Malex GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Siemon seit 8.8.2011 | Prokura |
Matthias Mörsel seit 23.11.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
CADAC USA Inc. | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cadac GmbH Region WestMeerbuschJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2007BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: 1. Gliederungsgrundsätze Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen der Vorschriften des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur unter Berücksichtigung des § 250 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. 4. Einzelangaben Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Soweit Einzelwertberichtigungen veranlasst waren, wurden diese berücksichtigt. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Anlagevermögen Auf die freiwillige Erstellung eines Anlagenspiegels wird mit Hinweis auf die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern handelt es sich um Forderungen aus laufenden Verrechnungsdarlehen. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Einzelnen für folgende noch ausstehende Ausgaben berücksichtigt: 4. Verbindlichkeiten Sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern handelt es sich um Verbindlichkeiten aus laufenden Verrechnungsdarlehen. D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen. E. Sonstige Angaben 1. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zu Geschäftsführern waren während des Geschäftsjahres bestellt:
Mit Hinweis auf § 288 HGB wird auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge verzichtet. 2. Angaben über die Mitarbeiterzahl: Mit Hinweis auf § 288 HGB wird auf die Angabe der Mitarbeiterzahlen verzichtet. 3. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse lagen nicht vor. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB Nach § 285 Nr. 3 HGB anzugebende sonstige finanzielle Verpflichtungen lagen nicht vor.
Meerbusch, 31. Januar 2008 Aufgliederung der Verbindlichkeiten
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