Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 44686
Eingetragen
30.9.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Der Entwurf, die Erstellung und Pflege von Software sowie die technische und organisatorische Beratung und Schulung im EDV Bereich und schließlich der Verkauf und die Installation von Hardware, Software, Zubehör und Kommunikationselektronik.

Historie

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Management

NameRolle
Marcus Vogel
seit 30.9.2002
Vorstandsmitglied
Holger Blumenkamp
seit 30.9.2002
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

bluvo AG

Ratingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 118.603,00 97.437,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 21.782,00 5.103,00
II. Sachanlagen 96.821,00 92.334,50
B. Umlaufvermögen 1.253.564,16 1.289.790,11
I. Vorräte 81.980,16 55.608,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 580.410,31 767.414,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 591.173,69 466.767,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 60.941,43 39.251,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.433.108,59 1.426.479,33

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 553.960,44 512.484,36
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 89.877,70 89.877,70
III. Gewinnvortrag 272.607,02 233.551,91
IV. Jahresüberschuss 91.475,72 89.054,75
B. Rückstellungen 662.420,64 659.446,76
C. Verbindlichkeiten 212.538,71 239.459,72
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 212.538,71 239.459,72
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.188,80 15.088,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.433.108,59 1.426.479,33

Anhang zum Jahresabschluß per 31.12.2019

der bluvo AG, Ratingen


I. Allgemeine Angaben

Die bluvo AG hat ihren Sitz in Ratingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HR B 44686 eingetragen Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Von der Erleichterungsvorschrift gemäß § 288 HGB über die Angabe nach § 285 Satz 1 Nr. 9a HGB ist Gebrauch gemacht worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Bilanzsumme, ihrer Umsatzerlöse und ihrer Mitarbeiter-zahl nicht prüfungspflichtig.
  
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden wurden unverändert im Vergleich zum Vorjahr angewendet.

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen bilanziert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen Abschreibungen angesetzt
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear pro rata temporis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer unter Zugrundelegung der steuerlichen AfA-Tabellen vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang gebucht.
Bei dem Vorratsvermögen handelt es sich um den Warenbestand. Es wurde eine permanente Inventur getätigt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten.

Bei den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen wurden die Nennwerte angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits geleistete Zahlungen ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das Grundkapital ist voll eingezahlt und entspricht dem Handelsregisterauszug.

Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftigen kaufmännischen Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erforderliche Zuführung wird bis zum 31.12.2024 mit jährlich 1/15 berücksichtigt (Art. 67 Abs. 1 EGHBG).

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung  auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Als Abzinsungssätze werden die in den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbetrag bilanziert.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits erhaltene Zahlungen ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
  
III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufgliederung und Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, mit Ausnahme der geleisteten Kaution einschließlich aufgelaufener  Zinsen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im wesentlichen Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses, Steuern, Gewährleistungen, Berufsgenossenschaft, Pensionen, rückständigen Urlaub und eine Aufwandsrückstellung nach § 249 II HGB.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ( Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.

Der zu Grunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich zum Bewertungsstichtag 31.12.2019 auf 2,71% (Vorjahr 2,36%).
Es handelt sich hierbei um den von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz.

Für die Saldierung nach § 246 (2) HGB von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte berücksichtigt:

Erfüllungsbetrag der Schulden  759.407 €
Aktivwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen  444.600 €


Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Es bestehen nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen für Mietverträge sowie für Leasingverträge.

Es liegen keine weiteren Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung vor, die für kleine Kapitalgesellschaften verpflichtend sind.
  
IV. Ergänzende Angaben und Erläuterungen
  
1. Mitglieder des Vorstandes

Herr Holger Blumenkamp, Essen, und Herr Marcus Vogel, Ratingen, jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wurden in der Aufsichtsratssitzung am 01. Juli 2002 zu den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft bestellt.
  
2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 29 (Vorjahr: 26) Mitarbeiter, davon einen Auszubildenden und zwei Mitglieder des Vorstandes.
  
3. Beteiligungsverhältnisse

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 100.000,-.
  
4. Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses nach § 325 HGB

Der Vorstand schlägt vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2019 mit dem bereits vorhandenen Gewinnvortrag teilweise auf neue Rechnung vorzutragen und zum anderen eine Dividende pro Aktie in Höhe von € 0,60 an die Aktionäre auszuschütten.
  
V. Sonstige Pflichtangaben

Vorstand:

Zum ordentlichen, jeweils alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten, Vorstand sind Herr Holger Blumenkamp und Herr Marcus Vogel vom Aufsichtsrat bestellt.

Aufsichtsrat:

Vorsitzender des Aufsichtsrates ist ab dem 07.06.2013 Herr Manfred Vogel. Herr Klaus Rägle ist sein Stellvertreter.
Das dritte Mitglied des Aufsichtsrates ist ab dem 07.06.2013 Herr Holger Kronenberg.

 

Ratingen, den 14. Februar 2019

bluvo AG
Ratingen

Der Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2020 festgestellt.

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