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Solutions International GmbH
Neumünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.338.073,67 |
1.460.395,46 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
58.313,00 |
115.983,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.276.377,21 |
1.341.029,00 |
| III.
Finanzanlagen |
3.383,46 |
3.383,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.712.242,40 |
4.911.170,81 |
| I.
Vorräte |
803.494,36 |
127.226,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.811.924,44 |
4.697.981,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
476.806,15 |
30.897,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
96.823,60 |
85.962,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
87.229,61 |
54.540,01 |
| Aktiva |
12.137.545,68 |
6.426.106,28 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.830.186,60 |
1.237.680,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.212.680,48 |
157.968,94 |
| III.
Jahresüberschuss |
592.506,12 |
1.054.711,54 |
| B.
Rückstellungen |
908.160,19 |
703.449,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.285.865,70 |
4.291.643,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
7.493.033,04 |
3.131.911,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.792.832,66 |
1.159.732,24 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
113.333,19 |
193.333,23 |
| Passiva |
12.137.545,68 |
6.426.106,28 |
Anhang FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handels-gesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 264 Abs. 1 Satz 4, 266 Abs. 1,
274a, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Eine gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der
Darstellung des Jahresabschlusses liegt nicht vor.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Anwendung
der Bilanzierungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes sowie unter zusätzlicher Beachtung
gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungs-posten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögengenstandes.
Beteiligungen und andere Wertpapiere des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden ausschließlich linear
vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem wert in
Höhe von EUR 250 netto wurden im Jahr der Anschaffung
in vollem Umfang als Aufwand erfasst. Angeschaffte
geringwertige Anlagegüter mit einem Wert in Höhe
von über EUR 250 netto bis zu einem wert in Höhe
von EUR 800 wurden in Abweichung zum Vorjahr über
die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Grund ist
eine zutreffendere Darstellung des Anlagevermögens und
der Abschreibungen.
Beteiligungen und andere Wertpapiere des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag,
auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen-
oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere des
Umlauf-vermögens wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Fremdwährungsforderungen und -guthaben wurden mit dem
Kurs im Zeitpunkt der Entstehung angesetzt und
gemäß § 256a HGB mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
geleistete Vorauszahlungen, die Aufwand für
zukünftige Geschäftsjahre darstellen.
Die Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Soweit die
voraussichtliche Restlaufzeit nicht länger als 1 Jahr
beträgt, wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres sowie
des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
erhaltene Vorauszahlungen, die Ertrag für
zukünftige Geschäftsjahre darstellen.
III. Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr, sofern sich aus der Bilanz nichts
anderes ergibt.
Der Gesamtbetrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern ist aus der Bilanz er-sichtlich.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr sind aus der Bilanz ersichtlich.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beläuft
sich zum Abschlussstichtag auf EUR 1.000.000,00.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Herrn Ralf Siegert, Kaufmann, Neumünster
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im
Geschäftsjahr betrug 45.
VI. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss von EUR 592.506,12 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Neumünster, 27.06.2024
Ralf Siegert
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Ralf Siegert
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2024
festgestellt.
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