Marco
GmbH
Hilden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
246.114,50 |
302.414,50 |
| I.
Sachanlagen |
233.613,50 |
289.913,50 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
122.760,00 |
164.469,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
110.853,50 |
125.444,50 |
| II.
Finanzanlagen |
12.501,00 |
12.501,00 |
| 1.
Beteiligungen |
12.501,00 |
12.501,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.873.788,79 |
5.696.777,87 |
| I.
Vorräte |
2.141.049,95 |
3.917.463,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.673.755,91 |
1.436.263,51 |
| 1.
Forderungen gegen Gesellschafter |
29.465,07 |
23.893,19 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
4.123,21 |
2.946,58 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
2.640.167,63 |
1.409.423,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.058.982,93 |
343.050,54 |
| Summe
Aktiva |
6.119.903,29 |
5.999.192,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.556.685,37 |
3.146.471,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
251.000,00 |
251.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
738.620,82 |
738.620,82 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.156.850,69 |
1.846.893,75 |
| IV.
Jahresüberschuss |
410.213,86 |
309.956,94 |
| B.
Rückstellungen |
232.625,17 |
633.242,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.330.592,75 |
2.219.478,76 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
707.132,43 |
512.247,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
707.132,43 |
512.247,55 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
1.623.460,32 |
1.707.231,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.622.165,32 |
1.705.831,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.295,00 |
1.400,00 |
| Summe
Passiva |
6.119.903,29 |
5.999.192,37 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
5.300.566,22 |
5.238.278,70 |
| 2.
Personalaufwand |
1.232.733,07 |
1.092.255,69 |
| a)
Löhne und Gehälter |
1.000.894,55 |
888.428,94 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
231.838,52 |
203.826,75 |
| davon
für Altersversorgung |
28.433,36 |
25.212,30 |
| 3.
Abschreibungen |
98.286,45 |
99.388,12 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
93.530,76 |
93.155,74 |
| b)
auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen
überschreiten |
4.755,69 |
6.232,38 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
3.359.576,89 |
3.566.531,82 |
| davon
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
47.222,23 |
64.109,81 |
| 5.
Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
|
1,10 |
| 6.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
1.155,16 |
|
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
2.028,00 |
513,46 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
197.745,11 |
178.384,59 |
| 9.
Ergebnis nach Steuern |
411.351,86 |
301.206,12 |
| 10.
sonstige Steuern |
1.138,00 |
-8.750,82 |
| 11.
Jahresüberschuss |
410.213,86 |
309.956,94 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Marco GmbH hat ihren Sitz in Hilden und ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der
Nummer HR B 45915 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Marco GmbH, Hilden, zum
31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear
über eine Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen
Die Gesellschaft hält Beteiligung an der
Kapitalgesellschaft Rondure GmbH, Grevenbroich. Diese
Beteiligung ist unter den Finanzanlagen ausgewiesen und
wird gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften
des § 253 HGB bewertet. Die Bewertung erfolgt zu den
Anschaffungskosten.
4. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die
Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu
Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum
Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde
Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich,
werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
6. Kassenbestand und Bundesbankguthaben
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
8. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
9. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
10. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
11. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
12. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Es bestehen keine Ausleihungen gegen Gesellschafter.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen, keine Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr aus.
Der Posten "Forderungen gegenüber
GmbH-Gesellschafter" beinhaltet Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 29.465,07 €
(Vorjahr: 23.893,19 €). Die Forderungen resultierten
aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen keine Restlaufzeiten von
mehr als einem Jahr aus. Die Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen entsprechend
2.330.592,75 € (Vorjahr: 2.219.478,76 €).
Der Posten "Verbindlichkeiten gegenüber
GmbH-Gesellschafterm beinhaltet Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00
€ (Vorjahr: 0,00 €). Die Verbindlichkeiten
resultierten aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen.
IV. Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
keine aus der Auflösung von Sonderposten enthalten.
2. Abschreibungen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
keine außerplanmäßigen Abschreibungen im
Sinne des § 253 Abs. 3 S. 5 HGB
vorgenommen.
V. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 29.
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Hilden, den 05.02.2025
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Marco GmbH
Geschäftsführer
Jann Bertelmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.02.2025 festgestellt.
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