvermögen in Höhe von TEUR 29.640 (i. Vj. TEUR 21.789) besteht im Wesentlichen aus sonstigen Vermögensgegenständen, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und dem Bankguthaben. Das Eigenkapital beträgt durch den Jahresüberschuss von TEUR 2.888, davon für nicht beherrschte Anteile TEUR 303, nun TEUR 31.766 (i. Vj. TEUR 28.878). Die Rückstellungen in Höhe von TEUR 21.431 (i. Vj. TEUR 14.373) entfallen zu 27,0 % (i. Vj. 38,3 %) auf Personalverpflichtungen. Weitere Positionen sind Steuerrückstellungen 16,2 % (i. Vj. 14,3 %), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 14,9 % (i. Vj. 10,4 %) und weitere Positionen. Die Verbindlichkeiten sind von TEUR 14.224 auf TEUR 10.376 gesunken. Sie betreffen zu 22,7 % (i. Vj. 33,2 %) solche aus Lieferungen und Leistungen, gegen verbundene Unternehmen 6,8 % (i. Vj 18,9 %). e. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren Der Konzern der Charleston Holding GmbH wird maßgeblich durch die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und EBITDA gesteuert. Diese Indikatoren stellen sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Um Mitarbeitern einen gesicherten Arbeitsplatz bieten zu können, ist ein weiterer maßgeblicher Indikator die Auslastung der jeweiligen Einrichtungen. Durch gezieltes Marketing und das Hervorheben unserer Alleinstellungsmerkmale will die Charleston Holding GmbH die Belegungssituation (2021: 83,6 %, i. Vj. 87,0 %), seiner Einrichtungen ausbauen. Die Häuser werden kontinuierlich angemeldeten und unangemeldeten Prüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) unterzogen. Anlassbezogene Prüfungen sind jederzeit möglich. In 2021 wurden in 20 Häusern, 2 Tagespflegen und 3 ambulanten Diensten Regelprüfungen und in 4 Einrichtungen anlassbezogene Prüfung durchgeführt. Das bisherige MDK-Notensystem wurde mit dem neuen Begutachtungssystem abgeschafft. f. Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurde im Berichtsjahr erheblich durch die Covid-19 Pandemie beeinflusst. Ein hoher Personaleinsatz zur Bewältigung der Pandemie und zum Schutz der uns anvertrauten Senioren war erforderlich. Die Verfügbarkeit, die volatilen Einkaufspreise und die Schaffung von Bevorratungskapazitäten für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel, sowie die, teilweise auf lokalen Ebenen, sich ständig ändernden rechtlichen Situationen, stellten die Gruppe vor große Herausforderungen. Insgesamt bewertet die Geschäftsleitung die Lage der Unternehmensgruppe, auch durch die Einstufung der Branche als systemrelevant, angesichts der andauernden Pandemie als zufriedenstellend und als gute Basis für eine weitere positive Entwicklung. 4. Personal und Verwaltung Der Charleston-Konzern verfügt im Berichtsjahr über einen aktiven durchschnittlichen Mitarbeiterstamm inkl. Teilzeitkräfte von 3.974 (i. Vj. 4.065) Personen. Zur Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit werden umfassende Schulungskonzepte und Maßnahmen in Sachen Gesundheits- und Arbeitsschutz durchgeführt. Weitere Maßnahmen für die Mitarbeiterbindung sind geplant, um die Fluktuationsrate auf einem geringen und stabilen Niveau zu halten. a. Weiterbildungskonzept Im Rahmen des Qualitätsmanagements bietet Charleston für das Pflege- und Betreuungspersonal wie auch für das Management der Einrichtungen ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm an. Dieses Schulungskonzept wird jedes Jahr neu überarbeitet und an die gesetzlichen Richtlinien und Empfehlungen angepasst. Während der Pandemie wurde das vorhandene Schulungsprogramm durch Onlineschulungen bzw. Videokonferenztechniken ersetzt. b. Sicherheit am Arbeitsplatz Sicherheit am Arbeitsplatz ist bei der Charleston-Gruppe ein bedeutendes Thema. Arbeitsplatzbeurteilungen im Bereich der Pflege, Verwaltung, Küche, Reinigung, Wäscherei werden von einem externen Dienstleistungsunternehmen eingeholt. Hierzu werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt und Unfallverhütungsvorschriften sowie detaillierte Betriebs- und Sicherheitsanweisungen ausgegeben und geschult. Mit umfangreichen Prüflisten wird der Umgang mit Gefahrstoffen, Augenschutz, richtige Beleuchtung oder auch die Sicherheit bei der Entsorgung von Materialien garantiert. Mit Beginn der Pandemie im März 2020 arbeitet der überwiegende Teil der Mitarbeiter der Zentrale von zuhause, um diese vor Ansteckungen mit Covid-19 zu schützen. Die Charleston stellt hierfür sämtliche erforderliche technische Ausrüstung zur Verfügung. c. IT-Struktur Innerhalb der Charleston-Gruppe sind alle Tochtergesellschaften untereinander und mit der Zentrale in Füssen vernetzt. Das externe Rechenzentrum erfüllt die höchsten Sicherheitsansprüche. Alle Daten sind in Echtzeit verfügbar. Dies gewährleistet eine effiziente Planung, Steuerung und Kontrolle des Geschäftsverlaufs. Mögliche Risiken werden frühzeitig erkannt, eine Reaktion des Managements ist damit zeitnah gewährleistet. d. Qualitätssicherung Seit Einführung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes 2002 sind Pflegeheime verpflichtet, ein Qualitätssicherungssystem aufzubauen und in regelmäßigen Abständen die erbrachten Leistungen und deren Qualität nachzuweisen. Dazu gehören bereichsübergreifende Prozesse wie z. B. die Heimaufnahme, die Speisen- und Wäscheversorgung wie auch die Festlegung von Pflegestandards von der Mundpflege bis hin zur Wundversorgung. Ebenso gehören die Festlegung von Hygieneplänen, die Anleitungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, die Wartung und Instandhaltung von Gebäuden, deren Ausstattung und die technischen Anlagen, die Überwachung der Medizinprodukte bis hin zur genauen Beschreibung von Regeln in der Kassen- oder Personalverwaltung, des Einkaufs und der Rechnungslegung zu festen Bestandteilen des Qualitätssicherungssystems. Ziel des Systems ist die Regelung, Aufzeichnung und Prüfung der Wirksamkeit der Arbeitsabläufe in den Pflegeheimen. Daraus werden Verbesserungsmöglichkeiten abgeleitet und bei Bedarf eingeführt. Charleston macht es sich darüber hinaus zur Kernaufgabe, im Bereich der Pflegequalität eine Vorreiter-Rolle am deutschen Pflegemarkt einzunehmen. Durch das interne Qualitäts-Management, wird durch Auditierung der eigenen Einrichtungen über das staatliche Maß hinaus und durch die stetige Fortbildung der Mitarbeiter im Bereich Qualität ein Standard gelebt, der das Wohl der Bewohner an die erste Stelle stellt. 5. Chancen- und Risikobericht 1. Risikoidentifizierung Durch die unterschiedlichen Methoden zur Identifizierung von Risiken wird eine detaillierte Bestandsaufnahme (Ist-Zustand) verschiedenster Risiken im Unternehmen generiert. Je nach Unternehmensgröße sowie auch unternehmerischer bzw. persönlicher Präferenzen bieten sich verschiedene Methoden an um den Ist-Zustand abzubilden. a. Riskmap Zur dauerhaften Dokumentation und Auswertung der Risiken wir eine allgemeingültige Vorlage verwendet. Dadurch werden Risiken in einem vergleichbaren Format dargestellt in diesen es möglich ist:
b. Risikomanagement Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit ist die Charleston-Unternehmensgruppe unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Das zentrale Management, das Rechnungswesen und das Controlling gewährleisten die rechtzeitige Verfügbarkeit und Auswertung entscheidungsrelevanter Informationen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften und Einrichtungen zentral gesteuert und geführt. Das Risikomanagement ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und ist in sämtliche Geschäftsprozesse eingebunden. Die Aufgabe des Risikomanagementsystems ist es, interne und externe Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens beeinträchtigen bzw. gefährden können, frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. Risikoprävention einzuleiten. Eine Überprüfung der Risiken findet in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit der Geschäftsführung statt. Dabei werden ggf. neue Risiken identifiziert bzw. die bereits inventarisierten Risiken neu bewertet. Sämtliche identifizierte Risiken werden nach derzeitigem Stand als nicht bestandsgefährdend eingestuft. Aus der Gesamtheit der im Rahmen des Risikomanagements identifizierten Risiken lassen sich wesentliche Risikofelder und Einzelrisiken ableiten, die im Folgenden erläutert werden. c. Operative Chancen und Risiken Der wirtschaftliche Erfolg einer Einrichtung hängt entscheidend von der Belegung der vorhandenen Pflegeplätze ab. Zunehmend ist die Belegung von der Verfügbarkeit qualifizierter Pflegekräfte abhängig. Dies ist bereits an einigen Standorten der Fall. Aufgrund der einzuhaltenden Pflegefachkraftquote kann es durchaus vorkommen, dass bei freien Plätzen keine Bewohner aufgenommen werden können. Daher werden eine Reihe von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung im Unternehmen durchgeführt. Darüber hinaus setzen wir auf die eigene Ausbildung und forcieren die Beschäftigung eigener Auszubildender. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als hoch und das Ausmaß ebenfalls als hoch bewertet. Damit stellt dieses Risiko aus Sicht der Unternehmensleitung das größte Risiko für den Erfolg der Unternehmensgruppe dar. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen sind die Belegungszahlen bei der Charleston nach anfänglichem Anstieg zum Jahresende 2021 wieder gesunken. Derzeit wird das Personal zur Bewältigung der Zusatzaufgaben in der Pandemie weiterbeschäftigt. Die Kostenerstattungen erfolgen auf Basis des § 150 Abs. 2 SGB XI. Dadurch wird es möglich die Mindereinnahmen durch den Belegungsrückgang von den Pflegekassen zum Vergleichsmonat Januar 2020 erstattet zu bekommen. Der Zeitraum für diese Erstattungen war zunächst bis zum 30. September 2021 befristet und wurde durch quartalsweise Verlängerungen bis zum 31. März 2022 ausgedehnt. Aufgrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen erwarten wir eine weitere Verlängerung. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass nach der Beendigung des Erstattungszeitraumes möglicherweise ein Überhang an Personal vorhanden ist. Daher ist die Geschäftsleitung bestrebt, soweit durch die entsprechenden Verordnungen möglich, primär die Auslastung der Pflegeheime zu erhöhen. Eine Reduzierung der qualifizierten Pflegekräfte ist derzeit nicht geplant. Die Eintrittswahrscheinlichkeit im Hinblick auf das Auslaufen des Rettungsschirmes im Jahr 2022 wird als sehr hoch eingeschätzt, das Ausmaß des finanzielle Risikos einer partiellen nicht Refinanzierung von beschäftigtem Pflegepersonal wird als mittel bewertet. Die Altenpflege bleibt weiterhin jedoch einer der großen Wachstumsmärkte und bietet vor allem privaten Betreibern wie der Charleston-Unternehmensgruppe große Chancen. Die Gründe für den stetig steigenden Bedarf an Pflegebetten liegen vorrangig in der demografischen Entwicklung und der daraus folgenden Überalterung der Gesellschaft. Den Prognosen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge erhöht sich die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2030 auf rund 6 Millionen Personen [14] . Die künftige Geschäftsentwicklung wird daher neben dem bereits genannten demografischen Wandel und der weiteren geplanten Expansion an neuen Standorten durch eine weitere Verbesserung der Auslastung der bestehenden Einrichtungen beeinflusst werden. Diese Chance wird im Ausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit derzeit als hoch eingestuft. Darüber hinaus können der Charleston-Unternehmensgruppe trotz aller Schulungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagements Risiken aus der Erbringung der Pflegedienstleistungen entstehen, wenn Dokumentations- oder Versorgungsfehler auftreten. Bei schwerwiegenden Qualitätsproblemen können die Aufsichtsbehörden einen Aufnahmestopp verhängen oder gar den Versorgungsvertrag kündigen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als niedrig bewertet, das Ausmaß als mittel. Frühwarnsysteme und mehrstufige interne regelmäßige Überprüfungen durch die regionalen Qualitätsbeauftragten sowie die internen Prüfungen sollen etwaige Probleme frühzeitig erkennen, die dann unverzüglich behoben werden. Basis der internen Prüfungen ist ein auf Grundlage des MDK-Prüfungskatalogs ausgearbeitetes Prüfungskonzept, das im Wesentlichen die MDK-Prüfung simuliert. Aus den ausgewerteten Prüfungsergebnissen wird zusammen mit der Heimleitung und der Pflegedienstleitung ein Maßnahmenplan zur weiteren Qualitätsverbesserung erarbeitet. d. Regulatorische und rechtliche Risiken Pflegeeinrichtungen unterliegen in Deutschland einer Vielzahl von regulatorischen und gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltung behördlicherseits regelmäßig überwacht wird. Dies verursacht einen zusätzlichen hohen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand in den Einrichtungen, ohne dass hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der gegebenen Finanzsituation der Pflegeversicherungen und kommunalen Kassen besteht das Risiko, dass infolge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und der Novelle der Heimgesetze auf Bundesländerebene für die Betreiber wie auch für die Bewohner der Pflegeeinrichtungen höhere Belastungen entstehen. Auf Grundlage der neue Pflegereform (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)) vom 11. Juni 2021 wird für Pflegeheimbetreiber eine Tarifpflicht ab September 2022 eingeführt. Die höheren Kosten können gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei anstehenden Pflegesatzverhandlungen geltend gemacht werden. Aus Sicht der Geschäftsleitung bietet sich durch die Anhebung der Löhne die Chance, die Charleston als attraktiven Arbeitgeber in der Pflegebranche zu implementieren. Die Vergütungsunterschiede der Mitarbeiterschaft im Vergleich zu den schon heute anderen tarifgebundenen Trägergesellschaften könnten somit reduziert werden. Gerade im Hinblick auf die Anpassungen der Gehälter der Mitarbeiter in der Pflege können die Kosten für eine stationäre Versorgung weiter steigen. Ergänzend seien im Hinblick auf die sich im Wandel befindlichen Rahmenbedingungen auch die einschlägigen Landesheimbauverordnungen (z. B. Einzelzimmervorgabe ab 1. September 2019 für Baden-Württemberg) sowie die neuen Vergütungsvorgaben insbesondere neuer Pflegegrade/Pflegesatz aus dem Pflegestärkungsgesetz genannt. Die höheren Kosten können in der Regel bei anstehenden Pflegesatzverhandlungen geltend gemacht werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist mittel, die Auswirkungen auf die Charleston Gruppe niedrig. Mit Wirkung zum 15. März 2022 hat der Bundestag am 10. Dezember 2021 das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass in Einrichtungen und ambulanten Diensten tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen. Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zum 15. März 2022 vorliegen. Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 6. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden. Ein möglicherweise durch die Gesundheitsämter kurzfristig auferlegtes Beschäftigungsverbot könnte zu einem Mangel an qualifiziertem Personal führen. Die Auswirkungen auf die Charleston Gruppe ist mittel. e. Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken Der Konzern ist überwiegend durch Eigenkapital finanziert. Die Gruppe erwirtschaftete einen Liquiditätsüberschuss, der für Investitionen in die Modernisierung von Gebäuden und Ausstattung oder in das weitere Wachstum verwendet wird. Im Bedarfsfalle wird Liquidität, insbesondere für die weitere Expansion, von der KOS-Gruppe in Form von Gesellschaftsdarlehen zur Verfügung gestellt. Wir sehen aktuell hier ein niedriges Risiko. Demgegenüber steht die derzeit stark gestiegen Inflationsrate (3,1 %) [15] mit dem deutlich höheren Kosten für das Unternehmen einhergehen. f. Sonstige Risiken Da die Charleston-Unternehmensgruppe ihre Pflegeeinrichtungen ausschließlich in Deutschland betreibt, bestehen keine Länder- und Währungsrisiken. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch die Erlöse aus öffentlichen Mitteln begrenzt, da im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Bewohners Sozialhilfe ausgezahlt wird. Wir sehen hier ein sehr geringes Risiko mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit. 6. Prognosebericht Aufgrund der Unwägbarkeiten in der aktuellen Pandemie sind Prognosen mit einer Reihe von Annahmen verbunden. Derzeit sehen wir noch einen weiteren Pandemieverlauf, der sich über mehrere Monate erstrecken wird. In dieser Zeit gehen wir davon aus, dass die Erstattungen der Mindereinnahmen, der Mehraufwendungen und Kosten der durchgeführten Schnelltests nach dem bisherigen Verfahren weiter vorhanden sind. Grundsätzlich wird sich der Pflegemarkt, und damit die Nachfrage nach Pflegeleistungen, nach der Pandemie weiterhin unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Konjunktur sehr positiv entwickeln. Pflegeleistungen werden in den kommenden Jahren, aufgrund der vorhandenen Altersstruktur in Deutschland, zunehmend nachgefragt werden. Zudem trägt die berufsbedingt wachsende Mobilität der Bevölkerung dazu bei, dass mit einer gesteigerten Nachfrage an seniorengerechten Wohnungen und einem Anstieg an Wohnfläche für die stationäre Pflege zu rechnen sein wird, da Kinder und deren (pflegebedürftige) Eltern häufig nicht mehr in unmittelbarer Nähe zueinander wohnen oder die berufliche Situation es nicht (mehr) zulässt, die Eltern in der erforderlichen Weise und Umfang zu unterstützen. Die Charleston-Unternehmensgruppe plant in ihren Kerngeschäftsfeldern Alten- und Fachpflege auch in den nächsten Jahren gezielt Mietverträge für Neubauten abzuschließen und den Betrieb von bestehenden Einrichtungen zu erwerben. Es sind fünf Mietverträge mit geplanten Fertigstellungen in 2022 und 2023 abgeschlossen sowie der Erwerb zweier Einrichtungen im Dezember 2021 mit Übernahme in 2022. Des Weiteren ist die Eröffnung dreier Neubauten in 2022 geplant. Ab 1. Januar 2022 tritt das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) in Kraft. Das Gesetz ermöglicht unter anderem Anhebungen von Pflegesachleistungen (+5 %) und Kurzzeitpflege (ca. +10 %), bietet bessere Konditionen für Pflegekräfte und sichert die Qualität in der Pflege. Ab September 2022 sind Tariflöhne Pflicht. Von diesem Zeitpunkt an, werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens nach Tarif oder nach kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen. Pflegebedürftige in Pflegeheimen erhalten eine finanzielle Unterstützung - abhängig vom Pflegegrad. Die Unterstützung in Höhe von 5 % des zu zahlenden Eigenanteils erhalten Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2-5 ab Beginn der vollstationären Versorgung. Ab dem 2. Jahr der vollstationären Pflege gibt es einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 %, ab dem 3. Jahr 45 % und ab dem 4. Jahr 70 %. Vorhandene Versorgungszeiten sollen angerechnet werden. Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2022 von 9,60 Euro auf 9,82 Euro je Stunde. Turnusmäßig erhöht er sich in der 2. Jahreshälfte (1. Juli 2022) auf 10,45 Euro je Stunde. Darüber hinaus geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, dass der Mindestlohn einmalig, voraussichtlich zum 1. Oktober 2022, erneut angehoben werden soll auf 12,00 Euro pro Stunde. Durch den Beschluss der Pflegekommission vom 8. Februar 2022 und die daraus resultierende Steigerung der Stundenlöhne in der Pflege (ab 1. September 2022) erwarten wir höhere Personalkosten. Durch die einhergehende Refinanzierung rechnen wir gleichzeitig mit einer Erhöhung der Umsätze. Für das Geschäftsjahr 2022 erwarten wir nach dem Ende der Pandemie eine leichte Erhöhung der durchschnittlichen Auslastung. Die Umsatzerlöse werden sich durch die laufenden Pflegesatzanpassungen und durch den Ausgleich der erhöhten Personalkosten aufgrund der Tarifanpassungen leicht erhöhen. Aufgrund der niedrigen Belegung zu Beginn des neuen Jahres, der Integrationsaufwendungen von weiteren Einrichtungen sowie der Anlaufverluste der neuen Einrichtungen erwarten wir ein etwas niedrigeres EBITDA in 2022.
1 Pressemitteilung vom 14. Januar.2022 des
statistischen Bundesamtes
Füssen, den 3. März 2022 Charleston Holding GmbH Die Geschäftsführung Sebastian Kabak Michael Dillmann Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt folgende Kapitalflussrechnung Aufschluss: Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen:
Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Der Finanzmittelfonds setzt sich ausschließlich aus den Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Verfügungsbeschränkungen Die im Finanzmittelfonds ausgewiesenen flüssigen Mittel unterliegen zum Stichtag keinen Verfügungsbeschränkungen. Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021A) Allgemeine Angaben Die Charleston Holding GmbH, Füssen, (im Folgenden auch Charleston genannt) wurde mit notariell beurkundetem Kauf- und Abtretungsvertrag vom 27. November 2013 als damalige KEA Sieben Vermögensverwaltung GmbH, München, durch die Charleston lnfrastructure III S.à r.l., Luxemburg, erworben. Mit Beschluss der neuen Gesellschafterin vom selben Tag wurde die KEA Sieben Vermögensverwaltung GmbH in Charleston Holding GmbH umfirmiert. Mit Beschluss der Gesellschafterin vom 14. April 2014 wurde der Sitz von München nach Füssen verlegt. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 12358 im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten eingetragen. Der vorliegende Konzernabschluss der Charleston ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 290-314 HGB) aufgestellt. Für die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Konzerneigenkapitalspiegel wurde den Empfehlungen des DRS 22 (Konzerneigenkapital) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. folgend erstellt. Die Konzernkapitalflussrechnung wurde den Empfehlungen des DRS 21 (Kapitalflussrechnung) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. folgend erstellt. Die Geschäftstätigkeit der gesamten Charleston-Gruppe erstreckt sich im Wesentlichen auf das Betreiben von Pflegeeinrichtungen, einschließlich der dazugehörigen Pflege-, Betreuungs- und Versorgungsleistungen. Das Leistungsportfolio umfasst auch das Betreute Wohnen und Ambulante Dienste. B) Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis (inkl. Mutterunternehmen) umfasst im Berichtsjahr folgende 63 (i. Vj. 63) Unternehmen:
Der Abschlussstichtag der einbezogenen Unternehmen entspricht dem Jahresabschlussstichtag des Mutterunternehmens. Konsolidierungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Sie sind alle auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Konzernabschlusses entsprechen den §§ 290 ff. HGB. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 sind neben der Charleston Holding GmbH alle Unternehmen einbezogen, bei denen die Charleston Holding GmbH unmittelbar oder mittelbar über die Stimmrechtsmehrheit verfügt oder auf andere Weise die Tätigkeit des Unternehmens kontrollieren kann. Tochterunternehmen werden grundsätzlich von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an welchem die Kontrolle auf das Mutterunternehmen übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Kontrolle endet. Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital von vollkonsolidierten Tochterunternehmen sind in diesem Konzernabschluss bei der Die Frankenschwestern GmbH, Erlangen, vorhanden. Bei der Bewertung wurde auf Basis einer mittelfristigen Planungsrechnung von der Fortführung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem Konzernanteil an dem zu Zeitwerten bewerteten Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen (§ 301 Abs. 1 Satz 2 HGB) zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind. Differenzen zwischen den Anschaffungskosten und dem anteiligen Eigenkapital werden, soweit sie auf stillen Reserven oder stillen Lasten beruhen, den Vermögensgegenständen und Schulden des Tochterunternehmens zugeordnet. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Akquisitionen bis zum Geschäftsjahr 2016 werden über fünf Jahre (vgl. damalige Gesetzeslage) beziehungsweise solche ab 2017 entsprechend der unkündbaren Grundmietzeit der zugrunde liegenden Pachtverträge über rund 20 Jahre abgeschrieben. Bei der Schuldenkonsolidierung wurden sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Konzernunternehmen verrechnet. Zwischenergebnisse waren nicht zu eliminieren. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden Innenumsätze, Kostenumlage sowie Zinsbelastungen zwischen den Konzernunternehmen vollständig verrechnet. Ergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen sowie Beteiligungserträge zwischen den Konzernunternehmen wurden vollständig eliminiert. C) Währungsumrechnung Es bestehen im Jahres- und Konzernabschluss keine wesentlichen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten. D) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Sie werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer von 3-20 Jahre planmäßig linear abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear zeitanteilig abgeschrieben (2-33 Jahre). Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 250 und bis EUR 1.000 wird ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Bei dauerhafter Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Vorräte werden mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Das Bestandsrisiko wird durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Zur Abdeckung von Einzelrisiken aus Forderungsausfällen und des allgemeinen Kreditrisikos werden angemessene Wertberichtigungen gebildet. Kassenbestand, Wertpapiere und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der Ausgaben des Geschäftsjahres angesetzt, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zu Nennwerten angesetzt. Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der Einnahmen des Berichtszeitraums angesetzt, soweit diese Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Latente Steuern werden grundsätzlich für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach dem bilanzorientierten Temporary-Konzept ermittelt. Auf zum Bilanzstichtag vorhandene Unterschiedsbeträge wird ein kombinierter Ertragsteuersatz, der die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag erfasst, von 15,8 % angewendet. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 konnte die Ermittlung latenter Steuern mangels vorhandener zeitlicher Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen sowohl auf Ebene der Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen als auch auf Konsolidierungsebene unterbleiben. Bezüglich auf Einzelgesellschaftsebene vorhandene Verlustvorträge wurde vom insoweit bestehenden Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Aktivierung latenter Steuern kein Gebrauch gemacht. E) Erläuterungen zum Konzernabschluss Die Covid-19-Pandemie hat auf die Charleston Holding GmbH in 2021 einen erheblichen Einfluss gehabt. Neben der operativen Bewältigung in der Pflege, haben die sich insbesondere in den Bereichen der Erlöse, Materialaufwendungen, Personalaufwendungen, Vorräte und Rückstellungen ausgewirkt. Diese werden bei den jeweiligen Positionen erläutert. Weitere Ausführungen zu den Einflüssen, können dem Lagebericht entnommen werden. Erläuterungen zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist als Anlage zu diesem Konzernanhang dargestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände Aus der Erstkonsolidierung der Beteiligungsbuchwerte (Kapitalkonsolidierung) resultiert ein aktiver Unterschiedsbetrag von insgesamt TEUR 61.121 (i. Vj. TEUR 61.121), welcher planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf Jahren bzw. für die Akquisitionen ab 2017 über die restliche Nutzungsdauer der Pachtverträge (20 Jahre) abgeschrieben wird. Aus den Jahresabschlüssen resultieren zudem zum Stichtag Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 1.286 (i. Vj. TEUR 1.860). Diese werden in Anlehnung an die Restlaufzeit der Pachtverträge der den Geschäftswerten zuzuordnenden Pflegeeinrichtungen planmäßig über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Nach planmäßigen Abschreibungen ergibt sich insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert zum Bilanzstichtag von TEUR 24.451 (i. Vj. TEUR 26.517). Die Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert im Berichtsjahr beträgt TEUR 2.066 (i. Vj. TEUR 3.236). Vorräte Die Vorräte in Höhe von TEUR 942 sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 504 zurückgegangen. Der Rückgang resultiert überwiegend aus dem Abbau der im Vorjahr erheblich ausgeweiteten Beschaffung von Schutzmaterialien im Zuge der Coronapandemie. Vor allem der Bereich der medizinischen Vorräte ist auf TEUR 385 (i. Vj. TEUR 879) gesunken. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 10 (i. Vj. TEUR 121) betreffen zum 31. Dezember 2021 im Wesentlichen von der Charleston Holding verauslagte Kosten für die Gesellschafterin KOS Germany GmbH. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind von TEUR 3.851 im Vorjahr auf TEUR 3.078 gesunken. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 395 (i. Vj. TEUR 395) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.025 (i. Vj. TEUR 1.025). Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten in erster Linie Ertragsteuern. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen:
In der Position der übrigen sonstigen Rückstellungen sind im Berichtsjahr Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.534 (i. Vj. TEUR 1.334) für zukünftige Verpflichtungen aufgrund der Coronapandemie enthalten. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten:
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, denen teilweise Eigentumsvorbehalte zugrunde liegen, nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen ein Darlehen in Höhe von TEUR 693 (i. Vj. TEUR 693) von der Gesellschafterin KOS Germany GmbH an die GSA GmbH & Co. Immobilien Verwaltungs KG zum Ankauf von Ausstattungsgegenständen in den angemieteten Pflegeheimen. Das im Vorjahr durch die KOS Germany GmbH kurzfristig zur Verfügung gestellte Darlehen in Höhe von TEU 2.000 wurde im Berichtsjahr getilgt. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind auf TEUR 6.831 angestiegen (i. Vj. TEUR 6.495). Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf dem im Vergleich zum Vorjahr noch zutreffenderen Ausweis der kreditorischen Debitoren in Höhe von TEUR 2.491. Diese wurden im Vorjahr in Höhe von TEUR 2.208 in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Gegenläufig wirkte unter anderem die Begleichung von Schulden im Rahmen der Finanzierungsleasing-Verhältnissen (Rückgang in Höhe von TEUR 824) und der Rückgang der Steuerverbindlichkeiten (Rückgang in Höhe von TEUR 126). Die Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
In den Umsätzen sind Mindereinnahmen aus dem Rettungsschirm gemäß § 150 SGB XI in Höhe von TEUR 10.044 (i. Vj. TEUR 3.210) enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge mit TEUR 15.226 (i. Vj. TEUR 15.165) teilen sich wie folgt auf:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erstattungen von Mehraufwendungen im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme von § 150 SGB XI, § 150a SGB XI und der Coronavirus-Testverordnung in Höhe von insgesamt TEUR 7.243 (i. Vj. TEUR 7.905) enthalten. Zudem sind in den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen Weiterbelastungen von Umbaukosten an den Vermieter bezüglich zwei Gebäuden in Baden-Württemberg enthalten (TEUR 3.340, i. Vj. TEUR 2.261). In den periodenfremden Erträgen sind insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 493 (i. Vj. TEUR 1.087) enthalten. Materialaufwand Der Materialaufwand hat sich auf TEUR 21.978 (i. Vj. TEUR 19.427) erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen gestiegenen Aufwendungen für bezogene Leistungen aus Zeitarbeit. Personalaufwand Der Personalaufwand beträgt TEUR 107.600 (i. Vj. TEUR 111.096). Der Rückgang ist auf die im Vorjahr enthaltene Corona-Prämie in Höhe von TEUR 3.975 zurückzuführen. Abschreibungen Im Berichtsjahr wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 4.288 auf das Anlagevermögen vorgenommen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit TEUR 59.895 (i. Vj. TEUR 53.160) teilen sich wie folgt auf:
In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Umbaukosten bezüglich zweier Gebäude in Baden-Württemberg (TEUR 3.340, i. Vj. TEUR 2.261) enthalten, welche direkt an den Vermieter weiterbelastet werden. F) Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen insbesondere aus Miet- und Leasingverträgen. Im Einzelnen teilen sich die Verpflichtungen wie folgt auf:
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag liegen keine Haftungsverhältnisse vor. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Das zu berechnende Honorar für den Abschlussprüfer KPMG AG betrug für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 insgesamt TEUR 160 (i. Vj. TEUR 154) und entfiel in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Mitarbeiterzahl Die Charleston-Gruppe hat im Jahresdurchschnitt (nach Köpfen) folgende Mitarbeiter beschäftigt:
Konzernverhältnisse Die KOS Germany GmbH hält seit dem 1. November 2019 unmittelbar 100 % der Anteile der Charleston Holding GmbH. Die KOS Germany GmbH wird in den Konzernabschluss der Cofide S.p.A. Gruppo De Benedetti mit Sitz in Mailand einbezogen. Der Konzernabschluss ist in englischer Sprache auf der Homepage des Unternehmens verfügbar. Die Charleston Holding GmbH selbst stellt als Muttergesellschaft einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr gab es keine Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu marktunüblichen Bedingungen. Besondere Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahrs eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 6.034.221,40 sowie den Verlustvortrag von EUR -16.888.706,45 auf neue Rechnung vorzutragen. Befreite Gesellschaften nach § 264 Abs. 3 HGB Die folgenden Tochterunternehmen sind durch Konsolidierung im vorliegenden Konzernabschluss von den Vorschriften der §§ 264-289, 316-324a und 325-329 HGB befreit:
Geschäftsführung Als Geschäftsführer der Charleston Holding GmbH, Füssen, sind die Herren
bestellt. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Inanspruchnahme von § 314 Abs. 3 HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Füssen, den 3. März 2022 Charleston Holding GmbH Die Geschäftsführung Sebastian Kabak Michael Dillmann Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Charleston Holding GmbH, Füssen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Charleston Holding GmbH, Füssen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Charleston Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Regensburg, den 3. März 2022 KPMG
AG
Herr, Wirtschaftsprüfer Stranegger, Wirtschaftsprüfer Billigung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 nebst Konzernlagebericht 2021 wurde in der Gesellschafterversammlung am 11. März 2022 gebilligt. |
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