Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 100117
Vorher
IFA-Maschinenbau Verwaltungsgesellschaft mbHIFA-Rotorion Holding GmbHIFA ROTORION - Holding GmbH
Eingetragen
6.7.1990
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Gegenstand
Betrieb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Koordination von Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Im- und Export von Gelenkwellen, Kfz-Teilen, Maschinen- und Stahlbauteilen, Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
73.47%
IFA Holding GmbHEigenbeteiligung
26.53%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
5.008.152 €
73.47%
Germany
1.808.848 €
26.53%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IFA Holding GmbH

Haldensleben

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Gliederung

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell des Unternehmens

1.2. Forschung und Entwicklung

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.2. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens

2.2.1. Ertragslage

2.2.2. Finanzlage

2.2.3. Vermögenslage

2.2.4. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.3. Finanzielle Leistungsindikatoren

2.4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.5. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote)

3. Prognosebericht

4. Chancen- und Risikobericht

4.1. Risikobericht

4.1.1. Branchenspezifische Risiken

4.1.2. Ertragsorientierte Risiken

4.1.3. Finanzwirtschaftliche Risiken

4.1.4. Risiken aus Finanzinstrumenten

4.1.5. Unternehmensfortführung

4.2. Chancenbericht

5. Gesamtaussage

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die IFA Holding GmbH ist als Muttergesellschaft der IFA-Gruppe für die weltweite Steuerung und strategische Ausrichtung der IFA-Gruppe sowie fachlich für das Controlling, das Finanzmanagement, das Rechnungswesen, die Informationstechnologie, das Marketing und die Kommunikation der Gruppengesellschaften zuständig. Die IFA Holding GmbH ist seit dem 29. April 2022 eine indirekte 100%ige Tochter der AEQUITA Management SE, München.

Zur IFA-Gruppe gehören im Jahr 2023 die IFA Holding GmbH, die IFA Powertrain GmbH & Co. KG (Fertigung, Haldensleben in Deutschland), die IFA ROTORION - North America LLC (Fertigung, Charleston in USA), die IFA Powertrain (Shanghai) Co., Ltd. (Fertigung, Shanghai in China), die IFA Powertrain Polska Sp. z o.o. (Fertigung, Ujazd in Polen), die IFA - Technologies GmbH (F&E, Haldensleben in Deutschland), die IFA Powertrain GmbH i.L. (keine Geschäftstätigkeit, Wien in Österreich) und die IFA Powertrain Management GmbH (Komplementärin der IFA Powertrain GmbH & Co. KG, Haldensleben in Deutschland). Die österreichische IFA Powertrain GmbH wird voraussichtlich im Jahr 2024 liquidiert. Mit dieser Struktur hat die IFA-Gruppe heute Produktionsstätten in Europa, Asien und Amerika und damit in allen wichtigen Absatzmärkten der Automobilindustrie.

Die IFA-Gruppe ist in ihrem Produktportfolio im Antriebsstrang positioniert. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten steht die Entwicklung und Herstellung von Pkw-Kardanwellen (Längswellen) sowie Pkw-Seitenwellen. Zudem werden Komponenten für die Längs- bzw. Seitenwellen u.a. in Form von Kreuz- und Kugelgleichlaufgelenken hergestellt. Beliefert werden globale Kunden der Automobilindustrie, insbesondere im Premium- und Luxus-Fahrzeugsegment.

Die IFA Holding GmbH beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt insgesamt 52 (Vorjahr 66) eigene Mitarbeiter (ohne Auszubildende).

1.2. Forschung und Entwicklung

Die IFA Holding GmbH betreibt keine eigene Forschung und Entwicklung.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Verlauf des Berichtsjahres verzeichnete die Weltwirtschaft eine stärkere Entwicklung als zu Jahresbeginn erwartet. Das Wachstum lag mit 3,1% nur leicht unter dem langfristigen Trend. Die Bemühungen vieler Notenbanken um eine straffere Geldpolitik wirkten wachstumsdämpfend, doch wurden diese Effekte durch positive Impulse seitens der Fiskalpolitik sowie durch niedrigere Energie- und Rohstoffpreise abgemildert. Es gab jedoch beträchtliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen, wobei die US-Wirtschaft überraschend widerstandsfähig war, während die Volkswirtschaften Europas und Chinas eher schwach abschnitten. Der Welthandel verlangsamte sich ebenfalls und schrumpfte im Vergleich zum Vorjahr um etwa 2% 1.

Die US-Wirtschaft trotzte erfolgreich den Rezessionsrisiken. Trotz einer weiteren Anhebung des Leitzinses durch die US-Zentralbank Fed um 100 Basispunkte auf 5,5% blieb das Wachstum robust. Insbesondere der private Konsum expandierte dynamisch, unterstützt durch großzügige Fiskalprogramme und Ersparnisse aus der Zeit der Pandemie. Die Inflationsrate sank weiter und lag mit durchschnittlich 3,7% deutlich unter dem Vorjahr, aber nach wie vor über dem Zielwert der Fed. Diese Entwicklung, zusammen mit kräftigen Lohnzuwächsen, trug zur Stärkung der verfügbaren Einkommen bei, was wiederum das Wirtschaftswachstum auf 2,5% im Gesamtjahr beschleunigte. 2

In der Eurozone verlief die wirtschaftliche Entwicklung deutlich verhaltener, obwohl die Belastungen durch hohe Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr spürbar nachließen. Trotzdem blieb der Industriesektor stark unter Druck und schrumpfte im Gesamtjahr deutlich. Der private Konsum stagnierte größtenteils aufgrund weiterhin hoher, wenn auch rückläufiger Inflationsraten und steigender Zinsen. Die Inflation in der Eurozone lag im Jahresdurchschnitt bei 5,4%, deutlich über dem Notenbankziel von rund 2%, weshalb die Europäische Zentralbank ihren Kurs der geldpolitischen Straffung beibehielt; der Leitzins stieg im Jahresverlauf um weitere 200 Basispunkte auf 4,5%. Während die Wirtschaft der Eurozone im ersten Halbjahr dank Aufholeffekten nach der Pandemie und nachlassenden Lieferkettenstörungen ein kleines Wachstum verzeichnen konnte, ging die Wirtschaftsleistung in der zweiten Jahreshälfte leicht zurück, was zu einem Gesamtwachstum von lediglich 0,5% führte. 3

Die chinesische Wirtschaft erlebte nach dem Ende der "Null-COVID"-Maßnahmen einen kräftigen Start ins Jahr 2023, konnte jedoch diese Dynamik nicht beibehalten. Vor allem die ausgeprägte Schwäche im Immobiliensektor und die damit verbundene Vertrauenskrise bei den Verbrauchern dämpften die Erholung. Dank staatlicher Stützungsmaßnahmen und geldpolitischer Lockerungen wurde das ausgerufene Wachstumsziel von 5,2% dennoch erreicht. Im Gegensatz zu den USA und Europa, sah sich die chinesische Wirtschaft nicht mit Inflation konfrontiert. 4

Die Wechselkurse entwickelten sich im Berichtszeitraum volatil. Der US-Dollar bewegte sich in einer Bandbreite von 1,05 und 1,13 und beendete das Jahr gegenüber dem Euro etwas schwächer bei 1,1050. Der Renminbi verzeichnete eine Schwankungsbreite von 7,2 bis 8,1. Die chinesische Währung beendete das Berichtsjahr im Vergleich zum Euro leichter bei Kursen um 7,80. Auch der polnische Zloty entwickelte sich volatil, schloss mit 4,3395 als einzige für die IFA-Gruppe relevante Währung im Vergleich zum Jahresbeginn jedoch deutlich fester. 5

Die Entwicklung an den Rohstoffmärkten verzeichnete eine deutliche Entspannung. Preise für Öl, Gas und Strom sanken deutlich und unterstützten die Abschwächung der Inflation. Auch die Entwicklung an den für die IFA-Gruppe relevanten Märkten für Stahl und Kautschuk verzeichnete eine Abschwächung. 6

Diese Rahmenbedingungen prägten auch die Entwicklung des weltweiten Automobilmarkts im Jahr 2023. Der weltweite Pkw-Markt bewegte sich in diesem Umfeld deutlich über dem Vorjahresniveau. Der europäische Pkw-Markt erholt sich langsam vom Krisenniveau. Im Jahr 2023 wurden 14% mehr Neuzulassungen als im Vorjahr verzeichnet. Trotzdem liegt das Gesamtabsatzvolumen noch immer rund 19% unter dem des Jahres 2019. Der US-amerikanische Markt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verzeichnete im Kalenderjahr 2023 eine dynamische Entwicklung von 12%. Damit liegt der US-amerikanische Markt noch 9% hinter dem Vorkrisenniveau. 7

Ein weiterer deutlicher Anstieg der Verkaufszahlen war auf dem chinesischen Markt zu beobachten. Der Pkw-Markt entwickelte sich deutlich besser als die chinesische Gesamtwirtschaft. Der Absatz verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr 2022 einen Anstieg von 11%. Mit mittlerweile fast 26 Millionen verkauften Fahrzeugen ist China mit Abstand größter Pkw-Markt der Welt und liegt nur noch knapp unterhalb der gemeinsamen Absatzzahlen der USA und Europa. 8

1 https://www.oecd-ilibrary.org/sites/0fd73462-en/index.html?itemId=/content/publication/0fd73462-en

2 https://www.oecd-ilibrary.org/sites/0fd73462-en/index.html?itemId=/content/publication/0fd73462-en

3 https://www.oecd-ilibrary.org/sites/0fd73462-en/index.html?itemId=/content/publication/0fd73462-en

4 https://www.oecd-ilibrary.org/sites/0fd73462-en/index.html?itemId=/content/publication/0fd73462-en

5 Daten der Europäischen Zentralbank

6 https://thedocs.worldbank.org/en/doc/5d903e848db1d1b83e0ec8f744e55570-0350012021/related/CMO-Pink-Sheet-March-2024.pdf

7 https://thedocs.worldbank.org/en/doc/5d903e848db1d1b83e0ec8f744e55570-0350012021/related/CMO-Pink-Sheet-March-2024.pdf

8 https://www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/2024/240118_PM_Internationale-Pkw-M-rkte-im-Jahr-2023-mit-kr-ftigem-Wachstum

2.2. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens

Das Geschäftsjahr 2023 stellte das erste volle Geschäftsjahr der IFA-Gruppe nach dem Verkauf an den neuen Gesellschafter AEQUITA im Jahr 2022 dar. Das Jahr 2023 war geprägt von vielfältigen Herausforderungen insbesondere durch die steigende Kostenbasis und hohe Volatilität in den Abrufzahlen der Kunden. Während das Vorjahr noch durch Sondereffekte durch den Verkauf der Gruppe geprägt war, zeigte sich im Berichtsjahr eine Normalisierung des Geschäfts. Eine deutliche Verschlechterung im Umsatz auf Gruppenebene wurde insbesondere im ersten Halbjahr realisiert. Im weiteren Jahresverlauf stabilisierte sich der Umsatz. Die hohe Volatilität in den Abrufen der OEMs führte zu erheblichen Herausforderungen in der Lieferkette und bei der Steuerung der Produktionswerke sowie den vor- und nachgelagerten Prozessen, die sich erst im zweiten Halbjahr normalisierten. Bei der IFA-Holding GmbH macht sich dies u.a. in den Erträgen aus Gewinnabführung/Aufwendungen aus Verlustausgleich bemerkbar. Die angespannte Liquiditätssituation des Vorjahres erholte sich erst im dritten Quartal nach Abschluss wichtiger Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten.

Im Jahr 2023 hat die IFA Holding GmbH ein negatives berichtetes EBITDA 9 von EUR -2,1 Mio. erwirtschaftet. Dieses Ergebnis lag deutlich unterhalb des aufgrund von Sondereffekten geprägten Vorjahreswertes.

Zur weiteren Verbesserung von Ertrag und Liquidität hat die IFA-Gruppe verschiedene Maßnahmen definiert und mit der Umsetzung begonnen. Hierzu gehört insbesondere ein auf dem Vorjahr aufbauendes Ergebnisverbesserungsprogramm, das in allen Gesellschaften der IFA-Gruppe zur Wirkung kommt. Das Programm zielt vor allem auf die Verbesserung der Kostenstrukturen und die Optimierung von defizitären Aufträgen ab. Flankiert wird das Programm durch kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität. Hierzu wird vor allem eine strikte Ausgabendisziplin in allen Bereichen verfolgt.

9 Zur Ableitung siehe Abschnitt 2.3 unten.

2.2.1. Ertragslage

Die Vergleichbarkeit der Erträge ist durch die bereits genannten positiven Einmaleffekte aus dem Vorjahr erschwert. Im Berichtsjahr 2023 sind diese nicht mehr angefallen.

Der Umsatz von EUR 23,0 Mio. im Jahr 2023 lag deutlich unter dem Vorjahreswert von EUR 46,5 Mio. Der erzielte Umsatz lag im Rahmen der Erwartung, von 21,6 Mio. Die Umsatzentwicklung des Vorjahres ist auf den Verkauf der IFA-Gruppe und die damit einhergehenden Einmaleffekte zurückzuführen. Die Umsätze der IFA Holding GmbH werden nahezu vollständig mit den verbundenen Unternehmen generiert und nicht von schwankenden Kundenabrufen abhängig.

Im Gegensatz zum Vorjahr waren die sonstigen betrieblichen Erträge nicht mehr durch Sondereffekte (EUR 174,7 Mio.) aus dem Verkauf betroffen und betrugen noch EUR 2,3 Mio. (Vorjahr: EUR 188,1 Mio.)

Die Personalaufwandsquote zeigt sich mit 17,8% verschlechtert gegenüber dem Vorjahreswert von 11,4%. Absolut ist der Personalaufwand jedoch gesunken, insbesondere wegen der geringeren Mitarbeiterzahl.

Die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen verschlechterte sich in 2023 von 67,4% auf 85,9%. Auch hier trägt der durch Einmaleffekte erhöhte Umsatz des Vorjahres zu einer Verzerrung der beiden Kostenquoten bei. Die absoluten sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen deutlich unterhalb des durch Beratungskosten erhöhten Vorjahreswertes.

Das berichtete EBITDA im Berichtsjahr lag mit EUR -2,1 Mio. ebenfalls deutlich unterhalb des durch Sondereffekte geprägten Vorjahres von 200,3 EUR Mio., aber deutlich oberhalb der Erwartung (Prognose Vorjahr: EUR -6,6 Mio.).

Aufgrund einer auch in 2023 moderat ausgestalteten Investitionstätigkeit sind die Abschreibungen von EUR 2,7 Mio. in 2022 auf EUR 2,5 Mio. im Berichtsjahr gesunken. Das entspricht einer Abschreibungsquote bezogen auf den Umsatz von 10,9% gegenüber 5,9% im Vorjahr.

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen wie im Vorjahr Ausschüttungen der Tochtergesellschaft in China.

Das bessere Jahresergebnis der IFA Powertrain GmbH & Co. KG spiegelt sich in den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen wider. Im Vorjahr war hier noch ein Aufwand aus Verlustübernahme verzeichnet worden. Mit der Gesellschaft besteht auch nach dem Formwechsel in eine GmbH & Co. KG handelsrechtlich weiterhin ein Ergebnisabführungsvertrag.

Im Berichtsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -3,9 Mio. erzielt nach einem Jahresüberschuss von EUR 179,9 Mio. im Vorjahr.

2.2.2. Finanzlage

Das Finanzmanagement der IFA-Gruppe wird in der IFA Holding GmbH, vorwiegend über einen Cash-Pool mit den verbundenen Unternehmen, sowie über die Ausreichung von Intercompany-Darlehen durchgeführt.

Im Laufe des Berichtsjahres 2023 hat sich die Liquidität der IFA-Gruppe infolge positiver Vertragsabschlüsse mit Kunden deutlich verbessert, nachdem die Situation im ersten Halbjahr noch durch die schwache Ausgangslage des Jahres 2022 belastet war. Zum Jahresende konnte auf Gruppenebene ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von EUR 56,8 Mio. (Vorjahr: EUR 23,4 Mio.) erreicht werden, was auch über dem im Vorjahr prognostizierten Wert lag.

Der Jahresabschluss weist zum 31. Dezember 2023 eine bilanzielle Eigenkapitalquote von 39,8% auf (Vorjahr 42,1%).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten liegen mit 29,7 % der Bilanzsumme unter dem Vorjahreswert von 30,3 %. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Stichtag 108,8 Mio. EUR (Vorjahr EUR 108,6 Mio.) und lagen damit auf einem vergleichbaren Niveau. Die Darlehen sind zu einem großen Teil variabel finanziert. Die Kreditlinien sind bis zum 31.03.2025 zugesagt; es besteht eine vertraglich vereinbarte Verlängerungsoption um ein Jahr. Es bestehen neben Reportingverpflichtungen bankübliche Covenants bezogen insbesondere auf EBITDA und Mindest-liquidität. Im zweiten Quartal wurden die Covenants aufgrund einer Negativabweichung beim EBITDA nicht erfüllt, was durch die fristgerechte Bestätigung des Sanierungsgutachters zur überwiegend wahrscheinlichen Einhaltung der Zielgröße EBITDA im dritten Quartal geheilt werden konnte, so dass sich daraus keine Auswirkungen ergaben. Die Covenants in allen weiteren Quartalen wurden eingehalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Bilanzstichtag EUR 13,3 Mio. und erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 5,0 Mio.

Im Jahr 2023 bewegten sich die Ausgaben für Investitionen in das Anlagevermögen mit rund EUR 0,3 Mio. unter dem Vorjahresniveau von EUR 0,9 Mio. Davon entfiel der Großteil auf Investitionen in Sachanlagen (EUR 0,2 Mio.).

Die Nettoverschuldung (verzinsliches Fremdkapital abzgl. Liquide Mittel) der Gesellschaft ist mit EUR 86,7 Mio. gegenüber dem Vorjahresniveau (EUR 98,3 Mio.) um gut EUR 11,6 Mio. gesunken.

Die Cash-Flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sowie die Finanzinvestitionen waren im Vorjahr erheblich beeinflusst durch die Sondereffekte des Verkaufs der IFA-Gruppe. Insofern ist die Entwicklung des Berichtsjahres positiv zu bewerten. Der Bestand an Guthaben bei Kreditinstituten erhöhte sich um 11,9 Mio. nach EUR 10,1 im Vorjahr. Dies ist der insgesamt erfreulichen Entwicklung der Ertragslage der Tochtergesellschaften geschuldet.

2.2.3. Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 3% auf EUR 369,2 Mio. erhöht nach EUR 358,5 Mio. im Vorjahr. Wesentliche Treiber waren die Kassenbestände sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Das Anlagevermögen ist im Berichtsjahr abschreibungsbedingt leicht von EUR 245,2 Mio. auf EUR 242,9 Mio. gesunken. Der Anteil am Gesamtvermögen verringerte sich um 2,6 Prozentpunkte auf 65,8%.

Die Liquidität fällt verglichen mit Ende 2022 um EUR 11,9 Mio. höher aus.

Auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten insbesondere aufgrund von Verbindlichkeiten aus dem Cashpooling um EUR 15,5 Mio. auf EUR 241,1 Mio. gestiegen. Die Rückstellungen sanken um EUR 0,9 Mio. auf nunmehr EUR 8,1 Mio. Das Eigenkapital der Gesellschaft sank zum Stichtag um EUR 3,9 Mio. auf EUR 146,9 Mio. aufgrund des Jahresfehlbetrags.

2.2.4. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Das abgelaufene Geschäftsjahr war wie auch die vorangegangenen Jahre geprägt von besonderen Herausforderungen. Das insgesamt positive Ergebnis bezogen auf das berichtete EBITDA lag in den deutlich unter Erwartung liegenden Kosten im Zuge rückläufiger Preise vor allem bei Energie begründet. Auch wenn die Geschäftsentwicklung insgesamt zufriedenstellend war, wurden weitere Maßnahmen eingeleitet, um diese zu verbessern.

2.3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die IFA Holding GmbH zieht für ihre interne Unternehmenssteuerung die Kennzahl EBITDA wie an die Banken berichtet (Gewinn vor Finanzergebnis, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, bereinigt um Währungseffekte und Gesellschafterumlage) und Liquidität (verfügbare Kontoguthaben, Kreditlinien und Barmittel) auf Konzernebene heran.

Die Berechnung des berichteten EBITDA ergibt sich wie folgt:

2023

2022

EBITDA aus Gewinn- und Verlustrechnung

EUR -9,2 Mio.

EUR 194,2 Mio.

(-) Währungsgewinne

EUR 0,0 Mio.

EUR 0,3 Mio.

(+) Währungsverluste

EUR 0,2 Mio.

EUR 0,5 Mio.

(+) Gesellschafterumlage

EUR 6,9 Mio.

EUR 5,9 Mio.

= berichtetes EBITDA

EUR -2,1 Mio.

EUR 200,3 Mio.

Das berichtete EBITDA erreichte im Geschäftsjahr 2023 EUR -2,1 Mio. und lag damit über dem im Vorjahr geplanten negativen mittleren einstelligen Millionenbereich. Wesentliche Treiber waren die geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie reduzierte Personalkosten.

2.4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die IFA Holding GmbH und die IFA-Gruppe sind nach den Qualitätsstandards DIN EN ISO 9001, IATF 16949 sowie in den produzierenden Gesellschaften nach dem Umweltstandard DIN EN ISO 14001 zertifiziert. Die Einhaltung der Anforderungen und Vorgaben der Qualitäts- und Umweltmanagement-normen wird kontinuierlich durch interne Audits überwacht. Die Gültigkeit der Zertifikate wird regelmäßig durch externe Zertifizierungsgesellschaften geprüft und bestätigt. Die Unternehmen erfassen und bewerten im Rahmen der Umweltzertifizierung ihre Emissionswerte sowie Energie- und Medien-verbräuche.

Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren entsprachen den Erwartungen.

Während die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die Beurteilung bestimmter Aspekte eine wichtige Rolle spielen, werden sie von uns - anders als die o.g. finanziellen Leistungsindikatoren - nicht zur konkreten Steuerung der Gesellschaft genutzt.

2.5. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote)

Die Gesellschafterversammlung der IFA Holding GmbH hat gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 GmbHG am 30. Dezember 2022 eine Zielgröße von 33 % (dies entspricht 1 Frau) für den Frauenanteil in der Geschäftsführung der Gesellschaft bis zum 29. Dezember 2027 festgelegt. Zudem hat die Geschäftsführung der Gesellschaft für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung gemäß § 36 GmbHG Zielgrößen für den Frauenanteil bis zum 29. Dezember 2027 festgelegt. Auf der Ebene der Direktoren (erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung) beträgt die Zielgröße 20 %. Für die Ebene der Manager (zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung) beträgt die Zielgröße 20 %.

3. Prognosebericht

Die wirtschaftliche Entwicklung der wesentlichen Absatzmärkte der IFA-Gruppe ist weiterhin von Unsicherheiten geprägt. Die sinkenden Inflationsraten treffen vor allem in Europa auf eine schwache wirtschaftliche Entwicklung. Nachlassender Inflationsdruck dürfte zu einer Entspannung der Zinspolitik und einem vorsichtigen Anziehen der Investitionstätigkeit führen. Trotzdem wird das Wachstum vor allem im ersten Halbjahr eher schwach ausgeprägt sein. In den USA rechnen wir mit einem insgesamt schwächeren Wachstum als Folge fehlender fiskalpolitischer Impulse sowie der nach wie vor hohen Zinsen. Die chinesische Wirtschaft wird infolge der nachlassenden Binnennachfrage und des angeschlagenen Immobiliensektors ebenfalls schwächer wachsen als im vergangenen Jahr. 10

Wesentliche Unsicherheitsfaktoren sieht die IFA-Gruppe im ungelösten Konflikt in Nahost, im Russland-Ukraine-Krieg sowie in wachsenden Spannungen zwischen den USA und China. Alle diese Faktoren für sich könnten die Inflation insbesondere in Energie- und Rohstoffmärkten wieder anheizen. Unsicherheiten bestehen ebenfalls durch die im November anstehenden Wahlen in den USA und einer möglichen zukünftigen Ausrichtung der US-Wirtschaft hin zu einer protektionistischeren Wirtschaftspolitik. Insgesamt erwarten wir ein schwächeres Wachstum der Weltwirtschaft als noch im Jahr 2023. 11

Die Automobilmärkte sehen wir in der Folge ebenfalls weniger dynamisch als noch 2023. Nachlassende Probleme in den Lieferketten und sich leerende Auftragsbücher treffen auf eine verhaltene Nachfrage in allen wichtigen Märkten. Insgesamt gehen wir von einem nur noch leichten Wachstum in den für die IFA-Gruppe relevanten Märkten Europa, USA und China aus. 12

Die EBITDA-Prognose für 2023 wurde übererfüllt. Für 2024 erwarten wir unter der Annahme der erfolgreichen Umsetzung weiterer Sanierungsmaßnahmen ein negatives berichtetes EBITDA im niedrigen einstelligen Millionenbereich, d.h. gegenüber 2023 ein vergleichbares Niveau. Dies soll durch eine optimierte Ertrags- und Kostenstruktur sichergestellt werden. Entsprechende Maßnahmen sind in den neu aufgesetzten Ergebnisverbesserungs-programmen definiert.

Die Liquiditätssituation der IFA-Gruppe hat sich in 2023 verbessert, wird aber auch in 2024 weiter im Fokus bleiben. Entsprechende Initiativen zur Überwachung der Liquidität und liquiditätssteigernde Maßnahmen wurden in 2023 auf den Weg gebracht und werden in 2024 weiterentwickelt und nachgehalten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 wird auf Basis der Konzernplanung mit einem Liquiditätslevel auf Ebene der IFA-Gruppe im mittleren zweistelligen Millionenbereich aber etwas unter dem Niveau zum 31. Dezember 2023 gerechnet.

10 https://www.oecd-ilibrary.org/sites/0fd73462-en/index.html?itemId=/content/publication/0fd73462-en

11 https://www.oecd-ilibrary.org/sites/0fd73462-en/index.html?itemId=/content/publication/0fd73462-en

12 https://www.spglobal.com/mobility/en/research-analysis/sp-global-mobility-forecasts-883m-auto-sales-in-2024.html

4. Chancen- und Risikobericht

Aus dem derzeitige Marktumfeld und den damit verbundenen Dynamiken resultieren vielfältige Risiken, denen sich die IFA Holding GmbH sowie die IFA-Gruppe ausgesetzt sieht. Das frühzeitige Erkennen wesentlicher Risiken, deren Analyse und wirksame Gegensteuerung ist daher die zentrale Aufgabe der Geschäftsführung der IFA Holding GmbH aber auch der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften und aller Mitarbeiter. Dafür besteht ein Risikomanagementsystem, das für die IFA-Gruppe risikobehaftete Entwicklungen so zeitig wie möglich identifiziert, analysiert und die Einleitung gegensteuernder Maßnahmen ermöglichen soll. Das Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil des wertorientierten Führungs- und Planungssystems des Konzerns und in allen Gesellschaften integriert. Die Verantwortung für das Risikomanagementsystem und den korrespondierenden Prozessen liegt bei der Geschäftsführung der IFA Holding GmbH. Wesentliche, unerwartet auftretende Risiken sind unverzüglich zu berichten. Die Steuerung der Risiken und Chancen findet im Konzern durch Maßnahmen der verantwortlichen Bereiche grundsätzlich auf Konzernebene statt. Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme wird vor ihrer Umsetzung bewertet.

Die IFA-Holding ist durch die Konzernstruktur indirekt von den Risiken der Tochtergesellschaften betroffen und steuert diese über globale Funktionen.

Durch die Finanzierung über Cashpooling, operative Leistungsverflechtungen sowie die gesamt-schuldnerische Mithaftung sowie die Ergebnisübernahme bzw. Verlustausgleichsvereinbarungen mit einer deutschen und polnischen Tochtergesellschaft sowie die Ausschüttungen der chinesischen Gesellschaft treffen die Risiken der operativen Gesellschaften indirekt auch die IFA Holding GmbH.

4.1. Risikobericht

Die verschiedenen Risikobereich werden auf Basis einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung in "gering", "mittel" oder "hoch" eingestuft.

4.1.1. Branchenspezifische Risiken

Die branchenspezifischen Risiken stufen wir als mittel ein.

Die Automobilindustrie ist nach wie vor mit multiplen Krisen konfrontiert und aufgrund der weit fortgeschrittenen Globalisierung der Versorgungsketten in erheblichem Ausmaß von möglichen Störungen betroffen. Zu den Krisen gehören insbesondere die derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Verwerfungen in wichtigen Absatz- und Produktionsregionen der Industrie.

Daraus resultieren Risiken für die Lieferketten in Form von Versorgungsengpässen bei wichtigen Zukaufteilen. Allerdings bleibt festzustellen, dass sich die Breite und das Ausmaß dieser Lieferkettenstörungen bereits im Jahresverlauf 2023 deutlich abgeschwächt hat. Es ist davon auszugehen, dass sich die globalen Lieferketten im Jahr 2024 weiter stabilisieren werden. Die gesteigerte Resilienz der Lieferketten im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich unter anderem in vergleichsweise geringen Auswirkungen, die durch die Angriffe auf Frachtschiffe am Horn von Afrika und damit verbundene Umleitung vieler Schiffe um Kap Horn hervorgerufen wurden. Zwar stiegen Frachtkosten und Lieferzeiten zum Teil stark an, Produktionsausfälle konnten aber in unserem Segment bislang nicht beobachtet werden. Das Risiko eines Abrisses von Lieferketten wird durch Lieferantenmanagement im Einkauf und Umstellung in der Logistik als beherrschbar eingestuft.

Auf der Absatzseite sehen wir uns aktuell nicht mit kurzfristigen Abrufrückgängen infolge von fehlenden Bauteilen konfrontiert. Dem Restrisiko wird durch eine konsequente Steuerung der Produktion und Materialdisposition entgegengewirkt.

Ein weiteres Risiko besteht in etwaigen Einschränkungen der Energieversorgung der europäischen Industrie. Es lässt sich zwar mittlerweile feststellen, dass es in den Wintern 2022/23 und 2023/2024 zu keinen gravierenden Engpässen gekommen ist. Sollte es hier aber im Verlauf des Jahres 2024 zu Einschränkungen bei der Versorgung mit Gas oder Elektrizität kommen, so kann daraus ein Risiko für die Produktionsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie und damit auch für die IFA-Gruppe entstehen. Effekte aus Energiepreisanstiegen sind für die IFA-Gruppe ebenfalls ein Risiko, aber durch das Energiemanagement und geschlossene Verträge mit Lieferanten als beherrschbar einzustufen. Das Preisniveau hat sich im Vergleich zum Jahr 2022 bereits im vergangenen Jahr deutlich reduziert. Die aktuellen Preisniveaus liegen weiterhin oberhalb der Vorkrisenzeit. Die Belieferung mit Gas und Strom erscheint aus heutiger Sicht ebenfalls gesichert, es werden Verhandlungen über längerfristige Lieferverträge für die Jahre 2025 und 2026 geführt.

Der Technologiewandel vom Verbrennungsmotor zur Elektromobilität führt zu einer Verschiebung des Produktschwerpunkts der IFA-Gruppe hin zu Seitenwellentechnologie. Die IFA-Gruppe hat in diesem Segment bereits umfangreiche und langfristige Aufträge gewonnen und Teile der Produktionsstätten auf Seitenwellen ausgerichtet. Zudem zeigt sich, dass die Transformation in Richtung E-Mobilität nicht in der Geschwindigkeit vorangeht, die noch im letzten Jahr erwartet wurde. Die bestehenden Verbrennerprogramme werden bislang nicht in dem Maße zurückgefahren wie noch im vergangenen Jahr erwartet. Das Risiko des Technologiewandels wird entsprechend als beherrschbar eingestuft.

Als Automobilzulieferer ist die IFA-Gruppe abhängig von wenigen großen Kunden. Die etablierten OEMs und derzeitigen Hauptkunden der IFA-Gruppe verfügen bei der E-Mobilität über deutlich geringere Marktanteile als bei Verbrennerfahrzeugen. Dies birgt das Risiko eines schrumpfenden Marktes.

Zur Minimierung der IT-Risiken werden alle Systeme und Prozesse in Risikokategorien klassifiziert. Die globale IT-Abteilung berät und überwacht die einzelnen Standorte in IT-Sicherheitsfragen und führt regelmäßig Schulungen der Mitarbeiter durch. Zusätzlich werden sog. Penetration-Tests durchgeführt, um die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien durch die Mitarbeiter zu überprüfen. Im Jahr 2023 wurden die Unternehmen der IFA-Gruppe gemäß TISAX vorbereitet und erfolgreich zertifiziert (Trusted Information Security Assessment Exchange). Diese Zertifizierung bestätigt die Einhaltung der von der Automobilindustrie definierten Standards für Informationssicherheit. Ziel der Zertifizierung ist es, den Schutz und die Sicherheit von Daten und weiteren Informationswerten (z.B. Prototypen) zu gewährleisten und entsprechenden Kundenerwartungen zu entsprechen.

4.1.2. Ertragsorientierte Risiken

Die ertragsorientierten Risiken stufen wir als mittel ein.

Als zentrales Risiko für die Ertragsentwicklung der IFA Holding GmbH und der IFA-Gruppe werden Steigerungen der Kostenbasis gesehen. Im Mittelpunkt steht dabei die Verhandlung von Preismechanismen mit unseren Lieferanten und die Weitergabe von Preissteigerungen an unsere Kunden. Zudem sind die Verbesserung der Materialkostenbasis und weitere Effizienzsteigerungen im Produktionsverbund der IFA wesentliche Aspekte.

Für die künftige Entwicklung der Ertragskraft ist weiterhin eine starke Fokussierung auf die Margenqualität bei laufenden und neuen Aufträgen erforderlich. Es besteht das Risiko, dass die Maßnahmen nicht in dem erforderlichen Maße umgesetzt werden können. Derzeit gehen wir, auf Basis der laufenden Verhandlungen mit Lieferanten und Kunden sowie der Umsetzung entsprechender Maßnahmen davon aus, dass die Ziele erreicht beziehungsweise übertroffen werden können. Das Risiko wird als beherrschbar eingestuft.

Für die fortschreitende Transformation in Richtung Seitenwelle sind weitere Neuaufträge in signifikantem Umfang erforderlich. Die IFA-Gruppe hat sich ambitionierte Ziele für Neugeschäft gesetzt. Sollten diese nicht erreicht werden, kann das geplante Umsatzniveau für die Jahre ab Auslaufen des Verbrennergeschäfts nicht mehr erreicht werden, was das Ergebnis belasten, die Finanzierung erschweren und weitere Anpassungsmaßnahmen in der Gruppe erforderlich machen könnte.

Planungsunsicherheiten durch Abrufschwankungen bei wesentlichen Kunden sowie insgesamt reduzierte Abrufe stellen ein weiteres wesentliches Risiko für die IFA-Gruppe dar. Kurzfristigen Nachfrageschwankungen wird generell durch eine Flexibilisierung der Produktionskapazitäten (Einsatz von Leiharbeitskräften sowie Mitarbeitern mit befristeten Arbeitsverträgen und flexible Schichtsysteme), eine enge wöchentliche Abstimmung zwischen Vertrieb, Produktion, Logistik, Einkauf und Finanzen sowie durch Maßnahmen zur Reduktion der Fixkosten begegnet.

In der automobilen Großserienfertigung entstehen Produkthaftungsrisiken. Diesen Risiken beugt die IFA-Gruppe durch eine sorgfältige Produktentwicklung gemeinsam mit den Kunden und einem umfangreichen Qualitätsmanagement vor. Zusätzlich werden die Auswirkungen dieser Risiken durch Versicherungsverträge unterlegt. Standardrisiken sind über Versicherungen abgedeckt.

Umweltrisiken, insbesondere durch die Verschärfung von Umweltauflagen in der Produktion stellen ein weiteres Risiko dar. Die IFA-Gruppe verfolgt daher ein aktives Umweltmanagement und betreibt geschlossene Versorgungskreisläufe für alle Materialien, Instandhaltbarkeit und Recyclingfähigkeit sind Kriterien für die Produktgestaltung. Zudem wird die IFA-Gruppe regelmäßig auditiert, entsprechende Nachweise werden von unseren Kunden eingefordert.

Hinsichtlich einer potentiellen Gefährdung der Unternehmensfortführung in Zusammenhang mit Ertrags-risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen im Unterabschnitt 4.1.5 "Unternehmensfortführung".

4.1.3. Finanzwirtschaftliche Risiken

Die finanzwirtschaftlichen Risiken stufen wir als hoch ein.

Die Kreditfinanzierung der Gesellschaft bzw. der IFA-Gruppe ist bis zum ersten Quartal 2025 abgesichert. Es bestehen darüber hinaus an die Sanierungsfähigkeit geknüpfte einmalige Verlängerungsoptionen für die bestehenden Finanzierungen um ein weiteres Jahr. Die Konditionen sind marktüblich und bestehen aus variablen und festverzinslichen Komponenten. Zudem sind die Kreditzusagen an bankenübliche Covenants insbesondere bezüglich Liquidität und EBITDA geknüpft, bei deren Nichteinhaltung die Kreditgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt sind und die in Anspruch genommenen Kredite sofort fällig stellen können. Eine erfolgreiche Refinanzierung könnte infolge des Verfehlens der Ertrags- und Cash Flow Ziele der Gruppe erschwert werden.

Risiken bestehen durch die in Teilen variable Verzinsung der Finanzierungsmittel. Ein weiterer Anstieg der Zinsen stellt ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung der Liquidität der Gruppe dar. Das Risiko der steigenden Finanzierungskosten ist in der Planung entsprechend berücksichtigt und wird als beherrschbar eingestuft. Die Absicherung durch Derivate erfolgt derzeit nicht.

Das Budget für 2024 und die Folgejahre wurde durch einen externen Gutachter validiert. Dabei sind auch Investitionen und die Nutzung von Teilen der in den Kreditverträgen genehmigten Finanzierungsmaßnahmen für zukünftiges Wachstum berücksichtigt.

Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit wird zudem durch aktives tägliches Cash Management, regelmäßige Bottom-up-Liquiditätsprognosen sowie unterstützendes Working Capital Management begleitet.

Die erfolgreiche Weiterführung der eingeleiteten Effizienz- und Verbesserungsmaßnahmen in der IFA-Gruppe, die Umsetzung der vereinbarten Kundenbeiträge im Rahmen des Verkaufs der IFA sowie die Unterstützung durch die beteiligten Finanzierer sollen den Kapitalbedarf für die IFA-Gruppe auf Basis unserer Planung sichern.

Die Liquiditätssituation der IFA-Gruppe hat sich im Verlauf des Jahres 2023 deutlich entspannt. Initiativen zur Überwachung der Liquidität und liquiditätssteigernde Maßnahmen sind jedoch weiterhin in Umsetzung und werden regelmäßig nachgehalten. Hierzu gehören unter anderem die Nutzung von Leasing und die Erweiterung von Finanzierungen in lokalen Gesellschaften im Rahmen des derzeitigen Finanzierungsrahmens. Die Steuerung der Liquidität wird durch ein tägliches Cash Management, regelmäßige Liquiditätsprognosen sowie unterstützendes Working-Capital-Management begleitet. Die IFA Holding GmbH trägt als Cashpoolführer die Liquiditätsrisiken der IFA-Gruppe. Zudem bestehen potenzielle Währungsrisiken, die über Sicherungsgeschäfte reduziert werden können. Zu diesem Zweck stehen der Gruppe Handelslinien zur Verfügung.

In Bezug auf die potentielle Gefährdung der Unternehmensfortführung in Zusammenhang mit finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen im Unterabschnitt "4.1.5 Unternehmensfortführung".

4.1.4. Risiken aus Finanzinstrumenten

Zu den in der IFA-Gruppe bestehenden Finanzinstrumenten zählen Kredite, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Die Kredite sind in der IFA-Gruppe über einen Bankenpool sowie ein Schuldscheindarlehen organisiert. Zinsrisiken der IFA-Gruppe wurden im Jahr 2023 teilweise über Derivate im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen abgesichert. Dazu sind von der Gesellschaft Zinsswaps abgeschlossen worden, die allerdings Ende 2023 ausgelaufen sind. Neue Zinsderivate wurden zwar erwogen, letztlich aber auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse nicht abgeschlossen. Alle Sicherungsinstrumente werden durch das Treasury überwacht. Eine Zins- und Währungssicherungsrichtlinie und das regelmäßig stattfindende Treasurykomitee geben die Rahmenbedingungen für die Absicherung und den Katalog von Sicherungsinstrumenten vor. Andere als diese durch das Komitee genehmigten Instrumente dürfen nicht verwendet werden.

Die operativen Gesellschaften der IFA-Gruppe verfügen über einen sehr solventen Kundenstamm mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung. Forderungsausfallrisiken werden durch Optimierung des Forderungsmanagements minimiert. Durch den Verkauf der Forderungen mittels Factoring werden die Zahlungsströme der IFA-Gruppe optimiert.

Verbindlichkeiten werden von den Konzerngesellschaften innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen beglichen. Im kurzfristigen Bereich finanzieren sich die operativen Gesellschaften der IFA-Gruppe überwiegend mittels Factorings und Lieferantenkrediten. Ziel des Finanzmanagements ist die Absicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art.

Beim Management der Finanzpositionen verfolgt die Geschäftsführung des Mutterunternehmens eine konservative Risikopolitik. Vereinbarungen mit Kreditinstituten werden einheitlich über die IFA Holding GmbH getroffen. Die Weiterreichung an die Konzernunternehmen erfolgt mittels Cashpoolvereinbarung oder Kreditgewährung.

Zur Absicherung gegen Liquiditätsrisiken wird eine rollierende 13-Wochen-Liquiditätsvorschau sowie eine langfristige Liquiditätsplanung bis Ende 2026 durchgeführt, um jederzeit steuernd eingreifen zu können.

4.1.5. Unternehmensfortführung

Die IFA-Gruppe befindet sich weiterhin in der Sanierung. Die derzeitige Finanzierung der IFA-Gruppe (Sanierungskreditvertrag und Schuldscheindarlehen) hat eine Laufzeit bis Ende März 2025. Die bestehende Factoring-Linie ist im Sanierungszeitraum nicht kündbar.

Die Geschäftsführung hat bereits begonnen, erste Schritte in Richtung einer Refinanzierung in die Wege zu leiten, um die derzeitige Finanzierung bei Fälligkeit abzulösen.

Die Refinanzierung des bestehenden Sanierungskreditvertrags und der gewährten Schuldscheindarlehen zum 31. März 2025 erscheint gestützt auf den aktuellen Sanierungsgutachter-Bericht für die IFA-Gruppe (Stand 15. Februar 2024) als möglich.

Wie bereits ausgeführt, hat sich die wirtschaftliche Situation der IFA-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr in einigen Bereichen verbessert. Insbesondere hat sich infolge erfolgreicher Verhandlungen mit Kunden die Liquidität sowie Profitabilität verbessert. Die Abnahme der Volatilität in den Abrufen der OEMs insbesondere im zweiten Halbjahr rückläufige Materialpreise (namentlich bei Stahl) und reduzierte Mehrkosten i.Z.m. Lieferkettenabrissen sowie die Steigerung der Produktivität in den Werken trugen ebenfalls zur Verbesserung der Situation bei. Auch auf Konzernebene ergibt sich ein positives Ergebnis. Trotz der Erfolge im Geschäftsjahr 2023 bleibt das Erreichen der ambitionierten Ertrags- und Cash-Flow-Ziele in den Folgejahren nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Planungsunsicherheit eine Herausforderung.

Zur Erreichung der zur Sanierung der IFA-Gruppe definierten EBITDA-Ziele sowie für die notwendige Sicherstellung der Liquidität (und damit auch zur Einhaltung der bestehenden Covenants) sind auch weiterhin die geplanten Sanierungsmaßnahmen (u.a. Standortoptimierung, Einkaufsoptimierung, Preisoptimierung, Produktoptimierung) umzusetzen. Zudem ist es zur Aufrechterhaltung der Sanierungsfähigkeit erforderlich, ausreichende Vertriebserfolge zu erzielen, um auch mittelfristig profitable Umsätze in der aktuellen Größenordnung zu ermöglichen sowie die Profitabilität von anlaufenden Seitenwellenaufträgen zu verbessern.

Sollte die gewünschte Refinanzierung nicht zeitgerecht umsetzbar sein, kann, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die derzeitige Finanzierung mit angepassten Konditionen einmalig um ein Jahr verlängert werden. Nach der aktuellen Planung geht die Geschäftsführung der IFA-Holding davon aus, dass diese Voraussetzungen soweit sie durch IFA beeinflussbar sind, erreicht werden und dass auch die Voraussetzungen die letztlich in der Hand von Stakeholdern liegen, gegeben sein werden.

Infolgedessen besteht zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses und dieses Lageberichts eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Anschlussfinanzierung, die, wenn sie sich manifestiert, ein bestandsgefährdendes Risiko für die IFA-Gruppe und damit auch die IFA Holding GmbH darstellt.

Wir haben dennoch den Jahresabschluss und den Lagebericht der IFA Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2023 unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da wir auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung die Sicherstellung der Liquidität sowie die Einhaltung der o.g. Covenants sowie Refinanzierungsfähigkeit und damit die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der IFA-Gruppe und damit auch der IFA Holding GmbH für nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich erachten. Diese Einschätzung wird u.E. auch von dem aktuellen Sanierungsgutachter-Bericht für die IFA-Gruppe (Stand 15. Februar 2024) getragen.

4.2. Chancenbericht

Chancen sieht die Geschäftsführung der IFA Holding GmbH insbesondere in der guten technologischen Position der IFA-Gruppe bei der Entwicklung und Herstellung von komplexen Lösungen im Bereich Antriebskomponenten. Hierzu gehören auch die heute global ausgerichteten Produktionskapazitäten der IFA-Gruppe in wichtigen Absatzregionen. Zudem basiert das Produktportfolio der IFA-Gruppe auf langfristigen Lieferverträgen mit unterschiedlichen Kunden der Automobilindustrie.

Insbesondere die in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 erfolgte Gewinnung von Neuaufträgen im Bereich Seitenwellen unterstreichen die technologische Kompetenz der IFA-Gruppe und die enge Kundenbeziehung zu den führenden Automobilherstellern. Des Weiteren konnte in 2023 ein neuer Kunde (Top-3 OEM weltweit) im Bereich des Seitenwellengeschäftes aufgebaut werden. Dadurch erwartet der Konzern mittelfristig Wachstum auch bei Seitenwellen für Elektrofahrzeuge. Zusätzliches Ertragspotential kann durch die Verlängerung von auslaufenden Programmen in der Verbrenner-technologie entstehen. Umfassende Anfragen stehen derzeit in Verhandlung mit allen wesentlichen Kunden.

Weitere Chancen sieht die Geschäftsführung in der überplanmäßigen und schnelleren Umsetzung der Maßnahmen aus dem Ergebnisverbesserungsprogramm. Hierzu gehört insbesondere eine raschere Umsetzung der Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung in den Werken, die Lokalisierung von wichtigen Lieferketten an den jeweiligen Produktionsstandorten sowie die weitere Standardisierung des Produktportfolios.

Zusätzlich könnte ein Absinken der Rohstoffpreise zu einer deutlichen Entlastung der Kostenbasis an den Standorten führen. Nachlassender Inflationsdruck und mögliche Zinssenkungen könnten ebenfalls zu einer Entlastung führen. Die Entwicklung der Weltwirtschaft sowie des weltweiten Automobilmarktes könnte besser als prognostiziert eintreten und die Erwartungen der IFA-Gruppe volumen- und ertragsseitig übertreffen, mit entsprechend positiven Effekten auf die Abrufzahlen und damit die Umsätze und letztlich auch das Ergebnis.

5. Gesamtaussage

Die Risiken für die zukünftige Entwicklung der IFA Holding GmbH erscheinen nach unserer Einschätzung beherrschbar. Entscheidend hierfür sind die weitere erfolgreiche Umsetzung der bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Optimierung der Ertrags- und Kostenstruktur sowie die Gewinnung weiterer Neuaufträge. Die Umsetzung der primär organisatorischen Maßnahmen zur Erreichung der Produktivitätsziele in den Werken, zur Lokalisierung der Lieferketten und zur Standardisierung unseres Produktportfolios ist auf dem Weg. Nach unserer Einschätzung verläuft die Maßnahmenumsetzung im ersten Quartal 2024 über Plan.

Wir gehen derzeit davon aus, die Refinanzierung des bestehenden Sanierungskreditvertrags und der gewährten Schuldscheindarlehen zum 31. März 2025 erfolgreich umsetzen zu können bzw. die Voraussetzungen für die einmalige Verlängerung der derzeitigen Finanzierung um ein Jahr erfüllen zu können. Die Umsetzung ist aktuell aber noch offen. Aus der aktuell noch nicht gesicherten Finanzierung über den 31. März 2025 hinaus resultiert, wie in Abschnitt 4.1.5 zusammengefasst, ein bestandsgefährdendes Risiko für die Gesellschaft und die gesamte IFA-Gruppe.

 

Haldensleben, 3. Mai 2024

Geschäftsführung

Bilanz

A K T I V A

 

 

 

 

31.12.2023

31.12.2022

 

EUR

EUR

EUR

A.

ANLAGEVERMÖGEN

 

 

 

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

1.

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte

 

 

 

 

und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen

 

 

 

 

Rechten und Werten

671.083,83

 

805.461,53

2.

Geleistete Anzahlungen

177.393,94

 

423.424,43

 

 

848.477,77

1.228.885,96

II.

Sachanlagen

 

 

 

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

 

 

 

 

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

25.417.254,48

 

26.939.666,30

2.

Technische Anlagen und Maschinen

249.435,39

 

309.253,57

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

896.667,87

 

1.136.020,63

4.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

27.160,15

 

65.992,95

 

 

26.590.517,89

28.450.933,45

III.

Finanzanlagen

 

 

 

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

136.935.644,92

 

136.935.644,92

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

78.500.000,00

 

78.500.000,00

3.

Beteiligungen

51.500,00

 

51.500,00

 

 

215.487.144,92

215.487.144,92

 

 

242.926.140,58

245.166.964,33

B.

UMLAUFVERMÖGEN

 

 

 

I.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

 

 

1.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

50,11

 

134.656,53

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

100.700.167,01

 

99.201.845,53

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

2.927.360,14

 

3.157.038,02

 

 

103.627.577,26

102.493.540,08

II.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

 

22.141.071,97

10.259.315,53

 

 

125.768.649,23

112.752.855,61

C.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

 

483.164,73

569.122,66

 

 

369.177.954,54

358.488.942,60

P A S S I V A

 

31.12.2023

31.12.2022

 

EUR

EUR

EUR

A.

EIGENKAPITAL

 

 

 

I.

Ausgegebenes Kapital

 

 

 

1.

Gezeichnetes Kapital

6.817.000,00

 

6.817.000,00

2.

Abzgl. Nennbetrag eigener Anteile

-1.894.073,00

 

-1.894.073,00

 

 

4.922.927,00

4.922.927,00

II.

Kapitalrücklage

 

7.560.415,19

7.560.415,19

III.

Gewinnvortrag / Verlustvortrag

 

138.296.847,99

-41.556.758,80

VI.

Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss

 

-3.870.478,87

179.853.606,79

 

 

146.909.711,31

150.780.190,18

B.

SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL

 

14.778,43

15.076,43

C.

SONDERPOSTEN FÜR ZUSCHÜSSE UND ZULAGEN

 

70.053,39

102.570,39

D.

RÜCKSTELLUNGEN

 

 

 

1.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

351.921,00

 

369.901,00

2.

Steuerrückstellungen

658.867,78

 

0,00

3.

Sonstige Rückstellungen

7.101.202,67

 

8.651.308,95

8.111.991,45

9.021.209,95

E.

VERBINDLICHKEITEN

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

108.829.826,50

 

108.601.784,10

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

13.335.243,39

 

8.306.880,58

3.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

91.823.103,97

 

81.221.580,36

4.

Sonstige Verbindlichkeiten

82.152,35

 

426.806,86

- davon aus Steuern: EUR 78.373,41

(Vorjahr: EUR 413.499,90)

- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00

(Vorjahr: EUR 0,00)

 

214.070.326,21

198.557.051,90

F.

Passive Rechnungsabgrenzung

 

1.093,75

12.843,75

 

 

 

369.177.954,54

358.488.942,60

Gewinn- und Verlustrechnung

2023

Vorjahr

EUR

EUR

EUR

1.

Umsatzerlöse

 

23.012.964,42

46.498.141,62

2.

Sonstige betriebliche Erträge

 

2.313.383,92

188.063.269,59

3.

Materialaufwand

 

 

 

Aufwendungen für bezogene Leistungen

10.668.617,26

3.672.220,31

4.

Personalaufwand

 

 

 

a)

Löhne und Gehälter

3.382.466,43

 

4.523.715,63

b)

Soziale Abgaben und Aufwendungen für

 

 

 

Altersversorgung und für Unterstützung

720.762,42

 

777.202,36

- davon für Altersversorgung: EUR 17.777,94

 

 

 

(Vorjahr: EUR 17.940,96)

 

 

 

 

4.103.228,85

5.300.917,99

5.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des

 

 

Anlagevermögens und Sachanlagen

 

2.498.628,16

2.739.199,59

6.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

19.784.397,72

31.356.362,90

7.

Erträge aus Beteiligungen

 

4.989.418,31

5.788.196,69

- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 4.989.418,31

 

 

 

(Vorjahr: EUR 5.788.196,69)

 

 

 

8.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen

 

 

des Finanzanlagevermögens

 

3.979.513,89

4.559.458,33

- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.979.513,89

 

 

 

(Vorjahr: EUR 4.559.458,33)

 

 

 

9.

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

 

8.932.711,93

0,00

10.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

 

4.790.680,88

2.846.037,54

- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.830.692,18

 

 

 

(Vorjahr: EUR 2.828.220,34)

 

 

 

11.

Aufwendungen aus Verlustübernahme

 

1.389.616,00

16.217.336,78

12.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

 

10.312.420,43

7.667.127,58

- davon an verbundene Unternehmen EUR 2.243.518,03

 

 

 

(Vorjahr: EUR 223.865,97)

 

 

 

- davon aus Aufzinsung EUR 6.421,00

 

 

 

(Vorjahr: EUR 7.283,00)

 

 

 

13.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

1.060.564,39

299.425,60

14.

Ergebnis nach Steuern

 

-1.798.799,46

180.502.513,02

15.

Sonstige Steuern

 

2.071.679,41

648.906,23

16.

Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss

 

-3.870.478,87

179.853.606,79

Registergericht: Amtsgericht Stendal

Handelsregisternummer: HRB 100117

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Vorbemerkungen

UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG

Der vorliegende Jahresabschluss der IFA Holding GmbH wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.

Trotz der bestehenden Risiken die - falls sie sich manifestieren - den Bestand der IFA-Gruppe und damit auch der Gesellschaft gefährden könnten, geht die Geschäftsführung auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung davon aus, dass die Liquidität auch über das Auslaufen der aktuellen Finanzierung Ende März 2025 gesichert ist. Mit Gesprächen zu einer Refinanzierung der Gruppe über März 2025 hinaus wurde seitens der gesetzlichen Vertreter bereits begonnen, ohne dass es bisher jedoch konkrete Ergebnisse gibt. Erforderlichenfalls könnte bei Erfüllung bestimmter Bedingungen die derzeitige Finanzierung zu dann angepassten Konditionen einmalig um ein Jahr, d.h. bis Ende März 2026, verlängert werden. Die Erfüllung dieser Bedingungen liegt nicht vollumfänglich in der Hand der IFA-Gruppe. Aktuell geht die Geschäftsführung aber davon aus, dass die Voraussetzungen gegebenenfalls erfüllt werden und erachtet daher die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft für überwiegend wahrscheinlich. Wir verweisen ergänzend auf unsere ausführlichen Darstellungen im Abschnitt "4.1.5 Unternehmensfortführung" des Lageberichts.

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Aufstellung des Anhangs wurden teilweise die Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz entspricht der Kontoform gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Das Gliederungsschema ist nach § 265 Abs. 5 HGB um die Posten "Sonderposten mit Rücklageanteil" und "Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen" erweitert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden, dabei wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die aus einem Fremdwährungsgeschäft resultieren, werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem Devisenkassamittelkurs am Transaktionstag umgerechnet.

Vermögensgegenstände (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden gemäß § 256a Satz 1 HGB im Rahmen der Folgebewertung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden das Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip gemäß § 256a Satz 2 HGB nicht angewendet. Umrechnungsdifferenzen, die aus der Währungsumrechnung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten resultieren, werden stets erfolgswirksam erfasst.

ANLAGEVERMÖGEN

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten jeweils abzüglich gewährter Lieferantenskonti vermindert um Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear auf Basis amtlicher AfA-Tabellen pro rata temporis. Zur Anwendung kommen die Mindestsätze in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in den Abschreibungstabellen von 1 bis 80 Jahren.

Die Herstellungskosten umfassen Fertigungs- und Materialeinzelkosten, notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des Werteverzehr des Anlagevermögens.

Bei Vermögensgegenständen mit einem Wert von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird vereinfachend eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

FINANZANLAGEN

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten, oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernder Wertminderung, zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bestehen die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Zuschreibung. Übrige Finanzanlagen werden zum Nennwert angesetzt.

UMLAUFVERMÖGEN

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Wertberichtigungen wurden - soweit notwendig - vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben, zweifelhafte Forderungen wurden einzelwertberichtigt.

Der Ansatz von Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nominalwert.

AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG

Unter diesem Posten werden transitorische Abgrenzungen ausgewiesen. Aktivisch abgegrenzt wurden vorausbezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, sowie auf steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen Die Gesellschaft verzichtet in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB auf die Bilanzierung des Aktivüberhangs der latenten Steuern. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes (28,425%), der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag umfasst.

EIGENKAPITAL

Das Eigenkapital wurde zum Nennwert erfasst.

SONDERPOSTEN

In den Sonderposten mit Rücklageanteil wurden die im Geschäftsjahr 2000 in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen gemäß §§ 3, 4 FördGG eingestellt. Mit der Auflösung des gebildeten Sonderpostens wurde nach Ablauf des Begünstigungszeitraums im Geschäftsjahr 2001 begonnen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt über die Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände, für die die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden.

Erhaltene Investitionszuschüsse und Investitionszulagen wurden als Sonderposten passivisch abgegrenzt. Die dazu korrespondierenden Investitionen in das Anlagevermögen wurden entsprechend ungekürzt ausgewiesen. Die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend den Nutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen betrieblichen Erträge.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen für die erteilten Pensionszusagen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet.

Zur Bewertung der Verpflichtung wurde die Anwartschaftsbarwertmethode angewendet. Die hierfür verwendeten Parameter stellen sich wie folgt dar:

Sterbetafeln Heubeck 2018 G

Fluktuation 0,00 % p.a. (Vorjahr 0,00 %)

Rechnungszins (Restlaufzeit 15 Jahre) 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,78 %)

Dynamik der anrechenbaren Bezüge 0,00 % p.a. (Vorjahr 0,00 %)

Anpassung der laufenden Renten 0,00 % p.a. (Vorjahr 0,00 %)

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, einschließlich drohender Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Rückstellungen für Jubiläen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method i.S.v. IAS 19) unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G und folgenden Bewertungsparametern berechnet;:

Rechnungszins (Restlaufzeit 15 Jahre): 1,76 % (Vorjahr 1,45 %)

Einkommenssteigerung: 2,30 % p.a. (Vorjahr 3,00 %)

Fluktuationsquote: 10,00 % p.a. (Vorjahr 10,00 %)

VERBINDLICHKEITEN

Die Passivierung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Soweit eine Abzinsung notwendig ist, erfolgt diese nach der Bruttomethode.

PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG

Unter diesem Posten werden transitorische Abgrenzungen ausgewiesen. Passivisch abgegrenzt wurden Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

UMSATZERLÖSE

In den Umsatzerlösen werden Verkäufe von Erzeugnissen, Handelswaren und Dienstleistungen erfasst. Der Umsatz gilt als realisiert, wenn die jeweilige Leistungsverpflichtung aus dem zugrunde liegenden Vertrag erfüllt wurde.

D. Angaben zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung

I. Angaben zur Bilanz

ANLAGEVERMÖGEN

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen werden gesondert in einem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt, der Bestandteil dieses Anhangs ist.

Finanzanlagen

Die Angaben zu den Anteilen an anderen Unternehmen gemäß § 285 Nr. 11 HGB können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:

Anteil

Eigenkapital

Jahresergebnis

 

der Gesellschaften

in %

TEUR

TEUR

IFA Powertrain GmbH & Co.KG, Haldensleben

100

40.027

8.933

*

IFA Powertrain Management GmbH, Haldensleben

100

20

11

**

IFA Powertrain (Shanghai) Co.Ltd., Shanghai (China)

100

21.176

6.633

IFA ROTORION - North America LLC, Charleston (USA)

100

17.833

-4.597

IFA Powertrain Polska Sp.z o.o., Ujazd (Polen)

100

5.034

5.693

IFA - Technologies GmbH, Haldensleben

70,3

18.922

2.379

IFC Composite GmbH i.L., Haldensleben

25

745

-2.063

***

Shaft-Form-Engineering GmbH, Hausach

50

66

0

IFA Powertrain GmbH in Liquidation, Wien (Österreich)

100

-42

-6

****

* Jahresergebnis vor Ergebnisabführung

** Vorläufiger Abschluss

*** Stand 31.12.2019. Gesellschaft hat in 2020 Insolvenz angemeldet und ist aufgelöst.

**** Liquidationsschlussbilanz zum 30.11.2023.

Die Jahresergebnisse der Beteiligungsgesellschaften sind den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2023 zu entnehmen.

Für eine Tochtergesellschaft, die in den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen ist, liegt der zum Bilanzstichtag ermittelte beizulegende Zeitwert mit EUR 71 Mio. knapp unter dem Buchwert von EUR 72 Mio. Aufgrund der erstmaligen Unterschreitung des Buchwerts und der geringfügigen prozentualen Abweichung sowie der erwarteten Ergebnisverbesserung in den nächsten Jahren gehen wir davon aus, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist.

UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden in Höhe von EUR 40.000,00 (Vorjahr EUR 40.000,00) und betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Von den ausgewiesenen Forderungen bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von

 

31.12.2023

Vorjahr

 

gegen verbundene Unternehmen

davon gegen Gesellschafter

gegen verbundene Unternehmen

davon gegen Gesellschafter

Gesamt

100.700.167,01

0,00

99.201.845,53

0,00

Lieferungen und Leistungen

6.780.325,93

0,00

3.414.166,53

0,00

Cashpool

28.919.435,41

0,00

42.092.529,74

0,00

Sonstige

65.000.405,67

0,00

53.695.149,26

0,00

EIGENKAPITAL

Als gezeichnetes Kapital ist das Stammkapital in der festgesetzten Höhe von EUR 6.817.000,00 (Vorjahr EUR 6.817.000,00) abzgl. des auf die erworbenen Anteile entfallenden Nennwertes von EUR 1.894.073,00 (Vorjahr EUR 1.894.073,00) ausgewiesen; dies entspricht EUR 4.922.927,00 (Vorjahr EUR 4.922.927,00).

Als Kapitalrücklage wird der von den Gesellschaftern zusätzlich zum Stammkapital gezahlte Betrag ausgewiesen. Zugezahlt wurden jeweils nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB im Jahr 2009 EUR 4.370.924,40, wovon EUR 4.303.635,28 im Jahr 2012, EUR 672,33 im Jahr 2015, EUR 2.322,87 im Jahr 2016, EUR 2.115,21 im Jahr 2017 und EUR 1.763,52 im Jahr 2018 aufgrund des Erwerbes eigener Anteile verrechnet wurden.

Am 29.04.2022 erfolgte durch den Gesellschafter AEQH9 GmbH eine Zuzahlung nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von EUR 7.500.000,00.

Ausschüttungsbeschränkungen nach dem HGB hinsichtlich des Eigenkapitals bestehen in Höhe von EUR 2.174,00 (Vorjahr EUR 10.320,00) gemäß § 253 Abs. 6 HGB.

RÜCKSTELLUNGEN

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 2.174,00 (Vorjahr EUR 10.320,00).

Die Steuerrückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2023

31.12.2022

 

EUR

EUR

Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag

658.867,78

0,00

 

658.867,78

0,00

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

31.12.2023

31.12.2022

 

EUR

EUR

Ausstehende Rechnungen

2.016.148,90

4.311.290,36

Zinsen für Stundung

1.736.737,38

2.720.238,60

Grunderwerbssteuer

1.385.399,70

0,00

Drohende Verluste

1.290.072,00

164.442,00

Rückbauverpflichtung

201.500,00

0,00

Jahresabschluss

200.400,00

104.400,00

Tantieme

145.530,00

299.585,00

Urlaub und Überstunden

40.520,75

61.665,96

Archivierung

33.197,21

52.300,00

sonstige Personalaufwendungen

32.165,92

813.153,75

Jubiläumsverpflichtungen

18.357,00

19.247,00

Leasing

1.173,81

8.460,63

Zinsen für Steuern

0,00

96.525,65

 

7.101.202,67

8.651.308,95

VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von

 

31.12.2023

Vorjahr

gegenüber

davon

gegenüber

davon

verbundenen

gegenüber

verbundenen

gegenüber

 

Unternehmen

Gesellschafter

Unternehmen

Gesellschafter

Gesamt

91.823.103,97

696.422,81

81.221.580,36

2.869.675,71

Lieferungen und Leistungen

961.662,81

696.422,81

2.345.410,03

2.072.213,49

Cashpool

88.813.255,81

0,00

56.836.244,25

0,00

Sonstige

2.048.185,35

0,00

22.039.926,08

797.462,22

Die Verbindlichkeiten sowie deren Restlaufzeiten werden in folgendem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.

V e r b i n d l i c h k e i t e n s p i e g e l

Restlaufzeiten und Sicherheiten

Beträge mit Restlaufzeiten

Durch andere Rechte gesichert

31.12.2023

bis zu einem Jahr

>1 Jahr

davon mehr als 5 Jahre

Bilanzposten

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

108.829.826,50

829.826,50

108.000.000,00

108.829.826,50

108.601.784,10

601.784,10

108.000.000,00

0,00

108.601.784,10

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

13.335.243,39

13.335.243,39

0,00

0,00

0,00

8.306.880,58

8.306.880,58

0,00

0,00

0,00

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

91.823.103,97

91.823.103,97

0,00

0,00

0,00

81.221.580,36

81.221.580,36

0,00

0,00

0,00

4. Sonstige Verbindlichkeiten

82.152,35

82.152,35

0,00

0,00

0,00

426.806,86

426.806,86

0,00

0,00

0,00

Summen

214.070.326,21

106.070.326,21

108.000.000,00

0,00

108.829.826,50

198.557.051,90

90.557.051,90

108.000.000,00

0,00

108.601.784,10

Die Angaben in Kursivschrift beziehen sich auf das Vorjahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch die Verpfändung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, durch Grundschulden an Immobilien, Sicherungsübereignungen, Globalzessionen, Kontenverpfändungen und Verpfändung von Patenten, Marken und Namensrechten besichert.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise branchenübliche Eigentumsvorbehalte.

II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge:

Periodenfremde Erträge sind insbesondere durch die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 1.932.727,18 (Vorjahr EUR 37.530.139,70) angefallen.

Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil in Höhe von EUR 298,00 (Vorjahr EUR 298,00) entstanden entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagegüter.

Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuschüsse und Zulagen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von EUR 32.517,00 (Vorjahr EUR 33.459,00) ausgewiesen.

Erträge aus Kursdifferenzen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 142.437,61 (Vorjahr EUR 331.182,00).

Sonstige betriebliche Aufwendungen:

Aufwendungen aus Währungsdifferenzen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 359.102,12 (Vorjahr EUR 453.256,66).

Sonstige Steuern:

Wesentliche periodenfremde Aufwendungen sind 2023 für Quellensteuer und Steuernachzahlungen in Höhe von 252.186,71 und für Grunderwerbssteuer in Höhe von EUR 1.385.399,70 angefallen (Vorjahr EUR 0,00).

III. Sonstige Angaben

Derivative Finanzinstrumente

Alle Sicherungsinstrumente werden durch das Treasury überwacht. Eine Zins- und Währungs-sicherungsrichtlinie und das regelmäßig stattfindende Treasurykomitee geben die Rahmenbedingungen für die Absicherung und den Katalog von Sicherungsinstrumenten vor. Andere als diese durch das Komitee genehmigten Instrumente dürfen nicht verwendet werden.

Zum Stichtag bestanden keine Zinssicherungs- und Devisentermingeschäfte.

Haftungsverhältnisse

Zum Stichtag bestehen analog zum Vorjahr Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB in Höhe von TEUR 42.000 aus der gesamtschuldnerischen Mithaftung für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der IFA Powertrain GmbH & Co. KG und TEUR 4.388 (Vorjahr TEUR 4.510) aus Mietbürgschaften für die IFA ROTORION North America LLC. Darüber hinaus besteht eine gesamtschuldnerische Mithaftung für Verbindlichkeiten aus dem Factoring der o.g. Gesellschaften in Höhe von TEUR 47.371 (Vorjahr TEUR 36.000). Aufgrund der bisherigen und zukünftig erwarteten Einhaltung der Kreditbedingungen sowie der regelmäßig erfolgenden Zinszahlungen gehen wir aktuell nicht von einer Inanspruchnahme aus. Gleiches gilt für die Verpflichtungen aus Mietverhältnissen und Factoring, die voraussichtlich von den jeweiligen Gesellschaften erfüllt werden können.

Honorar des Abschlussprüfers

Auf die Angabe des Honorars für die Abschlussprüfer wird gemäß § 288 Abs. 2 HGB verzichtet.

Geschäftsführung

Herr Dipl.-Bw. Robert Roiger, Fürstenfeldbruck, CEO (bis 24.01.2024)

Herr Dipl.-Ing. Jan Christoph Maser, Ratingen, CFO

Herr Dipl.-Ing. Stefan Bultmann, Eichenau, COO

Bezüge der Geschäftsführung

Auf die Angabe der Vergütung der Geschäftsführer wird entsprechend § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Beiräte im Jahr 2023 waren:

Marco Freiherr von Maltzan, Unternehmer (bis 13.01.2023)

Britta Hübner, Vorsitzende, Geschäftsführerin Hübner Management GmbH (bis 15.02.2023)

Dr. Andreas Wendt, Vorsitzender, Unternehmensberater (seit 15.02.2023)

Dr. Mathias Hüttenrauch, CEO der CATL GmbH Arnstadt (seit 15.02.2023)

Dr. Martin Gall, (vom 15.02.2023 bis 23.08.2023)

Bezüge des Beirats

Die Bezüge des Beirates, der eine beratende Rolle hat, betrugen TEUR 105,00 (Vorjahr TEUR 112,5).

Mitarbeiter

Durchschnitt 2023

Durchschnitt 2022

leitende Angestellte

10,8

10,5

kaufmännische Angestellte

41,3

55,5

Zwischensumme

52,0

66,0

Gesamtsumme

52,0

66,0

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, sind für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung:

davon

verbundene

per 31.12.2023

EUR

Unternehmen

EUR

Miete Immobilien

3.360,00

0,00

Miete für sonstige Räume

606.524,76

0,00

IFA Powertrain GmbH & Co.KG Dienstleistungsvertrag

1.437.000,00

1.437.000,00

Wartungs- und Serviceverträge

1.468.941,50

0,00

Leasing

282.058,45

0,00

Offene Bestellungen Anlagevermögen

37.695,00

0,00

Offene Bestellungen

1.131.311,24

486.810,20

4.966.890,95

1.923.810,20

Leasingverträge wurden geschlossen, um der Gesellschaft eine kapitalschonende Nutzung der geleasten Vermögensgegenstände gegen feste monatliche Zahlungen zu ermöglichen.

Mit der Tochtergesellschaft IFA Powertrain GmbH & Co. KG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR -3.870.478,87 auf neue Rechnung vorzutragen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

Konzernabschluss

Die IFA Holding GmbH stellt selbst einen Konzernabschluss auf.

Der von der AEQUITA Management SE, München, für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufzustellende Konzernabschluss wird in das Unternehmensregister eingestellt.

 

Haldensleben, 3. Mai 2024

Geschäftsführung

Entwicklung des Anlagevermögens

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Stand

Zugänge

Umbuchungen

Abgänge

Stand

01.01.2023

 

 

 

31.12.2023

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

 

 

1.

Entgeltlich erworbene Konzessionen,

 

 

 

 

 

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie Lizenzen an

 

 

 

 

 

solchen Rechten und Werten

9.898.927,59

53.260,00

247.753,49

-31.123,67

10.168.817,41

2.

Geleistete Anzahlungen

423.424,43

1.723,00

-247.753,49

0,00

177.393,94

10.322.352,02

54.983,00

0,00

-31.123,67

10.346.211,35

II.

Sachanlagen

 

 

 

 

 

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte

 

 

 

 

 

und Bauten einschließlich der Bauten

auf fremden Grundstücken

54.585.672,65

61.829,27

11.250,00

0,00

54.658.751,92

2.

Technische Anlagen und Maschinen

1.287.420,37

0,00

0,00

0,00

1.287.420,37

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

8.080.108,50

104.831,99

63.742,95

-1.050.951,07

7.197.732,37

4.

Geleistete Anzahlungen und

Anlagen im Bau

65.992,95

36.160,15

-74.992,95

0,00

27.160,15

64.019.194,47

202.821,41

0,00

-1.050.951,07

63.171.064,81

III.

Finanzanlagen

 

 

 

 

 

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

136.935.644,92

0,00

0,00

0,00

136.935.644,92

2.

Ausleihungen an verbundene

Unternehmen

78.500.000,00

0,00

0,00

0,00

78.500.000,00

3.

Beteiligungen

753.424,15

0,00

0,00

0,00

753.424,15

216.189.069,07

0,00

0,00

0,00

216.189.069,07

290.530.615,56

257.804,41

0,00

-1.082.074,74

289.706.345,23

Abschreibungen

Stand

Zugänge

Umbu-

Abgänge

Stand

01.01.2023

 

chungen

 

31.12.2023

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

 

 

1.

Entgeltlich erworbene Konzessionen,

 

 

 

 

 

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie Lizenzen an

 

 

 

 

 

solchen Rechten und Werten

9.093.466,06

435.391,19

0,00

-31.123,67

9.497.733,58

2.

Geleistete Anzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

9.093.466,06

435.391,19

0,00

-31.123,67

9.497.733,58

II.

Sachanlagen

 

 

 

 

 

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte

 

 

 

 

 

und Bauten einschließlich der Bauten

auf fremden Grundstücken

27.646.006,35

1.595.491,09

0,00

0,00

29.241.497,44

2.

Technische Anlagen und Maschinen

978.166,80

59.818,18

0,00

0,00

1.037.984,98

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

6.944.087,87

407.927,70

0,00

-1.050.951,07

6.301.064,50

4.

Geleistete Anzahlungen und

Anlagen im Bau

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

35.568.261,02

2.063.236,97

0,00

-1.050.951,07

36.580.546,92

III.

Finanzanlagen

 

 

 

 

 

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2.

Ausleihungen an verbundene

Unternehmen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

3.

Beteiligungen

701.924,15

0,00

0,00

0,00

701.924,15

 

701.924,15

0,00

0,00

0,00

701.924,15

 

 

45.363.651,23

2.498.628,16

0,00

-1.082.074,74

46.780.204,65

Buchwerte

Stand

Stand

31.12.2023

Vorjahr

EUR

EUR

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

1.

Entgeltlich erworbene Konzessionen,

 

 

gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und Werte sowie Lizenzen an

 

 

solchen Rechten und Werten

671.083,83

805.461,53

2.

Geleistete Anzahlungen

177.393,94

423.424,43

848.477,77

1.228.885,96

II.

Sachanlagen

 

 

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte

 

 

und Bauten einschließlich der Bauten

auf fremden Grundstücken

25.417.254,48

26.939.666,30

2.

Technische Anlagen und Maschinen

249.435,39

309.253,57

3.

Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung

896.667,87

1.136.020,63

4.

Geleistete Anzahlungen und

Anlagen im Bau

27.160,15

65.992,95

26.590.517,89

28.450.933,45

III.

Finanzanlagen

 

 

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

136.935.644,92

136.935.644,92

2.

Ausleihungen an verbundene

Unternehmen

78.500.000,00

78.500.000,00

3.

Beteiligungen

51.500,00

51.500,00

215.487.144,92

215.487.144,92

242.926.140,58

245.166.964,33

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die IFA Holding GmbH, Haldensleben

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der IFA Holding GmbH, Haldensleben, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IFA Holding GmbH, Haldensleben, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt 2.5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt "A. Vorbemerkungen" im Anhang sowie auf die Angaben in Abschnitt "4.1.5 Unternehmensfortführung" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die IFA-Gruppe sich weiterhin in der Sanierung befindet und die bestehende, zur Fortführung der Unternehmstätigkeit notwenige, Finanzierung, die an die Einhaltung von Covenants Vorschriften (u.a. EBITDA, Mindestliquidität) gebunden ist, Ende März 2025 ausläuft. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen, die jedoch nicht alle in der Hand der IFA-Gruppe liegen, kann die Finanzierung zu dann angepassten Konditionen einmalig um ein Jahr, d.h. bis Ende März 2026, verlängert werden. Die gesetzlichen Vertreter haben bereits Schritte zur Refinanzierung der Gruppe über März 2025 hinaus eingeleitet, ohne dass bisher bindende Vereinbarungen vorliegen. Wie in den genannten Abschnitten im Anhang und im Lagebericht dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt 2.5 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 3. Mai 2024

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marco Farrenkopf, Wirtschaftsprüfer

Katharina Haugg, Wirtschaftsprüferin

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