Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 123037
Eingetragen
16.5.2012
Branche
Verlegen von ComputerspielenVerlegen von ZeitungenErbringung von Reservierungsdienstleistungen für Theater-, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen
Gegenstand
die Entwicklung, die Bereitstellung und der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektronischen Medien, insbesondere die internet-basierte Vermittlung der Teilnahme an Lotterien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Andrea Behrendt
seit 4.10.2023
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lotto24 AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bericht des Aufsichtsrats

ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat der Lotto24 AG die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig, umfassend und unverzüglich über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Überlegungen zur künftigen strategischen Ausrichtung der Gruppe, deren Lage und Entwicklung, besondere Geschäftsvorfälle, das Risikomanagement sowie Compliance-Themen informiert. Er berichtete dem Aufsichtsrat innerhalb und außerhalb von Sitzungen zeitnah, umfassend und regelmäßig über die aktuelle Geschäftsentwicklung oder Sachverhalte von besonderer Bedeutung. Der Aufsichtsrat wurde in alle Entscheidungen des Vorstands von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS IM JAHR 2023

Der Aufsichtsrat hielt 2023 insgesamt drei Sitzungen ab. An allen Sitzungen nahmen alle Mitglieder teil. Der Aufsichtsrat hat eine Sitzung in Präsenz und zwei Sitzungen als Videokonferenzen durchgeführt, um den Reiseaufwand in einem angemessenen und insbesondere das Klima schonenden Rahmen zu halten.

Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende kontinuierlich und ausführlich vom Vorstand über den Geschäftsverlauf sowie die wesentlichen Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und mit dem Vorstand jeweils zeitnah geschäftspolitische Fragen beraten. Folglich war eine unverzügliche Information des Aufsichtsrats zu jeder Zeit gewährleistet.

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Im Mittelpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats standen:

die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Lotto24,

die Unternehmensstrategie,

die Unternehmensplanung einschließlich Marketing-, Investitions- und Personalplanung,

die Festlegung der regulatorischen Ziele und der entsprechenden strategischen Ausrichtung,

die Entwicklung des regulatorischen und ökonomischen Umfelds in Deutschland, im Glücksspiel- und insbesondere im Lotteriebereich,

die zustimmungspflichtigen Geschäfte,

die Zusammensetzung des Vorstands, die Verlängerung des Vorstandsvertrags mit Carsten Muth, die Nachbesetzung des Postens des Finanzvorstands mit Andrea Behrendt und die Ressortverteilung innerhalb des Vorstands,

die Risikolage, das Risiko- sowie das Compliance-Management,

die kontinuierliche Verbesserung der Corporate Governance sowie die Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen,

die Feststellung der Zielerreichung der Mitglieder des Vorstands für das Jahr 2022 sowie die Festlegung der Ziele für das Jahr 2023 (kurzfristige variable Vergütung),

der Jahresabschluss und Lagebericht der Lotto24 AG mit dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und die Abschlussprüfung

AUSSCHÜSSE

Der Aufsichtsrat hat einen Intercompany Ausschuss eingerichtet.

INTERCOMPANY AUSSCHUSS

Der Intercompany Ausschuss hat zwei Sitzungen abgehalten und sich unter anderem mit dem Vertrag zur Lizenzierung von virtuellen Automatenspielen sowie den Intercompany Verrechnungen im Geschäftsjahr 2023 befasst.

ABSCHLUSSPRÜFUNG

Der vom Vorstand nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss der Lotto24 AG für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden durch den Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nunmehr EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Hamburg, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Hauptversammlung hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 8. Mai 2023 als Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 bestellt. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen seit dem Geschäftsjahr 2023 Alexander Engelovski und als verantwortlicher Prüfungspartner Alexander C. Opaschowski.

Vorstand und Abschlussprüfer haben sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig die entsprechenden Dokumente zukommen lassen. Sie wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2024 in Anwesenheit der Abschlussprüfer intensiv behandelt und erörtert. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2024 wurde der Prüfungsbericht in Anwesenheit der Abschlussprüfer umfassend geprüft. Die Abschlussprüfer berichteten über den Umfang, die Schwerpunkte und wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und stellten dabei insbesondere die wichtigsten Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen dar. Im Rahmen der Prüfungshandlungen ist eine Schwäche im IKS identifiziert worden, die dazu führte, dass Änderungen am Buchhaltungssystem Business Central systemseitig nicht vollständig dokumentiert werden. Diese Schwäche existierte seit September 2023 und wurde im Februar 2024 behoben. Für den Zeitraum, in dem diese Kontrolle als nicht-effektiv einzustufen war, wurde durch Hinzuziehung von mitigierenden Kontrollen die Angemessenheit der Buchhaltung sichergestellt. In dieser Sitzung erläuterte der Vorstand den Jahresabschluss der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Wir billigen den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Wir haben dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, den Bilanzgewinn für die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,04 je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden.

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG den vorgenannten Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 erstellt. Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind."

Auch der Abhängigkeitsbericht wurde in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats erörtert sowie insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts und stand dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat erhebt gegen die Schlusserklärung des Vorstands im Abhängigkeitsbericht keine Einwände und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern des Vorstands gilt unser ausdrücklicher Dank für die anhaltend hohe Leistungsbereitschaft.

 

Hamburg, 26. März 2024

Jens Schumann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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