Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 7753
Vorher
C+ITEC AG
Eingetragen
26.7.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die TelekommunikationErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratung, Planung, Entwicklung und der Vertrieb von IT- und Kommunikationslösungen sowie deren Dienst- und Serviceleistungen, die Implementierung von Work- und Callflow-Softwarelösungen mit den dazugehörigen ACD- und CTI-Applikationen, Dienstleistungen im Telemarketing sowie Customer Relationsship Management und den dazugehörigen Schulungen und Trainings sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Holger Ried
seit 21.9.2023
Prokura
Peter Kissel
seit 21.9.2023
Prokura
Marko Brandt
seit 12.6.2002
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Firstcom Europe AG

Goldbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 283.140,00 349.365,10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 68.962,00 97.750,00
II. Sachanlagen 188.818,00 226.255,10
III. Finanzanlagen 25.360,00 25.360,00
B. Umlaufvermögen 1.855.341,98 1.800.452,35
I. Vorräte 251.500,48 431.789,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.597.815,41 1.316.888,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.026,09 51.773,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 304.692,50 166.565,17
Aktiva 2.443.174,48 2.316.382,62

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.085.123,05 1.085.123,05
I. Gezeichnetes Kapital 400.000,00 400.000,00
II. Kapitalrücklage 112.000,00 112.000,00
III. Gewinnrücklagen 122.048,33 122.048,33
IV. Bilanzgewinn 451.074,72 451.074,72
B. Rückstellungen 172.291,95 147.546,31
C. Verbindlichkeiten 1.185.759,48 1.083.713,26
Passiva 2.443.174,48 2.316.382,62

sonstige Berichtsbestandteile

Firstcom Europe AG, Goldbach

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firstcom Europe AG hat ihren Sitz in Goldbach und ist im Handelsregister unter HRB 7753 beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen.

Der Jahresabschluss der Firstcom Europe AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen (§§ 274a, 288 Abs. 1 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 1 HGB) aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem bis vier Jahren), bewertet. Der unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert wird über fünf Jahre abgeschrieben. Der Schätzung der Nutzungsdauer lag die Annahme zu Grunde, dass sich der im Geschäftswert niedergeschlagene Kundenstamm branchenüblich schnell verflüchtigt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zwei bis dreizehn Jahren), bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen AfA-Tabellen und den Anlagenklassen (I Immaterielle Vermögensgegenstände 1-5 Jahre, II Sachanlagen 1-13 Jahre und III Finanzanlagen) festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt wurden. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Für geringwertige Vermögensgegenstände wurde entsprechend § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung vorgenommen.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten in Ansatz gebracht.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Es folgen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, diese berücksichtigen insbesondere gesunkene Einkaufspreise und verminderte Verwertbarkeit auf Grund geringer Umschlagshäufigkeit.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden zu Herstellungskosten (Fertigungskosten, Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens) bewertet. Eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert war am Bilanzstichtag nicht erforderlich.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Nennwert bilanziert wurden, wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigung berücksichtigt. Forderungen bei langfristiger Fertigung werden im Zeitpunkt der Fertigstellung des Werkes und dessen Abnahme gewinnrealisiert. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2,0 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Steuerrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme, d.h. mit ihren Erfüllungsbetrag, angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet. Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit kleiner einem Jahr und werden daher nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorgänge, die während des Geschäftsjahres in Fremdwährungen vollzogen wurden, werden unterjährig zum aktuellen Kurs umgerechnet und dann mit dem errechneten Euro-Wert bilanziell dargestellt. Jegliche Währungsdifferenzen, die unterjährig realisiert werden, werden erfolgswirksam erfasst. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung erfolgt zum Transaktionskurs. Die Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtag erfolgte in Übereinstimmung mit § 256a HGB und berücksichtigt die unterschiedlichen Ansätze für lang- und kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten. Die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wurden am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Aufrechenbare Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden, wenn möglich, gegeneinander aufgerechnet.

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt, die sich voraussichtlich in späteren Geschäftsjahren wieder umkehren. Eine insgesamt sich ergebende Steuerbelastung in der Bilanz ist in der Bilanz als passive latente Steuer anzusetzen. Im Falle einer Steuerentlastung kann eine Bilanzierung der latenten Steuern erfolgen. In Ausübung des Aktivierungswahlrechtes sind die sich ergebenden aktiven latenten Steuern nicht in der Bilanz aufgeführt.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind einzelne Konten gegenüber dem Vorjahr anders zugeordnet worden. Der Vorjahresausweis ist angepasst worden.

III. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Abschreibungen 2023 setzen sich wie folgt zusammen:


Berichtsjahr
Vorjahr

EUR
EUR
Entgeltlich erworbene Konzession, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
8.084,30
9.955,80
Geschäfts oder Firmenwert
30.000,00
30.000,00
Sachanlagen
128.379,39
134.060,71

166.463,69
174.016,51



Finanzanlagevermögen

Die sonstigen Ausleihungen betreffen Genossenschaftsanteile und eine Kaution. Hinsichtlich der Kaution wurde der Ausweis gegenüber dem Vorjahr geändert.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 15 (Vj. TEUR 13) und sonstige Vermögensgegenstände TEUR 2 (Vj. TEUR 2) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ein Darlehen.

Eigenkapital

Das Grundkapital von EUR 400.000,00 ist eingeteilt in 80.000 Stückaktien. Der auf die einzelnen Stückaktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt EUR 5,00. Die Aktien haben gleiche Rechte und lauten auf den Namen. Sie sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar.

In § 24 der Satzung wurde festgelegt, dass aus dem um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr verminderten Jahresüberschuss der Gesellschaft jährlich der zehnte Teil in die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage einzustellen ist, bis diese Rücklagen die Hälfte des Grundkapitals erreichen.

Entsprechend den Bestimmungen des Ergebnisabführungsvertrages ist das Jahresergebnis an die FCE Holding GmbH abgeführt worden.

Verbindlichkeiten


-------------------- R e s t l a u f z e i t --------------------

bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Summe

EUR
EUR
EUR
EUR
Summe
749.600,37
75.048,01
361.111,10
1.185.759,48
Vorjahr
675.423,07
352.734,62
55.555,56
1.083.713,26



IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 349 (Vj. TEUR 363). Diese resultieren wie im Vorjahr aus Miet- und Leasingverträgen.

V. Sonstige Angaben

Durchschnittlich Beschäftigte

Die Gesellschaft beschäftigte zum Stichtag 52 Mitarbeiter. Im Jahresdurchschnitt wurden 52 Mitarbeiter, gemäß der Zählweise nach § 267 Abs. 5 HGB beschäftigt, davon ein Vorstand und zwei Auszubildende.

Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstände:
Marko Brandt, Kfm. Vorstand
Aufsichtsrat:
Christian Bleakley (Vorsitzender)
Michael Jung, Telekommunikations-Elektroniker (Stellvertreter)

Anthony Wild, CFO



Name und Sitz des Mutterunternehmens

Die Firstcom Europe AG, Goldbach, ist ein verbundenes Unternehmen innerhalb des Firmenverbundes der Firstcom Europe Group Holdings Ltd., London/England, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaften erhältlich.

VI. Unterzeichnung des Jahresabschlusses (Vorstand)

 

Goldbach, den 22. April 2024

Firstcom Europe AG,

Goldbach

gez. Marko Brandt

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024 festgestellt.

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