Firstcom
Europe AG
Goldbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
283.140,00 |
349.365,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
68.962,00 |
97.750,00 |
| II.
Sachanlagen |
188.818,00 |
226.255,10 |
| III.
Finanzanlagen |
25.360,00 |
25.360,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.855.341,98 |
1.800.452,35 |
| I.
Vorräte |
251.500,48 |
431.789,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.597.815,41 |
1.316.888,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.026,09 |
51.773,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
304.692,50 |
166.565,17 |
| Aktiva |
2.443.174,48 |
2.316.382,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.085.123,05 |
1.085.123,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
400.000,00 |
400.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
112.000,00 |
112.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
122.048,33 |
122.048,33 |
| IV.
Bilanzgewinn |
451.074,72 |
451.074,72 |
| B.
Rückstellungen |
172.291,95 |
147.546,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.185.759,48 |
1.083.713,26 |
| Passiva |
2.443.174,48 |
2.316.382,62 |
sonstige Berichtsbestandteile
Firstcom Europe AG, Goldbach
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firstcom Europe AG hat ihren Sitz in Goldbach und
ist im Handelsregister unter HRB 7753 beim Amtsgericht
Aschaffenburg eingetragen.
Der Jahresabschluss der Firstcom Europe AG wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen (§§ 274a, 288 Abs. 1 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 1 HGB)
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände, soweit
entgeltlich erworben, wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem bis vier
Jahren), bewertet. Der unter den immateriellen
Vermögensgegenständen ausgewiesene
Geschäfts- oder Firmenwert wird über fünf
Jahre abgeschrieben. Der Schätzung der Nutzungsdauer
lag die Annahme zu Grunde, dass sich der im
Geschäftswert niedergeschlagene Kundenstamm
branchenüblich schnell verflüchtigt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von zwei bis dreizehn Jahren), bewertet. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände
ist anhand der steuerlichen AfA-Tabellen und den
Anlagenklassen (I Immaterielle
Vermögensgegenstände 1-5 Jahre, II Sachanlagen
1-13 Jahre und III Finanzanlagen) festgelegt, wobei jeweils
möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern
gewählt wurden. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der linearen Methode
vorgenommen. Für
geringwertige Vermögensgegenstände wurde
entsprechend § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung
vorgenommen.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten in Ansatz
gebracht.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt
bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten.
Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Es folgen
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert,
diese berücksichtigen insbesondere gesunkene
Einkaufspreise und verminderte Verwertbarkeit auf Grund
geringer Umschlagshäufigkeit.
Die
in Arbeit befindlichen Aufträge werden zu
Herstellungskosten (Fertigungskosten,
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens) bewertet. Eine Abschreibung auf den
beizulegenden Wert war am Bilanzstichtag nicht
erforderlich.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche
zum Nennwert bilanziert wurden, wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigung berücksichtigt.
Forderungen bei langfristiger Fertigung werden im Zeitpunkt
der Fertigstellung des Werkes und dessen Abnahme
gewinnrealisiert. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
2,0 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung
getragen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände, der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Steuerrückstellungen sowie
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme,
d.h. mit ihren Erfüllungsbetrag, angesetzt. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den
steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren
verwendet. Sämtliche Rückstellungen haben eine
Restlaufzeit kleiner einem Jahr und werden daher nicht
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorgänge, die während des
Geschäftsjahres in
Fremdwährungen vollzogen wurden, werden
unterjährig zum aktuellen Kurs umgerechnet und dann
mit dem errechneten Euro-Wert bilanziell dargestellt.
Jegliche Währungsdifferenzen, die unterjährig
realisiert werden, werden erfolgswirksam erfasst. Die
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung erfolgt zum Transaktionskurs. Die
Bewertung der Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten am Bilanzstichtag erfolgte in
Übereinstimmung mit § 256a HGB und
berücksichtigt die unterschiedlichen Ansätze
für lang- und kurzfristige Forderungen und
Verbindlichkeiten. Die kurzfristigen Forderungen und
Verbindlichkeiten wurden am Bilanzstichtag zum
Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Aufrechenbare Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen wurden, wenn möglich, gegeneinander
aufgerechnet.
Latente Steuern werden gemäß § 274
HGB für zeitliche Unterschiede zwischen den
handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt, die
sich voraussichtlich in späteren Geschäftsjahren
wieder umkehren. Eine insgesamt sich ergebende
Steuerbelastung in der Bilanz ist in der Bilanz als passive
latente Steuer anzusetzen. Im Falle einer Steuerentlastung
kann eine Bilanzierung der latenten Steuern erfolgen. In
Ausübung des Aktivierungswahlrechtes sind die sich
ergebenden aktiven latenten Steuern nicht in der Bilanz
aufgeführt.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
sind einzelne Konten gegenüber dem Vorjahr anders
zugeordnet worden. Der Vorjahresausweis ist angepasst
worden.
III. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Abschreibungen 2023 setzen sich wie folgt
zusammen:
|
Berichtsjahr
|
Vorjahr
|
|
EUR
|
EUR
|
Entgeltlich erworbene
Konzession, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten
|
8.084,30
|
9.955,80
|
Geschäfts oder
Firmenwert
|
30.000,00
|
30.000,00
|
Sachanlagen
|
128.379,39
|
134.060,71
|
|
166.463,69
|
174.016,51
|
Finanzanlagevermögen
Die sonstigen Ausleihungen betreffen
Genossenschaftsanteile und eine Kaution. Hinsichtlich der
Kaution wurde der Ausweis gegenüber dem Vorjahr
geändert.
In den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen von TEUR 15 (Vj. TEUR 13) und
sonstige Vermögensgegenstände TEUR 2 (Vj. TEUR 2)
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen ein Darlehen.
Eigenkapital
Das
Grundkapital von EUR 400.000,00 ist eingeteilt in
80.000 Stückaktien. Der auf die einzelnen
Stückaktien entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals beträgt EUR 5,00. Die Aktien haben
gleiche Rechte und lauten auf den Namen. Sie sind nur mit
Zustimmung der Gesellschaft übertragbar.
In § 24 der Satzung wurde festgelegt, dass aus
dem um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr verminderten
Jahresüberschuss der Gesellschaft jährlich der
zehnte Teil in die gesetzliche Rücklage und die
Kapitalrücklage einzustellen ist, bis diese
Rücklagen die Hälfte des Grundkapitals erreichen.
Entsprechend den Bestimmungen des
Ergebnisabführungsvertrages ist das Jahresergebnis an
die FCE Holding GmbH abgeführt worden.
Verbindlichkeiten
|
-------------------- R e s t l a u f z e i t
--------------------
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Summe
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Summe
|
749.600,37
|
75.048,01
|
361.111,10
|
1.185.759,48
|
Vorjahr
|
675.423,07
|
352.734,62
|
55.555,56
|
1.083.713,26
|
IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von TEUR 349 (Vj. TEUR 363).
Diese resultieren wie im Vorjahr aus Miet- und
Leasingverträgen.
V. Sonstige Angaben
Durchschnittlich Beschäftigte
Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 52
Mitarbeiter. Im Jahresdurchschnitt wurden 52 Mitarbeiter,
gemäß der Zählweise nach § 267 Abs. 5
HGB beschäftigt, davon ein Vorstand und zwei
Auszubildende.
Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstände:
|
Marko Brandt, Kfm.
Vorstand
|
Aufsichtsrat:
|
Christian Bleakley
(Vorsitzender)
Michael Jung, Telekommunikations-Elektroniker
(Stellvertreter)
|
|
Anthony Wild, CFO
|
Name und Sitz des Mutterunternehmens
Die Firstcom Europe AG, Goldbach, ist ein verbundenes
Unternehmen innerhalb des Firmenverbundes der Firstcom
Europe Group Holdings Ltd., London/England, in deren
Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen wird. Der
Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaften
erhältlich.
VI. Unterzeichnung des Jahresabschlusses (Vorstand)
Goldbach, den 22. April
2024
Firstcom Europe AG,
|
|
Goldbach
|
|
gez. Marko Brandt
|
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024
festgestellt.
|