bluvo
AG
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
118.603,00 |
97.437,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21.782,00 |
5.103,00 |
| II.
Sachanlagen |
96.821,00 |
92.334,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.253.564,16 |
1.289.790,11 |
| I.
Vorräte |
81.980,16 |
55.608,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
580.410,31 |
767.414,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
591.173,69 |
466.767,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
60.941,43 |
39.251,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.433.108,59 |
1.426.479,33 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
553.960,44 |
512.484,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
89.877,70 |
89.877,70 |
| III.
Gewinnvortrag |
272.607,02 |
233.551,91 |
| IV.
Jahresüberschuss |
91.475,72 |
89.054,75 |
| B.
Rückstellungen |
662.420,64 |
659.446,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
212.538,71 |
239.459,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
212.538,71 |
239.459,72 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.188,80 |
15.088,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.433.108,59 |
1.426.479,33 |
Anhang
zum Jahresabschluß per 31.12.2019
der
bluvo AG, Ratingen
I. Allgemeine Angaben
Die bluvo AG hat ihren Sitz in Ratingen. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HR B
44686 eingetragen Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in
der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Von der Erleichterungsvorschrift gemäß
§ 288 HGB über die Angabe nach § 285 Satz 1
Nr. 9a HGB ist Gebrauch gemacht worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Bilanzsumme,
ihrer Umsatzerlöse und ihrer Mitarbeiter-zahl nicht
prüfungspflichtig.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden wurden
unverändert im Vergleich zum Vorjahr angewendet.
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten
planmäßigen Abschreibungen bilanziert. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um die kumulierten planmäßigen Abschreibungen
angesetzt
Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear pro rata temporis über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer unter Zugrundelegung
der steuerlichen AfA-Tabellen vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und als
Abgang gebucht.
Bei dem
Vorratsvermögen handelt es sich um den
Warenbestand. Es wurde eine permanente Inventur
getätigt. Die Bewertung erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Bei den
Forderungen und den sonstigen
Vermögensgegenständen wurden die Nennwerte
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Der
Kassenbestand und das
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert
angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits
geleistete Zahlungen ausgewiesen, die Aufwendungen für
eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das
Grundkapital ist voll eingezahlt und entspricht dem
Handelsregisterauszug.
Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken
und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in
Höhe des nach vernünftigen kaufmännischen
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die
aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung bei
den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen erforderliche Zuführung
wird bis zum 31.12.2024 mit jährlich 1/15
berücksichtigt (Art. 67 Abs. 1 EGHBG).
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Als Abzinsungssätze werden die in den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der
Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Als
passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits
erhaltene Zahlungen ausgewiesen, die Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Aufgliederung und Entwicklung der Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von
weniger als einem Jahr, mit Ausnahme der geleisteten
Kaution einschließlich aufgelaufener Zinsen.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
wesentlichen Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses, Steuern, Gewährleistungen,
Berufsgenossenschaft, Pensionen, rückständigen
Urlaub und eine Aufwandsrückstellung nach § 249
II HGB.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck
2005 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (
Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig
erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der
Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.
Der zu Grunde gelegte Rechnungszins für die
Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich zum
Bewertungsstichtag 31.12.2019 auf 2,71% (Vorjahr 2,36%).
Es handelt sich hierbei um den von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten und
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz.
Für die Saldierung nach § 246 (2) HGB von
Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit
verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden
folgende Werte berücksichtigt:
| Erfüllungsbetrag
der Schulden |
759.407 € |
| Aktivwert der
verpfändeten
Rückdeckungsversicherungen |
444.600 € |
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Es bestehen nicht in der Bilanz erscheinende sonstige
finanzielle Verpflichtungen für Mietverträge
sowie für Leasingverträge.
Es liegen keine weiteren Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung vor, die für kleine
Kapitalgesellschaften verpflichtend sind.
IV. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
1. Mitglieder des Vorstandes
Herr Holger Blumenkamp, Essen, und Herr Marcus Vogel,
Ratingen, jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wurden in
der Aufsichtsratssitzung am 01. Juli 2002 zu den
Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft bestellt.
2. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich
29 (Vorjahr: 26) Mitarbeiter, davon einen Auszubildenden
und zwei Mitglieder des Vorstandes.
3. Beteiligungsverhältnisse
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro
100.000,-.
4. Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses nach
§ 325 HGB
Der Vorstand schlägt vor, den ausgewiesenen
Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2019 mit dem
bereits vorhandenen Gewinnvortrag teilweise auf neue
Rechnung vorzutragen und zum anderen eine Dividende pro
Aktie in Höhe von € 0,60 an die Aktionäre
auszuschütten.
V. Sonstige Pflichtangaben
Vorstand:
Zum ordentlichen, jeweils
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten, Vorstand
sind Herr Holger Blumenkamp und Herr Marcus Vogel vom
Aufsichtsrat bestellt.
Aufsichtsrat:
Vorsitzender des Aufsichtsrates ist ab dem 07.06.2013
Herr Manfred Vogel. Herr Klaus Rägle ist sein
Stellvertreter.
Das dritte Mitglied des Aufsichtsrates ist ab dem
07.06.2013 Herr Holger Kronenberg.
Ratingen, den 14. Februar
2019
bluvo
AG
Ratingen
Der
Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2020 festgestellt.
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