UST GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Schwarzfeller seit 26.7.2021 | Geschäftsführer |
Oliver Karl Hillekamp seit 26.7.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 12.00% | |
| 10.15% |
| Name | Anteil |
|---|---|
UnionStahl GmbHEigenbeteiligung | 3.48% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UST Holding GmbHDuisburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht1. Vorbemerkungen a) Corona-Pandemie Die Industrie arbeitete im Jahr 2021 trotz eines Corona-Lockdowns in vielen öffentlichen Bereichen überwiegend normal. Es gab Maskenpflicht am Arbeitsplatz und eine forcierte Impfkampagne, nachdem seit April zunehmend Impfstoff auch für breitere Bevölkerungsschichten zur Verfügung stand. Darüber hinaus gab es zahlreiche begleitende Maßnahmen, wie die Schließung der Dusch- und Kantinenräume und die Homeoffice-Pflicht bei Mitarbeitern, die von zuhause arbeiten konnten. Im Unterschied zu den Lockdown-Maßnahmen der ersten Corona-Phase wurde im Herbst 2021 das sogenannte 2 - und 3 G-Modell eingeführt. Bei 2 G hatten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, bei 3 G konnte alternativ ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorgelegt werden. Letzteres Modell wurde auch für alle Betriebe ab November verpflichtend. Jeder Mitarbeiter, der nicht mindestens zweimal geimpft bzw. genesen war, musste sich täglich testen lassen und diesen Test bei Arbeitsantritt vorlegen. b) Weltwirtschaftsentwicklung 2021 Während im Vorjahr diverse Lockdownmaßnahmen die Wirtschaft in vielen Ländern zeitweise lähmten und die Weltwirtschaftsleistung deutlich schrumpfte, erholte sich in 2021 vor allem die Industrieproduktion überraschend schnell. Die mit großem Erfolg und hoher Geschwindigkeit hergestellten und verabreichten Corona-Impfstoffe für Erwachsene (in Europa und Amerika vor allem AstraZeneca, Biontech und Moderna) zusammen mit einem ausgefeilten Testsystem und einem umfangreichen Paket von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen und Konjunkturprogrammen ebneten den Weg aus der Krise. Das Wirtschaftswachstum in China war ungebrochen. Auch aus den USA kamen eher stimulierende als bremsende Effekte. Die Industrieproduktion zog an den verschiedensten Stellen der Welt gleichzeitig wieder an. Rohstoffe, Stahl und andere Metalle, Holz und Kunststoffe wurden unversehens knappe und gefragte Güter, bei denen eine stark gestiegene Nachfrage aus akutem Bedarf und Nachholeffekten auf die zu Beginn der Coronakrise zurückgenommenen Kapazitäten und Lagerbestände traf. Die Folge waren Preissteigerungen und lange Lieferzeiten. Die enge Verzahnung und Abhängigkeit in einer durchorganisierten arbeitsteiligen globalen Weltwirtschaft wurden erstmalig in dieser umfassenden Form vor Augen geführt und ihre Verwundbarkeit offensichtlich. Neu ist im Zeitalter internetgestützter großer Transparenz auch eine Art globaler Hysterie, die weltweit zu spekulativen Übertreibungen führt, sobald ein Produkt tatsächlich oder scheinbar knapp zu werden droht. Durch die angestiegenen Preise wurden im Gegenzug auch Bremseffekte ausgelöst. Projekte wurden verschoben oder komplett abgesagt. In einigen Bereichen führte die sprunghaft gestiegene Nachfrage zu Lieferengpässen, die wiederum ganze Lieferketten ins Stocken brachten. So kam es infolge des Halbleitermangels zu Stockungen der Produktion unter anderem in der Autoindustrie. Obwohl es an vielen Stellen hakte, nahm die Weltwirtschaft insgesamt 2021 wieder deutlich an Fahrt auf. Am Ende des Jahres konnte eine Zunahme um 5,7% bilanziert und damit global sogar mehr als eine Kompensation der Wachstumsverluste aus 2020 erreicht werden. c) Der internationale Stahlmarkt 2021 Im Jahr 2021 wurden weltweit insgesamt 1.950,5 Mio t Rohstahl produziert, das entspricht einem Plus gegenüber dem Vorjahr von 4,6%. In der EU erhöhte sich danach die Stahlproduktion 2021 von ca. 139,3 Mio t auf ca. 152,5 Mio t um ca. 9,5% und erreichte damit nicht ganz den Stand von vor der Pandemie. Japan glich mit 16 % Plus das Minus des Vorjahres komplett wieder aus, die USA konnten das Minus des Vorjahres mit 18,3% sogar leicht überkompensieren. Indiens Stahlproduktion wuchs mit knapp 18% auf 118,1 Mio t und damit weltweit im Durchschnitt der letzten Jahre am stärksten. In China wurden 2021 1.032 Mio t Rohstahl produziert, gegenüber 1.053 Mio t im Vorjahr, ein Rückgang von ca. 3%, aber immer noch 52,9% der Weltstahlproduktion. d) Der Grobblechmarkt Seit Jahren berichten wir über einen schleichenden Prozess der De-Industriealisierung in Westeuropa und damit eine strukturelle langfristige Verringerung des Grobblechbedarfes in Westeuropa. Im Lagebericht 2020 haben wir dargestellt, dass sich der Grobblechabsatz von den Händlerlägern in Deutschland in den Jahren 2011 bis 2020 fast halbiert hat. Ohne dramatisieren zu wollen, ist das eine bemerkenswerte massive Veränderung. Diese Entwicklung bekommt nun weiteren Schub durch die Forcierung der Herstellung von sogenanntem "grünen Stahl" in Westeuropa im Rahmen verschärfter Klimaschutzanstrengungen. Da in anderen Teilen der Welt unter weniger strikten Bedingungen Stahl deutlich günstiger hergestellt werden wird, ist davon auszugehen, dass sich stahlintensive Produktionen noch verstärkter ins Ausland verlagern werden. Wie schon in früheren Lageberichten ausgeführt, stellt sich in Deutschland bzw. in Europa die Frage, welche Bedeutung der Grundstoffindustrie überhaupt noch eingeräumt wird. Wie wichtig ist sie mit ihrem präzisen, termingerechten und kundenorientiert technisch ausgeklügelten Leistungsspektrum für die hochentwickelten Industriezweige der Automobilindustrie, des Maschinenbaus, des Anlagenbaus, des Transportsektors (Schiene, Schiff und Straße), um nur einige Sektoren zu nennen, die auf eine perfekt abgestimmte Belieferung angewiesen sind. Die Coronakrise hat den Blick wieder darauf gerichtet, dass eine zu große Abhängigkeit etwa bei der Energie oder - wie in unserem Fall- bei den Grundstoffen vermieden werden sollte. Die Grobblechkundschaft war 2021 aufgrund der erwähnten Nachholeffekte gegenüber 2020 in weiten Teilen sehr gut beschäftigt. Gerade Branchen, die im Vorjahr von Einschränkungen betroffen waren, holten stark auf. In der zweiten Jahreshälfte schwächte sich das Lagergeschäft generell ab. Aufgrund fehlender Komponenten (Halbleiter, Reifen, Motoren, Kunststoff-Verkleidungen etc.) konnten Endprodukte bei manchem unserer Kunden nicht fertiggestellt werden. Bei anderen Kunden wurden Projekte aufgrund der gestiegenen Preise gestoppt, verschoben oder sogar storniert. Zudem hatten sich einige Einkäufer in der ersten Jahreshälfte aufgrund der sich abzeichnenden Preissituation vorab eingedeckt oder blieben skeptisch, was die weitere Entwicklung anging. 2. Geschäftliche Entwicklung Der Konzernumsatz (einschließlich sonstiger betrieblicher Erträge) der UST-Gruppe lag im Jahr 2021 bei ca. 247,5 Mio €. Neben gestiegenen Stahlpreisen schlug sich das Geschäftsvolumen der Neugründungen OTTOSTAHL GmbH und 4Crane, die Geschäftsausweitung der UnionStahl Nord und ein moderates Absatzplus bei UnionStahl, Duisburg, und Autogena Stahl, Hannover, im Umsatz nieder. Die OTTOSTAHL GmbH, Magdeburg, hatte in ihrem ersten Geschäftsjahr einen sehr guten Start. Die Stärken des Standorts sind die schnelle und flexible Belieferung der regionalen Kundschaft mit einem hohen Serviceanteil. Die 4Crane GmbH, Duisburg, wurde zur Mitte des Jahres 2021 gegründet und besteht aus einer Mannschaft von Kranservicetechnikern, die die Wartung der Krantechnik in der UnionStahl-Gruppe (55 Kräne) durchführen sowie ähnliches Geschäft für Drittkundschaft anbieten. Das Gesamtergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) 2021 der UST-Gruppe betrug 28,4 Mio €. Das Nachsteuerergebnis des UST-Konzerns belief sich 2021 auf ca.15 Mio €. Das Eigenkapital des UST- Konzerns lag am 31.12.2021 bei ca. 53,05 Mio €. Die Eigenkapitalquote betrug 54,5%. 3. Risikomanagement und Digitalisierung Im Rahmen unserer Risikovorsorge beobachten wir die Marktentwicklungen täglich durch ein sehr differenziertes Berichtssystem. Wir stehen zudem in engem Kontakt mit unseren wichtigsten Kunden und sind über deren Beschäftigungssituation ständig auf dem Laufenden. Der Austausch mit unseren Lieferanten findet im Rahmen unseres laufenden Bestellwesens ebenfalls fast täglich statt, bei dem Marktveränderungen frühzeitig diskutiert und erkannt werden. Normalerweise führen wir zweimal im Jahr, im Frühjahr und Herbst, systematische eigene Befragungen durch, in denen wir die Beschäftigung der Kundschaft für die nächsten 3, 6 und 12 Monate feststellen. Während der Corona-Pandemie haben wir den Befragungsrhythmus auf vierteljährliche Prognosen verkürzt. Dadurch erkennen wir frühzeitig Auswirkungen auf unsere Geschäftsmöglichkeiten und können, wenn nötig, in der Einkaufs- und Preispolitik reagieren. Durch die Breite der Kundschaft, verteilt über eine Vielzahl von Branchen, und das breite Lagerprogramm mit den unterschiedlichsten Serviceangeboten im Bereich der Anarbeitung ist unser Risiko strukturell sehr stark gestreut und diversifiziert. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wurde der Vertrieb nicht unwesentlich ins Homeoffice verlagert, Videokonferenzen gehören inzwischen zum üblichen Prozedere. Im Büro und in den Betrieben galten die üblichen Hygienemaßnahmen wie Abstandsregeln, die Trennung von Schichten, die Schließung von Sozialräumen, die Separierung von externem Personal wie LKW-Fahrern und die Umsetzung der Maskenpflicht. Der Schutz der Mitarbeiter vor Ansteckung steht für uns an oberster Stelle und hat uns vor Ausbrüchen in der gesamten Firma und im speziellen auf der Betriebsebene bewahrt. Der staatliche Schutzschirm für Kreditversicherer ist zum 30.6.2021 ausgelaufen. Seit dem 2. Halbjahr 2021 werden wieder nach normalen Kriterien Kreditlimite vergeben. Da bis auf wenige Ausnahmen die Geschäftslage unserer Kundschaft gut war, ergaben sich daraus bisher kaum Einschränkungen unseres Geschäftes. 4. Prognose Zu Beginn des Jahres 2022 ist die Lage auf dem Stahlmarkt unübersichtlich. Es gibt mehrere sich überlagernde und teilweise gegenläufige Entwicklungen, die in Summe eine schwer kalkulierbare Größe bilden. Einerseits sind die Auftragsbücher unserer Kundschaft weitgehend gut gefüllt. Andererseits gibt es Lieferprobleme bei Halbleitern und Vorprodukten, die die Produktion in verschiedenen Bereichen vor allem des Maschinenbaus bremsen und damit die Grobblechnachfrage dämpfen. Die europäischen Herstellerwerke sind gut beschäftigt, kranken teilweise aber noch an eigenen Produktions- und Logistikproblemen. Alle Werke haben Probleme, ausreichend Waggons gestellt zu bekommen. Die Coronasituation wird zunehmend von der Omikronvariante dominiert und läßt die Fallzahlen nach oben schnellen. Das Problem der Omikronvariante ist der gleichzeitige Ausfall ganzer Betriebsbereiche. UnionStahl bemüht sich, den nicht unwesentlichen Unwägbarkeiten mit Augenmaß Rechnung zu tragen. Das hat das Unternehmen in der Vergangenheit unter Beweis gestellt und das wird auch zukünftig so sein. Wir gehen bei allen Unsicherheiten von einer soliden Geschäftsentwicklung 2022 aus.
Duisburg, 22. Februar 2022 KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
KonzernkapitalflussrechnungDie Konzernkapitalflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. Der Finanzmittelfonds umfasst ausschließlich Zahlungsmittel und Bankguthaben.
Konzerneigenkapitalspiegel
Die Gewinnrücklagen betreffen den durch Abspaltung auf den Konzern entfallenden Anteil an Rücklagen, der bei den Tochtergesellschaften UnionStahl GmbH für die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln in 2007, bei der Autogena Stahl GmbH in 2010 und bei der UnionStahl Nord GmbH in 2013 verwandt wurde. Im Konzernabschluss sind diese Rücklagen weiterhin als solche auszuweisen. Sie stehen nicht für Gewinnausschüttungen zur Verfügung. KonzernanhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Allgemeine Angaben zum Konzernjahresabschluss Konzernrechnungslegung Die UST Holding GmbH, Duisburg, ist beherrschend an Tochtergesellschaften im Inland beteiligt. Sie ist daher gemäß §§ 290 ff. HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss, bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel aufzustellen. Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Der Vorjahres-Konzernabschluss war ein Rumpfgeschäftsjahr (1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2020); insofern sind die Vorjahreszahlen nur bedingt vergleichbar. Angabe zur Gliederung des Konzernabschlusses Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde unter Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Soweit in der Konzernbilanz oder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Konzernanhang. Befreiung Tochterunternehmen nach § 264 Abs. 3 HGB und Hinweis § 291 HGB Alle Gesellschafter der Tochterunternehmen haben der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB von den Offenlegungsverpflichtungen gem. §§ 325-329 HGB für das Geschäftsjahr 2021 zugestimmt. Das Mutterunternehmen, die UST Holding GmbH, hat sich bereit erklärt, für die von den Tochtergesellschaften bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr 2022 einzustehen. Die UST GmbH & Co. KG nimmt die Befreiung von der Verpflichtung einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht aufzustellen gemäß § 291 HGB in Anspruch. III. Konsolidierungskreis Zum Konsolidierungskreis gehören gemäß §§ 294 - 296 HGB zum 31. Dezember 2021 UST Holding GmbH Duisburg, als Muttergesellschaft und die
als Tochtergesellschaften. IV. Konsolidierungsmethoden Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften sind durch Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die Aktiva und Passiva aus den Einzelabschlüssen der GmbH und der Tochtergesellschaften werden mit den Einzelbilanzwerten in die Konzernbilanz übernommen. An die Stelle der Beteiligung der Obergesellschaft an der jeweiligen Tochtergesellschaft treten gemäß § 301 Abs.1 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden mit den Werten, mit denen sie in der Einzelbilanz der Tochtergesellschaft angesetzt sind. Da der Konzern im wesentlichen durch Abspaltung eines Teilkonzerns entstanden ist, erfolgte die Fortführung der Werte der UnionStahl GmbH, der Autogena Stahl GmbH und der UnionStahl Nord GmbH aus dem abgespaltenen Konzern; es erfolgte insbesondere keine Bewertung wie bei einer Erstkonsolidierung. Die Erstkonsolidierung der in 2020 neu gegründeten Gesellschaften, der UST GmbH & Co. KG, der UST Verwaltungs GmbH und der OTTOSTAHL GmbH sowie der in 2021 neu gegründeten 4Crane GmbH erfolgte mit den Anschaffungskosten bei Gründung. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der Obergesellschaft und ihren Töchtern sowie der Töchter untereinander werden gem. § 303 Abs. 1 HGB gegeneinander aufgerechnet. Die Anteile der Mitarbeiter-Gesellschafter (Minderheiten-Gesellschafter) werden innerhalb des Eigenkapitals unter der Position "Nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden nur die mit nicht in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen getätigten Umsätze ausgewiesen (Außenumsatzerlöse). Umsätze zwischen Unternehmen des Konsolidierungskreises wurden, wie die konzerninternen Aufwendungen und Erträge, nach § 305 Abs. 1 HGB verrechnet. Konzerninterne Zwischengewinne sind nicht angefallen. Bei den Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind die Positionen gegenüber einbezogenen Unternehmen eliminiert. V. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 geltenden Vorschriften des § 298 HGB wurden beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Konzern wurden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren, bewertet. Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Software. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bei betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren, bewertet. Die Vorräte (Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren) wurden zu durchschnittlichen Einstandspreisen und die fertigen Erzeugnisse retrograd unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert bewertet, soweit nicht Einzelwertberichtigungen erforderlich waren. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine pauschale Wertberichtigung aktivisch abgesetzt. Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten im Wesentlichen die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Sie wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet. Soweit Rückstellungen bestehen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, erfolgt eine Abzinsung auf den Barwert. Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Für die Währungsumrechnung werden Fremdwährungspositionen in den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit bis zu einem Jahr oder weniger betragen. Aus der Bewertung von Fremdwährungspositionen resultierende Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst. VI. Erläuterungen zur Konzernbilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem Bruttoanlagespiegel hervor.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit T€ 461 (Vj. T€ 878) ausgewiesen. Ansonsten haben die Forderungen alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Das Stammkapital (gezeichnete Kapital) der UST Holding GmbH, Duisburg, beträgt zum Bilanzstichtag unverändert € 2.000.000,00. Die Kapitalrücklage betrifft Zuzahlungen des Gesellschafters (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Die Gewinnrücklagen betreffen den durch Abspaltung auf den Konzern entfallenden Anteil an Rücklagen, der bei den Tochtergesellschaften UnionStahl GmbH für die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln in 2007, bei der Autogena Stahl GmbH in 2010 und bei der UnionStahl Nord GmbH in 2013 verwandt wurden. Im Konzernabschluss sind diese Rücklagen weiterhin als solche auszuweisen. Sie stehen nicht für Gewinnausschüttungen zur Verfügung. Unter den sonstigen Rückstellungen sind u.a. die Aufwendungen für ausstehende Rechnungen, Personalaufwendungen, Gewährleistungen sowie die Abschluss- und Prüfungskosten und alle anderen Verpflichtungen, Verluste und Risiken ausgewiesen, die das Geschäftsjahr 2021 betreffen. Unter den sonstigen Rückstellungen wird auch eine übernommene Pensionsverpflichtung über T€ 300 ausgewiesen, da diese in 2022 abgefunden wurde. Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Sie sind hinsichtlich ihrer Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2021 wie folgt strukturiert:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Ansonsten sind sämtliche Verbindlichkeiten nicht besichert. Latente Steuern Auf Ebene der Einzelabschlüsse ergab sich jeweils ein Aktivüberhang bei den latenten Steuern. Das Aktivierungswahlrecht wurde nicht ausgeübt. Latente Steuern auf der Basis von § 306 HGB sind nicht angefallen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen aus der Mithaft für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 10.806 (Vj. T€ 11.005). Die Verbindlichkeiten betreffen Bankkredite für Investitionen. Mit einer Inanspruchnahme des Konzerns ist zum Abschlussstichtag auf Grund der Bonität der Gesellschaft und der Absicherung durch Grundschulden nicht zu rechnen. Eigene Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten wurden nicht gewährt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen a) Mietverträge Wesentliche finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag aus den Hallen- und Verwaltungsgebäude-Mietverträgen. Die jährliche Verpflichtung daraus beträgt T€ 2.809. b) Leasingverträge Es bestehen Software- und Mobilienleasingverträge mit einer Gesamtbelastung von T€ 4.391 (undiskontiert) bei Restlaufzeiten von bis zu 103 Monaten. Ferner bestehen Verpflichtungen aus Immobilien-Leasingverträgen von T€ 3.749 (undiskontiert) mit Restlaufzeiten bis längstens zum 31.03.2026. VII. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Absatzgebieten wie folgt:
VIII. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 447 Mitarbeiter.
Daneben beschäftigte der Konzern im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 18 (Vj. 21) Auszubildende. Angabe zu Organmitgliedern Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Obergesellschaft war im Berichtszeitraum Herr: Joachim Bauch, Kaufmann Hinsichtlich der Angaben der Bezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a und 9b HGB wird von der Befreiungsmöglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB analog Gebrauch gemacht. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Honorar für Abschlussprüfungen beträgt T€ 88, für Steuerberatungsleistungen T€ 13 und für sonstige Leistungen T€ 7. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns werden Ausführungen im Konzernlagebericht gemacht. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresüberschuss des Mutterunternehmens soll, nach erfolgter Vorab-Gewinnausschüttung im Geschäftsjahr 2021, auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Duisburg, 22. Februar 2022 UST Holding GmbH Joachim Bauch sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Konzernabschluss wurde am 10.07.2022 genehmigt/festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die UST Holding GmbH, Duisburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der UST Holding GmbH, Duisburg und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der UST Holding GmbH, Duisburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 27. Mai 2022 Concentra
Revisions- und Treuhand GmbH
Dipl.-Kfm. Thomas Reisig, Wirtschaftsprüfer |
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